werden solle. Ferner solle bei Oberpräsibent ersucht werben, unter Anlehnung an eine frühere Verorbnung ber Regierung zu Gumbinnen, betreffenb bie Sonntagsheiligung, Verorb- nungen zu erlassen. Speciell wirb hervorgehoben, daß bie Jagd an Sonn- unb Feiertagen zu verbieten sei.
Fünfkirchen, 21. November. DieInfluenza verbreitet sich immer mehr, vielfältig von Typhus gefolgt. In ben Schulen fehlt bie Hälfte ber Zöglinge. Die Epibemie tritt in diesem Jahre heftiger auf als im Vorjahre.
Helgoland, 21. November. Der Schooner „Pericm", Capitän Volruardsch, von Wyck aus Föhr mit Steinkohlen von Warkworth unterwegs, gerieth an den Seehundsklippen bei Helgoland auf Grund. Die Löschung der Ladung hat begonnen.
Wien, 21. November. Der „Wiener Zeitung" zufolge verfügte der Handelsminister mit Rücksicht auf die Beendigung ber Pilgerzüge nach Mekka unb das Erlöschen der Cholera am Rothen Meere die Aufhebung der siebentägigen Beobachtung der aus den Häfen des Rothen Meeres ankommenden Schiffe. Letztere sollen bei der Ankunft nur einer strengen ärztlichen Untersuchung unterzogen werden.
Paris, 21. November. Weitere Nachforschungen ergaben, daß Padlewski im Besitze einer Geldsumme gewesen ist. Mehrere Abendblätter melden, Padlewski sei in Pousset gesehen worden, andererseits wird behauptet, daß zwei Polizeibeamten nach London zur Verfolgung des Flüchtlings gegangen seien.
Paris, 21. November. DaS Leichenbegängniß für den General Seliwerstow sand heute Vormittag statt im Beisein der Mitglieder der russischen Botschaft, des Polizeipräfecten und sonstiger zahlreicher Theilnehmer. Der Sarg wurde bis zum Einlangen von Verfügungen ber Familie in ber Kirchengrus t beigesetzt. Die Untersuchung ergab bisher kein weiteres Material. Heber bie angekünbigte Ausweisung von Nihilisten, insbesondere Menbelsohns, ist noch keine Entscheidung getroffen.
Paris, 21. November. Der Deputirte Saint-Germain beantragt einen Gesetzentwurf, wonach alle auswärtigen Versicherungs-Gesellschaften die Autorisation der Regierung und die Hälfte ihrer Einnahmen bei den französischen Filialen in französischen Renten in der Staatsdepotkasse hinterlegen müssen. Der Antrag ist namentlich gegen die amerikanischen Gesellschaften gerichtet, gewissermaßen als Repressalie gegenüber der Mae Kinley-Bill.
Belfort, 21. November. Nach einer Meldung des „Soir" explobirte in unmittelbarer Nähe der im Bau begriffenen^Pulvermühle ein Pulverlager, wodurch 4 Arbeiter getödtet wurden.
Brüffel, 21. November. Die Meldung der Blätter, am oberen Kongo sei Seitens des Kongostaates der ber englischen Missionsgesellschaft gehörige Dampfer „Peaee" beschlagnahmt und die englische Flagge durch diejeuige des Kongostaates ersetzt worden, ist, wie aus Kreisen ber Kongo-Negierung verlautet, ungenau. Während des Schiffbruches eines Kongodampfers wurde nur Hilfeleistung des „Peace" gegen eine den Missionären zu leistende Schadloshaltung in Anspruch genommen. Die Angelegenheit wurde mit den Missionären freundschaftlichst beigelegt.
Konstantinopel, 21. November. Der Sultan entsandte vier Aerzte nach Berlin zum Studium der Koch'scheu Heilmethode.
Die Arage der Bestrafung oder Entschädigung bei Contractbruch zwischen Arbeitgeber und Arbeiter.
