1890
Nr. 17
Amts- imd Anzeigeblatt fite den Areis Gieren
chratisöeikage: Gießener Aawikienökätter
von
im
1)
c.
2)
3)
4)
Dienstag den 21. Januar
a.
b.
diel er Prüfung
spätestens bis zur» 1. Februar 1890
Geburtszeugniß, Einwilligungs-Attest des Vaters oder Vormundes mit der Erklärung über dessen Bereitwilligkeit, den Freiwilligen während einer einjährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten, sowie die Kosten für Wohnung und Unterhalt zu übernehmen Die Fähigkeit hierzu ist obrigkeit- lich zu bescheinigen und muß die Unterschrift des Vaters oder Vormundes beglaubigt sein;
ein Unbescholtenheitszeugniß, welches von der Polizei-Obrigkeit oder der vorge-etzten Dienstbehörde
der Kasse in Ansatz zu bringen.
6) Als Reservefonds ist nur derjenige Betrag zu fuhren, welcher ausdrücklich als Reservefonds bestimmt und verzinslich angelegt worden ist, während der vorhandene Rechnungsüberschuß als Betriebsfonds einzutragen ist.
7) Sofern Kreisstraßenwarte Mitglieder Ihrer Kaffe, stnd, ist der für dieselben zu entrichtende Krankenkassenbeitrag, welcher sich für das ganze Jahr aus 51 Wochen berechnet, vorlagsweise aus der Gemeindekasse zu zahlen und der Kreiskasse demnächst in Aufrechnung zu bringen. Wir empfehlen Ihnen, die Ausstellung der Nachweisungen mit thunlichster Sorgfalt vorzunehmen, damit die bisher vielfach nöthig gewesene Rücksendung zur Berichtigung bezw- Ergänzung möglichst vermieden wird.
v. Gagern.
Annahme von Anzeigen zu der Nachmittags für den folgenden Tag erscheinenden Nummer bis Norm. 10 Uhr.
auszustellen ist;
d. ein selbstgeschriebener Lebenslauf.
5) In dem Gesuche ist außerdem anzugeben, in welchen zwei fremden Sprachen (von Französtsch, Englisch, Lateinisch und Griechisch) der sich Meldende geprüft sein will.
6) Ist bereits früher ein Gesuch um Zulassung zur Prüfung eingereicht worden, so bleibt dem erneuten Gesuche nur ein Unbescholtenheitszeugniß beizulegen.
Ueber die Anforderungen, welche an die zu Prüfenden gestellt werden, gibt die Prüsungs Ordnung (Anlage 2 zur Wehr-Old. vom 22. Novbr. 1888 — Reg.-Bl. Nr. 5 von 1889) Auffchluß. ,
Bezüglich des Prüfungstermins, sowie des Locals, in welchem die Prüfung stat, findet, erfolgt event. weitere Bekanntmachung ; aus specielle Ladung kann nicht gerechnet werden.
Darmstadt, den 20. December 1889.
Großh. Prüfungs-Commission für einjährig Freiwillige.
Der Vorsitzende: Dr. Zeller-
bei der unterzeichneten Commission einzureichen.
Hinsichtlich der Anbringung der Gesuche wird Speciellen das Folgende bemerkt:
1) Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs- Commission nur dann einzureichen, wenn der sich Meldende im Großherzogthum Hessen seinen dauernden Aufenthaltsort hat.
2) Die Zulaffung zur Prüfung kann nicht vor vollendetem 17. Lebensjahr erfolgen.
3) Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein. Auch erscheint es zweckdienlich, wenn die nähere Adresse angegeben wird.
4) Dem Gesuche sind folgende Papiere beizusügen:
Vierteljähriger Köonnementspreisr 2 Mark 20 Pfg. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen 2 Mark 50 Pfg.
Redactton, Expedition und Druckerei:
Schukstraße Kr.7.
Fernsprecher 51.
Ausland.
