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Rr. 88. Erstes Blatt. Donnerstag den 17. April
1890
Der
Aeßeiur Knzetger nrschnm täglich, »nt Ausnahme de- Montags.
Dit Gießener ynmifitn 9Cätf ti Lttbto dem Anzeiger kiSccheutUch dreimal dei^elegt.
Gießener Anzeig er
Kenerat-Mzeiger.
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Amts- und Anzeigeblatt für den Nveis Gieren.
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Kavahme von Anzeigen zu der Nachmittag- für den fskgendcn Tag erscheinenden Nummer bi» Bonn. 10 Uhr.
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| Hratisöeitage: Gießener Kamilienötätter
Alle Annoncen-Bureaux deS In- und Auslandes nehm« Anzeigen für den „Gießener Anzeiger" entgegen.
Amtlicher Theil.
Gießen, am 14. April 1890. Betr.. Das Sachregister zum Großh. Regierungsblatt.
Bas Großherzogliche Kreisamt Gießen <in die Großh. Bürgermeistereien und Kirchenvorstände des Kreises.
In der Verlagsbuchhandlung von I. Diemer in Mainz ist eine Fortsetzung des Sachregisters zum Großh. Regierungsblatt für die Jahre 1885 bis Ende 1889, bearbeitet von Ziechtsanwalt Friedrich Pfaff, erschienen und innerhalb bei nächsten 6 Monate für die Großh. Behörden zum herab- ychtzten Preise von 1 <X 35 daselbst erhältlich. Wir empfehlen Ihnen die Anschaffung desselben sür Ihr Bureau unh sind bereit, bis zum 1. Juni d. I. bei uns eingehende Bestellungen zu vermitteln
Gießen, am 14. April 1890.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Gagern.
Bekanntmachung,
Tveldbereinigung in der Gemarkung Ruttershausen betr.
Nachdem in dem Abstimmungstermin am 13. Januar l -j. 20 Grundeigentümer, welche mit 48,7124 ha Fläche beteiligt sind, sich gegen die Feldbereinigung in der Gemarkung Ruttershausen erklärt haben, während im Ganzen 1511 Grundeigenthümer mit 228,8172 ha an dem Unternehmen beteiligt sind, hiernach also mehr als 1/5 der Betheiligten Nit mehr als der Hälfte des GesammtflächengehaltS als für bic Bereinigung stimmend anzusehen sind, und nachdem innerhalb!) der gesetzlichen Frist Einwendungen gegen die Zulässiger oder 'Rechtsbeständigkeit dieses Ergebnisses nicht erhoben imrden sind, hat die Großh. Obere landwirthjchaftliche Be- Pi'-de den Beginn der Arbeiten angeordnet und mich zum Wilzugscommissär ernannt.
Indem ich dies zur öffentlichen Kenntniß bringe, lade ich gleichzeitig sämmtliche betheiligten Grundbesitzer zu der zemaß Art. 16 des Gesetzes über die Feldbereinigung vom 28„ September 1887
Freitag, 2 Mai L I., Vormittags 9 Uhr, im Ctaal de- Heinrich Geißler zu Ruttershausen stalttfindenden Versammlung.
Die Versammlung hat:
l. darüber zu beschließen, ob die im Grund- (Flur-) buch enthaltenen Größenangaben oder ob die durch eine Vermessung zu ermittelnden Flächeugehalte der Bereinigung zu Grund zu legen sind;
2 zu bestimmen, wie die Bereinigungskosten aufgebracht werden sollen, ob durch Ausschlag auf den Flächengehalt oder den Abschätzungswerth der Grundstücke oder durch Bildung und Verkauf von Massegrundstücken, sowie ferner, ob die Beiträge nach Bedürf- uiß erhoben, oder ob die Kosten durch Kapitalauf- nähme aufgebracht werden sollen;
3. die zur Vollzugscomnüfsion zu berufenden sachverständigen und deren Stellvertreter, sowie em Mitglied des Schiedsgerichts und dessen Stellvertreter zu wählen. .
Außerdem können Wünsche und Anträge Seitens der 8 entheiligten vorgebracht und berathen werden.
In dieser Versammlung hat jeder anwesende be- hsiligte Grundeigenthümer eine Stimme; die Beschlüsse er- fotrbern zu ihrer Giltigkeit eine Mehrheit von Zweidrittheilen den Anwesenden und sind unter dieser Voraussetzung auch für bitt nicht erschienenen Betheiligten verbindlich.
Kommen giltige Beschlüsse nicht zu Stand, )o hat
Ni 1. die Ermittelung des Flächengehalts der Grund- stücke durch Vermessung zu erfolgen,
Ni 2. die Vollzugscommission die erforderlichen Beschlüsse zu fassen,
zu 3. die Landescommifsion die Sachverständigen und Schiedsrichter zu ernennen.
Gießen, 11. April 1890.
Der Vollzugscommissär: Nebel, Großh. Amtmann.
Bekanntmachung,
Feldbereinigung in der Gemarkung Staufenberg betr.
