Nr. 140
Freitag den 20. Juni
1890
Der
Lietzener Anzeiger erscheint täglich, mit Ausnahme deS Montags.
Die Gießener
Mnmitienvtätter werden dem Anzeiger wöchentlich dreimal beigelegt.
Gießener Anzeig er
Generat-Mzeiger.
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Redaction, Expedition und Druckerei:
Schutstraße Ar.7« Fernsprecher 51.
Amts- unfc Anzergeblatt Mv den Nveis Gieren.
Nr. 18 des Retchs-G-setzblattr, aurgegeben den 16. d. M-, enthält: „ , t, D « ..
- Mr- 1902.) Gesetz, betreffend die Ergänzung des § 14 der Gebührenordnung für Zeugen und Sachverständige. Vom 11. Juni 1890. ,
Gießen, den 18. Ium 1890.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
o. Gagern.
Bekanntmachung,
die Prüfung der Bewerber um die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Militärdienst im Herbst 1890 betreffend.
Diejenigen jungen Leute, welche beabsichtigen, sich der im Herbst 1890 stattfindenden rubr. Prüfung zu unterstehen, werden hierdurch aufgcfordcrt, ihre deßfallsigen Gesuche um Zulaffung bei Meiduug des Ausschlusses von dieser Prüfung
spätestens bis zum 1. August 1890
bei der unterzeichneten Commission einzureichen.
Hinsichtlich der Anbringung der Gesuche wird im Spe- eiellen das Folgende bemerkt:
1. Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prufungs - Corn- Mission nur dann anzubringen, wenn der sich Meldende im Grotzherzogthum Hessen seinen dauernden Aufenthalts« ort hat.
2. Die Zulassung zur Prüfung kann nicht vor vollendetem 17. Lebensjahr erfolgen.
3. Das Gesuch mutz von dem Betretenden selbst geschrieben sein. Auch erscheint es zweckdienlich, wenn stets die nähere Adresie angegeben wird.
Gratisöeilage: Gießener IannkimMtter
Alle Annoncen-Burcaux des In- und Auslandes nehmen Anzeigen für dm „Gießener Anzeiger" entgegen.
Annahme von Anzeigen zu der Nachmittags für den folgenden Tag- erscheinenden Nummer bis Borm. 10 Uhr.
Amtlicher Theil.
Gießen, den 17. Juni 1890. Betr.: Die land- und forstwirthschastliche BerusSgenoffenschaft für das Großherzogthum Hessen.
Das Grotzher,^gliche Kreisamt Gießen
au die Grotzh. Bürgermeistereien des Kreises.
Diejenigen von Ihnen, welche unserer Auflage vom 8. v. M. (Anzeigeblatt Nr. 109) noch nicht entsprochen haben, werden hierdurch an Erledigung derselben bis zum 25. d. M. bei Meldung unangenehmer Versügung erinnert.
v- Gagern.
4. Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen:
a. Geburtszeugnitz;
b. Einwilligungs-Attest des Vaters oder Vormundes mit i der Erklärung über dessen Bereitwilligkeit, den Freiwilligen während einer einjährigen activen ■ Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten, sowie die Kosten i für Wohnung und Unterhalt zu übernehmen. Die । Fähigkeit hierzu ist obrigkeitlich zu bescheinigen und j muß die Unterschrift des Vaters oder Vormundes beglaubigt sein-
c. ein Unbescholtenheitszeugnitz, welches von der Polizei- Obrigkeit oder der vorgesetzten Dienstbehörde aus- zustellcn ist-
d. ein selbstgeschriebener Lebenslauf.
5. In dem Gesuche ist außerdem anzugeben, in welchen zwei fremden Sprachen (von Französisch, Englisch, Lateinisch und Griechisch) der sich Meldende geprüft sein will.
6. Ist bereits früher ein Gesuch um Zulassung zur Pru- fung eingereicht worden, so bleibt dem erneuten Gesuche nur ein Unbescholtenheitszeugnitz beizulegen.
Heber die Anforderungen, welche an die zu Prüfenden gestellt werden, gibt die Prüfungs-Ordnung (Anlage 2 zur Wehr-Ordnung vom 22. Novbr. 1888 — Regierungs-Blatt Nr. 5 von 1889) Aufschluß.
Bezüglich des Prüfungstermins, sowie des Locals, in welchem die Prüfung stattfindet, erfolgt ev. weitere Bekanntmachung- auf specielle Ladung kann nicht gerechnet werden.
Darmstadt, den 7. Juni 1890.
Großh. Prüfungs-Commission für einjährig Freiwillige.
Der Vorsitzende:
Dr. Zeller.
Derr-sH-es Reich.
