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Dienstag den 16. September

1890

Der

Gtetzemer Anzeiger rrscheinl täglich, «4i Ausnahme des Montags.

Die Siebener Bewtriceirstt« »erben dem Anzeiger »Achentlich dreimal d eigelegt.

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Annahme von Anzeigen zu der Nachmittag- für den felgenden Tag rrscheinmden Nummer bi- Sonn. 10 Uhr.

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Alle Annoncen-Bureaur de- In- und Su-lande- nehm« Anzeigen für denGießener Anzeiger" entgegen.

Amtlicher Shell.

Gießen, den 11. September 1890. Betr.: Gesetzentwurf wegen Abänderung der Gewerbeordnung betreffend.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

cm die Grotzh. Bürgermeistereien des Kreises.

Diejenigen von Ihnen, welche unserer Auflage vom 8. August l. I. (Amtsblatt) noch nicht entsprochen haben, werden an Erledigung derselben binnen 3 Tagen bei Mei- dung unangenehmer Verfügung und Sendung eines Wart­boten dringend erinnert.

v. Gagern.

Bekanntmachung.

Unter der Schafheerde zu Lindheim, Kreis Büdingen, ist die Maul- und Klauenseuche sestgestellt worden.

Gießen, den 12. September 1890.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Gagern.

Bekanntmachung,

die Abhaltung der öffentlichen Faselschauen betreffend.

Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß in Verbindung mit der am 22 l. M. zu Hungen stattfinden­den Viehpreisvertheilung Vormittags 9 Uhr eine öffentliche Faselschau durch die Körcommission vorgenommen werden wird. Auf dem Markt zu Gießen am 23. l M. wird dagegen eine öffentliche Faselschau durch die Körcommissi.on nicht abgehalten werden. Die Schau am 22. d. M. in Hungen findet nur zum Zweck der Ankörung statt. Die Körcommission wird vorzugsweise Fasel der Berner und Simmenthaler Raffe (Reinzucht und Kreuzung) und der Vogelsberger Raffe (Rein­zucht) berücksichtigen und Bullen anderer Raffen nur dann, wenn die Thiere besonders schön sind.

Es werden nur solche Bullen angekört, welche entweder schon sprungfähig sind oder dies wenigstens in kurzer Zeit werden.

Die Bullen müssen an einem Nasenring geführt werden. Gießen, den 5. September 1890.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v Gagern.

Bekanntmachung.

WintereursuS 1890/91 der Ackerbaufchule des landwirthschaftlichen Vereins für die Provinz Oberheffen zu Friedberg.

Der diesmalige Wintercursus hiesiger Ackerbauschule beginnt Montag den 3. November und schließt gegen Ende März. Der Unterricht, welcher durch einen von Großh. Regierung vorgeschriebenen Plan geregelt ist, erstreckt sich auf allgemeine Schulfächer, Naturkunde und Landwirthschastslehre. Er wird von zwei Landwirthschaftslehreln, einem seminaristisch gebildeten Hauptlehrer und mehreren Hülfslehrern ectheilt. Die nöthige Anschauung bieten die reichen, alljährlich ergänzten Lehrmittel der Anstalt, sowie Ausflüge nach Gutswirthschaften und gewerblichen Anlagen. Der Lehrplan unserer Ackerbau­schule ist aus zwei Winter berechnet und dementsprechend um­faßt dieselbe zwei Klaffen. Ausnahmsfähig sind alle unbeschol­tenen jungen Leute, welche die Volksschule mit gutem Erfolge durchgemacht haben und einige Kenntniß von der practischen Landwirthschaft besitzen. In die obere Klasse werden nur solche Schüler ausgenommen, welche bereits die untere Klaffe einer landwirthschaftlichen Winterschule mit Erfolg besucht, oder sich anderweitig die für die Oberklaffe nöthigen Kenntnisse angeeignet haben. Die Neuangemeldeten haben ein Zeugniß ihrer Bürgermeisterei über unbescholtenen Lebenswandel bei­zubringen. Das Schulgeld beträgt für eine jede der beiden Klassen 20 JL Anmeldungen nimmt mündlich oder schriftlich der Anstaltsvorsteher, Landwirthfchaftslehrer Dr. Tobisch, entgegen, welcher auch anderweitige bezügliche Auskunft ertheilt.

Friedberg, im September 1890.

Der Aussichtsrath der Ackerbauschule zu Friedberg.

Dr. Braden, Kreisrath. Dr. Wallau, Amtmann. Schmidt, Schulrath. Dr. Tobisch, Landwirthschafts- lehrer.

Bekanntmachung.

Der landwirthschaftliche Bezirksverein des Kreises Gießen wird

Montag den 22. September 1890 in Hungen auf dem Viehmarktsplatze eine Ausstellung von Zuchtvieh, verbunden mit einer Viehpreis verthellung veranstalten.

An derselben können sich alle im Kreise Gießen wohnenden Viehzüchter mit ihren Zuchtthieren mit Ausnahme der Vieh­händler betheiligen.

