9984 regelmäßig erscheinende Zeitschriften nach, welche im Wege des Post-Debits bezogen werden können. Diese „Geistesnahrung" erscheint in 33 verschiedenen Sprachen und zwar werden gedruckt von obigen Zeitschriften: deutsch 7156 (gegen 6978 im lausenden Jahre), armenisch 1, bulgarisch 2, kroatisch 2, czechisch 17, dänisch 205, englisch 961, finnisch 5, französisch 782, griechisch 9, hebräisch 3, holländisch 165, isländisch 2, italienisch 164, lateinisch 1, lithauisch 6, norwegisch 70, persisch 1, polnisch 102, portugiesisch 9, romanisch 2, rumänisch 13, russisch 60, ruthenisch 2, schwedisch 140, serbisch 3, slovaktsch 2, slovenisch 4, spanisch 51, türkisch 2, ungarisch 26, vlämisch 9 und wendisch 7.
— Kalte Füße. Wie Viele kennen das unangenehme Nebel, das ein kalter Fuß im Gefolge hat und so störend auf unsere Behaglichkeit einwirkt. Der Fuß hat in Bezug aus seine Erwärmung von Natur eine ungünstige Lage. Er ist von allen Körpertheilen am weitesten von dem Blutdruckwerk, d. h. von dem Herzen, entfernt. In ihm circulirt das Blut am trägsten und hierzu kommt noch, daß durch beengende Schuhe die Muskelthätigkeit gehemmt wird. Was thut man nun, um die unangenehme Kälte der Füße zu beseitigen? Der im Freien Arbeitende sucht sich durch „Trampeln" zu Helsen und das ist entschieden das Klügste. Wer beständig -an kalten Füßen leidet, marschire täglich tüchtige Strecken, aber ohne Strumpfbänder und in bequemem Schuhwerk. Wer Abends oder Nachts schnell einen warmen Fuß haben will, der greife nicht zur Wärmeflasche, sondern suche vermehrten Blutzufluß und Wärme-Erhöhung dadurch zu erzielen, daß er die Fußsohlen mit einem Lineal ruhig strichmäßig schlägt oder nehme ein kühles Fußbad von kurzer Dauer und frottire danach kräftig den Fuß mit einem rauhen Tuche.
Entscheidungen des Reichsgerichts.
— Eine strafbare Wahlbeeinflussung hat das Reichsgericht in folgendem, von der „Juristischen Wochenschrift" mitgetheilten Falle angenommen. Der $ 109 des Strafgesetzbuches bedroht Denjenigen, welcher in einer öffentlichen Angelegenheit eine Wahlstimme kauft oder verkauft, mit Gefängniß von einem Monat bis zu zwei Jahren. Bei der letzten Reichstagswahl hatte A. den B., welcher nicht be- «bfichtigte, fein Wahlrecht auszuüben, nicht blos zur Betheiligung an der Wahl, sondern auch noch ferner veranlaßt, feine Stimme zu
Gunsten eines bestimmten Candidaten abzugeben, indem er dem B. einen auf den Namen dieses Candidaten lautenden Zettel einhändigte und ihm für die Abgabe desselben Branntwein zu geben versprach. B. hat diesen Zettel auch abgegeben und war ebenso wie A. aus $ 109 in erster Instanz zu Strafe verurtheilt worden. Die von ihnen hiergegen eingelegte Revision wurde von dem Reichsgericht verworfen. welches ausführte: In der von A. und B. getroffenen Abrede seien die Erfordernisse des Stimmkauss enthalten. Denn es komme weder darauf an, daß der Act. durch welchen ein Anderer bestimmt wird, seine Stimme gegen Entgelt in einer ihm vorgezeichneten Richtung abzugeben, den civilistischen Erfordernissen des Kaufs entspreche, noch auch ferner darauf, daß das vom Käufer Versprochene oder Hingegebene seinem Werthe nach von Bedeutung gewesen. Maßgebend erscheine, daß das Versprechen von Branntwein die Ursache dafür gewesen, daß B. seine Stimme zu Gunsten des von A. bezeichneten Kandidaten abgegeben habe.
Citeratur ut* ICimft.
— Da- Kind irrrd seine Pfiege im gesunden und kranken Zustande. Von Sanitättzrath Dr. L. Fürst. Vierte, umgearbeitete und bereicherte Auflage. Mit 117 in den Text gedruckten Abbildungen. (XII und 437 Seiten.) 8. Geheftet 4 .4, in Original- Leinenband 5 JL Verlag von I. I. Weber in Leipzig.
Soeben, noch rechtzeitig vor dem Fest, ist dieses schon seit Jahren beliebte, zum Geschenk für die junge Frau ganz besonders geeignete Werk in neuer Bearbeitung erschienen. Der Verfasser, weit bekannt als Autorität auf dem Gebiete der Kinderkrankheiten und der Kinderhygieine, hat in diesem umfangreichen, mit 117 Abbildungen ausgestatteten Werke die Fülle von Erfahrungen niedergelegt, die er während seiner langjährigen Thätigkeit als Kinderarzt und Leiter der Kinder-Poliklinik an mehr als 50000 Kindern zu sammeln Gelegenheit fand. So ist ein dem neuesten Standpunkte der Wissenschaft und Praxis entsprechendes, aber dennoch angenehm zu lesendes und leichtverständliches Werk entstanden, das für Mütter und Pflegerinnen eine unerschöpfliche Quelle der Belehrung bietet und sich jedem mit Kindern gesegneten Haufe als ein zuverlässiger Rathgeber in guten und bösen Tagen bewähren wird. Die Darstellung alles dessen, wodurch man das Kind vom ersten Tage seines Lebens bis »um Abschluß seiner Entwickelung gesund erhalten kann, sowie alles oessen, was bei der Beobachtung und Pflege des erkrankten Kindes in Frage kommt, ist schon früher von der Kritik einstimmig als meisterhaft bezeichnet worden. Der Verfasser ist aber mit Erfolg bestrebt gewesen, alle neueren Errungenschaften zu verwerthen und so das Buch; auf der Höhe der Zeit zu erhalten. Es darf in dieser Neugestaltung als das gründlichste, bewährteste Lehrbuch der Kinderhygieine warm empfohlen werden.
