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1890
Dienstag den 18. November
Rr. 269.
Der
^ietzrver Z«zeig«r erscheint täglich, mit Ausnahme deS MontagS.
Die Gießener M««irieuötLtter »erden dem Anzeiger Wöchentlich dreimal beigelegt.
Hießmer Anzeiger
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Amtlicher Thell.
Bekanntmachung,
Maul- und Klauenseuche zu Wies eck betreffend.
Nachdem in 10 Gehöften zu Wieseck der Ausbruch der Maul- und Klauenseuche sestgestellt worden ist, verfügen wir hierdurch die Sperre über die Gemarkung Wieseck. Hiernach ist der Durchtrieb von Rindvieh, Schafen, Ziegen, Schweinen, das Fahren mit Rindviehgespannen aus der Gemarkung und das Fahren mit solchen durch die Gemarkung verboten. Gestattet ist für Rindviehfuhrwerke und für Vieh, welche nicht aus Wieseck selbst stammen, jedoch die Benutzung der die Gemarkung durchschneidenden Staatsstraße Gießen—Lollar.
Zuwiderhandlungen unterliegen gesetzlicher Strafe.
Gießen, den 15. November 1890.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Gagern.
Bekanntmachung,
Wassergenoffenschaft für die Fluren IV und VIII der Gemarkung Langd betreffend.
An der für die Fluren IV und VIII der Gemarkung Langd beantragten Bildung einer öffentlichen Waffergenoffen- schast sind nach den Acten 174 Grundeigenthümer mit 32,3103 ha Fläche betheiligt.
Bei der am 7. November l. I. vorgenommenen Verhandlungstagfahrt hat sich Niemand gegen das Unternehmen erklärt, auch sind Einwendungen Dritter nicht erhoben worden.
Die Großh. Obere landwirthschaftliche Behörde hat daraufhin dem Unternehmen die in Art- 67 des Gesetzes vom 30. Juli 1887 vorgesehene staatliche Genehmigung mit folgenden Bestimmungen erthellt:
1) daß die 174 betheiligten Grundeigenthümer, welche in dem offengelegten Verzeichniß (Anl. B) aufgeführt sind, Mitglieder der Waffergenoffenschast werden;
2) daß das Unternehmen nach dem vom Großh. Cultur- ingenieur Wiß mann ausgestellten Plan, unter Berücksichtigung der in der Verhandlungstagfahrt beschloffenen Abänderungen ausgeführt wird;
3) daß bezüglich der Vertheilung der auf 7400 <X veranschlagten Meliorationskosten nach Art. 53 und 68 des Gesetzes vom 30. Juli 1887 (§ 5 der Statutes) verfahren wird.
Vorstehende Entscheidung wird unter dem Ansügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Meliorationsplan nebst Anlagen und das Protokoll über die Tagsahrt vom 7. l. M. auf dem Bureau der Großh Bürgermeisterei Langd vom
19. November bis einschließlich 2. Deeewber!♦ I.
zur Einsicht der Betheiligten offenliegen, und daß innerhalb dieser Frist bei Meldung des Ausschlusses gegen obige Entscheidung Beschwerde bei Großh. Ministerium des Innern und der Justiz erhoben werden kann.
Gleichzeitig geben wir öffentlich bekannt, daß das mit den Bevollmächtigten berathene Statut für die zu gründende Ge- noffenschast vom 19. November bis einschließlich 2. De- eember L I. aus dem Bureau der Großh. Bürgermeisterei Langd zur Einsicht der Betheiligten offenliegt, und daß Einwendungen gegen daffelbe innerhalb dieser Frist bei Meidung des Ausschluffes bei uns vorzubringen sind.
Gießen, am 15. November 1890.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Gagern.
politifc^e Uebevficht.
Gießen, 17. November.
