1890
Freitag den 21. März
Är. 68.
Gießener Anzeiger
Kenerat-Wnzeiger.
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Wir ersuchen nun namentlich auswärtige Leser, ehre 'Bestellung bei der Post batdgefl. aufgeben zu trollen. 9!euhinzutretende erhalten vom Tage der Testellung bis 1. April den Anzeiger kostenfrei zu- zeftelllt, wie wir auch gerne bereit sind, Probe- Exemplare nach auswärts postfrei zu versenden. Den Cejeni in hiesiger Stadt werden wir, wie seither, den Anzeiger ' weiterseuden und den Abonnements- hetrat] durch Quittung erheben lassen, falls nicht aus- dnickliche Abbestellung erfolgt.
Hochachtend
Verlag des „Gießener Anzeiger"
Brühl'sche Druckerei (Fr. Chr. Pietsch).
2lmtiid?er Theil.
Bekanntmachung,
die Reichstag sw ah len betreffend.
In Berichtigung meiner Bekanntmachung vom 13. l. Mts. - Anzeiger Nr. 62 — bringe ich zur öffentlichen Kenntniß, Uch dite Ermittelung des Wahlresultats
• Bnwtag den 1. April L A, Vormittags 9Uhr^ indem Sitzungssaals des Regierungsgebäudes zu Gießen statt- j nien wird.
Gießen, den 19. März 1890.
Der Wahlcommiffär: v. Gagern.
Bekanntmachung.
Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß i Nchherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz der e'mgelischen Missionsgesellschast für Deutsch-Ostafrika behufs C Nmnnung von Mitteln zur Erbauung eines deutschen Kranken- k sauses in Sansibar die Erlaubniß ertheilt hat, die Loose einer d »machst zu veranstaltenden Verloosung von Gegenständen t»^ Kunst und des Kunstgewerbes innerhalb des Großherzog- zu vertreiben.
Hierbei bemerken wir, daß nach dem von der zuständigen d Wrde genehmigten Verloosungsplan 200,000 Loose ä 3 c ^gegeben werden dürfen und 300,000 Jl. zum Ankauf von (8'Minnsten verwendet werden müssen.
Gießen, am 18. März 1890.
Grobherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Gagern.
Bekanntmachung.
Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß t Schherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz der , .ffieuischland“, Lebensversicherung- - Gesellschaft zu Berlin, t ü Erlaubniß zum Geschäftsbetrieb im Großherzogthum unter tiffli hierfür vor geschriebenen Bedingungen aus Widerruf etijeilM hat.
Gießen, den 18. März 1890.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Gagern.
politische Ueversicht.
Gießen, 20. März.
Die unsere gesummte Tagespolitik ausschließlich beherrschende Frage des Rücktrittes des Fürsten Bismarck von allen seinen Acmtern hat nunmehr ihren endgültigen Abschluß gefunden: Nach einem der „Kölnischen Ztg." zugegangenen Telegramm hat der Kaiser gestern Nachmittag das Abschiedsgesuch des Fürsten Bismarck, welches in einem 20 Seiten langen Schreiben niedergelegt und begründet ist, angenommen. Wenn sich nunmehr die Gerüchte über die zu Nachfolgern Bismarcks auf dem Reichskanzlerposten, wie im Vorsitze des preußischen Ministerrathes angeblich schon ausersehenen Persönlichkeiten und weiter hinsichtlich der Umgestaltung in der Negierungsleitung Preußens und des Reiches überhaupt förmlich überstürzen, wenn ferner von der Demission des preußischen Gesammtministeriums und allen Chefs der Reichsämter die Rede ist, so müssen diese Gerüchte vor der Hand noch mit Vorsicht ausgenommen und die darüber noch herrschende Ungewißheit mit der Rücksicht auf die noch nothwendigen Erwägungen in Betreff der in Betracht kommenden Persönlichkeiten in Verbindung gebracht werden. Jedenfalls stehen nunmehr Deutschland und Preußen, wie die „Rat. Ztg." sehr richtig hervorhebt, an der Schwelle einer neuen Zeit. Die größte Periode unserer Geschichte, welche, nach den Vorbereitungsjahren 1862 bis 1866, mit dem letztgenannten Jahre begann, ist zu Ende. Eine andere Zeitepoche beginnt und mit voller Zuversicht, die in dem Vertrauen des deutschen Volkes zu sich selbst und seinem Kaiser wurzelt, wird Preußen, wird Alldeutschland in den neuen Zeitraum eintreten. Gewiß bedeutet der Rücktritt der Fürsten Bismarck von der gesummten Leitung der Reichs- und Staatsgeschäfte ein Hochernstes Ereigniß für unser Vaterland und noch lange wird es in den Herzen aller Zeitgenossen nachhallen, aber der Patriotismus aller Parteien, in schweren Gefahren schon erprobt, wird, dies steht zuversichtlich zu erhoffen, sich in diesen ernsten Stunden wiederum zum Heile des Ganzen bewähren und so darf man der Zuversicht leben, daß auch diese neueste kritische Periode schließlich einen segensreichen Ausgang für unser Volk nehmen wird.
