Ausgabe 
16.1.1890
 
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1390

Donnerstag den 16. Januar

Nr. 13

Gießener Anzeig er

Kenerat-Wnzeiger

Die Gießener

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Der

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Amtlicher Theil.

Gießen, den 14. Januar 1890. Betreffend: Die ReichStagsmahlen.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Grotzh. Bürgermeistereien des Kreises.

Im Verfolg unserer Verfügung vom gestrigen Anzeiger Nr. 11 ertheilen wir Ihnen in Betreff der Vornahme der rubricirten Wahlen weiter nachstehende Weisungen.

Die Entscheidung über die Einsprachen gegen die Richtig­keit und Vollständigkeit der Wählerlisten, welch' letztere, wie bereits verfügt, unfehlbar vom Donnerstag den 23. Januar bis Donnerstag den 30. Januar, beide Tage einschließlich, nach vorausgegangener ortsüblicher Bekanntmachung offen zu legen sind, hat, sofern die Erinnerung nicht sofort von Ihnen als begründet erkannt wird, nach Maßgabe des Art. 48 II pos. 6 des Gesetzes vom 12. Juni 1874 (Reg.-Blatt Nr. 29 S. 268) durch den KreisauSschuß zu erfolgen. Diese Entscheidung muß spätestens den 12. Februar L. I., Abends, ertheilt und durch Ihre Vermittelung dem Betreffenden bekannt gemacht sein.

Bei den Berichtigungen der Wählerlisten'sind die Gründe etwaiger Streichungen oder Nachträge am Rande der Liste unter Angabe deS Datums der Berichtigung von Ihnen kurz zu vermerken.

Nach Ablauf der für die Offenlegung der Wählerlisten und zugleich für Neclamationen gegen diese festgesetzten Frist werden Sie, sofern die etwaigen Erinnerungen uidjt von Ihnen durch Berichtigung der Wählerlisten erledigt worden sind, die Acten unverzüglich mit Begleitbericht an uns einsenden. Andernfalls sehen wir bis Montag den 3. Februar unfehlbar Ihrem Berichte darüber entgegen, daß die Wählerlisten nach vorausgegangener ortsüblicher Bekanntmachung am 20. und 21. d. Ms, vom Donnerstag den 23. bis Don­nerstag den 30. Januar, beide Tage einschließlich, offengelegen haben, und daß Erinnerungen gegen die Richtigkeit und Voll­ständigkeit der Listen nicht erhoben, bezw. von Ihnen erledigt worden sind.

Wegen der weiter vorzunehmenden Schritte werden wir demnächst verfügen. Schließlich sprechen wir die bestimmte Erwartung aus, daß Sie unsere Anordnungen auf das Pünktlichste besorgen.

v. Gagern.

Bekanntmachung,

die Nachsuchung der Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst auf Grund von Schulzeugniffen betreffend.

Diejenigen jungen Leute, welche auf Grund ihrer Schulzeugnisse die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst nachfuchen wollen, werden hierdurch auf die nachfolgen den, bei Anbringung der Gesuche zu beachtenden Vorschriften mit dem Anfügen aufmerksam gemacht, daß hiernach unvoll­ständige Gesuche ohne Weiteres zurückgegeben werden.

1) Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs- Commission nur dann einzureichen, wenn der sich Meldende im Großherzogthum Hessen gestel­lungspflichtig ist, d. h. seinen dauernden Aufenthaltsort hat.

2) Die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst darf nicht vor vollendetem 17. Lebensjahr und muß spätestens bis zum 1. Februar des Jahres nachgesucht werden, in welchem der sich Meldende das 20. Lebensjahr vollendet.

Der Nachweis der Berechtigung zum ein­jährigen Dienst ist bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1. April desselben Jahres zu erbringen.

3) Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein und ist hierzu ein Bogen in Actenformat (nicht Briefpapier) zu verwenden. Auch erscheint es zweck­dienlich, wenn die nähere Adresse angegeben wird.

4) Dem Gesuche sind folgende Papiere beizusügen:

a) Geburtszeugniß;

b) ein Einwilligungs-Attest des Vaters oder Vormundes mit der Ecklärung über Bereit­willigkeit den FreiwMgen während einer ein­jährigen actioen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten, sowie die Kosten für Wohnung und Unterhalt zu übernehmen. Die Fähigkeit hierzu ist obrig- keitli.ch z^u bescheinigen;

c) ein Unbescholtenheitszeugniß, welches für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien, Real­gymnasien, Ober-Realschulen, Progymnasien, Real­schulen, Realprogymnasien, höheren Bürgerschulen und den sonstigen militärberechtigten Lehranstalten) durch den Director der Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute durch die Polizei-Obrigkeit ober ihre vorgesetzte Dienstbehörde auszustellen ist;

d) das Schulzeugniß.

