Einzelbild herunterladen

Nr. 116.

Mittwoch den 21. Mai

1890

Gießener Anzeiger

Kenerat-Unzeiger

Redaction, Txpedtti» und Druckerei:

Fernsprecher 61.

vierteljähriger >8o**eme*t$pdM 2 Mark 20 Pfg. mtt Bringerlohn. Durch die Post bezog« 2 Mark 50 Pfg.

Die Gießener GsmitteuvtStier «erden dem Anzeiger «schentlich dreimal beigelegt.

Der

Gießener Anzeiger erscheint täglich, Bit Ausnahme deS Montags.

Amts- und Anzeigeblatt für den Areis Gieren.

gj» . I"' " ...... ..........«Ry. --|LM III ' - -!< '- IL 1 l I.ILIl l»^

Annahme von Anzeigen zu der Nachmittags für den ^llle Annoncen-Bureaux deS In- und Auslandes nehm»

folgmden Tag erscheinenden Nummer bis Sonn. 10 Uhr. Anzeigen für denGießener Anzeiger- entgegen.

2ltntiid?er Theil.

Bekanntmachung,

Bildung einer öffentlichen Waffergenoffenschaft zur Entwässerung der Muren VI, VII und VIII der Gemarkung Dorf-Gill betreffend.

An der behufs Entwässerung der Fluren VI, VII u. VIII der Gemarkung Dorf - Gill beantragten Bildung einer öffent­lichen Waffergenoffenschaft sind nach den Acten 74 Grund- eigenthümer mit 27,5892 ha Fläche betheiligt.

Bei der am 26. Februar l. I. vorgenommenen Verhand- lungstagsahrt hat sich Niemand gegen das Unternehmen erklärt, Einwendungen Dritter sind ebenfalls nicht erhoben worden.

Die Großh. Obere landwirthschastliche Behörde hat darauf­hin dem Unternehmen die in Art. 67 des Gesetzes vom 80. Juli 1887 vorgesehene staatliche Genehmigung mit folgenden Be­stimmungen ertheilt:

1) daß die 74 betheiligten Grundbesitzer, welche in dem offengelegten Verzeichniß ausgeführt sind, Mitglieder der Waffergenoffenschaft werden;

2) daß das Unternehmen nach dem von Wiesenbaumeister Greb zu Friedberg ausgestellten, von Großh. Cultur- ingenieur Wißm ann geprüften Plan ausgeführt wird;

3) daß bezüglich der Verkeilung der auf 4497 JL ver­anschlagten Meliorationskosten nach Art. 53 und 68 des Gesetzes vom 30. Juli 1887 verfahren wird.

Vorstehende Entscheidung wird unter dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß innerhalb 14 Tagen nach erfolgter Bekanntmachung bei Meldung des Ausschlusses gegen dieselbe Beschwerde bei Großh. Ministerium des Innern und der Justiz erhoben werden kann.

Gleichzeitig geben wir öffentlich bekannt, daß das mit den Bevollmächtigten berathene Statut für die zu gründende Ge­nossenschaft vom 2L Mai bis einschließlich 6. Juni l. I. auf dem Bureau der Großh. Bürgermeisterei Dorf-Gill zur Einsicht der Betheiligten offenliegt und daß Einwendungen .gegen dasselbe innerhalb dieser Frist bei Meidung des Aus­schlusses bei uns vorzubringen sind.

Gießen, den 19. Mai 1890.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Gagern.

An die Großh. OrtSgerichte des Amtsgerichts- Bezirk- Gießen (mit Ausnahme von Gießen).

Betr.: Die Verpflichtung von Ortsgerichtsdienern.

Sie wollen alsbald berichten, wer seither als Ortsgerichts­diener bei Ihnen fungirt hat, ob derselbe und wann als solcher verpflichtet worden, oder warum dieses, bezw. die Mittheilung anher zwecks der Verpflichtung, entgegen § 13 der Ortsgerichts-Jnstruction, unterblieben ist.

Gießen, am 17. Mai 1890.

Grobherzogliches Amtsgericht.

Fresenius.

Bekanntmachung.