Prämien werden nur für Zuchtthiere der Vogelsberger Raffe (Reinzucht) und der Simmenthaler Raffe (Reinzucht und Kreuzung) ertheilt

An Geldpreisen hat der landwirthschaftliche Provinzial­verein zur Prämiirung von Simmenthaler Vieh 300 «A und der landwirthschaftliche Bezirksverein zur Prämiirung von Simmenthaler und Vogelsberger Vieh 500 A zur Disposition gestellt. Die Stadt Hungen hat noch weitere 200 «A zur Verfügung gestellt- Dieser Betrag kann auch zur Prämiirung von außerhalb des Kreises Gießen gezüchtetem Vieh verwendet werden.

Preise werden bewilligt:

1) für Bullen im Alter von einem Jahre und darüber,

2) für Rinder int Alter von einem Jahre ab und für Kühe jeden Alters.

Nur preiswürdiges Vieh wird prämiirt. Sämmtliche auszustellende Thiere müssen bis Morgens 9 Uhr auf dem Marktplatz zu Hungen aufgetrieben sein. Bullen im Alter von IVs und mehr Jahren müssen an einemNasenring geführt und an demselben aus dem Ausstellungsplatze angebunden werden.

Gelegentlich der Thierschau kann die Ankörung sprung- fähiger Bullen durch die Körcommission stattfinden. Es finden daher Gemeinden und Bullenhalter daselbst günstige Gelegen­heit zum Ankauf von Gemeindebullen.

Gießen, den 6. September 1890.

Der Director des landwirthschaftlichen Bezirksvereins Gießen. Jost, Regierungsrath.

Die ^aifequfammenkiinft in Schießen.

An diesem Mittwoch erfolgt auf Schloß Rohnstock in Schlesien die erneute Begegnung Kaiser Wilhelms mit seinem erlauchten Freunde und Verbündeten, dem Kaiser Franz Josef von Oesterreich, und mit freudigster Genugtuung schauen nicht nur die Völker beider Herrscher, sondern auch weite Kreise anderer Nationen auf den Kaisertag von Rohnstock, da . er abermals die Kette der europäischen Friedensgarantien um ein sehr gewichtiges Glied vermehrt. Denn nach wie vor bildet der innige Bund der beiden mitteleuropäischen Kaiser­reiche, flankirt von Italien als gleichberechtigtem Dritten, den eigentlichen Hort des Völkerfriedens in unserm Welttheile und daß dieses erhebende Verhältniß in voller Kraft fortbesteht, dafür legt die Zusammenkunft der Kaiser Wilhelm und Franz Josef auf schlesischen Boden eben wiederum herrliches Zeugniß ab, während sie zugleich die Bande herzlichster persönlicher Freundschaft, welche die erlauchten Monarchen mit einander verbinden, aller Welt erneut offenbart. Erst vor wenigen Tagen hat Kaiser Wilhelm bei seinem Besuche an den Gestaden Schleswig-Holsteins an festlicher Tafel, hinweisend auf die Anwesenheit des österreichischen Geschwaders in den deutschen Gewässern, in markigen Worten des Weiterblühens der deutsch­österreichischen Waffenbrüderschaft gedacht und nunmehr erfährt diese kaiserliche Kundgebung mit dem Besuche des österreichischen Monarchen in Deutschland eine kernige und klare Bekräftigung. In dem Ereignisse liegt die Versicherung ausgedrückt, daß Deutschland und Oesterreich auch fernerhin festgeschlossen Hand in Hand gehen und auch nicht dem leisesten Gedanken, der etwa störend zwischen die zwei Reiche treten könnte, Raum geben werde und die, wenn auch widerwillige, Erkenntniß dieser Thatsache selbst in den Reichen der heimlichen Gegner Deutschlands und des Donaukaiserstaates kann nur dazu dienen, die Gelüste nach einer freventlichen Störung der Völkerruhe in Europa im Zaum zu halten.

Den äußeren Anlaß der Monarchenbegegnung von Rohn­stock bildet die Theitnahme Kaiser Franz Josefs an den preußischen Manövern und unwillkürlich legt dies eine Parallele mit dem jüngsten Besuche Kaiser Wilhelms in Rußland nahe, dessen Ursache ja auch zunächst militärischer Natur war. Und wie es bei der Begegnung zwischen Kaiser Wilhelm und dem Czaren offenbar zu keinerlei Abmachungen gekommen ist, welche eine Aenderung in der auswärtigen Politik ihrer Regierungen und hiermit zugleich eine Aenderung in der allgemeinen politischen Lage bedingen könnten, so ist eine derartige Wirkung auch von der jetzigen Zusammenkunft Kaiser Wilhelms mit

