1890
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Freitag den 18. Juli
Nr. 164
Amts- und Anzeigeblutt für den Ureis Gieren
j Graiiskeilage: Gießener Iamikienökätter
eingeleitet wird.
v. Gagern.
Der Vorstand.
v. Gagern.
Feuilleton
sehr glück-
Deine Worte machen."
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den Quais eine etwa ebenso große wegte, welche theils die Neugierde den Scheidenden die letzten Grüße
nicht mehr die Augen Dank da-
Annahme von Anzeigen zu der Nachmittags für den folgenden Tag erscheinenden 'Nummer bis Bonn. 10 Uhr.
es gerade, und in un-
uud theils die Absicht, zuzusenden, dorthin ge-
sich auch ein Pärchen,
amerikani- wirst Du Vater mir
mas ich einmal sagte; sonst werden wir schwerlich lich miteinander werden."
Das hübsche Mädchen vermochte die Thränen
des jungen Mannes, der alle Augenblicke die Uhr heroorzog, um daraus zu sehen und dann rasch einen Blick nach der Kommandobrücke zu wersen, ob dort der Loorse sich noch nicht zeige, während seine Begleiterin, eine einsach, aber sehr geschmackvoll gekleidete Dame von höchstens 20 Jghren, eine kaum geringere Aufregung in ihrer Miene verrieth. Nur lag in dem Ausdrucke ihrer Augen gleichzeitig etwas Schmerzliches und Bekümmertes, saft als empsände sie eine tiefe Reue
mein angetrautes Weib sein, welches selbst Dein nicht mehr rauben kann."
„Der Gedanke an meinen Vater, der ist welcher mich mit immer stärkerer Kraft erfaßt
Giessen
Gießen arrangirte
Ultra um Mtz
5 iatt Die Rameraben, jock tlnehllien wollen, können ssch bei ieMraße, melden, daseW autj die Dheilnchmeckste geschloßen, ^nülicht.
Der Dvrftand.
Vierteljähriger AVonnementspreis, 2 Mark 20 Pfg. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen 2 Mark 50 Pfg.
Redaction, Expedition und Druckerei:
Schulstraße M.7.
Fernsprecher 51.
OerrLsches Keicty.
Darmstadt, 16. Juli. Seine Königl. Hoheit der Groß- Herzog haben Allergnädigst geruht:
Am 12. Juli den Lehrer an der Realschule zu Bingen Alfred Haller zum Lehrer an der Realschule zu Darmstadt, mit Wirkung vom 12. Mai l. I. an zu ernennen-
am 12. Juli dem Director dem Gymnasiums zu Bensheim Prof. Dr. Johann Baptist Keller, sowie dem Director der Realschule zu Michelstadt Wilhelm Becker die Krone zum Ritterkreuz 1. Klasse des Verdienstordens Philipps des Großmüthigen zu verleihen-
an demselben Tage den Director des Gymnasiums zu Bensheim Professor Dr. Johann Baptist Keller auf sein
nicht anders können, als seinen Segen zu dem zu geben, was nicht mehr zu ändern ist, und Dich später, wenn wir ihn einmal besuchen, liebevoll in seine Arme aufzunehmen. Fasse also Muth und freue Dich darüber, daß alles so gut abgelaufen ist, anstatt durch Deine Klagen Dir und mir das Herz schwer zu machen."
„Und doch drängt sich mir immer lebhafter das Bewußtsein aus, Du würdest besser gehandelt haben, wenn Du zu meinem Vater gegangen wärest und bei ihm muthig um meine Hand angehalten hättest. Er ist so seelensgut und hat mich, sein einziges Kind, so gern, daß ich überzeugt bin, er würde schließlich nicht Nein gesagt haben, wenn ich ihm meine unauslöschliche Neigung zu Dir gestanden hätte."