Nachdem in dem Abstimmungstermin am 29. Januar OS. 127 Grundeigenthümer, welche mit 203,1110 ha Fläche
betheiligt sind, sich gegen die Feldbereinigung in der Gemarkung Stgusenberg erklärt haben, während im Ganzen 460 Grund - Eigenthümer mit 475,6946 ha an dem Unternehmen betheiligt sind, hiernach also mehr als */B der Betheiligten mit mehr als der Hälfte des GesammtflächengehaltS als für die Bereinigung stimmend anzusehen sind, und nachdem die gegen das Resultat und die Rechtsbeständigkeit der Abstimmung von dem Beigeordneten Ludwig Geißler VII von Staufenberg und Consorten unterm 18. Februar I. Js. erhobene Beschwerde auf Grund des art. 14 pos. 4 des Gesetzes vom 28. September 1887 durch die Landescommission für die Feldbereinigung unterm 31. März l. I. als unbegründet zurückgewiesen worden ist, hat diese Behörde den Beginn der Arbeiten angeordnet und mich zum Vollzugscommissär ernannt.
Indem ich dies zur öffentlichen Kenntniß bringe, lade ich gleichzeitig sämmtliche betheiligten Grundbesitzer zu der gemäß art. 16 des Gesetzes vom 28. September 1887
Samstag den 3. Mai 1890,
Vormittags 9 Uhr,
in dem SchulhauS zu Staufenberg stattfindenden Versammlung.
Die Versammlung hat:
1. darüber zu beschließen, ob die im Grund- (Flur-) buch enthaltenen Größenangaben oder ob die durch eine Vermessung zu ermittelnden Flächengehalte der Bereinigung zu Grund zu legen sind;
2. zu bestimmen, wie die Bereinigungskosten aufgebracht werden sollen, ob durch Ausschlag auf den Flächengehalt oder den Abschätzungswerth der Grundstücke oder durch Bildung und Verkauf von Massegrundstücken, sowie ferner, ob die Beiträge nach Bedürf- niß erhoben oder ob die Kosten durch Kapitalaufnahme aufgebracht weroen sollen;
3. die zur Vollzugscommission zu berufenden Sachverständigen und deren Stellvertreter, sowie ein Mitglied des Schiedsgerichts und dessen Stellvertreter zu wählen.
Außerdem können Wünsche und Anträge Seitens der Betheiligten vorgebracht und berathen werden.
In dieser Versammlung hat jeder anwesende beteiligte Grundeigenthümer eine Stimme; die Beschlüsse erfordern zu ihrer Giltigkeit eine Mehrheit von Zweidrittheilen der Anwesenden und sind unter dieser Voraussetzung auch für die nicht erschienenen Betheiligten verbindlich.
Kommen giltige Beschlüsse nicht zu Stand, so hat zu 1. die Ermittelung des Flächengehalts der Grundstücke durch Vermessung zu erfolgen, zu 2. die Vollzugscommission die erforderlichen Beschlüsse zu fassen, zu 3. die Landescommiftion die Sachverständigen und Schiedsrichter zu ernennen.
Gießen, 11. April 1890.
Der Vollzugscommissär: Nebel, Großh. Amtmann.
politifcfyc Uevevsicht.
Gießen, 16. April.
Der Kaiser empfing am Montag Mittag den General- Adjutanten und Vorstand der Militärkanzlei des Kaisers von Oesterreich, Generalmajor v. Bolsras v. Ahnenbnrg, welcher ein eigenhändiges Schreiben seines Souverains an Kaiser Wilhelm überbrachte. Später wurde Generalmajor v. Bolsras v. Ahnenburg zur Tafel bei den kaiserlichen Majestäten hinzugezogen , zu welcher auch der österreichische Militärbevollmächtigte in Berlin, Oberst v. Steiningen, mit einer Einladung beehrt wurde. — Es ist bedeutsam, daß die besondere Mission des genannten österreichischen Generals so rasch der ähnlichen Mission des General - Atjutanten an den Wiener Hof gefolgt ist, beide Vorgänge bekunden vereint aufs Neue, daß nicht nur die persönlichen Beziehungen zwischen den Herrschern des deutschen Reiches und Oesterreichs fortgesetzt die denkbar besten und herzlichsten sind, sondern daß auch die ihre Reiche und Völker gegenseitig verbindende enge politische Freundschaft unerschüttert weiterbesteht.
In Berlin ist am 1. April eine ständige Commftston zur Erledigung cavalleristischer Angelegenheiten zusammenge- teten. Sie besteht aus den beiden am 1. April neuernannten Cavallerie-Jnspecteuren (v. Rosenberg und v. Kleist), aus dem Commandeur der Garde-Cavalleriedivision, ferner aus zwei Offizieren des Kriegsministeriums, einem Generalstabsoffizier und einem Offizier der Feldartillerie; Vorsitzender der Commision ist General v. Rosenberg, als dienstältester
General. Die Commission kann durch den Kriegsminister — gegebenen Falles nach Benehmen mit den zuständigen Stellen — zeitweilig verstärkt werden.