Es muß in allen Kreisen anerkannt werden, daß die zweckmäßige mit) gerechte Lösung der Frage der Bestrafung oder der bloßen Entschädigung in den Fällen des Contract- bruches von außerordentlicher Bedeutung nicht nur für das gesammte Wirtschaftsleben, sondern auch für die fernere Entwicklung ber socialen Frage überhaupt ist. Muß doch jeder wirthschaftliche Betrieb, der Arbeiter beschäftigt, mit den üblen Folgen des Contractbruches rechnen, und kann doch erwartet werden, daß Arbeiter wie auch Arbeitgeber in Zeiten bes Strikes sich weniger leicht zu übereilten Schritten verleiten lassen, wenn die Frage des Contractbruches zweckentsprechend gelöst wird. Die hohe Wichtigkeit dieser Angelegenheit in gebührende Berücksichtigung ziehend, hat bekanntlich auch ber Bundesrath die Regelung des Contractbruches in bie Arbeiterschutzvorlage ausgenommen, unb erfreulicher Weise hat bie Arbeiterschutzcommission bes Reichstages in biefer Frage einige Beschlüsse gefaßt, welche eine gebeihliche Regelung derselben e» warten lassen.
Zur Information unserer Leser bemerken wir zunächst, daß eine eigentliche strafrechtliche Verfolgung des Contractbruches zwischen Arbeitgeber und Arbeiter seitens der Regierung überhaupt nicht geplant wird und auch vom Reichstage nicht gewünscht wird, denn wie nachtheilig und zum Theil sogar frevelhaft ber Contractbruch zwischen Arbeitgeber und Arbeiter auch erscheinen mag, so muß babei boch auch berücksichtigt werden, daß Zank, Streit, Beleidigungen und ähnliche das menschliche Gemüth in Wallung bringende Differenzen zwischen Arbeitgeber und Arbeiter den Contractbruch bezw. die sosortige Aushebung des bisherigen Arbeitsvertrages unter eine Art Nothzwang stellen und daß die durch etwa in Aussicht stehende Bestrafung erzwungene Aufrechterhaltung des Arbeitsvertrages zu den unerträglichsten Zuständen zwischen Arbeitgeber und Arbeiter leicht führen könnte. Zudem dürste es in Zeiten allgemeiner Arbeitseinstellungen auch praktisch unmöglich sein, etwa hunderttausend contractbrüchige Arbeiter zu bestrafen. Das durch ben Contractbruch beleidigte öffentliche Nechtsgefühl fordert nun aber doch eine Sühne und ebenso verlangen die durch den Contractbruch verletzten Interessen der Arbeitgeber, resp. im entgegengesetzten Falle auch diejenigen der Arbeiter einen entsprechenden Schutz. Diese Punkte der schwierigen Sachlage gegen einander ab- wägend soll nach § 125 der Gewerbeordnungsnovelle resp. Arbeiterschutzvorlage dem Arbeitgeber wie dem Arbeiter das Recht zustehen, im Falle des Contractbruches von dem den
Vertrag brechenden Contrahenren eine Buße zu fordern, welche für ben Tag bes Contractbruches und jeden folgenden Tag der vertragsmäßigen ober gesetzlichen Arbeitszeit, höchstens aber für sechs Wochen, nach ben ortsüblichen Löhnen berechnet werden soll.
Man könnte nun darüber streiten, ob die rni dieser Weise festgesetzte Buße für den Contractbruch als eine Strafe oder als eine einfache Entschädigung anzusehen sei, doch ist ein solcher Streit practisch ohne jede Bedeutung, denn diese Buße ist aus der einen Seite entschieden keine Strafe im strafrechtlichen Sinne, denn von einer Gefängmß- oder bestimmten Geldstrafe ist ja dabei keine Rede, sondern es wird dem contractbrüchigen Theile lediglich der Ersatz des angerichteten Schadens auferlegt, worin wohl Niemand eine besondere Strafe erblicken kann, denn bei frivoler oder fahrlässiger Schädigung eines Dritten waltet eben Entschädigungspflicht ob und die Erfüllung derselben ist keine Strafe im criminellen Sinne. Die Arbeiterschutzcommission hat sich übrigens noch bemüht, diese Buße oder Entschädigung bei Contract- brüchen zwischen Arbeitgebern und Arbeitern auf das geringste Maß herabzubrücken, indem sie den Antrag des freisinnigen Abg. Dr. Gut fleisch annahm, wonach das Wort „Buße" bei der Entschädigung vermieden, und dieselbe nur aus höchstens sechs Tage vom Tage des Contractbruches nach ortsüblichem Arbeitslohn gewährt werden soll, eine gedeihliche Verständigung über diese wichtige Angelegenheit im Reichstage ist daher wahrscheinlich.
CocaUe nnö prwhtjieU«».
Gießen, 22. November.
