Nr. 20.
18^0
Freitag den 24. Januar
Der
Gießener Anzeiger erscheint täglich, mit Ausnahme deS Montags.
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2lmtlid?er Theil.
Bekanntmachung,
betreffend Feldbereinigung in der Gemarkung Ruttershausen.
Bei der am 13. L M. zu Ruttershausen vorgenommenen Abstimmung über den von Großh. Kreisamt Gießen gestellten Antrag auf Ausführung der Feldbereinigung und Anlage von Wegen in den Baumstücken in der Gemarkung Ruttershausen haben 20 Grundeigenthümer, welche zusammen 487,124 Qm Fläche besitzen, gegen den Antrag gestimmt. Da die Gemarkung Ruttershausen zusammen 151 Grundbesitzer und ausschließlich Wald und Hofraithen einen Gesammtflächengehalt von 2,288,172 Dm hat, so gilt in Gemäßheit des Art. 3 des Gesetzes über die Feldbereinigung vom 28. September 1887 der gestellte Antrag als angenommen.
In Gemäßheit des Art. 11 des angeführten Gesetzes bringe ich dieses Abstimmungsergebniß unter dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß, daß das aufgenommene Protokoll in der Zeit vom 25. bis einschließlich 31. l. M. auf dem Amtszimmer der Großh. Bürgermeisterei Ruttershausen offenliegt, und daß Einwendungen gegen die Zulässigkeit oder Nechtsbeständigkeit des Ergebnisses binnen 14 Tagen, von der Veröffentlichung der Bekanntmachung im Kreisblatt an gerechnet, mittels schriftlicher Beschwerde bei der Großh. Oberen land- wirthschaftlichen Behörde zu Darmstadt geltend zu machen sind.
Gießen, am 22. Januar 1890.
Der Commiffär: Nebel, Amtmann.
Bekanntmachung, betreffend Vertilgung der Eichhörnchen, Raben und Häher in den Gemeindewaldungen.
Da die Eichhörnchen und Häher sich neuerdings wieder in einer Weise vermehrt haben, daß sie erheblichen Schaden anrichten, und da auch die Raben trotz den im vorigen Jahr durchgeführten Maßregeln noch immer in übergroßer Zahl vorhanden sind, werden sämmtliche Pächter von Gemeinde- Waldjagden des Kreises, soweit dieselben nicht zum Bezirk des Forstamts Friedberg gehören, in deren Pachtverträgen sich die folgende oder eine ähnliche Bedingung findet:
„Der Regierungsbehörde bleibt vorbehalten, wenn sie es im Interesse der Landescultur nöthig und die Ausübung der Jagd Seitens der Pächter nicht ausreichend findet, weitere Anordnung zur Vermeidung schädlicher Thiere zu treffen 2c."
hiermit aufgefordert, die Eichhörnchen, Häher und Raben in ihren Jagdbezirken längstens bis 15. April l. I. angemessen zu vermindern, widrigenfalls (bei ungenügendem Vollzug) die Forstwarte mit dem Abschuß dieser Thiere beauftragt werden.
Bezüglich des im Frühjahr vorzunehmenden Abschusses der brütenden Raben und Häher auf den Nestern behalten wir uns weitere Verfügung vor.
Gießen, am 17. Januar 1890.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Gagern.
Gießen, den 17. Januar 1890. Betr.: Wie vorher.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Großh. Bürgermeistereien der wald- befitzenden Gemeinden deS Kreise- mit Au-- nahme derjenigen, welche zum Bezirk des Forstamts Friedberg gehören.
Wir beauftragen Sie, den in Ihren kürzlich eingesandten bezüglichen Berichten aufgeführten Pächtern von Gemeinde- Waldjagden, vorausgesetzt, daß in den Verpachtungsprotocollen die oben angegebene Bedingung vorkommt, je ein Exemplar der Ihnen demnächst zukommenden besonderen Abdrücke der vorstehenden Bekanntmachung alsbald zuzustellen und Bescheinigung hierüber zu Ihren Acten zu nehmen. Vom Befolg dieser Verfügung werden wir uns demnächst überzeugen.
v. Gagern.
Bekanntmachung,
die Nachsuchung der Berechtigung zum einjährig freiwilligen
Dienst auf Grund von Schulzeugnissen betreffend.
Diejenigen jungen Leute, welche auf Grund ihrer Schulzeugnisse die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst nachsuchen wollen, werden hierdurch aus die nachfolgenden, bei Anbringung der Gesuche zu beachtenden Vorschriften mit dem Anfügen aufmerksam gemacht, daß hiernach unvollständige Gesuche ohne Weiteres zurückgegeben werden.
1) Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs- Commission nur dann einzureichen, wenn der sich Meldende im Großherzogthum Hessen gestel- lungspslichtig ist, d. h. seinen dauernden Aufenthaltsort hat.
2) Die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst darf nicht vor vollendetem 17. Lebensjahr und muß spätestens bis zum 1. Februar des Jahres nachgesucht werden, in welchem der sich Meldende das 20. Lebensjahr vollendet.
Der Nachweis der Berechtigung zum einjährigen Dienst ist bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1. April desselben Jahres zu erbringen.
3) Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein und ist hierzu ein Bogen in Actensormat (nicht
Briefpapier) zu verwenden. Auch erscheint es zwecks dienlich, wenn die nähere Adresse angegeben wird.
4) Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen:
a) Geburtszeugniß;
b) ein Einwilligungs-'.Attest des Vaters oder Vormundes mit der Erklärung über Bereitwilligkeit den Freiwilligen während einer einjährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten, sowie die Kosten für Wohnung und Unterhalt zu übernehmen. Die Fähigkeit hierzu ist obrigkeitlich z'u bescheinigen;
c) ein Unbescholtenheitszeugniß, welches für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien, Realgymnasien, Ober-Realschulen, Progymnasien, Realschulen, Realprogymnasien, höheren Bürgerschulen und den sonstigen militärberechtigten Lehranstalten) durch den Director der Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute durch die Polizei-Obrigkeit oder ihre vorgesetzte Dienstbehörde auszustellen ist;
d) das Schulzeugniß.
Sodann wird noch besonders bemerkt:
Zu pos. b: daß in dem Einwilligungs-Attest die Unterschrift des Vaters oder Vormundes beglaubigt sein muß.
Zu pos. d: daß die Schulzeugnisse, mit Ausnahme der Reifezeugnisse für die Universität und die derselben gleichgestellten Hochschulen und Reifezeugnisse für die Prima der Gymnasien, Realgymnasien und Ober-Realschulen, sämmtlich nach dem Schema 18 zur Wehr-Ordnung vom 22. November 1888 — Reg.-Bl. Nr. 5 von 1889 — ausgestellt sein müssen.
Im Uebrigen wird auf die Bestimmungen der §§ 88, 89, 90, 93 und 94 der angeführten Wehr-Ordnung verwiesen.
Großh. Prüsungs - Commission für einjährig Freiwillige zu Darmstadt.
Der Vorsitzende:
Dr. Zeller.
Apolitische Ueversicht.
Gießen, 23. Januar.
Die Rückkehr des Fürsten Bismarck nach Berlin wird spätestens für nächsten Montag, den Geburtstag des Kaisers, erwartet.
Im preußischen Abgeordnetenhause nahm am Dienstag die Generaldebatte über den Etat ihren Anfang, doch sprachen an genanntem Tage nur drei Redner, nämlich Abg. v. Huene für das Centrum, Abg. v. Zedlitz für die Freiconservativen und Abg. Rickert für die Freisinnigen. Der Ccntrumsredner enthielt sich einer eingehenderen Kritik des Staatshaushalts- Entwurfes, doch gab er in verschiedenen Punkten desselben seine Zustimmung zu erkennen. Dagegen beklagte er die
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Feuilleton.
An Bord-
Maritime Plaudereien von Dr. S.
(Fortsetzung.)
Die Schiffsverpflegung ist im Allgemeiren eine gute und reichliche, namentlich für Denjenigen, welcher die hocheleganten Salondampfer benutzt und in der ersten Cajüte fährt. Die Speisekarte gibt da an Gute und Mannichfaltigkeit der Speisen oft derjenigen in den feinsten Restaurants unserer Großstädte nicht das Geringste nach und der Wein, den man in diesen schwimmenden Oceanhotels bekommt, ist meist unübertrefflich. Das Eis bietet ein vortreffliches Mittel dar, die Speisen und Getränke, auf den Schiffen selbst unter der Aequatorlinie stets frisch zu erhalten. Ich habe, fünfhundert Meilen vom Lande entfernt, die ausgezeichnetsten Erdbeeren und in einer Entfernung von tausend Meilen die herrlichsten Ananas gegessen und gegenüber der irischen Küste^ wurden mir einmal Limonen ausgetragen, die aus San Francisco stammten und die eben erst vom Baume gepflückt zu sein schienen — so frisch schmeckten sie. Selbstverständlich kann man auch alle möglichen Gemüse erhalten und sich z. B. mitten im Ocean an den zartesten Spargelu delectiren, vorausgesetzt freilich, daß man nicht von der Seekrankheit geplagt wird.