Wien, 18. Januar. In der heutigen Sitzung der Ausgleichs-Conferenz wurde die Berathung über die Errichtung nationaler Eurien im böhmischen Landtage und über die Revision der Landtagswahlordnnng fortgesetzt und beendet. Morgen Vormittag lO1/^ Uhr findet die Schluß- Sitzung zur redactionellen Formulirung der getroffenen Vereinbarungen statt.
Pest, 18. Januar. Abgeordnetenhaus. Bei der Berathung des Landesvertheidigungsbudgets erklärte der Landesvertheidigungsminister Fejervary gegenüber der Klage des Abgeordneten Kaas, daß unter der gegenwärtigen Regierung die Befestigung der ungarischen Grenzen gänzlich vernachlässigt worden sei, die Regierung habe die dringendsten Befestigungsarbeiten im Auge gehabt und würden auch noch andere wichtige Punkte in Ungarn an die Reihe kommen.
Luzern, 18. Januar. Das Dampfschiff „Stadt Basel" schnitt heute Morgen 6 Uhr 30 Minuten das von Weggis kommende Marktschiff, welches trotz des Nebels keine Laterne mitsührte, in der Mitte durch. 14 Personen fielen in den See, konnten aber noch gerettet werden.
Rom, 18. Januar. Der diesseitige französische Botschafter Mariani ist heute Mittag an einem Rückfall von Bronchitis gestorben.
Rom, 18. Januar. Wie die „Agencia Stesani" meldet, habe der Sultan den lebhaften Wunsch ausgesprochen, daß der Kronprinz von Italien in Saloniki und Konstantinopel
den, Der Vertrieb der fraglichen Loose für dem Umfang des Großherzogthums ist gestattet.
Gießen, den 16 Januar 1890.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
I V.: Jost.
Ständen baldmöglichst Mittheilung zu machen." Bis jetzt wurde weder in der einen, noch in der anderen Richtung den Ständen Vorlage gemacht. Dies hat jetzt den Abgg. Schröder und Wolfskehl Veranlassung gegeben, folgenden Antrag bei' der Zweiten Kammer einzubringen: Die Kammer wolle an Großh. Staatsregierung das Ersuchen richten, „dem nächsten XXVII. Landtag sofort mit dem Hauptvoranschlag der Staatseinnahmen und Ausgaben für die Finanzperiode 1891/94 den Entwurf eines neuen Gewerbesteuergesetzes unter Beachtung der ständischerseits früher dafür beschlossenen Hauptgesichtspunkte und Beschwerden vorlegen zu wollen". Diesem Antrag ist eine eingehende Begründung namentlich insofern beigegeben, als sich unverkennbar seit jenem ersteren Ersuchen der Kammern die Anlässe zu einer gründlichen Umänderung des im Großherzogthum geltenden Gewerbesteuersystems vermehrt haben und noch mehren.
— Zu Wahlcommissaren für die Reichstagswahlen am 20. Februar sind für das Großherzogthum Hessen vom Großh. Staatsmiuisterium bestellt worden: für den 1. Wahlkreis Provinzialdirector Frhr. v. Gagern in Gießen, für den 2. Wahlkreis Kreisrath Dr. Braden in Friedberg, für den 3. Wahlkreis Kreisrath v. Grolmann in Alsfeld, für den 4. Wahlkreis Provinzialdirector v. Marquard in Darmstadt, für den 5. Wahlkreis Kreisrath Haas in Offenbach, für den 6. Wahlkreis Kreisrath v. Bechtold in Bensheim, für den 7. Wahlkreis Kreisrath Gros in Worms, für den 8. Wahlkreis Kreisrath Spamer in Bingen und für den 9. Wahlkreis Provinzialdirector Geh.-Rath Küchler in Mainz.
