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Rewtzork, 17. Februar. Aus Rio de Janeiro traf heute ein Dampfer mit 51 Personen, größterttheils Deutschen, ein, welche nach Brasilien ausgewandert waren und nun ent- tLuscht zurückkehren.

Locale» tittfc provinzielle».

Eießen, 19. Februar.

Zur besseren Orientirung der hiesigen Wähler für die morgen Donnerstag von 10 Uhr Vormittags bis 6 Uhr- Nachmittags ununterbrochen stattfindende Reichstagswahl verzeichnen wir nachfolgend die einzelnen Wahlbezirke der Stadt mit den Wahllocalen:

I. Wahlbezirk: Wallthvrftraße, Lindengasse, HundS- gasfe, Zozelsgasse, Flügelsgasse, Asterweg, Schillerstraße, Nordanlage, Steinstraße, Schottftraße, Ederstraße, Weser- praße, Dammstraße, Marburgerstraße, Rodberg, Wiesecker- weg. Wahllocal: Schulhaus, Asterweg.

II. Wahlbezirk: Kirchen- und Lindenplatz, auf der Bach, Wctzsteingasse, Braugasse, Brandgasse, Brandplatz, Ost- aulage, Wiesenstraße, Schloßgasse, Canzleiberg, Kaplaneigasse, Schulstraße, Waagengasse, Dreihäusergasse, Neuen Bäue, vrlengasse, Weidcngasse, Sonnenstraße. Wahllocal: Schul­haus, Schul st raße.

III. Wahlbezirk: Gartenstraße, Ludwigsplatz, Grün­bergerstraße, Wolfstraße, Eichgärten, Licherstraße, Nahrungs berg, Schiffenbergerweg, Ludwigsstraße, Löberstraße, Lony- straße, Stephanstraße und Gemarkung Schiffenberg. Wahl­local: alte Realschule (Bürgermeisterei).

IV. Wahlbezirk: Marktplatz, Neuenweg, Südanlage, Bismarckstraße, Götheftraße, Bleichstraße, Seltersweg, Mai- gaffe, Plockstraße. Wahllocal: altes Rath Haus.

V. Wahlbezirk: Mäusburg, Kreuzplatz, Kaplans- gasse, Katharinengasse, Burggraben, Marktftraße, Wetter- gasse, Sandgasse, Rittergasse, Neustadt, Tiefenweg, Korn- blumengasie, große und kleine Mühlgasse, Lahnstraße, Rod- heimerstraße, Hammstraße, Schützenstraße, Krosdorferstraße und der Weg an der Hardt. Wahllocal: Schulhaus in der Neustadt.

VI. Wahlbezirk: Wolkengasse, Löwengasse, Teufels­lustgärtchen, Bahnhofstraße, Westanlage, Frankfurterstraße, Alicestraße, Liebigstraße, Riegelpfad, Leihgesternerweg, Wil- Helmstraße, an den Bahnhöfen. Wahllocal: Schulhaus, W e st a n l a g e.

Die Wähler seien noch darauf aufmerksam gemacht, daß im Wahllocal keine Stimmzettel vertheilt und and) dort keine geschrieben werden dürfen.

Der Wähler, welcher seine Stimme abgeben will, tritt an den Tisch, an welchem der Wahlvorsland sitzt, nennt seinen Namen und giebt, wenn der Wahlbezirk aus mehr als einer Ortschaft besteht, seinen Wohnort, in den Städten, in welchen die Wählerliste nach Hausnummern ausgestellt ist, seine Wohnung an.

Der Wähler übergiebt, sobald der Protocollfuhrer seinen Namen in der Wählerliste aufgefunden hat, seinen Stimm­zettel zusammengefaltet dem Wahlvorsteher oder dessen Ver­treter, welcher denselben uneröffnet in das auf dem Tische stehende Gesäß legt. Gültig sind nur die Stimmzettel, welche von weißem Papier sind, kein äußeres Kennzeichen haben, den deutlich lesbaren, gedruckten oder nur geschriebe­nen Namen des Candidaten enthalten, und zwar nur einen Namen und weiter nichts. Stimmzettel mit einer Bemerkung, einem Vorbehalt oder der Unterschrift des Wählers rc. sind ungültig.