Darmstadt, 15. Juni. Für die Sitzung der Ersten Kammer der Stände am 24. Juni ist u. A. folgende Tagesordnung ausgegeben:
III. Berathung und Abstimmung über:
Rückäußerung der Zweiten Kammer bezüglich des Antrags des Abgeordneten Herrn Vogt und Genossen, Ver- willigung einer Summe von 10000 Mk. zur vorzugsweisen Unterstützung der ländlichen Localvereine und Handwerkerschulen-
Mittheilung der Zweiten Kammer bezüglich der Vorstellung der Gemeinden Heuchelheim, Gettenau, Echzell und Bingenheim, Beitrag zur Regulierung der Horloff betr.-
Vorstellung des evangelischen Kirchenvorstandes zu Friedberg, die Herstellung der evangelischen Stadtkirche zu Friedberg betr., sowie die Mittheilung der Zweiten Kammer in gleichem Betreff-
Mittheilung der Zweiten Kammer bezüglich des Antrags des Abgeordneten Herrn Schröder, Unterstützung von Gemeinden bei Schulhausbauteu betr. -
Mittheilung der Zweiten Kammer bezüglich der Vorlage Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz, die Verwilligung der für die Zellenstrafanstalt zu Butzbach genehmigten Bausumme von 1100000 Mk. als Pauschsumme betr.-
Vorlage Großherzoglichen Ministeriums der Finanzen, Bewilligung von 20 000 Mk. für die Finanzperiode 1888—91 zur Bestreitung der Kosten vorzunehmender Untersuchung, Projectirung und Veranschlagung von Nebenbahnen betr.
Berlin, 18. Juni. Eine gestern in später Abendstunde veranstaltete Extraausgabe des „Reichs- und Staats-Anzeigers" enthielt folgende Mittheilung:
„Auf Grund der in jüngster Zeit geführten Verhandlungen ist zwischen der deutschen und der englischen Regierung über nachstehende Punkte, welche ein untrennbares Ganze bilden, Einverständniß erzielt worden:
1) Die deutsche Interessensphäre in Ostafrika wird begrenzt :
a. im Süden: durch eine Linie, die von der Mündung des Rokura im Westen des Nyassa-Sees bis zur Mündung des Kilambo im Süden des Tanganyka- Sees führt,
b. im Norden: durch eine Linie, welche längs dem 1. Grad südlicher Breite vom Westufer des Victoria Nyanza bis zum Congostaat führt und den Berg Msumbiro südlich umgeht.
Zwischen dem Nyassa-See und dem Congostaat, zwischen Nyassa-See und Tanganyka-See, auf dem Tanganyka-See und zwischen dem letzteren und der nördlichen Grenze der beiderseitigen Interessensphären wird der Verkehr für die Hnterthanen und die Güter beider Nationen von allen Abgaben frei bleiben.
In den beiderseitigen Interessensphären wird den Missionen beider Staaten Cultus- und Unterrichtsfreiheit gewährt. Die Unterthanen des einen Staates sollen in der Interessensphäre des anderen bezüglich der Niederlassung und des Handels die gleichen Rechte genießen, wie die Unterthanen des ; Staats, welchem die Interessensphäre angehört.
England wird seinen ganzen Einfluß aufbieten, um den ' Sultan von Zanzibar zur Abtretung des von ihm der Deutsch
Auswahl zu Gebot, wie den Hessen-Darmstädtischen Landeskindern unserer Tage. Wohl lockte auch schon damals der anmuthige, von Darmstadt bis Heidelberg in steter, wechselvoller Steigerung begriffene Schönheitszauber der „Bergstraße", der Rhein rauschte die wundersam fesselnden Melodien, wenn schon noch kein hehres Nationaldenkmal in seinen Fluthen sich spiegelte, und die kühlen Schatten des „Odenwaldes" mögen manchem Stadtmüden erquickende Labung gespendet haben, wenn auch noch keine „Farbenzeichen" dem Wanderer das Pfadfinden erleichterten.
Aber wirklich erschlossen, aufgethan nach allen Seiten und Himmelsrichtungen ist dieses Land doch erst in diesem Jahrhundert, ja, sagen wir genauer in den letzten Jahrzehnten, der Epoche der Juristen-, Alpenclub- und Verschönerungsvereine, in einer Zeit, da man an der Hand der Generalstabskarte Orte und Wege selber durchforschte und sich nicht mehr damit begnügte, oberflächlich gefertigten Geo- qraphiebüchern nachzusprechen, daß der Odenwald „düster und der Vogelsberg „unwirthlich" sei. Von d^^m Zeitpunkte an datirt denn auch der von Jahr zu Jahr wachende Fremdenverkehr, der sich jetzt nicht nur um die an der großen Touristenstraße gelegenen Hauptcentren bewegt, sondern alt- aemach auch entlegenere Partien aufsucht.
