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1890
Nr. 295. Zweites Blatt. Donnerstag den 18. Deeember
Gießener Anzeiger
Kenerat-Mnzeiger
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Amtlicher Theil.
Bekanntmachung.
Da die Maul- und Klauenseuche, wenn auch in geringerer Ausdehnung, immer noch in mehreren Gemeinden des Kreises Verbreitet ist, verbieten wir aus Grund des § 28 des Reichsgesetz er über die Abwehr und Unterdrückung der Viehseuchen und dcs $ 64 der hierzu erlassenen ReichS'Jnstruction bis auf Weiteres den Austrieb von Rindvieh, Schafen, Schweinen und Ziegen auf die innerhalb des Kreises Büdingen ftatt- findenden Biedmärkte, ebenso das Feilbieten von Thieren der genannten Gattungen im Umherziehen im Bereiche der Gemarkungen der Marktorte an den Markttagen.
Zuwiderhandlungen werden auf Grund des § 66 des angeführten Gesetzes bestraft.
Büdingen, den 9. Deeember 1890.
Großherzogliche» Kreisamt Büdingen-
Klietsch.
Bekanntmachung,
die Abhaltung landwirthschastlicher Vorträge betreffend
Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Herr Landwirthschaftslehrer Leit Higer zu Alsfeld
1) Sonntag, den 1 Januar 1891, Nachmittags 3 Uhr, in Hungen im „Solmser Hof" über Buch- sührung;
2) Soanlag, den 11. Januar 1891, Nachmittags 3 Uhr, in Lich in der Wirthschast des Herrn Heiland, über Buchführung resp. Anwendung von künstlichem rc Dünger;
3) Sonntag, den 1. Februar 1891, Nachmittags 3 Uhr, in Großen-Buseck in der Wirthschast des Herrn Gengnagel, über Feldbereinigung
4) Sonntag den 8. Febrsar 1891, Nachmittags 3 Uhr, in Lollar in der Wirthschast „Zum Schwanen", über die Anwendung landwirthschastlicher Maschinen und Geräte im kleinen bäuerlichen Betrieb Borträge halten wird.
Alle Mitglieder des landwirthjchastlichen Bezirk-Vereins, sowie der landwirthschaftlichen Localvereine und alle Freunde der Landwirthschasl werden zu diesen Versammlungen hierdurch ergebenst eingeladen.
Die Herren Bürgermeister der Gemeinden, in welchen die Vorträge gehalten werden, sowie die der benachbarten Gemeinden werden hierdurch ersucht, auf möglichst zahlreichen Besuch der Versammlung hinzuwirken.
Gießen, den 9. Deeember 1890.
Der Director d-s landwirthschaftlichen Bezirksoereins. Jost, Regierung-rach.
Die Unfallvn fichrrung.
Dem Reichstage ist eine Nachweisung der Rechuungs- ergebnisse der Berufsgenossenschasten für das Jahr 1889 zugegangen. Eine wie schwere Belastung der Industrie aus diesem Gesetze auch erwachsen sein möge, so zeigen diese Rech- inmgSergebnisse doch, wie nothwendig eine solche Versicherung war und wie segensreich sie wirkt.
Am Ende des ersten Volljahres der berussgenossenschaft lichen Thätigkeit, des Jahres 1886, bestanden 62 Berufs- genofsenschaften und 47 Aussührungsbehörden der Reichs- und Staatsbetriebe,- am Ende des Jahres 1889 war die Zahl ter Berufsgenossenschasten auf 112, die der Aussührungs- dehörden auf 285 gestiegen, und es waren außerdem noch tee 13 Versicherungsgesellschaften der Baugewerks-Berufsgenossenschaften hinzugekvmmen. Die Zahl der in die Versicherung einbezogenen Betriebe hatte sich von 269174 im Jahre 1886 aus 5 126 044 im Jahre 1889 und die Zahl ter versicherten Personen von 3 473 435 auf 12831246 erhöht.