In unserem Wahlkreis sanden noch am Montag den 17. l. M. in Großenlindeu und am Dienstag den 18. l. M. in Hungen, Steinbach, Annerod und Reiskirchen von der freisinnigenPartei berufene Wählerversammlungen statt.

Der diesjährige Fastnachtsdieustag unterschied sich, was das Leben und Treiben auf den Straßen betraf, in nichts von dem früherer Jahre. Das Publikum bewegt sich mehr und mehr in der Rolle des Zuschauers- von be­sonders charakteristischen Gruppen oder einzelnen Masken war so gut wie nichts zu sehen. Wenn auch gegen Abend noch eine Anzahl Verkleidete erschienen, die am Tage verhindert

waren, sich an dem Treiben zu betheiligen, so trugen sie doch nur zur Vermehrung des Trubels bei, der indeß nach 10 Uhr sein Ende erreichte. Besonderer Humor und Witz kam bei allem Spektakel nicht zur Geltung; auf die Reichstagswahl gemünzte Veranstaltungen, Hochrufe auf diesen oder jenen Candidaten konnten schwerlich als witzig bezeichnet werden.

vermischter.

*A Aiainz, 18. Februar. In dem hiesigen Dom ist in verfloffener Nacht ein frecher Einbruch verübt worden. Die Einbrecher sind im Lause des gestrigen Tages in den Glockenthurm eingeschlichen und von hier aus durch ein Ober­licht in die Sacristei eingedrungen. In der Sacristei öffneten die Diebe einen Paramentenschrank und entnahmen daraus zwei Chorhemden und mehrere ziemlich werthlose Kirchen- geräthe. Ferner schraubten sie mehrere Leuchter, wohl im Glauben, daß dieselben aus Silber seien, auseinander, ließen die Theile aber, als sie den Jrrthnm einsahen, in der Kirche zurück. Nach gethaner Arbeit versteckten sich die Diebe und verließen den Dom erst, als am Morgen die Thüren ge­öffnet wurden. Die gestohlenen Chorhemden wurden am Morgen am Rheinuser gefunden.

Unter den hiesigen Z i m m e r l e n t e n ist ein partieller Strike ausgebrochcn, der auf Lohndifferenzen zurückzuführen ist. In einer Anzeige in den hiesigen Blättern zeigt der Vorstand des Localverbandes der Zimmerleute an, daß in Folge hiervon Platzsperre über die betreffenden Geschäfte ver­hängt worden sei.

* Wetzlar, 19. Februar. Herrn Oberförster Bender zu Brandoberndorf ist die Oberförsterstelle zu Montabaur vom 1. April d. I. ab übertragen worden.

* Lüttich, 14. Februar. Ein Briefkastenbrand­stifter. Hier wurde während der letzten Zeit der Inhalt einer größeren Anzahl von Briefkasten, gewöhnlich von zwei oder drei an einem Abend, durch glimmenden Zündschwamm in Brand gesteckt. Die Polizei hatte in Folge dessen sämmt- liche Inhaber von Tabakhandlungen ersucht, ihr jeden Käufer von Feuerschwamm anzuzeigen, und es gelang auf diesem Wege wirklich, des Brandstifters habhaft zu werdend Eines Abends trat in einen Laden ein Arbeiter und verlangte für 5 Centimes Zündschwamm. Die Ladenbesitzerin schickte dem Unbekannten ein Kind nach, und dieses sah, wie er auf der Straße ein Stück Schwamm an der Pfeife anzündete und dann in den nächsten Briefkasten warf, um daraus eiligst zu verschwinden. Au demselben Abend geriethen noch zwei weitere Briefkasten in Brand. Am folgenden Morgen lieferte die Ladenbesitzerin der Polizei eine genaue Beschreibung des Brandstifters, woraus ein schon mehrfach vorbestrafter Mensch als derThat verdächtig verhaftet wurde. Nach anfänglichem Leugnen hat derselbe eingestanden, sämmtliche bisher be­obachteten Brieskastenbrände veranlaßt zu haben.