Kaiser Franz Joses nicht zu erwarten. Was bedarf es aber auch erneuter Abmachungen zwischen den beiden so eng be­freundeten und verbündeten Monarchen, da doch ihre Stellung­nahme bei etwaigen kriegerischen Verwickelungen ihrer Reiche durch den deutsch-österreichischen Allianzvertrag längst klar und bestimmt geregelt ist und da überhaupt die Grundlinien der auswärtigen Politik Deutschlands und Oesterreichs sich völlig decken? Hierin liegt eben der Unterschied zwischen den Kaiserbegegnungen in Rußland und in Schlesien, daß es sich bei der letzteren nur um die abermalige Besiegelung eines längst bestehenden festen und herzlichen Verhältnisses zwischen den beiderseitigen Souverainen und Völkern handelt, während die Monarchenentrevue von Narwa im Grunde genommen nicht wesentlich über den Rahmen eines fürstlichen Höflichkeits­actes hinausragt. Darum trug dieselbe auch unverkennbar ein gewisses conventionelles Gepräge, mag auch wirklich der persönliche Verkehr zwischen Kaiser Wilhelm und dem Czaren ein freier und ungezwungener gewesen sein, und die beider­seitigen Völker standen ihr, wenn auch.mit Interesse, so doch ohne sonderliche Wärme gegenüber. Anders ist es mit der Kaiserzusammenkunft in Schlesien, sie erscheint von jedem conventionellen Zwange frei und wird von den freudigsten Sympathien der Völker Deutschlands und Oesterreich-Ungarns getragen, welche wissen, daß das festliche Ereigniß aufs Neue laut aller Welt die innige Interessengemeinschaft der zwei mitteleuropäischen Kaiserreiche und den warmen Freundschafts­bund ihrer Herrscher verkündet. Dies erhebt den Besuch Kaiser Franz Josefs bei dem deutschen Kaiser weit über die Bedeutung einer fürstlichen Höflichkeitspflicht empor und ge­staltet ihn zu einer jener geschichtlichen Begebenheiten, welche gleichsam die Meilensteine der Völkerentwickelung bilden und darum begrüßt ganz Deutschland den erlauchten Gast und Freund seines Kaisers mit den freudigsten und wärmsten Empfindungen mögen die Tage, an denen der österreichische Herrscher neben seinem kaiserlichen Gastfreunde auf deutschem Boden weilt, für die erhabenen Monarchen wie für die ver­bündeten Länder reich gesegnete sein!

Deutsches Aeteh.

Darmstadt, 12. September. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht, zum 12. September d. I. u. A. folgende Decorationen zu verleihen:

Das Comthurkreuz erster Klaffe des Verdienstordens Philipps des Großmüthigen: dem Geheimen Staatsrath Ludwig Hallwachs,-

das Comthurkreuz zweiter Klasse des genannten Ordens: dem Oberstaatsanwalt und Ministerialrath Paul Schlippe, dem Vorstande des Cabinets und Ministerialrath Karl Rothe, dem Ministerialrath in dem Ministerium der Finanzen Ludwig Baur-

das Ritterkreuz erster Klasse des vorgenannten Ordens: dem Ministerialrath Dr. Emil Dittmar, dem Professor an der Technischen Hochschule dahier und dermaligen Director derselben Theodor Landsberg, dem Director des Real­gymnasiums und der Realschule zu Mainz Dr. Friedrich Schön- dem Oberlandesgerichtsrath Dr. Eugen Frank dahier, dem Landgerichtsdirector August Baur dahier-

das Ritterkreuz zweiter Klasse des Verdienstordens Philipps des Großmüthigen: dem Kreisschulinspector des Kreises Erbach, Balthasar Rückert.

Darmstadt, 12. September. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst zu verleihen geruht:

dem Hauptmann der Landwehr Waldecker, Militär- Jnstituts-Vorsteher dahier und Rechner des Landesverbandes der Krieger-KameradschaftHassia", das Ritterkreuz 1. Klasse und dem Bahnmeister Kabey zu Nieder-Olm, Bezirks­vorsteher des Krieger-Vereins-Bezirks daselbst, das Silberne Kreuz des Verdienstordens Philipps des Großmüthigen.

Berlin, 13. September. DerReichsanzeiger" ver­öffentlicht zahlreiche Ordens- und andere Auszeich­nungen anläßlich der Anwesenheit des Kaisers in Schlesien - darunter, außer den bereits bekannten, an den Fürstbischof Kopp der Rothe Adler zweiter Klasse mit Stern, an den Grasen Frankenberg-Tillowitz der Rothe Adler zweiter Klasse mit Eichenlaub und Schwertern am Ringe, an Domprobst .Kayser der Kronenorden zweiter Klasse, an Landrath Kardorff (Oels) und den Abgeordneten Dr. Ritter das Kreuz der Ritter des Hohenzolleruordens- den Landesältesten Cösler (Schönbaulwitz) und Rittergutsbesitzer Jordan (Bunau) ist der erbliche Adel verliehen.

Köln, 13. September. Die Delegirtenversammlung dcS Altkatholiken-Congresses beschloß eine Resolution