Die socialdcmokratijchc Rcichstagsjraction hat sich mit der Oeffentlichkeit noch nachträglich einen kleinen Aprilscherz gestattet. Bekanntlich war sür vergangenen Sonntag, den 13. April, eine Versammlung der Fraction in Dresden angekündigt, in welcher über die Haltung der socialdemokratischen Reichstagssraction gegenüber dem geplanten Arbeite rjcicrtag vom 1. Mai definitiv Beschluß gefaßt werden sollte. Diese Versammlung hat nun in der That slattgefunden, aber nicht in Dresden, sondern in aller Heimlichkeit in Halle, die falsche Nachricht, daß die Herren in Dresden zusammenkommen würden, ist demnach offenbar absichtlich verbreitet worden. Wie verlautet, soll indessen die Versammlung in Halle zu keiner Einigung geführt haben, was allerdings nicht sonderlich Wunder nehmen könnte, nachdem Herr Liebknecht wegen seiner Bedenken gegen die allgemeine Feier des 1. Mai von seinem jüngeren Genossen, Herrn Schippel, dem Reichstagsvertreter für Chemnitz, so scharf angegriffen worden ist. Wie ferner versichert wird, hätten die Herren in Halle lediglich den Beschluß gefaßt, es den Arbeitern der einzelnen Städte und Gewerke zu überlassen, auf welche Weise sie den 1. Mai feiern sollen und schon aus diesem Beschlüsse erhellt, daß die Arbeiterkundgebung vom genannten Tag keineswegs jenen einheitlichen Charakter tragen wird, den ihr der Pariser internationale Socialistencongreß vom vergangenen Jahre ausprägen wollte. Auch mehren sich die Anzeichen, daß die Feier des 1. Mai wenigstens in den Kreisen der deutschen Arbeiter auf immer größeren Widerstand stößt.
Die deutsche militärische Expedition, welche unter Leitung Emin Vaschas bestimmt ist, das Hinterland des dentsch-ost- afritanischen Schutzgebietes bis zum Victoriasee näher zu erforschen und hierbei überall die deutschen Interessen wahrzunehmen, wird, wie man der „Times" aus Zanzibar meldet, kommende Woche von Bagamoyo aus nach dem Innern aufbrechen. Die Dauer der Expedition soll aus neun Monate berechnet sein und da sie das erste größere Unternehmen dieser Art ist, welches direct von der Reichsregierung ausgeht, so erscheint das Interesse erklärlich, welches man der Expedition der Deutschen allseitig entgegen trägt, zumal sie von Emin Pascha geleitet wird.
In der Schweiz geht man an ein neues bedeutungsvolles Unternehmen, nämlich an die Durchtunnelung des Simplon. Mit dem Namen Simplon bezeichnet man bekanntlich den 2000 Meter hohen Gebirgspaß in den Walliser Alpen, über welchen die einst vielbewunderte Kunststraße führt, welche das schweizerische Rhönethal mit dem Val d'Ossolla und also weiter mit dem oberitalienischen Seengebiet verbindet. Nachdem nun schon seit längerer Zeit Vorverhandlungen zwischen der Schweiz und Italien über eine Durchtunnelung des Simplon schwebten, hat jetzt der Bundesrath beschlossen, der Direction der Jura-Simplonbahn seine Geneigtheit zu ernstlichen Verhandlungen mit Italien über das genannte Project zu erklären und die Direction einzuladen, der schweizerischen Negierung bezügliche Baupläne und Kostenberechnungen vorzulegen. Außerdem beschloß der Bundesrath, auf die ihm durch die italienische Negierung ausgesprochenen Anschauungen in dieser Frage einzugehen und auch seinerseits Baupläne über den Simplon-Tunnel ausarbeiten zu lassen, welche dann der italienischen Regierung unterbreitet werden sollen. Der Simplontunnel würde die obcritalienischen Eisenbahnen mit dem westschweizerischen Eisenbahnnetz verbinden und schon hieraus ergiebt sich die internationale Bedeutung des geplanten Unternehmens.
Das Schlußprotocoll der Madrider internationalen Eon serenz zum Schutze des industriellen Eigenthums ist am Montag unterzeichnet worden. Das Protocoll, welches nichts besonders ErwähnenSwerthes darbietet, wird der Genehmigung der betheiligten" Mächte unterbreitet und demnächst ratificirt werden.
Deutsches Reich.
nn. Darmstadt, 15. April. Zweite Kammer der Stände. Heute Morgen um V210 Uhr trat die Zweite Kammer der Hessischen Stände unter dem Vorsitz des Präsidenten Kugler zu längeren Berathungen zusammen.
Zur Tagesordnung steht zunächst die Verkündigung neuer Einläufe und Berichtsanzeigen.
Hiernach folgt die Beantwortung von Interpellationen und zwar zunächst diejenige des Abg. Iöckel - Friedberg wegen der dem Großh. Forstmeister von Friedberg über lassenen Dienstwohnung. Der Interpellant hält den bei malen von dem Großh. Forstmeister gezahlten Miethprei
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