In der im Verlage von Cäsar Schmidt (Zurich) herauskommenden Broschürenserie „Städtebilder und Landschaften aus aller Welt" haben nunmehr auch Darmstadt, Homburg u. s. w. ihren gebührenden Platz gesunden. An großen und kleinen Führern durch die Bergstraße, den Odenwald, den Vogelsberg ist kein Mangel mehr. Man hat die Wahl zwischen Büchern mit ausführlichen Specialkarten und Wegweisern, die sich in der Westentasche tragen lassen. Hierzu kommen noch die verschiedenen Touristen- und Baderzeitungen und die Menge der politischen Blätter, deren Jnseratspalten während der Saison angesüllt sind mit Mittheilungen sowohl über altbewährte, als neu austauchende Curorte und Sommerfrischen. Welches ist nun der Zweck dieser Reisebriese? ^n
Feuilleton.
Luftkurorte, Bäder und Sommerfrischen des Großherzogthums Hessen.
Dlauderbrieie für den „Gießener Anzeiger" von E. M.
(Nachdruck verboten.)
I.
OU der Grobherzoglichen Gemäldegallerie zu Darmstadt Erster Saal) hängt ein Bild von Joh. Christian Fiedler, darstellend eine große Gesellschaft aus Darmstadt, die sich mit Musik, Gesang, Kartenspiel und Vogelschießen im Walde iin der Nähe des sogenannten Gänsbrückchens) aufs Beste unterhält. Auf diesem Stücke sind alle Figuren Portraits damaliger Darmstädter Einwohner.
Stubenhocker scheinen demnach auch die Darmstadter des vorigen Jahrhunderts nicht gewesen zu sein. Ein Blick auf die herrliche, wald- und bergreiche Umgegend erklärt diesen oua ins Freie, diese Lust an Waldspaziergängen und Berg- Hettern mit einem Ruheort als erfreuliches Endziel, zur $CnU£ie hessische Lyrik trägt dieser Liebe zum heimathlichen Boden vollauf Rechnung, aber auch eine Dichtungsform, die mit Stimmungsbildern nichts zu schaffen hat, die sich nicht um die Höhen des Lebens, sondern um die humoristische Ausmalung der Alltagserscheinungen kümmern soll, die L o ca l- vosse wie sie die Carnevalsfestlichkeiten anregen und Hervorrufen, auch sie ist, vom „Datterich" an bis. zur Verlobung auf der Ludwigshöh", getränkt mit Zügen, welche auf des Darmstädters Freude an größeren und kleineren Ausflügen zurückzusühren sind. So ist der „Dattench / dieser köstliche Bummlertypus, kein einsamer Trinker, der sich mit seiner Tagdieberei hinter vier Pfähle versteckt - am besten mundet ihm der Schoppen im Freien, im "blichen Traisa.
Den Leuten, welche Joh. Christian Fiedler abcontersette, stand rücksichtlich ihrer Vergnügungspartien noch nicht jene
zwanglosem Plaudertone dem geneigten Leser ein Gesammt- bild zu bieten von den Schätzen und Reichthümern, die unserem Ländchen im Laufe der Jah^e aus seiner natürlichen Bodenbeschaffenheit erwachsen sind, deren Character, was Schönheit und Fruchtbarkeit anlangt, getrost mit, den gesegnetsten deutschen Gauen wetteifern darf. Bei diesen Betrachtungen, die selbstredend nicht darauf ausgehen, die Reisehandbücher zu ergänzen oder durch unerwartete Gesichtspunkte zu überraschen, wird sich am besten die zwanglose, bunte Reihenfolge statt der streng landkartlichen Ordnung empfehlen. Man wird es uns daher nicht übel nehmen, von der Bergstraße un- verfehends nach der Wetterau zu springen, um uns dann vielleicht mit der nächsten Plauderei am Rheine festzusetzen.
Wenns richtig Frühling wird (nicht blos kalendecgemäß), und dafür haben wir hier in Darmstadt zwei untrügliche Zeichen: im Herrengarten läßt sich die erste Nachtigall hören und an den Straßenecken werden die Briefkasten frisch an- gestrichen--dann hälts die Darmstädter nicht mehr im
Zimmer, und der große Zug nach der Fasanerie, nach Traisa, der Ludwigshöhe, vor allem nach letzterer, beginnt. Ein Umstand ists, der sie ganz besonders für Ausflügler in den Vordergrund gerückt hat. Noch in dem im Jahre 1885 anläßlich der damals hier tagenden 26. Allgemeinen deutschen Lehrerversammlung herausgegebenen „Führer durch Darmstadt" heißt es: „Man gelangt aus die Ludwigshöhe vom Südausgang des Bessunger Orangeriegartens rechts, dann links durch die Bessunger Ludwigsstraße und eine schattige Kastanienallee re. 2C."
Nach wie vor bleibt dieser Weg bestehen und beliebt bei Allen, welche der Bessunger Richtung zu wohnen, aber für die anderen Einwohner ist durch die Dampfstraßenbahn ein „Ludwigshöhenpsad" geschaffen worden, der Vortheile und Annehmlichkeiten bietet, von denen man sich früher nichts träumen ließ. Die Straßenbahn, mag sie auch manche Unzuträglichkeiten im Gefolge haben, hat doch unserem Verkehrsleben einen erhöhten Aufschwung gegeben. Seitdem durch