Der Zunahme des Umfanges der Unfallversicherung entspricht die Steigerung in den Ausgaben. 1886 beliefen sich sammtliche für die Unfallversicherung geleisteten Ausgaben aus 10,5 Millionen, 1889 hatten dieselben die mehr als drei »Lche Höhe von 33,1 Millionen erreicht.
Allerdings kommen diese Ausgaben keineswegs alle direct iit Form von Renten und Unterstützungen vor,- es sind in dieser Summe vielmehr auch die Kosten für die Schieds- iLrichte, für die Verhütung von Unfällen, die Rücklagen jAc den Reservefonds und vor Allem für die Verwaltung tmthalten, indirect dient aber Alles der Sicherstellung des Arbeiters.
Aber auch die den Arbeitern bezw. den Hinterbliebenen unmittelbar zufließenden Entschädigungen, Renten rc. zeigen eine erhebliche Steigerung. 1886 beliefen sich dieselben auf 1,9 Millionen, 1887 aus 5,9 Millionen, 1888 auf 9,6 und 1889 auf 14,4 Millionen. Genau berechnet stellten sich die in diesen 4 Jahren den Arbeitern gezahlten Entschädigungen auf 31 994046.54 Mk.
Die für die Unfallversicherung im gleichen Zeiträume ausgegebene Gesammtsumme ist natürlich bedeutend höher, sie beträgt 90 379 813.38 Mk. Davon besitzen aber die Berufsgenossenschasten in den Reservefonds noch 42 Millionen, so daß für die sämmtlichen anderweitigen Kosten etwa 16,3 Mill. auSgegeben sind.
Im Jahre 1886 wurden für 10 540 neue Unfälle Entschädigungen sestgestellt, 1889 belief sich diese Zahl schon auf 31449. Welche Zahlen auf dem Gebiete der Unfallversicherung man auch betrachtet, sie zeigen alle eine Steigerung, die der Lebendigkeit, mit welcher unsere socialpolitische Arbeit vorwärts schreitet, ein beredtes Zeugniß ausstellt.
Allerdings gibt die verhältnißmäßige Höhe der Verwaltungskosten zu lebhaften Bedenken Anlaß. Die Organisationen der „Berufsgenossenschaften" waren ursprünglich nicht nur für den alleinigen Zweck berechnet, Trägerinnen der Unfallversicherung zu sein. Man hatte im Plane, dieselben zu Trägerinnen der gesammten socialen Versicherungs-Gesetzgebung zu machen, welche Absicht sich indessen nicht als ausführbar erwies. Ob die Berufsgenossenschasten als solche dennoch bestehen bleiben sollen, das ist eine Frage, welche sehr der Erwägung werth scheint.
Unvtrkennbar hat sich in den meisten Berujsgenossen- schaften eine Bureaukratie herausgebildet, welche mit dem Wesen der Selbstverwaltung m schreiendem Gegensätze steht. Der Grund davon ist die zu complicirte Geschäftgebahrung, welche es unerläßlich macht, daß tüchtig eingearbeitete Beamte die Geschäfte leiten, sodaß der Selbstverwaltung in der That nur ein sehr geringer Spielraum bleibt. Das hohe Gehalt vieler der Herren geschästsführenden „Secretäre" wird gleichfalls und vielfach mit Recht stark angefochten und so erfreuen sich die Berufsgenossenschasten in den Kreisen der Unternehmer keiner besonderen Sympathien.
tecates *nfc provinzielle»
Gießen, 17. Deeember.
— Die Versammlung der Evangelischen Bundes am vergangenen Montag war außerordentlich zahlreich von Angehörigen aller Stände besucht. Beschlossen wurde die Eingabe einer Petition an den Reichstag, er möge den Antrag aus W i e d e r z u l a s s u n g des Jesuitenordens a b l e h n e n. Die Petition wurde von den Anwesenden sofort unterzeichnet und soll in diesen Tagen von HauS zu Haus getragen werden.
