Ausgabe 
23.12.1890 Zweites Blatt
 
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1890.

Dienstag den 23. Deeember

Erstes Blatt.

-lr. 299.

ießener Anzeiger

Keneral-Unzeiger.

Amts- nnb Anzeigeblatt für den Ureis (ßiefeen.

Hrattsöeitage: Hießener Kamikimötätter.

Alle Armoacm-Bureaux der I«- tmb ÄuitenM urh»« Anzeigen für denGießener Anzeiger^ mtgeg«.

Anuehmr ton Anzeige« zu der Nachmittags für de» fügende» Tag erscheinenden Nummer bis Bonn. 10 Uhr.

Redaction, ExpedM«» und Druckerei:

-ch»tstr«tze Mr.l.

Fenchrrecher 61.

ViertelfLhriger Avl>««cme»LiPrei»i 2 Mark 20 Pfg. x*& Bringerlohn.

Durch die Post dezOI» 2 Mark 50 Pftz.

Di« Gießener A«»itie«ßtLtler «erden dem Anzeiger Wöchentlich dreimal drigelegt.

Der

Ktatzrarr -«zetger erschemr täglich, wtt Ausnahme der Montags.

Anrtliehev Theil.

Gießen, den 22. December 1890.

Betr.: Verminderung der rabenartigen Vögel und der Eichhörnchen.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an di« Großh. Bürg«rmrister«ie» d«S Krris«».

Im Anschluß an unsere srüheren Verfügungen in rubricirter Angelegenheit bemerken wir Ihnen, daß das für Erlegung von Raben festgesetzte Schußgeld auch für Erlegung der übrigen rabenartigen Vögel, besonders der Häher, sowie von Eichhörnchen zu zahlen ist. Wir finden Nichts dabei zu erinnern, daß mit Rücksicht auf die Schwierigkeit des Ab. schusses der genannten Thiere statt eines Schußgeldetz von 11 Pfg. ein solches von 20 Pfg. gezahlt wird.

v. Gagern.

Nr. 36 des Reichs-Gesetzblatts, ausgegeben den 18. d. M., enthält:

(Nr. 1926.) Gesetz betreffend die Vereinigung von Helgoland mit dem deutschen Reich. Vom 15. December 1890.

Gießen, den 20. December 1890.

Großherzogliches Krcisamt Gießen.

v. Ga gern.

Deutsches Reich.

Darmstadt, 20. December. Seme Königliche Hoheit der Großherzog empfingen heute u. A. den Oberamtsrichter Fresenius aus Gießen.

Darmstadt, 20. December. Das heute ausgegebene Großherzogliche Regierungsblatt Nr. 51 enthält: Be- kanntma Yung Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz, die Dienst - Anweisung sür die Großh. Amtsgerichts­diener betreffend. Vom 4. December 1890.

Darmstadt, 19. December. Das Verordnungsblatt für die evangelische Kirche des Großherzog- thums Hessen, Nr. 12, enthält u. A.: _

Dienstnachrichten. Seine Königliche Hoheit der Grog­herzog haben Allergnädigst geruht: Am 11. November dem ei). Pfarrer Friedrich Sommerlad zu Hopjmannsseld die ev. Pfarrstelle zu Watzenborn, Dekanat Gießen, am 13. November dem ev. Pfarrverwalter Johannes Stock zu Appenheim die evangel. Pfarrstelle zu Bechtolsheim, Dekanat Alzey, am 28. November dem ev. Pfarrer Ludwig Göhrs zu Geinsheim die evangelische Psarrstelle zu Bickenbach, Dekanat Bensheim, am 30. November dem evangelischen Pjarrvermalter Heinrich Biegler zu Groß-Umstadt, Dekanat Groß-Umstadt, die zweite res. Psarrstelle daselbst zu übertragen. Psarrverwalter All- wohn zu Watzenborn wurde zum Psarrverwalter von Grüningen, Psarrvicar Albert zu Wersau zum Psarrverwalter von Hopf- mannsseld ernannt. Seine Königliche Hoheit der Groß­herzog haben Allergnädigst geruht: Am 15. November den evangel. Pfarrer zu Bickenbach, Kirchenrath Ludwig Dorn- jeiff, aus sein Nachsuchen in den Ruhestand zu versetzen.

