pfiehlt, die Vorlage nicht abzulehnen, was sonst einen schlechten Eindruck im Lande mache.
Für die Vorlage sprechen noch die Abgeordneten B erg- st räßer, Wasserburg, Wolfskehl, Schröder, Ohly, Kredel, Michel und wird diese mit allen gegen 4 Stimmen nach dem Anträge der Majorität des Ausschusses angenommen.
Auch die Vorlage Großh. Regierung wegen Einstellung eines Betrages von 6500 Mk. für einen neuen Landgerichtsdirector findet einstimmige Annahme.
Ausland.
Wien, 21. Mai. Gestern zogen Schaaren strikender Arbeiter nach dem Marthaschachte der Pankrazzeche in Nürschau bei Pilsen, um das Anheizen des Kessels zu verhindern, und umzingelten hierbei einen Zug von vierzehn Soldaten. Nachdem wiederholte Aufforderungen zum Auseinandergehen unberücksichtigt geblieben waren, wurde auf Befehl des commandirenden Offiziers gefeuert, wobei zwölf Personen getödtet und mehrere schwer verwundet wurden. Die Wohnungen zweier Beamten wurden demolirt- ein Beamter wurde mißhandelt. (Frks. Ztg.)
Deutscher Reichstag.
11. Plenarsitzung. Mittwoch, 21. Mai 1890, 1 Uhr.
Auf der Tagesordnung steht der Antrag Böckel (Antisemit) um Aufhebung dreier gegen den Abg. Werner (Antisemit) beim Amtsgericht zu Stettin schwebenden Privatklageverfahren wegen Beleidigung für die Dauer der Session.
Unterstützt ist der Antrag außer von den Antisemiten von Nationalliberalen und Deutschsreisinnigen.
Der.Antragsteller bemerkt, daß es sich um Preßprocesse handelt.
Abg. Meyer-Breslau (dsr.) hält den Antrag für begründet- § 31 der Verfassung komme hier in Frage, denn es handele sich zweifellos auch hier um eine Strafsache.
Der Antrag wird hieraus mit großer Mehrheit angenommen.
Es folgt die Interpellation Bamberger (dsr.): ob und wann der Entwurf eines Gesetzes betreffend den Vollzug von Freiheitsstrafen dem Hause vorgelegt werden wird.
Der Antragsteller gibt zur Begründung seiner Interpellation eine übersichtliche Darstellung der über den Gegenstand früher im Hause stattgehabten Verhandlungen, in denen das Strasvollzugsgesetz vom Reichstage gefordert, von der Regierung auch in Aussicht gestellt worden war. Durch die neuerdings öffentlich zur Sprache gebrachte Behandlung von Leuten, die wegen politischer Vergehen verurtheilt waren, ist die Frage wieder bedeutsam geworden und namentlich der Fall Bossardt hat die öffentliche Aufmerksamkeit wieder aus diese Angelegenheit gerichtet. Durch eine derartige Behandlung und durch die Ausnöthigung einer schlechten Kost wird die Strafe zu einer Art körperlicher Züchtigung. Zugleich würde die Frage in Erwägung zu ziehen sein, ob es sich nicht empfiehlt, Strafen wegen nicht ehrenrühriger Vergehen gegen Reichstagsabgeordnete während der Sitzungsdauer nicht zu vollstrecken. Diese Frage ist ebenfalls eine dringende geworden, aus Anlaß des Falles Harmening.