— p Theater. Die „Gefährlichen Mädchen" sind schon einmal von Herrn Directax Reiners bei seinem ersten Hiersein vor zwei Jahren gegeben worden nnb hatten, wie wir uns noch sehr wohl erinnern, einen vollen Erfolg bei einem zahlreich erschienenen Publikum. Wir erwähnen das ausdrücklich, um den Gegensatz von damals und jetzt gebührend zu kennzeichnen, den Gegensatz in Bezug aus Leistung unb Gegenleistung. Wir wissen noch ganz genau, baß nur zwei von ben biesmal neu besetzten Rollen bamals eine Vertretung hatten, bie sich mit ber biesjährigen messen könnte. Für alle übrigen Partien haben wir biesmal Schauspieler, gegen bie jene vor bret Jahren absolut nicht auskommen können; in Bezug auf bie Ausstattung ber Scene und sonst in jeder Beziehung sind ganz erhebliche Fortschritte gemacht. Die Vorstellung des Schacht'schen Lustspiels verlief glatt und hatte einen recht hübschen Erfolg. Nur möchten wir die Regie wiederum daraus aufmerksam machen, daß sie sich eine wesentliche Abkürzung der Zwischenpausen angelegen sein lassen muß, wenn sie die Wirkung des Stückes nicht wesentlich gefährden will. Alte Bekannte waren uns in ihren Nollen Herr und Frau Reiners. Die letztere war als schelmischer, ausgelassener Backfisch wiederum allerliebst, während Herr Reiners eine höchst gelungene Darstellung des reclame- gewandten Photographen Wendal lieferte. Sehr hübsch war Fräulein Elisabeth Bischoffs Spiel in der Partie der Emma. Herr Rudolf B i e b r a ch verkörperte als Architect Großbach in ergötzlichster Weise ben schüchternen Heirathscandidaten par ordre superieur. Mit Herrn Goullons Spiet in der Rolle des Schriftstellers Haller wären wir völlig einverstanden gewesen, wenn der Herr nicht wieder zu oft in feine alte Liebhaberei, auf dem hohen Kothurnus auch bei leichten Salonplaudereien zu wandeln, verfallen wäre. Characteristisch und mit guter Wirkung, wie immer, spielte Herr Winolt. Auch Fräulein Adelheid Martin war als Fanny völlig befriedigend und ebenso waren die übrigen Rollen ausreichend besetzt.
— Theater. Sonntag gelangt die vorzügliche Gesangs- posse des leider nur zu früh verstorbenen Hugo Müller: „Heydemann und Sohn", dessen „Gewonnene Herzen" voriges Jahr stürmischen Beifall gefunden haben und als Militärvorstellung zum zweiten Male auf Veranlassung des Negimentscommandos hier gegeben wurden, zur Aufführung. „Heydemann und Sohn" ist reich au äußerst comischen ©eenen unb hübschen Gesangsnummeru. Die Hauptrollen liegen in ben Hänben ber Herren Reiners, Biebrach, Winolt unb unserer Soubrette, Fräulein Abelheib Martin.
Vermischt«».
* Berlin, 20. November. Ueber ben Bauschwindel, ber in Berlin unb anderen großen Städten heimisch ist, gibt Geh. Justizrath Professor Dr. Dernburg im „Genossenschaftlichen Wegweiser" eine Schilderung und tritt gleichzeitig mit Entschiedenheit für die Sicherung ber Ansprüche ein, welche bie Bauhandwerker an die von ihnen ausgeführten Bauten geltend machen können, welche ihnen aber der Entwurf unserer neueren bürgerlichen Gesetzgebung aus juristischen unb sachlichen Gründen verweigert. In großen Städten, so heißt es in dieser wahren Schilderung, werfen sich neben soliden, technisch gebildeten und vermögenden Bauherren eine Menge geriebener und verkommener Speculanten, Grundstückscommissionäre, auch Maurer- und Zimmerpoliere auf das Baugeschäft. Technische Kenntnisse brauchen sie nicht, Vermögen brauchen sie auch nicht. Das Technische besorgen ihnen Maurermeister, die nach bekannten Mustern bauen, Geld wird ihnen vorgeschossen; die Zeche bezahlen schließlich bie Bauhandwerker, mittelbar auch das wohnungsbedürftige Publikum. Gemacht wird es aber so: Der Baufpeculant kauft ein möglichst großes Terrain. Da er nichts hat und das Geld borgt, so kommt es ihm auf den Preis nicht viel an. Daher gehen die Grundstückspreise so sehr in die Höhe. Die Baugelder geben Baubanken und einzelne Bankiers mit dem Fortschreiten des Baues gegen hypothekarische Sicherheit. Die Lieferanten von Baumaterialen, insbesondere aber die Bauhandwerker, erhalten dann aus den Baugeldern „Anzahlungen". Im Uebrigen gehen sie, wie es ihr Geschäft mit sich bringt, mit Arbeiten und Materialien in Vorschuß. Nun kann sich die Sache in zweifacher Weise gestalten. Die Conjunctur ist günstig, glänzend, der Neubau
wird vollendet und vortheilhaft verkauft, der Bauspeculant ist über Nacht ein reicher Mann geworden, und die Bau- Handwerker werden für ihre Restforderungen befriedigt. Oder es gelingt dem Bauspeculanten, wenigstens neue Terrains zu erwerben, neue Baugelder zu erhalten, so daß er mit dem Geld für ben zweiten Bau die Schulden des ersten zustopft, und so weiter, so lange die Conjunctur bleibt. Gelingt aber weder das Eine noch das Andere, so verfällt er eben in Concurs. Die Bauspeculanten haben bei dem Geschäft Nichts verloren, denn sie sind gedeckt, „hineingelegt" ist nur der Bauhandwerker. Professor Dernburg plaidirt dafür, daß in dem Entwurf eines Reichsgefetzes über die Zwangsvollstreckung in Grundstücken den Bauhandwerkern ein Vorrecht gewährt werde.
