Ausgabe 
21.12.1890 Erstes Blatt
 
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Petersburg, 19. December. Bel einem letzthin statt­gehabten Banket der ehemaligen Zöglinge des Pultawa'schen Cadettencorps theilte General Filipenko mit, ähnliche Ideen, wie sie Kaiser Wilhelm jüngst in der Schulconferenz in Berlin entwickelt habe, seien in der Instruction des Kaisers Nicolai .für die militärische Bildung dargelegt worden/ diese Instruction sei eine bibliographische Seltenheit, werde aber veröffentlicht werden.

Petersburg, 19. December. DemGrashdanin" zufolge beendet die Zolltarif commissi on heute ihre Arbeiten/ dieselbe nahm die Erhöhung des Zolles auf landwirthschast- liche Maschinen und Geräthe von 50 auf 70 Kopeken pro Pud an.

Konstantinopel, 19. December. Contreadmiral Schröder und dessen Begleitung war gestern Abend zu einem Diner bei dem Sultan geladen/ außerdem waren geladen der deutsche Botschafter v. Radowitz mit Gemahlin und Töchtern, die Mitglieder der deutschen Botschaft und mehrere hohe Würdenträger. Der Sultan verlieh Schröder das Großkreuz des Medschidje-Ordens, dem Gefolge andere Auszeichnungen. Zu Ehren des Gastes findet heute bei Radowitz ein Diner statt und alsdann Empfang der deutschen Colonie.

Quebeck, 19. December. Bei dem Eisen bahn Unfall en der Levis-Brücke find etwa 15 Personen getödtet worden. Die Wagen stürzten nicht in den Fluß, sondern von der Brücke auf eine 20 Fuß niedriger gelegene Straße hinab.

CocaUs und ^provinzielles.

Gießen, 20. December.

Professor Dr. Birch. Hirschfeld folgt Ostern 1891 einem ehrenvollen Ruse nach Leipzig als Nachfolger Eberts in der ordentlichen Professur für romanische Philologie.

Theater. Wir machen noch einmal auf die Sonn­tag stattfindende letzte Vorstellung vor Weihnachten auf­merksam. Gegeben wird Mosers neuer Schwank Nervös", der zum ersten Male außerordentlich gefiel und aus Seiten des zahlreichen Publikums lebhaftesten Beifall sand und die größte Heiterkeit erregte. Die zweite Vor­stellung des famosen Schwankes wird, wie das in der Natur der Sache liegt, noch abgerundeter sein und flotter erfolgen, als die erste. Somit steht nach jeder Richtung ein Genuß zu erwarten, wie man ihn sich in diesen frohen Tagen nur wünschen kann und wie er so recht in die Weihnachtsstim­mung hincinpaßt.

TheaterVerein. Herr Intendant C l a a r aus Frank­furt war gestern den ganzen Tag über hier thätig, um die Theater-Vorstellung am 15. Januar in würdiger Weise vor­zubereiten. Man darf in der That dem vielbeschäftigten Leiter zweier großen Bühnen volle Anerkennung zollen, daß er sich in so uneigennütziger Weise den Kunstinteresien der Stadt Gießen zur Verfügung stellt. Auf die zahlreichen Anfragen, die an den Vorstand bezüglich deS Billetverkaufes gelangt sind, wird erwidert, daß die Bekanntmachungen in kürzester Frist erfolgen.

Was haben die Arbeitgeber (Dienstherrschaften, Meister, Lehrherrn, Hausväter und Hausfrauen) ?u thun?

Unter dieser Ueberschrift ist in der Donnerstag-Nummer unseres Blattes ein Aufsatz zum Abdruck gekommen, welcher die für das Großherzogthum erlassenen Aussührungsbestimm- ungen des Jnvaliditäts- und Altersversicherungsgesetzes un­berücksichtigt läßt. Wir finden uns daher zu den nachstehen­den Berichtigungen veranlaßt.

1. Die Ausstellung der Quittungskarten erfolgt durch die mit der Einziehung der Beiträge beauftragten Kassen­organe, Gemeindebehörden, oder die von letzteren hiermit beauftragten Stellen. (Es wird in jeder Gemeinde durch dauernden Anschlag in ortsüblicher Weise bekannt gegeben werden, welche Stellen in der betreffenden Gemeinde zur Wahrnehmung dieser Obliegenheiten berufen sind.)