Die Kanzlercrisis machte sich auch in der Dienstags, sitzung des preußischen Abgeordnetenhauses bemerklich, in welcher zwar die Specialberathung des wichtigen Cultusetats auf der Tagesordnung stand, in der aber die größte TageS- frage die Stimmung ersichtlich beherrschte. Derselben gab u. A. auch Abg. Dr. Windthorst dadurch Ausdruck, daß er im Verlause der Debatte erklärte, er verzichte angesichts der Crisis fürs Erste auf seine gehegte Absicht, sich eingehender über die kirchenpolitische Lage zu verbreiten. Der im Hause obwaltenden Stimmung war es auch zuzuschreiben, daß die Berathung, welche am genannten Tage lediglich Cap. 109 von Tit. 1 der dauernden Ausgaben des Cultusetats (Mimster- gehalt) zum äußerlichen Gegenstände hatte, trotz wiederholter „kulturkämpserischer" Anläufe sich im Allgemeinen in recht sachlichen und ruhigen Geleisen bewegte, obschon es von Seiten des Centrums und der Polen nicht an verschiedenen Klagen und Beschwerden fehlte.
Die commandirenden deutschen Generäle sind vom Kaiser nach Berlin berufen worden und fand am Dienstag Abend eine Conferenz derselben unter Vorsitz des Kaisers im Pfeilersaale des königlichen Residenzschlosses statt. Nach Annahme der „Nat. Ztg." hat es sich hierbei um die angekündigten Militärvorlagen für den Reichstag gehandelt, deren Begutachtung durch die Führer der preußisch-deutschen Armeecorps der Kaiser vermuthlich wünscht.
Die Nachwahlen zum Reichstage haben nunmehr begonnen und mit ihnen findet erst die diesmalige Neichstags- wahlbewegung ihren endgültigen Abschluß. Im ersten mei- ningischen Reichstagswahlbezirke ist der Candidat der Frei- sinnigen, Amtsrichter Thomas, gegenüber dem von den Nationalliberalen wieder aufgestellten Brauereibesitzer Zeitz, mit etwa 1500 Stimmen Mehrheit gewählt worden, die Freisinnigen haben also den von ihnen in der Stichwahl eroberten Wahlkreis behauptet. Außerdem liegt das Ergebniß der im Wahlkreise Hamm-Soest vollzogenen Nachwahl vor und ist demselben zufolge hier eine engere Wahl zwischen dem national- liberalen Candidaten Dr. Schneider und dem Centrumscandidaten, dem in Mainz unterlegenen Herrn Racke, erforderlich.
Deutsche» Reich.
Darmstadt, 19. März. Seine Königliche Hoheit der Großherzog empfingen heute u. A. den Forstinspector Block von Gießen.