Am bevorstehenden Mittwoch vollzieht sich mit der in Berlin stattfindenden Vermählung der Prinzessin Victoria von Preußen, der zweitältesten Schwester Kaiser Wilhelms II. und Tochter der Kaiserin Friedrich, mit dem Prinzen Adolf von Schaumburg-Lippe ein frohes Familienfest im Schooße der deutschen Kaiserfamilie. Bei dem Vermählungsfeste werden neben den Mitgliedern der preußischen Königsfamilie und der Familie des erlauchten Bräutigams auch Vertreter des englischen und des griechischen Königshauses zugegen sein, von denen der Kronprinz und die Kronprinzessin von Griechenland bereits seit einiger Zeit am Berliner Hofe weilen. Die Vermählungsfestlichkeiten finden ihre Einleitung am Montag mit einer Galavorstellung im Berliner Opernhause, am nächsten Tage gibt die Kaiserin Friedrich ein großes Diner, am Mittwoch findet die feierliche Vermählung des hohen Brautpaares in der Capelle des Berliner Residenzschlosses statt. Am Mittwoch Abend reisen die Neuvermählten nach Potsdam, wo sie bis zum 21. d. M. weilen werden, um dann nach Bückeburg abzureisen.
Die dem preußischen Landtage vom Ministerpräsidenten v. Caprivi unterbreiteten und nunmehr ihrem Inhalte nach bekannt gewordenen Resormvorlagen werden bis auf Weiteres die gesammte innere deutsche Politik beherrschen. Denn es ist unzweifelhaft, daß die Steuer- und die Schulreform in ihren letzten Wirkungen das gesammte Reich beeinflussen wird und selbst die Landgemeinde-Ordnung, obwohl sie zunächst als eine rein preußische Angelegenheit angesehen werden muß, dürfte schließlich in gewisser Beziehung über die Grenzen Preußens binausreichen. Neben ihrer speciellen Bedeutung aus den einzelnen Gebieten des Steuerwesens, der Schul- und ländlichen Gemeindeverwaltung weist die preußische Reformgesetzgebung jedoch auch einen hervorragenden socialpolitischen
Zug aus, auf welchen Herr v. Caprivi schon in seiner Rede im preußischen Abgeordnetenhaus hindeutete. Die Resorm- gesetze sind mit bestimmt, einen Wall gegen die immer höher anschwellende socialdemokratische Hochfluth zu bilden und diesen ihren besonderen Zweck werden sie sicherlich auch erfüllen, wenn sich bei ihrer Berathung die Parteien ehrlich die Hand reichen und die kleinlichen Partei-Interessen bei Seite lassen. Hierzu hat Herr v. Caprivi ja in so warmen Worten aufge- sordert und werden vielleicht schon die im Abgeordnetenhause bevorstehenden Generaldebatten über die Resormvorlagen zeigen, ob dieselben auf aufrichtige und uneigennützige Förderung seitens aller Parteien zu rechnen haben. Eine Frage für sich ist allerdings noch, wie sich das preußische Herrenhaus zu dem Reformwerk stellen wird, jedenfalls scheint die Pairskammer, nach den Aeußerungen v. Kleist-Retzows in der Freitagssitzung des Herrenhauses zu urtheilen, entschlossen zu sein, einschneidende Veränderungen an den Resormentwürfen vorzunehmen.
Der Bundesrath erledigte in seiner jüngsten Wochenplenarsitzung vom 13. d. M. eine besonders reichhaltige Tagesordnung. Unter Anderm genehmigte er eine Anzahl von Einzeletats des Reichshaushaltsetats für 1891/92, nahm ferner verschiedene Ausschußberichte entgegen und überwies die Ueber- sicht der Reichs-Ausgaben und Einnahmen für 1889/90, den Entwurf, betr. die Unterstützung von Familien der zu Friedensübungen eingezogenen Mannschaften, die neu eingegangene Zuckersteuerreformvorlage und die kaiserlichen Verordnungen über das Inkrafttreten des Alters- undJnvaliditätsversicherungs- gesetzes und über die Ausführung desselben den zuständigen Ausschüssen. Daneben erledigte der Bundesrath noch eine ganze Anzahl minder wichtiger Gegenstände.