Die Provinzial - Fohlenweide bei Merlau beginnt in diesem Jahr am 2. Juni. Die Fohlen müssen an diesem Tage zwischen 10 und 1 Uhr Mittags daselbst mit gezeichneter Halfter und Kette, sowie mit Gesundheitsschein von Großh. Bürgermeisterei oder Veterinärarzt abgeliesert und den letzten September d. I. um dieselbe Tageszeit abgeholt werden, wobei der Besitzer beim Einfangen behilflich sein muß.

Die Fohlen erhalten, neben Behandlung und Weidefutter auf circa 34 Hectaren, bei trockenem Wetter Kleegras oder bei nassem Wetter Heu und außerdem pro Tag und Stück 1% Pfund Hafer aus der Vereinskaffe. Jeder Besitzer kann jedoch Haferzufatz in Natur oder durch Selbstzahlung geben lassen.

Das Weidegeld für bezeichnete Zeit von vier Monat beträgt pro Fohlen 39 04 oder pro Tag 32 und

muß die Hälfte beim Eintrieb und die andere Hälfte vor dem 1. August l. I. an die Verwaltung refp. Großh. Baurach Di-. Dieffenbach in Grünberg bezahlt werden. Allenfallsige Kurkosten der Fohlen muß der Eigenthümer bezahlen. Letzterer kann wegen begründeter Verhältnisse fein Fohlen zu jeder Zeit zurücknehmen und bezahlt dann nur die benutzte Weidezeit. Kranke und bösartige Thiere, sowie über l1/* Jahr alte Hengste, welche die anderen Thiere stören, können ausgeschlossen Erden. Sonstige Auskunft ertheilt der genannte Großh. Aaurath Dieffenbach.

Laubach, den 1. Mai 1890.

Der Präsident des landw. Vereins von Oberheffen.

I. V.: Schlenks.

Deutsches Reich.

nn. Darmstadt, 19. Mai. Verhandlungen der zweiten Kammer der Land stände. Nach einer kurzen Pause nahm mit dem heutigen Tage die zweite Kammer ihre Thätigkeit wieder auf, um voraussichtlich mit ihrem Pensum noch vor Schluß des Landtages zu Ende zu kommen. Nach Verkündigung einer Anzahl neuer Einläuse und Berichts­anzeigen tritt das Haus sofort in die Beantwortung ver­schiedener Interpellationen durch Großh. Regierung.

Zunächst beantwortet Staatsminister Finger die Inter­pellation der Abgg. Muth, Gras Oriola und Vogt, die Krankenversicherung der in land- und forstwirthschastlichen Betrieben beschäftigten Personen, hier die Ausdehnung der Versicherungspflicht auf landwirthschastliche Arbeit verrichtende Familienangehörige (Söhne "und Töchter rc.).

Staatsminister Finger erklärt, daß nachdem der Regierung Klagen in dieser Richtung zu Gehör gekommen seien, diese zwei Ausschreiben an die Kreisämter erlassen habe, worin in präciser Weise die Versicherungspflicht der in den land- und forstwirthschastlichen Betrieben beschäftigten Per­sonen zum Ausdruck komme. Die Regierung halte die von ihr getroffenen Maßregeln für genügend und könne sich nicht entschließen, Aenderungen an dem kaum gegebenen Gesetz ein­treten zu lassen.

Graf Oriola glaubt, daß dieses Gesetz in einer Zeit zu Stande gekommen sei, welche nicht günstig gewesen sei, da durch anderweite Gesetzesvorlagen die Berathung desselben viel zu rasch vorgenommen wurde. Das Gesetz sei bestimmt, segensreich zu wirken, trotzdem habe es aber in landwirth- (chaftlichen Kreisen große Unzufriedenheit hervorgerufen. Die Klagen würden laut durch die Art und Weise, wie das Ge­setz durch die Kreisämter zur Durchführung gebracht werde. Der eine Kreisrath nehme einen strammen Standpunkt ein und ziehe Söhne und Töchter der Landwirthe zur Beitrags­leistung heran, der andere Kreisrath fasse dasselbe milde auf. Dadurch würden Ungleichheiten geschaffen, welche Unzufrieden­heit stiften. Die Regierung möge hier durch geeignete Maß­regeln Abhülse schaffen.