Darmstadt, 19. März. An die Zweite Kammer der Stände richtet sich Seitens der Großh. Ministerien deS Innern und der Justiz und der Finanzen folgendes Ansinnen: In dem Hauptvoranschlag der Staats-Einnahmen und -Ausgaben für die Finanzperiode 1888—1891 ist unter den außerordentlichen Ausgaben unter Capitel 132 Titel 2 der Bau einer psychiatrischen Klinik bei der Landes- Universität und einer Jrrenpsleganstalt in Verbindung damit mit einem Kostenaufwand von 600000 Mk. vorgesehen, die Mittheilung einer besonderen Proposition aber Vorbehalten worden. Nachdem die Verhandlungen über die Feststellung des Bauprojects und die Beschaffung eines geeigneten Bauplatzes durch die Stadt Gießen zum Abschluß gekommen sind, ist die Großh. Regierung nunmehr in den Stand gesetzt, diese Vorlage an die Stände gelangen zu lassen. Die Nothwendigkeit einer psychiatrischen Klinik, einer Klinik für Geistes- und Nervenkranke bei der Landes-Universität, steht außer Zweifel. Man nimmt als ein in den Cultur- staaren allgemein feststehendes Verhältniß an, daß aus je 1000 Einwohner mindestens 2 Geisteskranke kommen, die ohne ärztliche Behandlung nicht sein können; es bilden sonach die Geisteskranken einen recht erheblichen Theil der Bevölkerung, und muß schon dieser Umstand dafür maßgebend sein, daß den Studirenden der Medicin an der Hochschule die Möglichkeit geboten werde, sich mit den Geisteskrankheiten vertraut zu machen. Ein ausschließlich theoretischer Unterricht ist für die psychiatrische Ausbildung des Arztes aber nicht ausreichend, die Beobachtung, Erkennung und Behandlung psychischer Krankheiten ist nur durch den näheren Umgang mit zahlreichen Kranken dieser Art zu erlernen, und gerade die vielfach wechselnden und mannichsachen Erscheinungen psychischer Erkrankungen fordern die engste Verbindung des theoretischen Unterrichts mit einem lediglich den Unterrichtszwecken dienenden, aber in seinen Einrichtungen den Erfordernissen der Gegenwart entsprechenden Klinikum und dies sogar in einem noch höheren Maße, als einige andere ärztliche practische Fächer, in welchem bereits seit Jahrhunderten in bevorzugter Weise dieser klinische Unterricht ertheilt wird. Die Nothwendigkeit eines klinischen psychiatrischen Unterrichts tritt umsomehr hervor, als nicht nur der beamtete und der Gerichtsarzt, sondern jeder practische Arzt häufig in die Lage kommt, ein Urtheil über die psychische Störung oder die Geistesgesundheit einer Person abzugeben.
Nachdem nunmehr an sämmtlichen deutschen Hochschulen, mit Ausnahme von Tübingen und Gießen, den Studirenden der Medicin Gelegenheit auch zu eingehendem Unterricht in der Psychiatrie geboten ist, kann Gießen hierin nicht zurückbleiben. Von der Nothwendigkeit der Errichtung einer psychiatrischen Klinik überzeugt, hat die Großh. Regierung zunächst ein Bauprogramm aufstellen lassen und sind sodann auf Grund dieses Programms von dem technischen Referenten für Bauwesen zwei Projecte ausgearbeitet und des näheren erörtert worden. Nach eingehenden Verhandlungen mit bewährten Sachverständigen und nach den Ermittelungen, welche über die gleichen Einrichtungen an anderen Universitäten angestellt worden sind, glaubt die Großh. Regierung sich für die Ausführung des „Zweiten Projektes", welches einen Kostenaufwand von 735000 Mk. erfordert, als das für die Verhältnisse der Landes-Universität geeignetste aussprechen zu müssen. In den Erläuterungen ist des näheren dargelegt, wie dieses Project entstanden ist und der Plan im Ganzen und Einzelnen ausführlich erläutert und begründet und erlaubt man sich aus den Inhalt derselben Bezug zu nehmen.
Was nun die Stellung des Bauplatzes betrifft, so glaubt man bei den mit der Stadt Gießen hierüber geführten Verhandlungen die Gelegenheit benutzen zu sollen, um für die bereits erbauten, in ihrem Terrain sehr beschränkten Kliniken noch weiteres Gelände, insbesondere das zwischen diesen und der psychiatrischen Klinik gelegene, zu erwerben, und hat nunmehr die Stadt Gießen sich -bereit erklärt, das für die Erweiterung der neu erbauten Kliniken und für den Bau der psychiatrischen Klinik erforderliche Gelände unter gewissen Bedingungen, welche in dem Vertragsentwurf, mit dem sich sowohl die Stadtverordneten-Versammlung, wie Großherzogl. Ministerium der Finanzen einverstanden erklärt haben, des Näheren dargelegt sind, unentgeltlich zu stellen. Nach diesem Vertragsentwurf würden für das an die Kliniken abzugebende Gelände der Stadt Gießen das Stallmeistergrundstück und das alte Hofgerichtsgebäude am Brandplatze, sowie Theile von dem Gelände des alten Marstallgebäudes, der Bibliothek, der jetzigen Frauenklinik und des Gartens des Rentamtsgebäudes, sodann auch noch Theile des Kasernengrund- stückes am Seltersweg zu überlassen sein. Kommt dieser Vertrag zum Abschluß, dann hat die Stadt Gießen für das ihr zu überlassende Landes- und Großh. Familieneigenthum