Rotenburg, 18. Januar. Gestern Nachmittag ist hier Se. Hoheit Prinz Wilhelm von Hessen gestorben. Prinz Wilhelm Friedrich Ernst von Hessen Philippsthal-Barch- seld war am 3. October 1831 geboren. Er war in erster Ehe mit Marie Auguste, Fürstin von Hanau, Tochter des verstorbenen letzten Kurfürsten, vermählt, später (1872) von ihr geschieden. Das Schloß dahier war dem Prinzen bekanntlich durch den Ausgleich im Agnatenproceß zugesprochen worden und hat derselbe dort alljährlich residiert. Prinz Wilhelm hatte sich noch dreimal vermählt.
Berlin, 18. Januar. Wie die „Nationalzeitung" erfährt, richtete der Minister Herrfurth einen Erlaß an den Oberpräsidenten, daß der Kaiser bestimmt habe, sein Geburtstag dürfe durch die hergebrachten Festmahle gefeiert werden, jedoch ohne Musik, auch die Trauerabzeichen dürften abgelegt werden. Ferner berichtet die „Nationalzeitung", es sei unzutreffend, daß aus der Mitte der niederrheinisch-westfälischen Bergarbeiter das Verlangen um 50 pCt. Lohnerhöhung und achtstündige Schicht von Beginn der Einfahrt bis Beginn der Ausfahrt gestellt worden sei. Die Verhandlungen hierüber "seien aber noch im ersten Stadium.
Berlin, 18. Januar. Die B udget-Commisson des Reichstags nahm heute die ostafrikanische Dampfervorlage mit der Bestimmung an, daß ein niederländischer oder belgischer Hafen von den Schiffen anzulaufen sei und daß bei andauernd höherem Gewinn die Subvention ermäßigt, bezw. der Schiffsgesellschaft höhere Leistungen auferlegt werden.
Diejenigen jungen Leute, welche beabsichtigen, sich der im Frühjahr 1890 stattfindenden rubr. Prüfung zu unterziehen, werden hierdurch aufgesordert, ihre desfallsigen Gesuche um Zulassung bei Meidung des Ausfchluffes
Bekanntmachung,
die Prüfung der Bewerber um die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Militärdienst im Frühjahr 1890 betreffend.
Bekanntmachung
Es roirb hierdurch zur öffentlichen Kenntnch gebracht, daß mit Genehmigung Großh. Ministeriums de» Innern und der Justiz im Frühjahre und Herbst dieses Jahres je em Foblen- und Pferd-markt zu Darmstadt abgehalten wird und mit diesen beiden Märkten Verloosungen von Fohlen und Pferden, dann von Pferdegeschirren, lanbMirth- fchaftlichen Gerätschaften, sowie sonstigen Gegenständen ver bunden werden. Dem VerloosungSplane gemäß find ver jeoer der zwei Verloosungen höchstens 20 000 Loose das toos zu 2 — auszugeben und wenigstens 65°/0 der Brutto-
Einnahmen zum Ankauf von Gewinngegenständen zu verwen
aufmerksam:
Die Kaffe ist ausdrücklich als Geinemdekrankenverstcherung
Der
Hießener Anzeiger erscheint täglich, mit Ausnahme des MontagS.
Die Gießener Aamittenötätter werden dem Anzeiger wöchentlich dreimal beigelegt.
Deutsches Jlcidn
Darmstadt, 18. Januar. Se. Königl. Hoheit der Großherzog empfingen heute den Major Gehr, Bataillons- commandeur im 2. Großh. Jnf.-Regiment (Großherzog) Nr. 116, den Hauptmann Werner von demselben Regiment, den Gymnasiallehrer Hüter von Gießen.
