Ausgabe 
22.5.1890 Erstes Blatt
 
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Donnerstag den 22. Mai

1890

Nr. 117

mßmer Anzeiger

Kenerat-Mnzeiger.

Amts- und Anzeigeblatt für den Ureis Giefzen.

chratisöeitage: chießmer Aamitienötätter.

Alle Annonren-Dureaux des In- und Auslandes nehm« Anzeigen für denGießener Anzeiger" entgegen.

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Der

Hteßever Anzei-er erscheint täglich, Mit Ausnahme deS Montag-.

Erstes Blatt.

Amtlicher Theil.

Gießen, am 19. Mai 1890. Betr.: Die Remunerirung des Feldschutzpersonals.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

<m die Großh. Bürgermeistereien des Kreises.

Von Großh. Ministerium der Finanzen ist uns für das Etatsjahr 1889/90 die Summe von 2470 dL zur Belohnung des Feldschutzpersonals zur Verfügung gestellt worden.

Sie wollen uns daher binnen 14 Tagen diejenigen Be­diensteten Ihrer Gemeinden, welche sich durch treue Pflicht­erfüllung in Handhabung des Feldschutzes ausgezeichnet haben, unter Angabe ihres Dienst- und Lebensalters namhaft machen.

Wir machen Sie hierbei darauf aufmerksam, daß es weniger auf die Zahl der zur Anzeige gebrachten Feldfrevel ankommt, als aus den von dem betreffenden Bediensteten bethätigten Diensteifer, insbesondere in Verhütung von Freveln durch stete Anwesenheit im Felde, und daß ferner auch das außerdienstliche Verhalten (nüchterner Lebenswandel) mit in Betracht zu ziehen ist.

Gleichzeitig werden Sie uns diejenigen Feldschützen, welche Sie einer Belohnung nicht für würdig halten, unter Angabe der Gründe benennen.

v. Gagern.

Gießen, den 20. Mai 1890.

Betr.: Die Berichtigung der Forst- und Feldstrafen von der II. Periode 1890/91.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Großh. Bürgermeistereien des Kreises.

Wir beauftragen Sie, alsbald und jedenfalls noch vor Ende dieses MonatS in Ihren Gemeinden in ortsüblicher Weise bekannt machen zu laffen, daß die Berich­tigung der im Monat Mai 1890 gerichtlich erkannten Forst- und Feldstrafen in den ersten 25 Tagen des Monats Juni 1890 und zwar mit Ausschluß des 12., 13. und 14. an die betreffenden Districtseinnehmereien stattzufinden hat und daß nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist gegen die säumigen Schuld­ner das für sie mit Kosten verbundene Beitreibungsverfahren eingeleitet wird.

v. Gagern.

Bekanntmachung, das Budget des landw. Vereins für die Provinz Oberheffen pro 1890/91 betreffend.

Nachdem Großh. Ministerium des Innern und der Justiz -en vom Ausschuß des' landw. Vereins von Oberheffen für 1890/91 ausgestellten Voranschlag genehmigt hat, wird derselbe hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht:

A. Einnahme.

Staatsfonds: Vereinsfonds:

v4L utL

784

7620

3600

600 -

750

200

________6396

Summa 11820 8130

B. Ausgabe.

1. Bureau und Rechnungswesen 1200

2. Verwilligungen an die landw. Bezirks­

vereine 2282

3. Kosten der Zeitschrift für die landw.

Vereine - 2900

4. Gehalt des Wiesenbaumeisters 2500

5. Für die landw. Winterschulen zu Alsfeld,

Büdingen und Friedberg 3300

6. Beitrag zu den Kosten des Deutschen

Landwirthschaftsrathes 200

7- Beitrag zu den.Kosten der Vertretung

in den Eisenbahnbeiräthen 100

8. Für Hebung der Rindoiehzucht 3600

9- Zur Unterstützung der Prooinzial- fohlenwetde 400

10. Zur Bestreitung der Kosten der landw-

Bortrage 1200

II- Wr die landw. Haushaltungsschule zu

Ltndheim 320 360

12. Zur Förderung des Obstbaues 600

13. Zur Förderung der Bienenzucht 100

14. Zur Bestreitung der Kosten des Landes-

ausschusses und Provinzialausschusses 600

15. Für unvorherzusehende Ausgaben_________________288

Summa 11820 8130

1. Ueberschuß aus vorderen Jahren

2. Zuschuß aus Großh- Hauptstaatskasse

3. Zuschuß aus derselben für Hebung der Rindoiehzucht

4. Zuschuß aus derselben für Hebung der Obstbaumzucht

5. Beitrag der Aachen-Münchener Feuer- versicherungsaesellschaft

6. Beitrag des Landespferdezuchtvereins

Bemerkungen zur Ausgabe.

ad 5. Der hier vorgesehene Betrag soll zu gleichen Theilen den Curatorien der landw. Winterschulen zu Alsfeld, Büdingen und Friedberg überwiesen werden.