„Ich, der arme Commis, sollte um die einzige Tochter des steinreichen Herrn Steiner, meines Prinzipals, anhalten," versetzte Emil verächtlich. „Wie oft habe ich Dir nicht schon erklärt, daß ich mich unter keinen Umständen zu einem solchen unsinnigen Schritte verstehen würde, und doch kommst Du mir jetzt abermals mit der albernen Zumuthung! Du wirst gut daran thun, Sophie, Dich in Zukunft mehr nach meinen Wünschen zu richten und etwas aufmerksamer zu beachten,
über etwas, was sie begangen oder auszusühren sich entschlossen hätte.
„Ach, Emil," sagte sie mit einem Male, indem sie ihre Hand aus den Arm ihres Begleiters legte, „ich kann Dir nicht sagen, welche schreckliche Angst mich erfaßt hat. Es ist mir gerade zu Muthe, als müßte im letzten Augenblicke ein Ercigniß eintreten, welches unsere Abreise verhindert. Seit dem entsetzlichen Traume in dieser Nacht habe ich keinen Moment der Ruhe mehr gehabt."
Tanz.
-orgtfeheae osophen wald Nn 17. Soli, Ab<nd!
Eine einfache Geschichte.
Von G. ©trüber.
(Nachdruck o-aboten.)
Dicht angelehnt an die mächtige, der Schelde entlang in Antwerpen sich dahinziehende Quaimauer lag der Ricsen- dampser „Westerland" der Red Star Line zur Abfahrt bereit. Aus seinen colossalen Schornsteinen drängten sich dichte, schwarze Rauchwolken hervor, zischend stieg dazwischen der weiße, tm Uebermaße in den Kesseln sich entwickelnde Dampf gegen den Himmel und auf dem Vorderdeck standen erwartungsvoll ein Dutzend Matrosen, bereit, um auf den ersten Wink von der Commandobrücke aus die das Schiff mit dem Ufer
Bekanntmachung,
Bildung einer öffentlichen Waffergenoffenschaft zur Entwäfferung von Grundstücken in Flur XII oer Gemarkung Langsdorf betreffend.
An der für die Flur XII der' Gemarkung Langsdorf beantragten Bildung einer öffentlichen Waffergenoffenschaft sind nach den Acten 125 Grundeigenthümer mit 13,8029 ha Fläche betheiligt.
Bei der am 30. April l. I. vorgenommenen Verhandlungstagfahrt hat sich Niemand gegen das Unternehmen erklärt. Jedoch wurde hierbei der Wunsch ausgesprochen, daß die in der Gewann „am Breitenlohnsweg" liegenden Aecker Nr.Nr. 317-321,5 in geringerem Maße zur Entwäfferung herangezogen werden sollten, sodaß etiba die Linie m—n des Planes an dieser Stelle die Betheiligungsgrenze bilde, daß ferner in der Gewann „die Aschenäcker" von den Parzellen Nr.Nr. 325—347 eine größere Fläche, als im Plan vorgesehen, in das Entwäfferungsgebiet zugezogen werde, sodaß etwa die Linie o—p—q—r des Planes hier die Betheiligungsgrenze bllde. Einwendungen Dritter gegen das Unternehmen sind ebenfalls nicht erhoben worden.
Die Großh. Obere landwirthschastliche Behörde hat daraufhin unter Berücksichtigung der in der Verhandlungstagfahrt ausgesprochenen Wünsche bezüglich Aenderung der Betheiligungsgrenze in den Gewannen „am Breitenlohnsweg" und „die Aschenäcker" dem Unternehmen die in Art. 67 des Gesetzes vom 30. Julr 1887 vorgesehene staatliche Genehmigung mit folgenden Bestimmungen ertheilt:
1) daß die 125 betheiligten Grundbesitzer, welche indem offengelegten Verzeichnisse aufgeführt sind , nach Berücksichtigung der oben getroffenen Entscheidung, Mitglieder der Waffergenoffenschaft werden;,
2) daß das Unternehmen nach dem von Wiesenbaumeister Greb aufgestellten und von Cultur-Jngenieur Wiß- mann geprüften Plane, unter Berücksichtigung der in der Verhandlungstagfahrt ausgesprochenen Wünsche und der in dem Berichte des Großh. Cultur-Ingenieurs Wißmann vom 4. März l.J. vorgeschlagenen Vervollständigung der Vorarbeiten, ausgeführt wird;
3) daß bezüglich der Vertheilung der Meliorationskosten nach § 5 der Statuten verfahren wird.