* Der kostspieligste Bahnhof der Welt dürfte wohl derjenige von Bombay sein, welcher jüngst eingeweiht wurde.. Der Bau desselben hat zehn Jahre gedauert und an 80 Mill- Mark gekostet. Eine Erklärung für die hohen Kosten liefert der künstlerische Charakter, den man dem Gebäude verliehen, hat, die Mittelkuppel ist von einem Ricsenbildniß des Fortschritts gekrönt- im Innern der großen Halle befindet sich eine große Bildsäule der Kaiserin von Indien, umgeben von allegorischen Figuren. Ueberall sieht mau Zierstücke in Marmor und in geschnitztem Holze.
Literatur mmö Knnft
— Eva Leoni. Roman von M. Bernhard. 33 Bg. 8», 93erlaß von Friedrich Schirmer in Berlin. Preis 5 Mk., in eleg. Einbände 6 Mk.
Dieser wunderhübsche Roman eignet sich wie bald kein zweiter zur Lectüre für das weibliche Geschlecht. Es ist die Geschichte einer jungen Frau seit ihrer frühesten, trübln Kindheit bis zu den Tagen dauernden Glücks, welches untz in anmuthiger Form bargebracht wirb. Bet der bevorstehenden Weihnachtszeit sei auf „Eva Leoni" als auf ein sehr geeignetes Gelegenheitsgeschenk hingewiesen. Auch in jeder besseren Leihbibliothek ist der Roman vorrätbig.
Jeder empfiehlt sie. Beerfelden. Herr Apotheker Richard Brandt, Schaffhausen. Ich möchte nicht verfehlen, einen jeden Leidenden hiermit auf Ihre Schweizerpillen (Preis ä Schachtel 1 Mk.), welchen ich lediglich die Befreiung von meinem Brustleiden zu verdanken habe, aufmerksam zu machen und danke Ihnen noch besonders für diese dem allgemeinen Wohle nützliche Erfindung. P. Ludwig, Drehermeister. (Unterschrift beglaubigt.) Haupt-Depot: AdlerApotheke in Frankfurt a. M., Trierscher Platz. 9778
Unter Freunden wird der vorzügliche Holländ. Labak allseitig empfohlen, 10 Pfd. fco. 8 Mk. nur btrect bei B. Becker in Seeserv a. Harz. 156 1
Gießen, 22. November. Marktbericht. Auf dem heutigen Wochenmarkt kostete: Butter pr. Pfd. 0,95—1,00, Hühnereier 1 St. 8—, 2 ©t — 4, Enteneier 1 ©t--H, 2 ©t. — 4,
Käse pr. St. 4—8 Käsematte pr. St. 3 Erbsen pr. Liter 16
Linsen pr. Liter 28 -4, Tauben pr. Paar JL 0,50—0,65, Hühner pr. Stück JL 0,85—1.00, Hahnen pr. Sb 0,60—0,90, Enten pr. Stück 1,50—1,80, Ochsenfleisch pr. Pfd 70—74 H, Kuh- und Rindfleisch 60—64 «$, Schweinefleisch 70—80 H, Hammelfleisch 62—68 Kalbfleisch 60-64 H, Kartoffeln pr. 100 Kilo 3,50-5,50, Weißkraut pr. ©t. 3—7 •&, Zwiebeln per (Zentner X 6,00—0,00, Milch per Liier 12-18 Gänse pr. Pfd. 45-56
Auszug «us den Stairdesaintsregtsteritz
der Stadt Gießen.