Staatssecretär im Reichsjustizamt Dr. Oehtschläger: Die Nothwendigkeit der gesetzlichen Regelung dieser Angelegenheit wird auch von den verbündeten Regierungen anerkannt und diese Gesetzgebung im Interesse der Einheitlichkeit der Strafvollstreckung auch ins Auge gefaßt, lieber den Zeitpunkt aber, bis zu welchem diese Vorlagen gemacht werden können, lassen sich zur Zeit feste Angaben noch nicht machen, lieber die Frage des Strafsystems sind die Meinungen noch getheilt- will man die Einzelhaft beibehalten und consequent zur Durchführung bringen, so würde ein Strafvollzugsgesetz eine Ausgabe von 115 Millionen nöthig machen für neue Gefängnisse. Feststellen müssen wir bei der Strafvollstreckung die Einheitlichung zwischen Strafgesetz und Strafvollzug. Der Begriff des politischen Vergehens wird niemals so definirt werden können, daß der Richter daraufhin eine Unterscheidung
Sie wollte aufbegehren, Wilhelm aber trat ihr entgegen und warf ihr einen warnenden Blick zu, vor dem sie scheu zurückwich. Sie machte sich in der Küche zu schaffen.
„Sie kommen von meinem Vater", brachte Wilhelm zögernd hervor.
„Allerdings," entgegnete ich, „er möchte Sie gern noch einmal sehen, ehe er scheidet, und die Zeit drängt."
Einer der Gäste erlaubte sich die rohe Bemerkung: „Damit hätte der Alte auch bis morgen warten können." Er hatte wohl geglaubt, einen Witz zu machen, aber Niemand lachte. Wilhelm sah den Sprecher drohend an, über sein Gesicht huschte ein finsterer Schatten, aber er zwang sich zur Ruhe und schwieg.
„Lieber Herr," begann er endlich, „es ist sehr dankens- werth von Ihnen, daß Sie sich so bemühen, gewiß, sehr dankenswerth, aber — Sie sehen es selbst — es thut mir herzlich leid, wahrhaftig. Sehen Sie, heute ist nämlich der Geburtstag meiner Frau, und da — nun, Sie begreifen wohl — vierzehn Tage lang hätte ich keinen Frieden, wenn ich heute sortginge." —
Er hatte recht, der arme Wilhelm. Vierzehn Tage keinen Frieden! — O, der alte Mann kam ja wohl auch ohne den Sohn zur Ruhe- ob aber diesem Sohne die Ruhe des Herzens nach vierzehn Tagen wiederkehren wird? Die Erinnerung ist ein zudringlicher Gast. Und sie kommt nicht allein: Hand in Hand mit ihr geht ihre häßliche Schwester — die Reue. Mit Polypenarmen umklammert sie das Herz und läßt es nicht mehr los. Da gibt es kein Entrinnen, kein tröstliches Vergessen. Es gibt ein Wort, das die Seele erzittern macht und den armen Menschen trifft wie ein Keulenschlag.
(Schluß folgt.)
vornehmen kann. Erörterungen über Mißstände in Einzelfällen gehören vor die Einzellandtage.
Abg. Klemm-Sachsen (cons.) ist mit dem Staatssecretär einverstanden. Die Auswahl geeigneter Beamten vermag hierbei mehr als ein Gesetz. Die Entscheidung über die Beköstigungsfrage u. s. w., sowie überhaupt über den Strafvollzug wird man einstweilen den Einzelstaaten überlassen müssen. Einer gesetzlichen Regelung des Strasvollzuges ist Redner nicht abgeneigt.
Abg. v. Bar (dsr.): Mit der gesetzlichen Regelung des Strasvollzuges wird eine Revision des Strafgesetzbuches stattfinden müssen, um die Strafarten genauer zu präcisiren, zu unterscheiden und gegeneinander abzugrenzen. Heute liegt die Strafvollstreckung hauptsächlich in der Hausordnung der Strafanstalt. Man wird künftig namentlich zu unterscheiden haben zwischen der Strafe mit Zwangsarbeit und der Strafe ohne solche Arbeit. Mögen diese Erörterungen der Regierung behilflich sein, die Schwierigkeiten zu überwinden, welche dem Strasvollzugsgesetz entgegenstehen.