Concurrenzeröffnung. Zur Wiederbesetzung werden aus­geschrieben : Die ev. Psarrstelle zu Dienheim, Dekanat Oppen­heim, die ev. Psarrstelle zu Ober-Saulheim, Dekanat Mainz, die cd. Psarrstelle zu Petterweil, Dekanat Rodheim, dem Herrn Grasen zu Solms-Rödelheim in Assenheim steht für dieses Mal das Präsentationsrecht zu, die ev. Psarrstelle zu Ober-Seemen, Dekanat Schotten, dem Herrn Grasen zu Stolberg-Roßla-Ortenberg steht das Präsentationsrecht zu, die evangel. Psarrstelle zu Ober-Ohmen, Dekanat Grunberg.

Berlin, 20. Deeember. Nach dem heutigen Bulletin ist das Befinden der Kaiserin und des neugeborenen Prinzen ein andauernd gutes.

Köln, 20. December. In einem Vortrag im natur- niffenschastlichen Verein legte der Bacteriologe Dr. Prior, einer der ersten, welche Koch' sche Lymphe erhielten, seine «Erfahrungen dar. Er faßte dieselben in folgende Punkte zusammen. Erstens: Das Mittel wirkt immer ein, wo auch Sie Erkrankung sitzt. Zweitens: Es liefert untrüglich die Diagnostik auf Tuberkulose. Drittens: Es wirkt in allen Fällen heilend ein, sowohl bei äußeren, wie bei inneren Er­krankungen. Nur im Anfangsstadium ist vollständige Heilung erhoffen. Bei Gehirntuberkulose ist die Anwendung Les Mittels unzulässig, da die Schwellung den Tod bewirke. Angünstige Ausgänge seien nicht dem Mittel, sondern den Merzten zuzuschreiben. c . . .

Speyer, 20. December. Der Oberrhein ist wieder eisfrei, die Rheinbrücke ist wieder eingefahren. Der Eisen- Lahnverkehr Speyer - Heidelberg - Würzburg ist wieder her­

gestellt. Hier herrscht vollständiges Thauwetter, Nachts gab es Regen.

Att-laird.

Bern, 20. December. Die Bundesversammlung schloß heute die Wintersession. Der Wiederzusammentritt findet voraussichtlich Ende März statt. Von den Vorlagen blieben unerledigt die Entwürfe über das internationale Eisen­bahnrecht, die Concession für die Jungfraubahn und die end- giltige Redaction des Auslieserungsgesetzes.^

Wien, 20. December. DiePresse" meldet betreffs derHandelsvertragsverhandlungen zwischen Deutsch­land und Oesterreich-Ungarn, daß die erste Lesung der beider­seitigen Vorschläge möglichenfalls noch vor Weihnachten beendet würde.

Paris, 20. December. DemRappel" zufolge beab­sichtigen die absoluten Schutzzöllner in der Z o l l c o m m i s s i o n bezüglich der Rohmaterialien das System zeitwilliger Zulassung zu verlangen, während die Regierung gewillt ist, vollständige Zollfreiheit für die Rohstoffe als die einzigen Existenzmittel der großen Industrien energisch zu Vertheidigen. In der Commission und in der Kammer werden hierüber lebhafte Erörterungen erwartet.

London, 20. December. Reuters Bureau meldet aus Zanzibar, 19. December: Die deutschen Zollbeamten benachrichtigten die leitenden britischen Kaufleute, vom 1. Januar 1891 werde aus alle von Zanzibar in das deutsche Gebiet eingesührten Waaren ein fünfprocentiger Zoll erhoben werden. Es sei die Absicht, an der Küste acht Stationen zu errichten für die Zollerhebung und Verabfolgung von Pässen an die nach den Häfen des deutschen Gebietes abgehenden Schiffe. Die amtliche Bekanntmachung ist noch nicht erfolgt wegen der Abwesenheit Wißmanns.

London, 19. December. Die medicinische Wochenschrift Lancet" theilt mit, daß die russische Regierung die Professoren Sir Joseph Lister, Koch und Pasteur ein- geladen habe, nach Petersburg zu kommen, um über die Gründung eines bacteriolo gi sch en Instituts ihre Rathschläge zu ertheilen. Sir Joseph Lister konnte der Ein­ladung nicht Folge leisten und statt seiner sei Dr. Watson Cheyne, ein hervorragender Bacteriologe, nach Rußland abgereist.