Aufgebote.
November: 17. Ludwig Schnecker, Steinhauer zu Londorf, mit Elisabethe Lich daselbst. 17. Ludwig Jacob Franz Theodor Günther, Hilfsbremser bei der MainW^ser-Bahn dahier, mit Marie Luise Simon hierselbst. 19. Heinrich Heinz von Nidda, Stetnhauer dahier, mit Maria Margaretha Friederike Schneider hierselbst. 19. Johann Heinrich Wilhelm Förster von Elberberg, Bierbrauer dahier, mit Anna Trenkcr hierselbst. 20. Heinrich Launspach von Beltershain, Dtenstknecht dahier, mit Louise Marie Gehringer von da.
Eheschließungen.
November: 19. Ernst Kar l Ferdinand Schott, Kaufmann dahier, mit Marie Katharine Fliedertke Pauline Hermine Wenzel von Rüdesheim.
Geborene.
November: 13. Dem Handelsmann Hanne Schaumberger ein Sohn, Sally. 15. Dem Universitäts-Fechtt und Tanzlehrer Friedrich Röse eine Tochter. 16. Dem Schaffner bet der Main-Weser Bahn Carl Tag eine Tochter, Marie. 21. Dem Taglöhner Wilhelm Schmidt XIII. eine Tochter, Johanna.
Gestorbene.
November: 14. Margarethe Körber, geb. Kock, 73 Jahre alt^ Wittwe von Rechner Benjamin Körber. 16. Rosalie Luise Wilhelmine Henriette Bertha Krapp, 6 Jahre alt, Tockter von Hautboist Hermann Krapp dahier. 17. Jdhs. Waldschmtdt, 47 Jahre alt, Taglohner von Fellingshausen. 19. Wilhelm Fink, 2 Jahre alt, Sohn von Marmorarbeiter Jacob Fink zu Niedergirmes. 20. Johann Heinrich Karl Werle, 26 Jahre alt, Pharmaceut dahier. 20. Elisabethe Wittich, geb. Becker, 79 Jahre alt, dahier, Wittwe von Schuhmacher Georg Wittich. 20. Mina Deustng, 5 Jahre alt, Tochter von Schlosser Heinrich Deustng zu Burg, Amt Herborn. 20. Julius Hoch I., 61 Jahre alt, Bauunternehmer und Stadtverordneter dahier. 21. Dr. Wilhelm Diehl, 83 Jahre alt, Gymnasiallehrer i. P. dahier.
Auszug aus den rttrcheubücherm
der Stadt Gieße«.
Evangelische Gemeinde.
Getraute.
Den 19. November. Ernst Karl Ferdinand Schott, Kaufmann zu Gießen, unb Marte Katharine Friebertke Pauline Hermine Wenzel, Tochter des zu Mainz verstorbenen Districtseinneymers Heinrich Wenzel.
Getaufte.
Den 15. November. Dem Kaufmann Heinrich Boller eine Tochter, Johanna Marie Ottilie Minna, geboren den 21. September.
Den 16. November. Dem Schlosser Joseph Berber eine Tochter, Antonie Elisabeth, geboren den 23. Skptember.
Denselben. Dem Commis Hermann Köhler eine Tochter, Dorothea Marie Luise Karola, geboren den 1. September.
Denielbtn. Dem Schreiner Christian Reitz eine Tochter, Johanna Christiane Elisabeth, geboren ben 8. September.
Denselben. Dem Taglöhner Heinrich Schneider ein Sohn, Jean Georg, geboren den 7. October.
Denselben. Ein unehelicher Sohn, Balthasar Albert Theodor Ferdinand Friedrich Arthur, geboren den 1. August.
Den 20. November. Uneheliche Zwillinge, eine Tochter, Charlotte, unb ein Sohn, Heinrich Balthasar, geboren den 3. November.
Denselben. Dem Taglöhner Johann Tag in Gelsenkirchen eine Tochter, Lina, geboren den 28. Februar.
Beerdigte.
Den 17. November. M^rgarclhe Körber, geb. Koch, Wittwe des verstorbenen Rechners Benjamin Körber, alt 73 Jahre, gestorben ben 14. November.
2.
3.
4 6
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Gießen, am 22.. Der Rechner der Spar
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Nachimitat
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