Abg. Geyer (Soc.): Die Behandlung und Beköstigung der Gefangenen ist eine unzureichende und auch die der sog. gemeinen Verbrecher ist inhuman. Solche Behandlung bessert nicht und führt dahin, daß die Sträflinge die Anstalten völlig verdorben verlassen. Der Fall Bossardt ist geringfügig gegenüber zahlreichen anderen Fällen, wo Socialdemokraten wegen Geheimbündelei, wegen Majestätsbeleidigung und wegen Preßvergehens Strafen verbüßen. Warum soll es denn bei uns nicht möglich sein, politische und gemeine Verbrechen juristisch zu unterscheiden. Man thut es doch in Frankreich? Mit Recht sagt Pros. v. Holtzendorff, daß das heidnische Rom seine gemeinen Verbrecher besser behandelte als der moderne christliche Staat seine politischen Gefangenen. Wenn Sie gegen dieses Unwesen nicht nachdrücklich einschreiten, so werden Sie in den Verdacht kommen, daff Sie politische Gefangene malträtiren wollen.
Abg. Dr. Windthorst (Str.): Diese Art der Behandlung politischer Gefangener rührt noch aus der Zeit des Culturkampses her. Am besten wird cs sein, wenn man jeden einzelnen derartigen Fall der Oeffentlichkeit übergibt. Eine Revision des Strafgesetzbuches erscheint unter den augenblicklichen Verhältnissen bedenklich. So bedeutende Summen, wie hier angedeutet sind, können wir für Gefängnisse nicht den Einzelstaaten auflegen. Auch würde eine strengere Controlle der Gefängnisse genügen, um solche Vorkommnisse, wie sie hier geschildert sind, in Zukunst unmöglich zu machen.
Abg. Dr. v. Marquardsen (natl.): Die Anregung des Abg. Bamberger ist dankenswerth, die Vervollständigung des Strafgesetzbuchs durch ein Strafvollzugsgesetz nothwendig. Heber die vorgebrachten Einzelfälle müßte man doch auch die anderen Theile hören.
Damit ist die Besprechung der Interpellation beendet.
Es folgt der Antrag Rintelen (Ctr.) aus Vorlegung eines Gesetzentwurfs zum Zwecke der Umgestaltung des Zustellungsverfahrens.
Der Antrag bezweckt eine Vereinfachung des Zustellungsverfahrens, Uebernahme desselben durch die Gerichte von Amtswegen ohne Erhöhung der Gerichtskosten.
Der Antrag geht nach kurzer Befürwortung durch den Antragsteller an die Justizcommission.
Es folgt der Antrag Rickert (dsr.), welcher eine Aenderung der Geschäftsordnung dahin bezweckt, daß im Bedürsnißfalle mehrere Wahlprüfungscommissionen eingesetzt werden.
Der Antragsteller nimmt Bezug auf die in früheren Sessionen vorgekommenen Unzuträglichkeiten, die sich aus dem umfangreichen Arbeitsmaterial für die Commission ergaben und zu deren Abstellung sich die Einsetzung mehrerer Commissionen empfiehlt.
Abg. Müller-Marienwerder (Reichsp.) hat gegen den Antrag Bedenken- der Versuch des Antragstellers ist nicht neu, er hat sich aber schon früher als erfolglos erwiesen und ist auch damals von mehreren Seiten angegriffen worden. Das Nebeneinandersitzen zweier Commissionen würde zu den unerquicklichsten Zuständen führen, zur Annahme widersprechender Grundsätze u. s. w. Man sollte sich hüten, aus diese Art Wahlproteste zu provociren. Diese haben noch nie viel brauchbares Material ergeben. Bringen Sie noch das Princip durch, daß Beamte sich jeden Einflusses aus die Wahlen enthalten, so wird das Wahlrecht zur Farce!
Abg. Singer (Soc.): Die Wahlproteste sind ein Ausfluß des Petitionsrechts der Wähler. Allerdings war der Glaube daran, daß der Reichstag Verstöße gegen die Wahlsreiheit sühne, durch die Cartellmehrheit im Volke erschüttert und dieser Reichstag hat die Pflicht, dieses Ansehen wieder herzustellen. Jedenfalls kann man mit dem Anträge Rickert einmal einen Versuch machen. Möge man den Antrag an die Geschästsordnungscommission verweisen. Wir werden für den Antrag stimmen.