In ähnlichem Sinne sprechen noch die Abgg. Vogt, Muth, Metz-Darmstadt, Metz-Gießen und Andere.

Staatsminister Finger versichert zum Schluß, die Regierung werde die vorgebrachten Beschwerden im Auge be­halten und wenn nöthig, Vorkehrungen treffen, um etwaigen weiteren Klagen vorzubeugen,- weiter zu gehen halte er nicht für opportun.

Es folgt sodann die Interpellation des Abg. Lautz, betr. die Gefängnißarbeit gegenüber dem freien Handwerk.

Staatsminister Finger erwidert, die Erhebungen hier­über seien nunmehr zu Ende geführt und habe sich heraus­gestellt, daß die Thätigkeit in den Strafanstalten aus dem Gebiet des Handwerks sehr gering sei, so daß von einer Schädigung des Kleingewerbes keine Rede sein könne.

Abg. Lautz erklärt, die Veranlassung seiner Interpellation seien die Klagen von etwa 70 Gewerbetreibenden von Die­burg und Umgebung, welche durch die dortige Strafanstalt in empfindlichster Weise geschädigt würden. Eine Hauptursache dieser Klagen sei die Fabrikationsherstellung von Gegenständen des Kleingewerbes. Auch die niederen Preise, für welche in den Gefängnissen gearbeitet werde, seien für das Handwerk schwer schädigend. Hier müsse entschieden abgeholfen werden, andernfalls sei es kein Wunder, wenn die Socialdemokratie an Ausdehnung zunehme.

Abg. Ullrich spricht sich ebenfalls in scharfer Weise gegen die Concurrenz der Gefängnißarbeit aus, welche den kleinen Mann ganz bedeutend schädige, ohne dem Staat einen bedeutenden Nutzen zuzuziehen. Aus eigener Erfahrung ge­legentlich seiner politischen Haft könne er sprechen, daß für ein geringes Entgelt für große Fabriken gearbeitet wurde zum Schaden der Allgemeinheit.

Auch der Abg. Wasserburg bestätigt aus eigener Er­fahrung die gerügten Mißstände und ersucht die Negierung, der Sache näher zu treten.

Geh. Staatsrath Hallwachs sichert sorgfältige Prü­fung der Sache zu, kann aber zugleich die Mittheilung machen, daß die Regierung die Privatbeschäftigung nicht ganz aus den Gefängnissen herausnehmen könne aus Mangel ander- weiter Verwendung der Gefangenen.

Bezüglich der Interpellation Schönberger, die Ver- werthung von Stammholz aus den Domanialwaldungen im Submissionswege erklärt Geh. Rath Draudt und Ober­forstrath Wilbrandt, die Regierung habe die Submissionen für am vortheilhaftesten gefunden und werde vorerst davon nicht abgehen. Versteigerungen von Stammholz hätten ge­ringe Erträgnisse geliefert.

Abg. Sch önberger bedauert, daß die Antwort Großh. Regierung nicht mit seiner Ansicht und den Ansichten vieler Holzverbraucher seines Wahlkreises übereinstimme. Durch diese Submissionen seien diese genöthigt, ihren Holzbedarf von weiter Entfernung und zu hohen Preisen decken zu müssen. Dieses liege sicher nicht im Interesse der Be­völkerung.

Auch Abg. Muth und Pfannstiel äußern sich in gleichem Sinne und bitten um Abhülfe.

Ein Gesuch des Steuerraths Fröhlich zu Darmstadt um Erhöhung seiner Pension und des Canzleidieners Kirch­mann daselbst um Regulirung seiner Pensionsverhältnisse findet nach dem Ausschußantrag in genehmigendem Sinne die Genehmigung des Hauses.

Die Verhandlungen über Errichtung einer Hess. Staats- klassen-Lotterie wurden heute ausgesetzt.

Morgen früh Sitzung.

Deutscher Reichstag.

9. Plenarsitzung. Montag, 19. Mai 1890, 1 Uhr.

Die erste Berathung der Gewerbeordnungs- Novelle (Arbeiterschutz-Bestimmungen, Contractbruchs- bestrafung rc.) wird fortgesetzt.