* Das boshafte Pferd. Welcher Abgrund von Tücke manchmal auch in der Thierseele zu finden, das suchte dieser Tage ein Wiener Fiaker vor dem Hietzinger Bezirksgericht darzitthun, wo er sich wegen unvorsichtigen Fahrens zu ver­antworten hatte. Er behauptet, an allem sei nur fein Gaul schuld. Aus den Vorhalt des Gerichts, daß er, Herr Johann Gindl, wohlbestallter Fuhrwerksbesitzer, bereits 52 Mal vor­bestraft fei, erwiderte der Angeklagte:Ich bitt Herr Staats­anwalt, die ganzen 52 Stras'n hab' i in aner Viertelstund' kriagt. I hab' a stützig's Roß g'habt - bei der Kreuzung is im Galopp g'augen, und wo's rennen hätt' soll'n, ist steh'u blieben. No, da hab' i's g'haut: da war's Schnellfahren und die Thierquälerei. Auf das bin i in Zürn komma, bin in's Wirthshaus eini: da war's aussichtslose Fuhrwerk. No, und der Heurige hat nachher dasunanständige Benehmen" und dieTaxüberschreitung" herbeig'führt. Das Alles, hohes Gericht, is mir an an Tag, ja sogar in aner Viertelstund' passirt und nur wegen dem dickschädlerten Viech! Es is nct mei' G'wohnheit, an Todten übel nachz'reden, aber das Mist­viech muaß auf mi' an eigenen Rachen g'habt hab'n". Da Herr Gindl nachzuweisen vermochte, daß er im vorliegen­den Falle an dem unvorsichtigen Fahren keine Schuld trage, so wurde er freigesprochen und verließ lächelnd den Saal, angenehm berührt, nicht für die Untugenden seines inzwischen 1Heimgegangenen" Rosses aufkommen zu müssen.

* Hwei Recepte finden wir in denSchweiz. Bl. für Gesundheitspflege". Das eine ist gegen Zahnschmerzen: Man befolge geduldig jeden Rath alter Weiber- ehe man diese Mittel alle dnrchprobirt hat, hören die Zahnschmerzen auf." Das andere hat der englische Arzt Abernethh einem ebenso unthätigen als wohlbeleibten Reichen verordnet: Verdienen Sie täglich durch Ihrer Hände Arbeit sechs Groschen und geben Sie nie mehr als diese sechs Groschen täglich aus."

* Wie man in Argentinien die Trunkenheit bekämpft. Ein junger Engländer, so berichtet diePall Mall Gazette", kam nach Argentinien, um eine Stelle an einer Bahn anzu­nehmen. In den ersten Tagen seines Aufenthaltes genoß er die Tafelfreuden so reichlich, daß er in berauschtem Zustande in die Hände der Polizei fiel. Das argentinische Gericht handelt nach dem Grundsätze, daß derjenige, welcher etwas Unnützes gethan, zur Sühne dafür etwas Nützliches thun muß und verurtheilte unfern Freund wegen öffentlicher Trunkenheit zu acht Tagen Straßenkehren. Eine Geldstrafe hätte er sich wohl gefallen lassen, auch einen Arrest, aber diese Strafe schien ihm so schwer, daß er nach ihrer Ver­büßung sich sofort nach England einschiffte mit den Worten: Nie kehr' ich wieder!"

* Japan hatte einen Commissar nach England geschickt, der über die Resultate des Christenthurns berichten sollte. Der Japaner sah so viele Betrunkene in England, daß er an seine Regierung schrieb:Ich kann die englische Religion nicht empsehlcn."

Literatur und "Kunft.

Wie uns aus München rnitgetheilt wird, beabsichtigt die Münchener Künstler-Genossenschaft auch tn diesem Jahre wieder ihre Jahre--««»stellung von Kunstwerken aller Rationen ab­zuhalten. Die Ausstellung findet in München im Kgl. Glaspalaste tn der Zeit vom 1. Juli bis Mitte October statt.