— Was fallen wir schenken? Diese Frage bewegt jetzt, wo das Weihnachtssest vor der Thüre steht, Millionen von Herzen. Bei der Auswahl eines Weihnachtsgeschenkes sind so manche Bedingungen zu erfüllen und deshalb fällt die Wahl den meisten Menschen so schwer. Man fragt nach dem Preise, man fragt nach der Brauchbarkeit, und ob die Gabe wohl dem Geschmack des zu Beschenkenden entspricht; kurz, in den meisten Fällen wird viel Nachdenken auf die Frage verwandt. Nur auf einem Gebiete wäre etwas mehr Nachdenken wünschenswerth und zwar auf einem Gebiete, woran die Wenigsten denken werden; es ist das der Geschenke an die Kinder. Hier gilt es, die sorgfältigste Auswahl zu treffen,- denn die Eindrücke, die das Kind in frühester Jugend sammelt, sind oft bestimmend für das ganze spätere Leben. Die Phantasie des Kindes muß daher gepflegt werden, wenn der Erwachsene einen guten Geschmack haben soll und da die Phantasie die Urquelle des Geschmackes ist, so ist es nothwendig, die Phantasie aus edle, harmonische Vorbilder zu lenken, sie so zu befruchten und dadurch den Geschmack zu läutern. Dazu gehört vor Allem sorgfältigste Auswahl der Spielzeuge und Bilderbücher. — Nun hat ja die Industrie in der Fabrikation der Spielzeuge große Fortschritte gemacht, die Schönheit und der gute Geschmack ist aber vielfach dabei in's Hintertreffen gerathen- die Thiersormen sind unnatürlich, die Menschcnkörper steif und eckig, die Bilderbücher sind grellfarbig ausgemalt, geschmacklos und unnatürlich. Dtese häßlichen Bilder prägen sich der Phantasie des Kindes ein und zerstören den guten Geschmack im Keime. Wenn so manche begabte, auch viele sog. Wunderkiuder schon in früher Jugend etwas leisten, so ist dies nur eine Folge frühzeitiger Geschmacksbildung. Von Anfang an haben diese Kinder ihre Phantasie-Thätigkcit nach reinen edlen Vorbildern geschärft
und ihre Phantasie ist in Folge dessen mit denselben so- innig verwachsen, daß sie gar bald selbstthätig in ihnen schafft und wirkt. — Ein wichtiger Bundesgenosse in* ber Geschmacksbildung ist der Traum, der das Kind viel mehr als den Erwachsenen beeinflußt. Wird die kindliche Phantasie nun mit schlechten Vorbildern, z. B. Spielzeug, Bilderbüchern u. s. w. genährt, so pflanzt sich dies in den Traum hinüber und da wieder in den wachen Zustand und so fort — eine geschlossene Kette bildend, die das Kind an den schlechten Geschmack fesselt und den guten sernhält. — Phantasie und Erinnerung ist bei den Kindern fast Eines; die Erinnerung an gute künstlerische Vorbilder schafft aber gute, künstlerische Phantasie, gute Phantasie wieder guten Geschmack, denn dieser ist von der Phantasiethätigkeit nicht zu trennen, da er eben nur durch diese angeregt wird und nichts regt Phantasie und Geschmack des Kindes so an, wie sein Spielzeug. — Des Kindes Sinn ist weich wie Wachs und Alles, was es sieht und hört, prägt sich ihm unauslöschlich ein. Daß sollten Alle, welche Kinder zu beschenken haben, nicht vergessen und deshalb sollten sie im Hinblick auf die erziehliche Wirkung der Spielsachen nur ästhetisch reine und schöne Gegenstände auswählen. Durch einfache, aber geschmackvolle Spielsachen wird das Kind an harmonisches Sehen gewöhnt und dadurch die Grundlage zu späterem Kunstgeschmack und Kunstverständniß gelegt.