Die Wiedereinberufung des Reichstagsplenums soll jetzt für den 2. December zu gewärtigen sein.
Der Rücktritt des preußischen Ministers für Landwirth. schäft, v. Lucius, ist nunmehr beschlossene Sache und wird Herr v. Lucius sein Portefeuille, welches er seit Juli 1879 inne hatte, am 1. December d. I. abgeben. Die Ursachen für sein Ausscheiden aus dem Amte sind augenscheinlich in den schutzzöllnerischen Ansichten des scheidenden Ministers zu suchen, die seine Stellung gegenüber der bevorstehenden Wendung der Reichsregierung in der bisherigen Getreidezoll- Politik unhaltbar machen. Unter diesen Umständen .sieht die Annahme des Hammerstein'schen Antrages im preußischen Landes-Oeconomie-Collegium betreffs Aufrechterhaltung der jetzigen Getreidezölle wie eine Demonstration für Herrn v. Lucius aus.
Die in voriger Woche zu Bern abgehaltene neuerliche Versöhnungsconferenz der Parrei-Delegirten aus dem Canton Tessin ist wenigstens nicht ganz so resultatlos verlaufen, wie ihre Vorgängerinnen. Es ist auf ihr eine Verständigung über
Fenilleton«
Winter-Flora.
Von Sylvester Frey.
(Schluß.)
Den Ehrenplatz in diesem Garten verdient jedoch die Rose der gesammten Winterflora, der Christwurz. Anfangs weißlich grün, röthet er sich im Verlause der Monate, um zu Weihnachten meistens Blüthen zu zeigen. Bis in den März blühen immer neue hervor, so daß sich die Blume auch Demjenigen dankbar zeigt, welcher sich ihrer aimimmt. Die lieblichen Sagen unseres Volkes von den Blüthenaugen, welche zu Weihnacht in die stille, heilige Weihenacht hinaus- blicken, beziehen sich wohl insgesammt aus diese Pflanze. Sie wird, wie ein alter Botaniker des Mittelalters sagt, „Christwurz" genannt / darum das sein Blum / die gantz gryen ist / vff die Christnacht sich vffthut / vnd / blüet. Welches ich auch selb wahrgenommen und gesehen / mag für ein Ge- spötte haben / wer da will."
Sie lassen sich kaum herzählen — all die mannigfachen Blumen und Sträucher, welche auch in unserem wenig holden Klima zur zierlichen Anlage eines Wintergartens geeignet wären. Wen aber das Regellose in der weiten, nicht umfriedeten Natur mehr anzieht, der findet auch hier eine Flora, welche allerhand reizvolle Formen aufweist. Namentlich die zahlreichen Flechtenarten strotzen dann in voller Lebenskraft, diese so schlichten, unscheinbaren Pflänzlein, welchen wir fast aus Schritt und Tritt begegnen. Ueberall, wo Deutsche wohnen, auf den ödesten Gebirgen, ja selbst über die Schneegrenze hinaus, fristen sie ihr bedürsnißloses Dasein. Ein Kenner dieser Art von Winterflora schildert sie in folgender
Weise: Wenn der Blumenschimmer in Wiese, Feld und im Garten sich verloren hat, beginnt die Zeit der Flechten, dann finden auch sie in ihrer einfachen Schöne Freude und Bewunderung. Die schönsten Arten unter ihnen findet man im Gebirge und wer ein solches einmal zur Winterzeit zu besuchen Gelegenheit gehabt hat, der wird wahrhafte Freude empfunden haben, wie sie malerisch von den Aesten und Stämmen der Nadelholzbäume lang herabhängen, oft zerzaust von wilden Bergstürmen. Andere Arten erscheinen aus Stamm und Ast von Laubhölzern wie ein gelblichrother Ueberzug, den hier und da bräunliche, graue und weiche Streifen durchziehen, bald