Das Vorkommen von Viehseuchen in Hesse«

wahrend des Monats Januar 1890.

Milzbrand wurde festgestellt am 16. Januar bei einem in Mainz geschlachteten, aus Alzey stammenden Pferde und am 24. Januar bei einem crepirten Rinde in Bisses, Kreis Büdingen.

Rotz. In Offenbach stehen drei Pferde eines Besitzers wegen Verdachts der Ansteckung unter polizeilicher Beobachtung und ein Pferd desselben Besitzers wegen Verdachts der Seuche isolirt unter Stallsperre.

Zwei Pferde eines anderen Pferdebesitzers wurden wegen Ver­dachts der Ansteckung unter polizeiliche Beobachtung gestellt.

Denselben Maßnahmen sind auch unterworfen je ein Pferd in Lengfeld und Habitzheim. Krers Dieburg.

Die Maul- und Klauenseuche in Seliacnftadt und Klein-Krotzenburg im Kreise Offenbach und in Ockenheim und Frei- Weinheim im Kreise Bingen ist erloschen.

Festgestellt wurde die Seuche in Nieder - Ramstadt, Kreis Darmstadt, am 6. Januar in einem Gehöfte mit 11 Stück Rind­vieh und 7 Schweinen, und in Darmstadt am 30. Januar tn einem Gehöfte mit 80 Stück Rindvieh und 10 Schweinen; im Kreise Bingen in Rieder-Ingelheim am 6. Januar in einem Gehöfte mit 3 Stuck Rindvieh, tn Gau Algesheim am 10. Januar in einem Ge­höfte mit 3 Stück Rindvieh, und in Ober-Ingelheim am 23. Jan. in einem Gehöfte mit 4 Stück Rindvieh; in Wolfsheim, Kreis Oppenheim, am 16. Januar in einem Gehöfte mit 3 Stück Rind­vieh; in Ueberau, Kreis Dieburg, am 21., 24. und 26. Januar in sechs Gehöften mit zusammen 72 Stück Rindvieh; am 24. und 27. Januar in einem Schlachtviehbos in Bischofsheim, Kreis Groß- Gerau, in einem Bestände von 85 Stück Mastvieh, der ganze Bestand kam nach Mainz zur Abschlachtung; in Mainz auf dem Viehhofe bei 2 Kühen eines Händlers aus Hechtsheim, welche alsbald ge­schlachtet wurden.

In Wolssheim, Kreis Oppenheim, Bischofsheim und Mainz ist die Seuche wieder als erloschen ei klärt.

Der Bläschenausschlag unter dem Rindvieh in Uden­hausen, Kreis Alsfeld, in Rohrdach im Kreise Dieburg und in Laubach, Kreis Schotten, herrscht fort.

Festgestellt wurde die Seuche in Falken-Gefäß, Kreis Erbach, am 6. und in Wallbach, in demselben Kreise, am 8. Januar, ferner in Zell, Kreis Alsfeld, am 24. und in Geiß-Nidda, Kr. Büdingen, am 25. Januar.

Die Räude gilt als vorhanden unter den Schafen in Arns­hain und Zell im Kreise Alsfeld, in Gelnhaar, Bergheim und Usen­born im Kreise Büdingen, in Schlechtenwegen im Kreise Lauterbach, und in Dorn-Asftnheim im Kreise Friedberg.

Briefkasten.

B. in Mainz. Nicht depeschiren.

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Allgemeiner Verein für Armen- und Krankeu-ßege. Jahresversammlung Mittwoch den 26. Februar 1890, Nachmittags 3 Uhr, im Saale des alten Rathhauses.

Tagesordnung: 1) Jahresbericht des Vorstandes.

2) Prüfung der Rechnung und Entlastung des Rechners.

Die Mitglieder der Vereins werden hiermit aus Grund der §§ 4, 5 und 7 der Statuten ergebenst eingeladen.

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