ad 8. Bezüglich der Verwendung der hier vorgesehenen Summe wird besondere Bekanntmachung seiner Zeit erfolgen, nachdem Großh. Regierung die noch zu specialisirenden Vor­schläge für Ausbrauch derselben gebilligt haben wird.

ad 10. Die hier vorgesehene Summe soll zu gleichen Theilen den sechs landw. Bezirksvereinen zur Abhaltung landw. Vorträge zur Verfügung gestellt werden.

ad 11. Aus dem Betrag von 680 dl. entfallen zunächst 180 dl auf Verzinsung des bei Gründung der Anstalt auf­genommenen Capitals, 500 dl. dagegen zur Bestreitung der laufenden Ausgaben.

ad 12. Diese 600 dl. sollen zu gleichen Theilen an die Bezirksvereine Alsfeld, Büdingen, Friedberg, Lauterbach und Schotten ausgezahlt werden, wenn Großh. Regierung die Genehmigung zur vorgeschlagenen Verwendung ertheilt haben wird.

Laubach, den 8. Mai 1890.

Der Präsident des landwirthschastlichen Vereins von Oberheffen. Friedrich Graf zu Solms-Laubach.

Deutsches Reich.

nn. Darmstadt, 20. Mai. Verhandlungen der zweiten Kammer der Land stände. Das Haus tritt nach Verkündigung einer Anzahl neuer Einläufe in die Be- rathung betr. Begründung einer Hess. Klassenlotterie.

Der Ausschuß hat aus Gründe» der Moralität die Ab­lehnung beantragt.

Abg. Pennrich spricht sich mit Entschiedenheit für die Errichtung einer Hess. Lotterie aus und begründet seine An­sicht damit, daß Hessen jährlich um viele Hunderttausende von Mark dadurch gebracht werde, weil die Bevölkerung ihr Geld in fremden Lotterie-Loosen anlege. Daß ein Bedürfniß vorliege, bewiesen die alljährlich von der Regierung sanctio- nirten Privat-Verloosungen für Kirchenbauten, Pferdemärkte re., welche doch gewiß zweifelhafterer Natur seien als eine gut sundirte Staatslotterie. Berücksichtige man noch die Ein­nahme, welche dem Staate durch eine solche Lotterie erwachse, so müsse man schon von diesem Gesichtspunkte aus sich für Errichtung einer Lotterie erklären. Werde der von ihm und seinen College« eingebrachte Antrag Heute abgelehnt, so werde er denselben aus dem neuen Landtag wieder einbringen.

Abg. Wasserburg bespricht die moralische Seite des Lotteriespiels vom Gesichtspunkt der Sittlichkeit aus. Sein Sittlichkeitsgefühl sträube sich nicht gegen die Aussicht, einen hübschen Gewinn zu machen. Betrachte man einen Gewinn auf diese Weise als einen mühelosen Erwerb und deßhalb unmoralisch, so müsse man als Consequenz dieser Ansicht auch das Erbrecht abschaffen.

Abg. Wolz beleuchtet die ländlichen Verhältnisse und das Bedürfniß der ländlichen Bevölkerung nach dem Lotterie­spiel. Beweis dafür seien die von vielen auswärtigen Lotterien gesandten Prospecte.

Abg. Metz- Gießen spricht sich ebenfalls für Errichtung einer Lotterie aus. Der Nutzen käme ja doch den Steuer­zahlern zu Gute.

Finanzminister Weber präcisirt den Standpunkt der Regierung dahin, daß dieselbe aus Errichtung einer solchen Lotterie nicht eingehen könne. Würde ein solcher Antrag angenommen, so müsse er sagen, daß man in Hessen seit Beginn der verfassungsmäßigen Zustände keinen Fortschritt gemacht auf dem Gebiet der socialen Frage sowie auf dem der Volkswirthschaft. Durch Errichtung einer solchen Lotterie solle der Staat nicht das Amt eines Versuchers und Ver­führers spielen. Hierdurch würden die Leute einfach um ihr Geld gebracht und dieses Geld wolle er nicht in der Staats­kasse haben. Er könne sich nicht dazu verstehen-, eine von fünf Landtagen begrabene Einrichtung nunmehr wieder ein­zuführen. Er halte von Seiten des Staates und für den Staat die von den verschiedenen Rednern angeführten Gründe nicht für wirthschaftlich richtig und günstig und hoffe und wünsche, daß die Lotterien überhaupt abgeschafft und eingehen möchten. Eine andere dazu zu gründen, dazu könne er die Hand nicht bieten.

Abg. Kugler spricht sich ebenfalls für Errichtung einer Hess. Lotterie aus.

Abg. Schröder weist auf die sittlichen Bedenken hin, welche durch Errichtung einer unter dem Protectorat des Staates stehenden Lotterie herbeigeführt würden. Anstatt der erhofften Wohlfahrt werde eine solche Lotterie der Ruin vieler Familien.

Abg. Metz-Darmstadt kann sich ebenfalls nicht für die I Errichtung einer Lotterie erwärmen trotz den von einzelnen Rednern hervorgehobenen Vortheilen.