— Mfa. Ein Kinderleben, Mutterttost. Von Sophie Moleschott. Verlag von Emil Roth in Gießen. Preis geh. 1.20 »M, in Geschenkeband 1.80
Mit unvergleichlicher Anmuth schildert »die Gattin des großen Gelehrten und Forschers Jakob Moleschott das kurze Dasein ihres Lieblings, ihres jüngsten KindeS Elsa. Rur fünf Jahre und etliche Monate genoß die Mutter das süße Glück, den kleinen reizenden Engel in KindeSgestalt an ihrer Seite zu sehen, ihn zu lieben und von ihm geliebt zu werden. Jeder neue Tag, der die leibliche und geistige Entwickelung deS Kindes steigerte, brachte dem Mutterherzm Blumen von unverwelklicher Schönheit. Aus diesen, dem Seelenleben des KindeS entsproßten, reizenden Blüthen hat die Mutter ix einem 52 Kleinseiten starken Büchlein einen Jmmortellenkrauz gewunden. in welchem der Schmerz um den Verlust eines Theils ihres Selbst das »arte Band zur Fassung liefert. Unter der Erinnermi- Hauch hat sie ihres Lieblings süßes Leben, das reizend und seelenvoll war, in Liebe und Poesie verewigt und das Bild des KindeS nach Leib und Seele tn unvergänglicher Gestalt gezeichnet. Kinder aber gleichen sich alle gar sehr und welche Mutter hätte nicht ähnliche oder die gleichen Blüthen bei ihrem Kinde entdeckt? Aber nicht allen Müttern ist es beschieden, die Blumen geistiger und körperlicher Entwickelung ihrer Lieblinge mit so zarter Innig- und Sinnigkeit zusammenzufassen und das volle Lebensbild eines früh geschiedene» Kindes in seiner zauberhaften Anmuth vor das geistige Auge zu bannen. Frau Sophie Moleschott hat darum für alle Frauen oder Mütter, deren Herzen noch mit Trauer erfüllt sind oder jemals erfüllt waren um den Verlust eines geliebten Kindes, diesen herrlich« poettschen Kranz geschaffen, um das Band der Liede zwischen Mutter und Kind neu zu beleben und die holde Kindesgestalt mit neuen Rosen zu decken. Aber auch die vielen Mütter, die so glücklich fmb, ihre Lieblinge noch um sich zu haben, Dürften sich erbauen an dem geschilderten innigen Glücke tiefempfundener Mutterliebe und mit dem Maßstabe ihres eigenen Glückes den Zauber messen, welchen die Verfasserin in ihre Schilderung eines Kinderlebens gelegt hat. Keine schönere Gabe kann sich jede Mutter, die in dem Leben ihres KindeS aufgeht, auf den Weihnachtstisch wünschen, als Frau Moleschotts: „Mein Elsakind". Das Büchlein ist hoch elegant ausgestattet »ud eine Zierde auf jeden Büchertisch.
Ave HavSfranen empfehle« sie. Offenbach a. M Sehr geehrter Herr Brandt. Ich litt an Magen- und Darmcatarrh und Unterleibsstörung, und habe schon Alles angewandt und nichts hat mir so gut geholfen, als Apotheker Richard Brandt's Schweizer- Villen, welche ich schon mehreren, die mit ähnlichen Leiden behaftet sind, empfohlen. Frau Babett Schmitt, Gelettssträße 34. — Man sei stets vorsichtig, auch die ächten Apotheker Richard Brandt'- Schweizerpillen (Preis 1.—) mit dem weißen Kreuz in rothem
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n
Dienstag Mittwoch Dienstag Mittwoch
30.
31.
insoweit baar in
der vorgenannten Zahltage mit den Ein- lagebüchertt bei der unterzeichneten Kaffe zu erscheinen.
Zinsen, welche bis zn Ende 1890 nicht erhoben worden find, werden -en Capitalien in de« Bücher« zu- «eschriebe« «nd vom 1. Januar 1891 an verzinst.
Es brauchen hiernach alle diejenigen Einleger, welche die Zinsen nicht baar erheben wollen, an den vorgenannten Zahltagen nicht zu erscheinen, die Wahrung der zugeschriebenen Zinsenveträge in den Einlagebüchern kann vielmehr ganz gelegentlich im Laufe des Jahres 1891 erfolgen
Gießen, am 22. November 1890. Der Rechner der Spar- u. Leihkaffe Gießen.
Doering.
Bekanntmachung.
Bei der unterzeichneten Kaffe find zum Erheben der Zinsen für 1890 von eingelegten Capitalien folgende Zahltage festgesetzt worden:
Die Einleger werden ersucht, ste die Zinsen für 1890 Empfang nehmen wollen, an einem
den 23. December 1890, „ 24.
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