Abg. Frhr. v. Schleinitz (cons.) bekämpft den Antrag Rickert als unpractisch, wenn auch die Tendenz anzuerkennen ist. Dem Anträge auf Verweisung an die Geschäftsordnungscommission werden wir nicht widerstreben, den Antrag lehnen wir ab.
Abg. Gröber (Ctr.): Gründliche Berathung der Wahlproteste ist die Hauptsache, doch ist der Antrag unbrauchbar.
Abg. Dr. Marquardsen (natl.) wünscht Commissions- berathung des Antrages Rickert.
Das Haus beschließt Verweisung des Antrages an die Geschästsordnungscommission.
Damit ist die Tagesordnung erschöpft.
Nächste Sitzung Montag den 9. Juni, 1 Uhr. Interpellation Baumbach (Schweizer Niederlassungs-Vertrag), Nachtrags-Etat (Colonialforderungen).
Schluß 51/2 Uhr.
Netteste Nachrichten.
WolffS telegraphisches Torrespondenz-Bureau.
Wien, 21. Mai. lieber den gestrigen Zusammenstoß von Militär und Arbeitern in Pankraz wird aus Pilsen weiter gemeldet: Die Arbeiter griffen den Marthaschacht gewaltsam an und wurden von dem daselbst stationirten Zuge Infanterie zurückgewiesen. Hierbei wurden einige Arbeiter getödtet und mehrere verwundet. Eine Escadron Cavallerie ist von Stab nach Nürschau verlegt worden.
Pest, 21. Mai. Der Ausschuß des Unterhauses nahm die Vorlage, betreffend die Sonntagsruhe an, nachdem der Minister Baroß sich auch auf die Beschlüsse der Berliner Conserenz bezogen hatte. — Dem Unterhause wurde die Vorlage der Regierung betreffs Ablösung der Ungarischen Nordostbahn vorgelegt.
Bern, 21. Mai. Der Bundesrath schlägt vor, den Artikel 120A der Bundesverfassung in dem Sinne zu revidiren, daß 50000 stimmberechtigte schweizerische Bürger die Aufhebung oder Abänderung einzelner Artikel der Bundesverfassung, sowie eine Ausstellung neuer Verfassungsbestimm- ungen verlangen können. Sobald ein solches Begehren gestellt wird, hat eine Volksabstimmung darüber zu befinden, und, wenn das Volk seine Genehmigung dazu gegeben, so hat die Bundesversammlung die Revision in die Hand zu nehmen.
Haine-St. Pierre, 20. Mai. Der internationale Bergarbeiter-Congreß wurde heute Mittag eröffnet. Zu den Verhandlungen haben sich zahlreiche Delegirte eingesunden. Aus England sind 40 Personen, darunter 4 Mitglieder des Parlaments, eingetroffen, welche 395 846 Bergarbeiter vertreten. Deutschland hat ebenfalls zahlreiche Vertreter entsandt. Frankreich wird repräsentirt durch Delegirte aus Calais, St. Etienne und Dacazeville. Belgien durch 50 Delegirte aus den vier Kohlenbecken. In dem mit deutschen, französischen, englischen und belgischen Fahnen geschmückten Versammlungssaale bewillkommte ein belgischer Arbeiter die Ausländer. Darauf begannen die Verhandlungen, indem zunächst mehrere Commissionen erwählt wurden. In die Commission, welche die Vollmachten der Delegirten zu prüfen haß wurden je zwei Delegirte aus jedem Lande gewählt. Einstimmig wurde die Oeffentlichkeit der Congreßverhandlungen beschlossen.
Cocalcs «nd provinzielle».
Gießen, 22. Mai.