Vorstehende Entscheidung wird unter dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Meliorationsplan nebst dem Protokoll über die Tagsahrt vom 30. April l. I. auf dem Bureau der Großh Bürgermeisterei Langsdorf vom 19. Juli bis einschließlich 1. August 1. I. zur Einsicht der Betheiligten offenliegt und daß innerhalb dieser Frist
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Hausbursche
non [5935] Chr. Wallenfels.
zurückzudrängen. Es hielt sich das Taschentuch vor und entgegnete, unter leisem Schluchzen: „Diesen für, daß ich meinen armen Vater im Stiche ließ, um Dir zu folgen, hätte ich nicht erwartet, wenigstens hätte ich nie geglaubt, daß Du so bald schon Dein Benehmen mir gegenüber ändern könntest. Aber ich fühle eß jetzt, zurück kann ich nicht mehr, es ist zu spät dazu, und Deine Behandlung will ich als eine Buße für mein Vergehen geduldig hinnehmen. Zum erstenmale empfinde ich cö, daß Du kein Herz besitzest, sonst könntest Du nicht in dieser Minute, wo ich endgiltig alles für Dich ausgebe, mein Gemüth noch schwerer durch
verbindenden Taue zu lösen.
Auf dem Verdecke des Dampfers harrten Kopf an Kops die Passagiere, welche sich nach Newyork eingejchifft hatten, des Zeichens zur Abfahrt und des bedeutungsvollen Moments der Trennung vom europäischen Boden, während draußen aus Menschenmenge sich be-
8946 9420 1770 73-70
404 g 20850 163.70
„Ich begreife Deine Besorgnisse nicht," erwiderte der junge Mann, sich zu einem Lächeln zwingend. „Höchstens noch zwei oder drei Minuten werden vergehen, meine liebe Sophie, und eine Scheidewand liegt zwischen uns und Europa, jede Gefahr ist dann für immer beseitigt. Bevor weitere vierzehn Tage vorüber sind, werden wir uns aus schem Boden befinden und einige Wochen später
führt hatte.
Unter den Passagieren befand welches mit großer Ungeduld die Abfahrt des Dampfers zu erwarten schien. Darauf deutete vor Allem das Benehmen
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Der -teßener Anzeiger rrscheint täglich, mit Ausnahme deS MontagS.
Die Gießener Anmitteuvkälter werden dem Anzeiger wöchentlich dreimal beigelegt.
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beschreiblicher Weise peinigt," entgegnete Sophie in einem Tone, als vermöchte sie kaum noch die Thränen zurückzuhallen. „Meine Flucht wird ihn furchtbar erschüttern, es werden vielleicht verhängnißvolle Folgen für ihn hieraus entstehen. Emil, die Liebe zu Dir har mich zu einem schweren Vergehen verführt, für welches ich hart zu büßen haben werde. Eine innere Stimme ruft mir zu, jetzt noch zu meinem Vater zurückzukehren, mich ihm zu Füßen zu wersen und seine Verzeihung zu erflehen."
Das Gesicht Emils nahm mit einem Male einen unwilligen Ausdruck an.
„Ich bitte Dich wirklich, liebes Kind," sprach er rauh, „verbittere mir diesen Augenblick nicht noch mehr durch Deine kindischen Reden. Du kannst unmöglich mehr zurück, ohne Dich bei all Euren Bekannten aufs Gründlichste zu blamircn - sind wir aber erst einmal verheirathet, so wird Dein Vater
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Meßmer Anzeiger
Keneral-Mzeiger.
rit die traurige Mittheilung, bat. un'eren innigst geliebten chwiger, bem jscher, gLrxrrtlhkuhüttt, ««* - sr
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Amtlicher Thell.
Gießen, am 15. Juli 1890.
Betr.: Die Sonntagsseier, insbesondere die Vornahme landwirthschaftlicher Arbeiten an Sonn- und Festtagen.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Gr. Bürgerweistereien und Gendarmerie- Stationen d-S Kreise-, sowie Gr. Polizeiamt Gießen und Gr. Polizeieommiffariat Arnsburg.