— Die zweite Kammer beschloß wiederholt und einstimmig, Großh. Regierung zu ersuchen, „die Frage einer Reform der Gewerbesteuer in der Richtung der Gewinnung besserer Grundlagen für die gerechte Belastung der Gewerbetreibenden nach ihrer aus mehr oder weniger sicheren Fundirung des gewerblichen Einkommens und auf den Ertrag des Gewerbes selbst beruhenden Leistungsfähigkeit einer sorgfältigen Prüfung zu unterziehen und von dem Ergebnisse den Ständen Mittheilung zu machen." Bezüglich des Tarifs zu dem jetzt geltenden Gewerbesteuergesetz beschlossen beide Ständekammern das Ersuchen an Großh. Regierung, „den Taris mit Rücksicht auf die darin vorkommenden bedeutenden Ungleichheiten, nach Anhörung der Centralstelle des Landes-Gewerbevereins bezw. der Local-Gewerbevereine, sowie nach Anhörung der Handelskammern, einer allgemeinen Revision und sorg- sältigen Prüfung zu unterziehen und von dem Ergebniß den
Alle AnnonccN'Bureaux des In- und Auslandes nehmen Anzeigen für den „Gießener Anzeiger" entgegen.
Gießener Anzeiger
Generat-Mnzeiger.
N N. zu bezeichnen.
Bei der Uebersicht (Formular I.) ist die Zahl der^ Mitglieder nur nach dem Stand vom 1. Januar, 1. Aprrl, 1. Juli, 1. October und 1. Januar anzugeben.
Wenn die Ausgaben die Einnahmen der Kasse übersteigen, muß ein Zuschuß der Gemeinde in Anspruch genommen werden, jedoch nur in dem Betrage, als es der Abschluß der Rechnung nöthig macht.
Schließt die Jahresrechnung mit einem Ueberschuß ab, so ist dieser, wenn von dec Gemeinde früher ein Vorschuß geleistet worden ist, soweit möglich zur Deckung des Vorschusses zu verwenden.
5) Bei dem Vermögens-Ausweis kann unter „Activa nichts aufgeführt werden, insolange Vorschüsse der Gemeinde bestehen. Unter „Passiva" sind nicht blos die Vorschüsse der Gemeinde vom letzten Jahre, sondern seit Bestehen
Amtlicher Theil.
Gießen, am 16. Januar 1890.
Betr.: Die Statistik und die RechnungSsührung der Krankenkaffen.
Das Großherzogüche Kreisamt Gießen an die Vorstände der Gemeinde - Kranken verficherungSkaffen, der Fabrik-Ärankenkaffen und der eingeschriebenen Hulfskasfen.
Unter Hinweis auf unser Ausschreiben vom 15. November 1887 — Amtsblatt Nr. 11 — machen wir Sie auf die Einsendung der nach §§ 9 und 41 des Krankenversicherungs- aefetzes vom 15. Juni 1883 und nach § 27 des Gesetzes über die eingeschriebenen Hülsskaffen vom 1. Juni 1884 für das abgelaufene Jahr zu liefernden Nachweisungen (Jahres- Übersichten und Rechnungsabschlüsse) ausmerksam. Als spatester Termin für die Ablieferung dieser Nachweisungen ist der 31. März bestimmt; es erscheint jedoch wünschenswerth, daß dieser äußerste Termin nicht abgewartet wird, sondern daß alsbald nach Ablauf des Jahres alle auf dieses Jahr Bezug habenden Rechnungsgeschäste erledigt, die Jahresrechnung gestellt und die vorgeschriebenen Nachweisungen ausgestellt und eingesandt werden.
Hierbei bemerken wir noch, daß die Nachweisungen m zwei von dem Vorstand der Kasse unterschriebenen Exemplaren vorzulegen sind und' daß das durch Bundesrathsbeschluß vom 23. Juni 1887 vorgeschriebene bei Wilh. Klee zu Gießen erhältliche Formular zu verwenden ist.
Die Vorstände der Ortskrankenkasse Gießen und der Fabrik-Krankenkassen haben vor Aufstellung der Jahresrech- nung dafür Sorge zu tragen, daß ein entsprechender Betrag dem Reservefonds überwiesen wird, insolange dieser Nicht die gesetzlich vorgeschriebene Höhe im Durchschnitt einer Jahres- Einnahme erreicht hat.
Die Vorstände der Gemeindekrankenversicherungen machen wir zur Vermeidung späterer Anstände aus solgende Punkte