Das Essen an Bord ist für den in diese Kunst noch nicht hinlänglich Eingeweihten mit bedeutenden Schwierigkeiten verknüpft, besonders wenn die See einigermaßen hoch geht. Du sprichst noch soeben beim Diner gemüthlich mit Deinem Gegenüber, als dasselbe Plötzlich in Folge einer .Schiffsbewegung bis zur Decke emporsteigt, nach einigen
Augenblicken wendet sich aber das Blatt und Du selbst wirst nun in derselben fast beängstigenden Weise emporgetragen. Da dieses Auf- und Niedersteigen des Schiffes zugleich mit einer abwechselnden Vorwärts- und Rückwärtsbewegung desselben verbunden ist, so dürfte hieraus erhellen, daß es eines nicht geringen Geschickes bedarf, um die Suppe in den Mund zu bringen, ohne sie aus den Unaussprechlichen zu verschütten oder das gefüllte Weinglas bis an den Mund zu führen, ohne die Hälfte davon auf das Vorhemdchen zu gießen, welche kleinen Fatalitäten Anfängern in der „Tischeßkunst" an Bord nur zu häufig begegnen.
Was nun das Capitel der Zerstreuungen und Vergnügungen an Bord anbelangt, so ist dasselbe selbstverständlich minder inhaltsreich als zu Lande, aber es enthält dafür um so originellere Seiten als zu Lande. Für den, der zum ersten Male eine Seereise unternimmt und auch sonst noch keine Gelegenheit hatte, an Bord eines Seeschiffes zu weilen, bietet schon das Schiff selbst eine ganz neue Welt dar und der Neuling hat da in Hülle und Fülle Gelegenheit, sich die Zeit zu vertreiben. Aber auch für den, welchem das Schiff und seine Einrichtungen, die Manöver der Mannschaft u. s. w. nichts Neues sind, bietet sich stets Gelegenheit, seine Zeit au Bord auszufüllen, ohne daß er immer gleich zum Becher und zur Karte zu greifen braucht. Eine sehr nützliche und dabei unterhaltende Unterhaltung auf hohem Ocean ist der Fischfang, vornehmlich in den tropischen Meeren. Dieselben enthalten die seltensten, oft in den wundervollsten Farben schimmernden Fische, welche das Schiff, jedenfalls durch die Abfälle angelockt, stunden- und tagelang begleiten und die Passagiere können da die glänzenden Flossenträger in aller Muße betrachten und deren Fang betreiben. Zwei der sarben- schimmerndsten Repräsentanten der Fischwelt in den Tropenmeeren bilden der rothe und blaue Bonit und namentlich das
Goldauge, welches für gewöhnlich gelb erscheint, mit einem hellgrünen Schimmer, der sich aber in einen wunderbaren violetten Schein verwandelt, je mehr sich dieser Fisch der Wasseroberfläche nähert; daneben liefern die Quallen, Medusen, Seesterne u. s. w. durch ihre mannichsaltigen Farben wie auch durch ihre seltsamen äußerlichen Formen, dem Beschauer ein stets anziehendes und abwechslungsreiches Bild aus der Meeresfauna.
Den Fischfang an Bord betreibt man mittels der Angel und mittels der Harpune. Der Fang mit der Schiffsangel, beiläufig gesagt, ein 200 bis 300 Fuß langer und saft fingerdicker Strick, der in einem Kuferdraht endigt, an welchem ein eiserner Haken befestigt wird, ist gebräuchlicher und auch bequemer als derjenige mit der Harpune, deren Handhabung eine ungewöhnliche Geschicklichkeit erfordert; das edelste Wild des Meeres, auf welches man mit der Angel von Bord aus Jagd macht, ist der Haifisch, der mit Recht gefürchtete „Tiger des Meeres". Man pflegt sich diesen Raubfisch vielfach als ein colossales Ungeheuer von ungeschlachten Formen vorzustellen, aber diese Annahme ist durchaus irrig, vielmehr besitzt der Hai eine schlanke, gefällige Gestalt und seine Bewegungen im Wasser sind elegant und ungemein schnell - allerdings erreicht er eine höchst respectable Länge und sein colossaler, mit mehreren Reihen starker, spitzer Zähne besetzter Rachen bekundet hinlänglich seine bekannte Gefräßigkeit wie auch Gefährlichkeit. Der Fang dieses Fisches bietet ein ebenso aufregendes wie interessantes Schauspiel dar- sobald er in Sicht kommt, wird die Angel ausgeworfen, die aber in diesem Falle aus einem beinahe armdicken Taue besteht, an welchem man einen Ochsen aufhängen könnte. Als Lockspeise wird ein Schinken oder ein großes Stück gepöckeltes Rindfleisch an den Haken gehängt.
(Fortsetzung folgt.)