Durch das Ausschreiben Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz vom 22. October 1856 zu Nr. M. I. 13495 — veröffentlicht durch unser Amtsblatt Nr. 19 vom 6. November 1856 sowie im Kreisblatt Nr 204 vom 1. September 1888 — ist wegen Handhabung der Bestimmungen des Art. 224 des Polizei-Strafgesetzes nähere Jnstructton erthellt worden, auf welche wir Sie hiermit ausdrücklich verweisen.
Zur Beseitigung von Zweifeln, zur Verhütung ungerechtfertigter Anzeigen und insbesondere zur Herbeiführung einer gleichmäßigen Behandlung der Sache sah sich Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz in einem Ausschreiben vom 8. Juli l. I. noch zu nachstehender Anweisung veranlaßt, welche hiermit zur Nachachtung bekannt gemacht wird:
Die in dem erwähnten Art 224 als dringende Fälle für die Vornahme landwirthschaftlicher Arbeiten angeführte ungünstige Witterung und der Beginn der Weinlese sind nur beispielsweise angeführt, die Dringlichkeit sollte aber keineswegs auf diese Fälle beschränkt werden, sie ist namentlich auch dann anzunehmen und die Ausnahme zuzulaffen, wenn zwar im Augenblick der Arbeit das Wetter noch günstig ist, aber ein Umschlag ins Gegentheil menschlichem Ansehen nach mit Grund zu befürchten steht, oder wenn durch anhaltende schlechte Witterung die Erntearbeiten in Rückstand gekommen sind. Ebenso kann bei plötzlich eingetretener greller Hitze die rasche Einbringung gewisser Früchte als ausnahmsweise dringlich erscheinen.
Wir empfehlen Ihnen daher, alle Anzeigen wegen Verletzung der Sonntagsseier durch Ernte- oder Gartenarbeiten genau, insbesondere in dem Sinne zu prüfen, daß solche Arbeiten nicht blos in dem im Art. 224 aufgeführten Fall der „ungünstigen Witterung", sondern in allen Fällen als dringend anzusehen sind, wo in der Sache selbst ein stichhaltiger Grund für die sofortige Vornahme der Arbeiten vorliegt.
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Alle Annoncen-Burcaux deö In- und Auslandes nehmen Anzeigen für den „Gießener Anzeiger" entgegen. mwmwmiiiimii hihi ii um— in 1 iiiwii
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bei Meidung des Ausschlusses gegen obige Entscheidung Be. schwerde bei Großh. Ministerium der Innern und der Justiz erhoben werden kann.
Gleichzeitig geben wir öffentlich bekannt, daß das mit den Bevollmächtigten berathene Statut für die zu gründende Ge- noffenschast sammt dem Protokoll vom 30. April 1890, Abänderung der Bestimmung in § 6, Abs. 3 vom 19. Juli bis einschließlich 1. August I. I. auf dem Bureau, der Großh. Bürgermeisterei Langsdorf zur Einsicht der Betheiligten offenliegt und daß Einwendungen gegen dasselbe innerhalb dieser Frist bei Meidung des Ausschluffes bei uns vorzubringen sind.
Gießen, den 14. Juli 1890.
Großherzogliches Kreisamt Gießen, v Gagern.
Gießen, den 16. Juli 1890.
Betr: Die Berichtigung der Forst- und Feldstrafen von der III. Periode 1890/91.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an die Grotzh. Bürgermeistereien des Kreises.
Wir beauftragen Sie, alsbald und jedenfalls noch vor Ende dieses MonatS in Ihren Gemeinden in ortsüblicher Weise bekannt machen zu lassen, daß die Berichtigung der im Monat Juli 1890 gerichtlich erkannten Forst- und Feldstrasen in den ersten 25 Tagen des Monats August 1890 und zwar mit Ausschluß des 12., 13. und 14, an die betreffenden Districtseinnehmereien stattzufinden hat und daß nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist gegen die säumigen Schuldner das für sie mit Kosten verbundene Beitreibungsverfahren