2. Die Einziehung der Beiträge, sowie die Verwendung (Einkleben und Entwerthen) der Marken geschieht: a) für diejenigen Versicherten, welche einer Orts-, Betriebs- (Fab­rik-), Bau-, Jnnungs-, Knappschaftskasse oder der Gemeinde- Krankenversicherung angehören, von den Organen dieser Kasse; b) für alle anderen Versicherten z. B. Dienst­boten , welche regelmäßig einer der vorangeführten Kassen nicht angehören werden von der Gemeindebehörde (Bür­germeisterei) des Beschäftigungsorts, oder der von letzterer zu bezeichnenden Stelle.

Der Arbeitgeber hat also nicht selbst die Marken zu taufen und einzukleben; beides erfolgt vielmehr durch die oben bezeichneten Kassen, Bürgermeistereien oder sonst be-

; austragten Stellen, in deren Verwahrung auch die Quittungs- karte insolange bleibt, als deren Herausgabe nicht verlangt wird.

3. Die Arbeitgeber haben jede von ihnen beschäftigte versicherunaspflichtige Person, welche einer der unter 2a be zeichneten Kassen nrcht angehört, spätestens am dritten Tage nach Beginn der Beschäftigung anzumelden und spätestens am dritten Tage nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wieder abzumelden.

Die näheren Bestimmungen über die Form der Mel- dung erläßt gleichzeitig mit der Bekanntgebung der Melde­stellen die Gemeindebehörde.

Die Meldepflicht erstreckt sich nicht auf Versicherte, welche nicht in einem regelmäßigen Arbeitsverhältniß zu einem bestimmten Arbeitgeber stehen (z. B. Näherinnen, Büglerinnen).

Gehört der Arbeiter einer der unter 2a bezeichneten Kassen an, so haben die letzteren für Ausstellung der Quittungskarten besorgt zu sein.

4. Die Arbeitgeber sind berechtigt, bei der Lohnzahlung den von ihnen beschäftigten Personen die Hälfte der Bei­träge in Abzug zu bringen.

5. Bezüglich der Entrichtung der Versicherungsbeiträge derjenigen Personen, welche nicht in einem regelmäßigen Arbeitsverhältniß zu einem bestimmten Arbeitgeber stehn, daher auch nicht anzumelden sind (s. 3 u. f.) werden durch das in diesen Tagen zu berathende Statut der Landes­versicherungsanstalt voraussichtlich folgende Bestimmungen in Kraft treten: Diese Personen sind befugt, die Versiche­rungsbeiträge dadurch zu entrichten, daß sie die Marken selbst einkleben und auch selbst dadurch entwerthen, daß sie durch die Marke einen schmalen Strich in die Mitte ziehen, über diesen den Tag und unter denselben den Monat, an dem die vorübergehende Beschäftigung stattfand, fetzen. Sie haben gegen den Arbeitgeber, welcher sie in einer Woche zuerst beschäftigte, Anspruch auf Ersatz der Hälfte des von ihnen geleisteten Beitrags (Ersatz der Hälfte des Werths der verwendeten Marke).

Machen diese Personen von der Besugniß, selbst die Marken zu verwenden, keinen Gebrauch, so hat der Arbeit­geber, welcher dieselben zuerst in der Kalenderwoche beschäf­tigt , die Marke für die Beitragswoche einzukleben. Im Uebrigen gilt auch hier das unter 4. Gesagte.

vermischte«.

* Warnung. Aus St. Ingbert wird gemeldet: In einer auswärtigen Zeitung war neulich eineAnnonce" er­schienen, nach welcher man gegen Einsendung von Mk. 1.50 hundert Gegenstände bekomme,die man in jeder Haus­haltung nothwendig hat und gebrauchen kann". Ein hiesiger Bürgerging auch auf den Leim", und was erhielt er? 12 Hemdenknöpfe, 12 Nadeln, 12 Haften, 12 Ringeln u. s. w. Alles in Allem bekommt man in den Kaufläden für 40 bis 50 Pfennig!

* Zur Heiterkeit des Lehrercollegiums einer sächsischen Stadt sandte ein biederer Familienvater einen Entschuldigungs­zettel folgender Art für seine Tochter:Meine Guste kann nicht zur Schule kommen/ sic zu viel Pfefferkuchen und leidet nun an der Theorie."