— Im Bereiche des 11. Armeecorps sind zur Einstellung Einjahrig-Freiwilliger am 1. April 1891 folgende Regimenter bestimmt worden: 1. Hess. Inf.-Regt. Nr. 81 in Frankfurt, 1. und 2. Bataillon Jns.-Regt. v. Wittich Nr. 83 in Cassel, 3. Bataillon 2. Thüring. Jns.-Regt. Nr. 32 in Cassel, 3. Bataillon 5. Thüring. Jnf.-Regt. Nr. 94 Großherzog von Sachsen in Jena, 2. Großh. Hess. Jnf.-Regt. (Großherzog) Nr. 116 in Gießen und 1. Großh. Hess. Jns.-Regt. Nr. 115 in Darmstadt.
Was haben die Arbeitgeber, Dienstherrschssten, Meister, Lohnherren, Hausväter nnh Hausfrauen ju thu«?
1) Sie haben daraus zu halten, daß die ihnen untergebenen Arbeiter, Dienstboten, Gesellen, auch die nur zeitweilig bei ihnen arbeitenden Personen (Gärtner, Scheuerfrauen, Waschfrauen, Nähmädchen, Plätterinnen) zum 1. Januar 1891 sämmtlich mit Quittungskarten versehen sind. (Diese Karten werden von den Ortspolizeibehörden ausgestellt. Arbeiter, Dienstmädchen, welche um Ausstellung einer Karte bitten, wenden sich an dieselbe. Sind sie dem Gemeinde- Vorstand oder dem Polizeibeamten persönlich nicht bekannt, so nehmen sie ihr Arbeitsbuch, irgend ein Dienstzeugniß, einen Taufschein und dergleichen mit und weisen sich dadurch dem Beamten gegenüber aus. Daraufhin wird ihnen eine Quittungskarte kostenlos ausgefertigt.)
2) Sie haben von dem Postbeamten ihres Wohnorts Beitragsmarken zu kaufen und bei jeder Lohnzahlung nach dem 1. Januar 1891 die nach 3. erforderlichen Marken in die Quittungskarten einzukleben.
3) Sie sind berechtigt, bei der Lohnzahlung die Hälfte der verwendeten Marken in Anrechnung zu bringen. Wer mehr in Abzug bringt, wird mit Geldstrafe bis zu 300 Mk. oder mit Hast bestraft.
4) Bei solchen Personen, welche nicht während der ganzen Woche bei einem und demselben Arbeitgeber beschäftigt sind (Scheuerfrauen, Plätterinnen, Nähmädchen 2C.), muß die Quittungskarte Derjenige mit Marken versehen, welcher die Betreffende in der Woche zuerst beschäftigt und auslohnt.
5) In die Quittungskarten dürfen Urrheile über die Führung und Leistungen der Inhaber nicht niedergeschrieben werden- wer das dennoch thut, verfällt in eine Strafe bis zu 2000 Mk. oder in Gefängnißstrafe bis zu 6 Monaten.
6) Erhebliche Geld- und Freiheitsstrafen treffen ferner Denjenigen, der
a. es unterläßt, für die von ihm beschäftigten Versicherungspflichtigen Marken in zureichender Höhe (s. unter 3.) und in vorschriftsmäßiger Beschaffenheit zu verwenden;
b. seine Arbeiter von der Reichsversicherung überhaupt, oder von der Uebernahme der durch dieselben geschaffenen Ehrenämter zurückhält -
c. wissentlich andere, als die vorgeschriebcnen Marken oder unechte Marken verwendet.
Bemerkt sei noch, daß im Deutschen Reiche 31 Versicherungsanstalten bestehen. Zu einer Versicherungsanstalt gehören alle diejenigen Versicherungspflichtigen und Versicherungsberechtigten, deren Beschäftigungsort (Fabrik, Behörde, Werkstatt) im Bezirke der Versicherungsanstalt liegen.