New-Orleans, 20. December. Der DampferBritish Queen" ist mit einer Ladung von 12,250 Ballen Baum­wolle nach Bremen abgegangen,- es ist dies die größte Ladung, die jemals hier eingeschifft wurde.

Washington, 20. December. Der Senator Platt von Connecticut hat den Antrag gestellt, dem Präsidenten einen Betrag von 100,000 Dollar zur Verfügung zu stellen, um die Koch'sche Lymphe einzusühren und das Verfahren zur Bereitung derselben kennen zn lernen.

Washington, 19. December. Im Repräsentanten­hause beantragte Cummings von Newyork eine Resolution, welche die gegen die Juden in Rußland gerichteten Maß­regeln verurtheilt. Diese Resolution soll dem Zaren vorgelegt werden.

Montreal, 20. December. Hier hat jetzt auch die Be­handlung von Schwindsüchtigen mit der Koch'scheu Lymphe {begonnen.

Netteste Nachrichten.

WolffS telegraphisches Torrespondenz-Bureau.

Wien, 21. December. Wie die amtlicheWiener Ztg." meldet, hat der Handelsminister, nachdem die Cholera in Spanien nahezu gänzlich erloschen ist, die Aufhebung der siebentägigen Beobachtung gegen Herkünfte aus Spanien und die Ersetzung derselben durch eine strenge ärztliche Unter­suchung verfügt.

Kopenhagen, 21. Deeember. Die vormalige berühmte dänische Schauspielerin und Bühnenlehrerin Frau Johanne Louise Heiberg ist Nachts gestorben.

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Gießen, 22. December.

Aus dem Verwaltungsberichte Großh. Bürgermeisterei Gießen für das Zahr 1889/90, speciell über die Ergebnisse des GaS- und Wasserwerkes. Der Gesammt-Gasver- brauch des Betriebsjahres betrug 695 776 Cbm., gegen das Vorjahr mehr 42 566 Cbm. Zur Gaserzeugung, Unter- seuerung der Retorten, Heizung des Dampfkessels und zum Schmieden wurden 2582 250 Ko. Kohlen verbraucht. Ver­

braucht wurden an Gas: Privatbeleuchtung 447 074 Cbm., Motoren- und Heizgas 50 795 Cbm., Straßenbeleuchtung 156063 Cbm., Gas- und Wasserwerk 10202 Cbm., Con- densation und Verlust 31 642 Cbm. Die Anzahl der Gas­flammen für Privatabnehmer betrug am 1. April 1890: 8011 für Beleuchtung, 406 für Heizung, die Anzahl der Gaskraftmaschinen 22 Stück mit 46 Pserdekrästen. An öffentlichen Gaslaternen waren vorhanden 422 Stück, darunter 153 Richtungslaternen. Die Anzahl der von einem Laternen­wärter zu bedienenden Laternen betrug durchschnittlich 47. Die Kosten für Straßenbeleuchtung einschließlich Petroleum­beleuchtung, Reparaturen und Bedienung betrugen21 616.08Mk. Eine gewöhnliche Laterne mit 1603 Brennstunden kostete dem­nach pro Jahr 32.98 Mk., eine Richtungslaterne mit 3586 Brennstunden 73.73 Mk. Im Berichtsjahre erfuhr die Hauptleitung des städtischen Gasrohrnetzes einen Gesammt- zuwachs von 355.60 Meter, die Gesammtlänge aller Haupt­röhren betrug am 1. April 1890 rund 20 950 Meter, die Gesammtlänge aller Privat- und Laternenzuleitungen rund 4050 Meter 25000 Meter oder 3.33 deutsche Meilen. Die Gesammteinnahmen aus dem städtischen Gaswerk betrugen im Betriebsjahr 1889/90: 223 513.05 Mk. und brachten nach den vorgesehenen Abschreibungen an Zinsen und Amor­tisation einen Ueberschuß von 32549.89 Mk. Der Ge- sammtzusluß des Quell Wassers aus den 4Quellen- sassungsanlagen gestaltete sich im Durchschnitt der allmonat­lich vorgenommenen Quellenmeffungen in 24 Stunden zu 748 Cbm., während des Betriebsjahres zu 210 800 Cbm. Von dem Wafferzufluß wurden abgegeben an Private 70 301.17 Cbm., verbraucht für öffentliche Zwecke 55140 Cbm., für das Wasserwerk selbst 6 480 Cbm., der Gesammtüberlaus betrug 57 800 Cbm., der Verlust (einschließlich ständiger Aus­spülung des Rohrnetzes, Leckage des Rohrsystems u. s. w.) 21080 Cbm. Die Anzahl der Hauswasseranschlüsse be­trug 450 Stück, aus welchen mindestens 1100 Familien mit Wasser versorgt wurden- der durchschnittliche Wasserverbrauch eines Hausanschlusses betrug 166 Cbm. pro Jahr oder 0.45 Cbm. pro Tag. Das Hauptrohrnetz der städtischen Wasserleitung erfuhr im Betriebsjahr 1889/90 eine Aus­dehnung um 1693 Meter, so daß die Gesammtlänge aller Hauptröhren einschließlich der Hauptzuleitungen von dem Quellengebiet bis zum Hochbehälter rund 28 600 Meter be­trägt. Die Gesammteinnahmen aus dem städtischen Waffer- werk betrugen 117 568.36 Mk. und brachten nach Abrechnung von Zinsen und Amortisation einen Betriebsüberschuß von 6 702.02 Mk. Ende März 1890 hatte das Wasserwerk eine Capitalschuld von 443 810.88 Mk.