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Unter dem Titel: »Die wichtigste« Frage« a«g dem J«»attdttsts- and M1er-verstcheru«g-gesetz, unter beson­derer Berücksichtigung der im Gtoßherzogthum Heffen erlaffenen AuSführungsvorschristen, ist im Verlage von I. Diem er in Matnz eine Broschüre erschienen, welche berufen ist, daS VerstLndntß dieses bochwichttgen Gesetzes in unserem engeren Vaterlande zu erleichtern. Die Broschüre erstreckt sich bis auf die neuesten Bestimmungen, ins­besondere die jüngsten Bekanntmachungen im Sroßherzoglichen Re­gierungsblatte Nr. 49 und 50. In keinem der bis jetzt erschienenen Merkchen sind die hesstsche« ÄuSsührungsvorschrtsten besonders berücksichtigt und eS werden hierdurch vielfach, da namentlich die ZuständigkeitSverhältniffe der Behörden und die Art der Entrichtung der Beiträge für die verschiedenen VersicherungSpfltchtigen in den Bundesstaaten sehr verschieden geordnet sind, bet dem Publikum Jrr- thümer heroorgerufen. Eine Arbeit, welche daher die hessischen Vor­schriften speziell berücksichtigt und das für unsere Landesverhältnisse Wichtige besonders behandelt, dürfte daher bei allen Jntereffenten willkommen sein. Der Preis deS einzelnen ExemplareS ist 50 bet 25 Exemplaren stellt sich das Exemplar auf 40 H und bet 100 auf 30 H.

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ArrszHts aus den Stairdes«nntsregrste*n

ber Stadt Btetzen.

««s-ebste.

December: 13. Carl Albert, PsarrVerwalter zu Hopsunnms- feld, mit Marie Hermine Möser zu Gießen. 13. Eckhardt Hartmann, Taglöhner zu Frankfurt a. M., mit Auguste Kaufmann daselbst. 13. Heinrich Daniel Knöß, Landwirth zu Lardenbach, mit Katharine '.cher zu Lardenbach. 15. Konrad Dickert, Taglöhner zu Hopf­garten, mit Eltfabetha Wolf zu HergerSdorf. 15. Franz Laver Andres, Post-Aushilfsbote zu Gießen, mit Anna Maria Aßmuth Hierselbst. 17. Konrad Drescher. Schreiner dahier, mit Juliane Katharine Schmidt Hierselbst. 18, Martin Franz Josef Rüffel, Schriftsetzer zu Wetzlar, mit Hermine Therese Schnell daselbst.

December: 19. Karl Phtlipp Ludwig Hohmeier, Weißbinder- meister dahier, mit Wilhelmine Elis« Löbrich von Eberstadt, Kreis Gießen.

Odatttu«

December: 4. Dem Schneidermeister Franz Metz ein Sohn^ Ludwig Heinrich. 7. Dem HtlfSbremser bei der Main-Weser-Bah« Valentin Ruppcl eine Tochter. 9. Dem Metallgraveur Max Rühl ein Sohn, Friedrich Otto Wilhelm. 12. Dem Schaffner bei der Main-Weser-Bahn Ernst Heilmann ein Sohn. 13. Dem Tapezier Johann Anacker eine Tochter. 16. Dem Güterarbeiter bei den Ober- hessischen Eisenbahnen Karl Weber ein Sohn. 16. Dem Schuh- machermeister Jakob Gerhard ein todtgeborenes Kind männlichen Geschlecht-.

Otftotktu«

December : 13. Adam August Wagner, 2 Jahre alt, Sohu vsn Hüttenarbeiter Heinrich Wagner II. dahier. 13. Johanna Rette Marie Käs, 1 Jahr alt, Tochter von Schuhmachermeister Karl Jtifc dahier. 13. Wilhelm August Wacker, 7 Monate alt, Sohn »on Schreinermeistee Wilhelm Wacker dahier. 13. Johanna Worck, 1 Jahr alt, Tochter von Bierbrauer Peter Worch dahier. 15. Dr. Adolf Georg Martin Buff, 86 Jahre alt, Großh. HofgertchtL-Prästdent i. P. dahier. 15. Heinrich Carl Dietz, 4 Jahre alt, Sohn deS verstorbene« Dienftmanns Adolph Dietz dahier. 15. Christian Hermann Dietz, 67 Jahre alt, Schuhmacher dahier. 15. Ludwig Böhmer, IT Jahre alt, Schmiedgeselle von Heuchelheim. 18. Elise Schäfer, geb. Schneider, 86 Jahre alt, dahier, Wiitwe von Fuhrmann Heinrich Schäfer IT.