— Auf der Deutz-Gießener Bahn verkehren aus Anlaß des Pfingstfestes folgende Sonderzuge: Samstag den 24. Maß Abends 7 Uhr 44 Min., geht von Gießen ein Sonderzug nach Deutz (Ankunft daselbst 12 Uhr 15 Min. Nachts) ab. An demselben Tage (Samstag) fährt Mittags 1 Uhr 30 Min. von Deutz ein Sonderzug in der Richtung nach Gießen (Ankunft daselbst Abends 6 Uhr 22 Min.) ab. Die Züge führen 1. bis 4. Klaffe und halten aus allen Stationen.
Londorf, 21. Mai. Dem Gärtner Johann Baach hier wurde von Sr. Kgl. Hoheit dem Großherzog das Allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift: „Für 50 jährige treue Dienste" verliehen.
Bad Nauheim, 20. Mai. Gestern Morgen verschied plötzlich der Salinen- und Bergrentmeister Nebhuth. Der Verlebte war ein äußerst gewissenhafter Beamter, welcher die verschiedenen von ihm geführten Kaffen musterhaft verwaltete. Die Gründung des Localvereins für Rettung Schiffbrüchiger, der Pfennigsparkaffe und des Gewerbevereins ist in erster Linie der thatkrästigen Initiative des Geschiedenen zu verdanken, wie er auch als Mensch allenthalben die höchste Achtung verdiente und genoß.
O Herbstein, 21. Mai. Der Müller Mathes Körber von hier fehlt seit einigen Tagen- es wird vermuthet, daß derselbe nach Nord-Amerika übergesegelt ist.
-z Herbstein, 21. Mai. Heute Vormittag gegen 5^ Uhr zog ein schweres Gewitter über unser Städtchen, begleitet von einem starken Regen.
— In Crainfeld schlug der Blitz in das Wohnhaus des Feist Sommer, ohne jedoch zu zünden und erheblichen Schaden anzurichten.
+ Aus dem Vogelsberg, 21. Mai. Endlich haben sich auch die Höhen unseres Gebirges, Hoherodskopf und Taufstein, mit dem ersten Grün geschmückt. Ueberhaupr beginnt die Vegetation hier ziemlich spät, dann setzt jedoch auch die Natur alle Hebel in Bewegung und zeigt eine schnelle Entwickelung. Die beiden Punkte Hoherodskopf und Taufstein werden jetzt wieder viel von Fremden (Touristen u. s. w.) besucht. Seit Anfang dss. Mts. ist auch wieder die Wirth- schaft in dem Clubhaus auf dem Hoherodskopf eröffnet worden- man erhält für mäßige Preise daselbst gute Speisen und Getränke.
— In der „Social-Correspondenz", Organ für das Wohl der arbeitenden Klassen, wird in der neuesten Nummer folgendes veröffentlicht: „Von den Dörfern des Vogelsberges in Heffen bietet ein Pfarrer in den „Grenzboten"- ein Cultur- bild, in welchem er zeigt, wie diese früher sehr wohlhabende Gegend durch zwei Laster, Sittenlosigkeit und Trunksucht, in Armuth und Elend gerathen ist. Von der Trunksucht der Vogelsberger Bauern sagt er folgendes: Das Hauptgetränk ist der Schnaps und die verbrauchten Mengen sind ungeheuer. Jeder mittlere und kleine Bauer hat sein Schnapsfaß auf dem Zapfen liegen- jeden Tag zweimal, meist noch öfter, wird von der ganzen Bauernfamilie, Frauen, Kinder und Mägde einbegriffen, das kärgliche Mahl reichlich mit Schnaps gewürzt. Der Tagelöhner, der Leineweber, das Kind in der Wiege schon, sie haben als höchstes ersehntes Reizungsmittel nichts anderes als den Schnaps. Dem Trunk ergebene Frauen, dieses Scheußlichste von allem Traurigen, kann man genug sehen. Seit zwei Jahrzehnten ist allerdings das Biertrinken mehr in Aufnahme gekommen und wer das Bier als den Herold der Civilisation begrüßt, könnte sich freuen über die Mengen des vertilgten Stoffes. Aber es ist damit nichts