köpf- und schüsselartig, bald glatt, bald krustig, hier hart und spröde, dort weich wie Leder. Sehen wir aber näher zu, so entdecken wir die zierlichsten Gebilde. Sowohl an unserem epheubekränzten Apfelbaum, wie auch an allen den anderen Baumstämmen im Garten fällt uns da zunächst die pommeranzenfarbige Wandflechte auf, weniger schön von den Obstzüchtern „Baumkrätze" genannt. Neben und aus ihr bemerken wir sodann mehrere Mitglieder der sogen. Schrist- flechten, ferner die braune Schlüsselflechte. Auf dem Lehm, zwischen den Steinsugen der Mauer schlängelt sich die schlanke Becherflechte hin, wahrhafte Champagnergläschen in silbergrauer Farbe. Aus dem Engel in der Wandnische hat sich dagegen die dottergelbe Schlüsselflechte niedergelassen, während der halbverwitterte Felsblock an dem kleinen Gewässer von der schwefelgelben Staubflechte bewohnt wird. Außer den Flechten sind es die Moose, welche wir überall bald in größeren Schaaren, bald in kleineren Gruppen auf Baum und Fels, aus bloßer Erde, Sumps und Dach beisammen finden. Aus letzterem steckt der purpurrothe Hornzahn seine rothglühenden Früchtlein aus dem Grün hervor, eine der vielen Arten, die nur im Winter dieselben zur Reife bringen. Im Walde verleiht das cypressenartige Astmoos den sonst so kahlen Fels
blöcken ein freundliches Ansehen, und seine Geschwister wärmen den Fuß altehrwürdiger Eichen. An den Bäumen klettert das dichtgeblattete Goldhaar empor und bildet an den Knieen der Aeste Büschel, die sich gleich Polstern ausnehmen. So begegnen uns diese winzigen Pflänzchen überall als Theil einer Winter-Flora, welchen Niemand unterschätzen soll.
Man sieht, die Natur kargt selbst im Winter nicht mit ihren Gaben. Man muß nur Sinn dafür besitzen und auch dem anders Gearteten oder Kleinen seine Schönheiten abzugewinnen verstehen. Selbst wenn sich ein weißer Teppich über die Fluren gebreitet hat und das Nadelgehölz als einziges Grünes in der Natur seine struppigen Aeste durch die Schneehülle streckt — auch dann bleibt dem Menschen immer seine Freude an den Blumengebilden des Winters erhalten. Von Wald und Halde recken sie sich an den Scheiben unserer Wohnräume, um crystallen, in den zierlichsten Linien und Windungen dieselben zu schmücken. Wieder wird das Fenster für uns zum Garten, allerdings zu einem, welcher sich seiner Gaben wahrlich nicht zu schämen braucht. Denn die Natur bietet selber kaum anmuthigere, und der Maler müht seinen Pinsel vergebens ab, diese Winterflora, wie sie silbern, crystallen, sammetartig auf den Scheiben blüht und blitzt, auf die Leinwand zu bringen. Schnell, wie von Geisterhand gezeichnet, zeigen sich diese Blumengebilde. Und sie scheinen auch keineswegs unserer nordischen Zone zu entstammen oder nur der Oberfläche der Erde entlehnt zu fein. Stolze Palmenbüschel ragen über Unterholz hinweg, welches sich wie das dichte Gras der Prärien ausnimmt, während andere Formen dem Meertang ähneln, jenem fischdurchwimmelten Wald des unendlichen Oceans. Wie diese Eisblumen entstehen, dafür hat die Wissenschaft längst ihre sicheren Enthüllungen gegeben,- dagegen ist das Gesetz, nach welchem sich die Halme und Aeste, Blüthen und Dolden zu bestimmten Linien und Formen bilden,