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Evangelische Gemeinde.

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Den 14. December. Daniel Müller, Taglöhner, und Hlifabeth Schmidt, Tochter des verstorbenen Taglöhners Paul Schmidt |n Gießen.

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Dm 14. December. Dem Taglöhner Wilhelm Schmidt XUL eine Tochter, Johanna Helene, geborm den 21. November.

Denselben. Dem Hauptmann Wilhelm Müller eine Lachter, Gertrud Margarethe Minna, geboren den 1. Juli.

Beerdigte.

Dm 17. December. Christian Hermann Dietz, Schnhmacher, alt 67 Jahre, starb den 15. December.

Den 18. December. Dr. Georg Buff, HofgerichtsprLstdent i. P.,. alt 86 Jahre, starb den 15. December.

Darmstadt. Vom 22. Mai 1890 ab. Kl. 64, Nr. 55122. Nme^ rungen an Vorrichtungen mit rotlrenben Rollen zum Verkapseln so« Flaschm; C. Scherer in Langen. Vom 11. Februar 1890 ab.

Glatze«, 20. December. Marktbericht. Auf dem heutige« Wochenmarkt kostete: Butter pr. Pfd. X 0,951,10, HühnerÄer l St. 7-9, 2 ©t - 4, Enteneier 1 St.--H, 2 St. - 4,

Käse pr. St. 5-7 H, Käsematte pr. St. 3 H, Erbsen pr. Liter 18 ch, Linsen pr. Liter 28 H, Tauben pr. Paar X 0,400,50, Hühner pr. Stück 0,80-1.00, Hahnen pr. St X 0,75-1,00, Enten pr. Stück

-1.80. Ochsensteisch pr. Pfd 7074 H, Kuh- und Rindfleisch 60-64 Schweinefleisch 60-70 A, Hammelfleisch 62-68 A, Kalb- fteifä 60-64 A, Kartoffeln pr. 100 Klo X 5,C0-0,G0, Weißkraut pr. St. 37 A, Zwiebeln per Centner X 5,000,00, Milch per Stier 12-18 A Gänse pr. Pfd. 5464 A*

. o Marktpreise i« Berlin, am 18. December, nach Ermittelungen des Königlichen Polizei-Präsidiums. Weizen per 100 kg guter von 19,5019,10 Mk., mittlerer pon 19,0018,80 Mk., geringer von 18,70-18,30 Mk. Roggen per 160 kg guter von 18,30-18,00 Mk., mittlerer von 17,8017,50 Mk., geringer von 17,3017,00 Mk. Gerste per 100 kg gute von 20,0017,20 Mk., mittlere von 17,00 bis 15,60 Mk., geringe von 14,70-13,00 Mk. Hafer per 100 kg guter von 15,3014,80 Mk., mittlerer von 14,6014,30 Mk., geringer von 14,2013.80 Mk. Stroh, Nickt- per 100 kg von 0,00-000 Mk. Heu per 100 kg von 0,00-0.00 Mk. Erbsen per 100 kg von 45,00 bis 22,00 Mk. Sveisebohnen, weiße per 100 kg von 50,0024,00 Mk , Linsen per 100 kg von 60 0030,00 Mk. Kartoffeln per 100 kg von 8,005,00 Mk. Rindfleisch von der Keule per 1 kg von 1,6$ bis 1,20 Mk. Bauchfleisch per 1 kg von 1,40-1,10 Mk. Schweine­fleisch Per 1 kg von 1,60-1,10 Mk. Kalbfleisch per 1 kg von 1,70 bis 1,10 Mk. Hammelfleisch per 1 kg von 1,601,20 Mk. Butter per 1 kg von 3,00-2,00 Mk. Eier per 60 Stück von 6,003,00 Mk.

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Gießen, den 20. December 1890.

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