Wir erhielten folgende Zuschrift:Sollen die Arbeit­geber die von ihren Arbeitern aufzubringende Hälfte der Bei­träge zur Jnvaliditäts- und Altersversicherung aus der eigenen Tasche bezahlen? Die letzte Nummer dieses Blattes brachte eine Notiz, welche es mit Freuden begrüßte, daß eine hiesige bedeutende Firma ihren Arbeitern habe mittheilen lassen, daß der Beitrag zur Jnvaliditäts- und Altersversicherung bis aus Weiteres ganz von der Firma getragen werde. Wir ver­mögen diese Freude nicht zu theilen und müßten es geradezu bedauern, wenn das Vorgehen jener Firma in weiteren Krei­sen Nachahmung finden sollte. Der Zweck des Jnvaliden- Versicherungsgesetzes ist nicht nur, dem erwerbsunfähig ge­wordenen oder hochbetagten Arbeiter eine sichere Rente zu gewähren, sondern er ist auch in hohem Maße ein sittlicher, erziehlicher. Die Motive des Gesetzes sagen in dieser Hin­sicht :Eine Einrichtung, bei welcher dem Versicherten das Bewußtsein der eigenen Verantwortlichkeit verloren ginge, würde für unser Volksleben verhängmßvolle Folgen haben, während es aus der anderen Seite von hohem Werthe ist, dem Arbeiter das Bewußtsein zu erhalten, daß der in gesun­den Tagen erworbene Arbeitsverdienst nicht zum sofortigen völligen Verbrauch bestimmt, daß es vielmehr Pflicht ist, mittelst eines mäßigen Theils dieses Erwerbs dazu beizu­tragen, daß die nöthigsten Mittel zur Existenz auch dann nicht fehlen, wenn der Lebensunterhalt nicht mehr durch eigene Arbeit beschafft werden kann. Gerade weil der Arbeiter für den Fall seiner Erwerbsunfähigkeit vor der Inanspruchnahme der Armenpflege bewahrt werden soll, bedarf es einer von ihm selbst auszubringenden Leistung, welcher als Gegenleistung der rechtliche Anspruch auf Alters- und Jnvalidenversorgunz entspricht." Der Arbeiter soll also einen durch eigene Bei­träge und durch eigene Krast wohlerworbenen Anspruch aus eine Rente erhalten, nicht aber soll ihm diese als Almosen werden, was der Fall sein wird, wenn er die Rente ohne jede Gegenleistung empfängt. Auch im Reichstage ist an dem Princip der Beitragspflicht der Versicherten nicht gerüttelt worden und es ist daher u. E. kein glücklicher Griff gewesen,