Abg. Grillenberger (Soc.): Die Vorlage hat zweifellos gute Seiten, aber sie enthält auch viele Bestimm­ungen, die eine Verschlechterung des gegenwärtigen Zustandes bezwecken. Es wäre vielleicht zweckmäßig, wenn mit der Vorlage zugleich unsere Arbeiterschutzanträge discutirt werden könnten, die wir ja schon früher eingebracht haben, über die man damals hinwegging. Inzwischen hat sich ja in Bezug auf sociale Reformen, ein Umschwung vollzogen und wir hoffen, daß die Vorlage nicht wieder resultatlos bleiben wird. Un­geschicklichkeiten in der socialen Gesetzgebung sind allerdings von der Regierung zahlreich begangen. Für die Einrichtung der Arbeiterstatistik ist leider nichts geschehen. Dagegen sind anerkennenswerthe Maßnahmen durch die Kaiserliche Ordre vom 4. Februar er. getroffen. Von dem internationalen Arbeiterschutz-Congresse ist ja anerkannt, daß er wesentlich sich an die Beschlüsse des internationalen Arbeitercongresses an­gelehnt hat. Es ist nicht richtig, daß wir unsere Anträge nur stellen, um zu demonstriren,- unsere Anträge enthalten Vorschläge, die auf dem Boden der gegenwärtigen Gesell­schaftsordnung durchführbar sind. Mögen die Herren rechts ihre Vorurtheile und Klasseninteressen ausgeben und sich uns nähern, dann wird diese Gesetzgebung sehr glatt gehen. Die Stellung der freisinnigen und nationalliberalen Presse gegen­über den Kaiserlichen Erlassen war Anfangs zustimmend, hat sich aber bald geändert. Auch in der Vorlage macht sich eine deutlich erkennbare Abschwächung der Grundsätze des Kaiserlichen Erlasses bemerkbar. Von der Gleichberechtigung der Arbeiter ist keine Rede mehr. Auch die Regelung der Arbeitszeit bleibt in der Vorlage gegenüber anderen, selbst weniger entwickelten Staaten zurück. Es konnte nicht schwer sein, zu einem Normalarbeitstag zu kommen. Es scheint, als machten sich Einflüsse geltend, welche die Vorlage als einen Ersatz für das Socialistengesetz gestalten möchten. Bei den Bestimmungen über die Arbeitsdauer macht sich eine bedenk­liche Halbheit erkennbar. Mit solchem Tragen aus zwei Seiten bringt sich die Regierung in eine schwierige Lage. Wenn es sich um Arbeiterschutz handelt, dann muß durch­gegriffen werden. Kein Arbeiter glaubt heute mehr, daß die Industrie durch die Beiträge zu den Zwangsversicherungen belastet wird, höchstens werden Luxusausgaben für die Unter­nehmer um ein Geringes beschnitten. Selbst durch die Herabsetzung der Arbeitszeit, die allerdings die Industrie belasten würde, wird ein bedenklicher Einfluß nicht herbei­geführt. Redner bekämpft eingehend die entgegenstehenden Ausführungen des Abg. Barth, die dieser in derNation" gemacht hat. Bei der Steigerung der Löhne muß man auch die Kaufkraft des Geldes in Betracht ziehen,- die Preise für die Lebensmittel sind heute so bedeutend gestiegen, daß die erhöhten Löhne dagegen nicht in Betracht kommen. Bei den Vorerörterungen über solche Arbeiterschutzmaßregeln dürfen Arbeitgeber nicht mit zu Rathe gezogen werden, denn mit wenigen Ausnahmen wohlwollender Arbeitgeber sind die meisten Ausbeuter, deren Interesse gegen die Interessen der Arbeiter läuft. Nicht die Begehrlichkeit der Arbeiter, wie Graf von Moltke sagte, sondern die Ausbeutungswuth der Unter­nehmer führt die Kriege herbei. In England und Oesterreich hat man die Aerzte über die Normirung der Arbeitszeit befragt und es ist übereinstimmend die lOstündige Maximal­arbeitszeit vorgeschlagen. Die Vorschläge über Frauen- und Kinderarbeit sind brauchbar und können bei gutem Willen.