Abg. Ullrich ist ein principieller Gegner aller Glück­spiele und auch der hier projectirten Lotterie. Er stellt den Antrag, das hohe Haus wolle Großh. Regierung ersuchen, beim Bundesrath dahin zn wirken, daß die Aufhebung sämmtlicher Klassenlotterien im Deutschen Reiche herbei- gefilhrt werde.

Abg. W o l s s k e h l als Berichterstatter empfiehlt dringend den Antrag des Ausschusses und spricht sich ebenfalls für die Abschaffung sämmtlicher Lotterien aus.

Nach erfolgter Abstimmung wird der Antrag des. Aus­schusses auf Ablehnung des Gesuches sowie des Antrags Pennrich mit allen gegen 10 Stimmen angenommen.

Der Antrag Ullrich auf Aufhebung der im Deutschen Reich bestehenden Klassenlotterien findet mit allen gegen 2 Stimmen Annahme.

Seitens des Abg. Kredel ist ein Antrag aus Auf­hebung des Gesetzes von 1872, die Mitwirkung der Forensen bei der Feststellung des Gemeindevoranschlags betr., einge­bracht worden. Der Antragsteller begründet seinen Antrag dadurch, daß die Ausgabe der Bürgermeister, die Forensen- wahlen abzuhalten, eine ebenso unangenehme wie lächerliche sei, weil der Zweck des Gesetzes, den Forensen eine Mit­wirkung auf den Gemeindehaushalt einzuräumen, in keiner Weise erreicht würde, die Eingeladenen zur Wahl nicht er­scheinen und daß nur zwecklose Mühe und Kosten dadurch verursacht wurden, welche durch das öffentliche Interesse nicht gerechtfertigt würden.

Abg. Pennrich stellt hierzu noch den Antrag, gleich­zeitig das Gesetz vom 3. Mai 1858, die Stadt- und Ge­meindeordnung betr., auch aufzuheben.

Der Ausschuß beantragt, die Regierung zu ersuchen, die zugesagte Aushebung des Gesetzes durch eine Gesetzesvorlage herbeizuführen.

Der Antrag Pennrich wird mit 17 gegen 16 Stimmen abgelehnt, der Antrag des Ausschusses angenommen.

Ein Antrag des Abg. Schröder aus Unterstützung von Gemeinden bei Schulhausbauten gelangt -nunmehr zur Be- rathung. Der Antragsteller begründet denselben dadurch, daß noch viele Schulhäuser im Lande zu bauen seien und daß die Gemeinden diese Ausgaben nicht aus eigenen Mitteln bestreiten könnten. Mit den für die nächste Finanzperiode eingestellten 120000 Mk. komme man für die 18 Kreise des Landes nicht aus. Er bittet für genannten Zweck eine höhere Summe einstellen zu wollen.

Auch der Finanzausschuß ist derselben Ansicht und be­antragt die Einstellung eines höheren Betrages und schließt sich die Kammer diesem Antrag einstimmig an.

Ein Antrag des Abg. Wasserburg auf Beschaffung genügender Unterkunftsräume für die Garnison in Mainz veranlaßt eine lebhafte Debatte.

Der Antragsteller führt aus, daß die Unterkunstsräume für die Garnison Mainz nicht genügend seien und daß die Stadt sowohl wie die nahegelegenen Orte viel durch Ein­quartierung zu leiden hätten. Hervorgerufen sei diese Cala- mität durch den Verkauf und durch die Abtretung einer Reihe von Kasernen, welche früher belegt wurden, ohne daß ein Ersatz geschaffen sei. Verfassungsmäßig sei eine Kriegsbe­satzung von 20000 Mann vorgesehen. Heute zähle die Mainzer Garnison 8000 Mann und er könne sich nicht denken, wo dann die 20 000 Mann untergebracht werden sollten, selbst wenn man die Schulen, die Stadthalle, das Theater, das Carmeliter-Kloster . und das kurfürstliche Schloß dabei in Betracht ziehe. Er bittet daher dem gestellten An­trag, soweit thunlich, Rechnung tragen zu wollen.

Die Regierung erklärt, daß sie nach den gemachten Er­hebungen sich nicht mit den geltend gemachten Bedenken ein­verstanden erklären könne. Für Mainz liege kein Grund vor, sich durch übermäßig hohe Einquartierung für beschwert zu erachten. Auch der Ausschuß ist der Ansicht der Großh. Regierung und schlägt dem Hause Ablehnung des Antrags vor.

Die Kammer beschließt demgemäß gegen 4 Stimmen.

Bezüglich des Antrages Wasserburg aus Vermehrung der Abgeordneten für die Ständekammer in den > größeren Städten, beschließt das Haus unter Ablehnung des Antrags ^der Ausschuß-Majorität dem Anträge Wasserburg keine Folge, zu geben gegen 9 Stimmen.

Morgen früh Fortsetzung der Berathungen.