Sodann wird noch besonders bemerkt:

Zu pos. b: daß in dem Einwilligungs-Attest die Unter­schrift des Vaters oder Vormundes beglaubigt sein muß.

Zu pos. d: daß die Schulzeugnisse, mit Ausnahme der Reifezeugniffe für die Universität und die derselben gleichgestellten Hochschulen und Reifezeugniffe für die Prima der Gymnasien, Realgymnasien und Ober-Realschulen, sämmtlich nach dem Schema 18 zur Wehr-Ordnung vom 22. November 1888 Reg.-Bl. Nr. 5 von 1889 ausgestellt sein müffen.

Im Uebrigen wird aus die Bestimmungen der §§ 88, 89, 90, 93 und 94 der angeführten Wehr-Ordnung verwiesen.

Großh. Prüfungs - Commission für einjährig Freiwillige zu Darmstadt. Der Vorsitzende: Dr. Zeller.

Deutscher Reichstag.

42. Plenarsitzung. Dienstag den 14. Januar 1890, 1 Uhr.

Die ausgesetzten Positionen des Militär-Etats Artillerie- und Waffenwesen" mit zusammen 107 037 100 Mk. werden zunächst berathen.

Die Positionen werden, dem Anträge der Commission gemäß, ohne Debatte genehmigt.

Das Mandat des Abg. Dr. Delbrück (Rp.) beantragt die Geschäftsordnungscommission als durch die Verleihung eines Gehaltes an diesen Abgeordneten in seiner Stellung als außerordentlicher Professor, für erloschen zu erklären.

Abg. Frhr. v. Unruhe-Bomst (Rp.) tritt dafür ein, das Mandat für nicht erloschen zu erklären- ihm schließt sich an der Abg. R Intel en (Ctr.), während die Abgg. Klemm- Sachsen (cons.) und Träger (dsr.) für den Antrag der Geschäftsordnungs-Commission eintreten.

Abg. Francke-Tondern (natl.) tritt ebenfalls für den Commissionsantrag ein. Das Ausschlaggebende^ für den Verlust des Mandats sei die Besoldung, nicht schorTdie Ueber- nahme eines Staatsamtes allein. In diesem Sinne muß die Verfassungsbestimmung ausgelegt werden.

Abg. Dr. Enneccerus (natl.): Daß es auf die Besoldung allein oder hauptsächlich ankommt, ist nicht richtig. Es kommt sowohl aus die Besoldung wie auf das Staatsamt an, beides muß von einem Abgeordneten angenommen werden, wenn das Mandat erlöschen soll. Im vorliegenden Falle trifft das nicht zu. Dr. Delbrück hat kein neues Amt übernommen, sondern sein früheres Amt beibehalten. Will man durch die bloße Besoldung das Mandat für erloschen erachten, so müsse man zu dem Schluffe kommen, daß schon bei Gehaltserhöhungen in dem gleichen Amte das Mandat erlöschen kann.

Das Haus erklärt mit geringer Mehrheit das Mandat des Abg. Dr. Delbrück für erloschen.

Fcnilleton.

Oberhessen im Jahre 1813

(Fortsetzung.)

Unser oberhessischer Bauer kommt hier bitterübel weg, doch ist sehr die Frage, ob nicht viel Uebertreibung mit da­bei unterlief, veranlaßt durch mangelhafte Beobachtung und der Verallgemeinerung einzelner Beobachtungen.

Wenn weiterhin unsere Vogelsberger Pfarrer noch viel schlimmer wegkommen, so ist da mit Bestimmtheit Unkennt- niß der allgemeinen Verhältnisse anzuuehmen. Rh esa schreibt über dieselben:

Die Achtung für den geistlichen Stand ist hier so tief gesunken, daß ich lieber ein Handwerker seyn wollte, als ein hessischer Prediger. Ihre Hauptbeschäftigung ist die Jagd. Man sieht sie mit der Flinte in der Hand, von Hunden be­gleitet daherziehen. Weder an ihrem Gespräche, noch an ihren Kleidern erkennt man ihren Stand. Sie gehen in buntfarbigem Anzug, das Haar ä la Titus, und lieben Karten­spiel und Wein; daher sie in Gesellschaften sehr gelitten sind. Sie studiren vorher auf Anecdoten, um die Gesellschaft lustig zu machen. Einer von ihnen hielt, wie mir ein Offizier ver­sicherte, eine Predigt über dem Weinfaffe, um die Anweseuden zu belustigen!! Die Mehrzahl lebt in befremdender Un- bekanntschast mit der Literatur, wovon folgende Erfahrung, die ich machte, ein redender Beweis ist. Ein Geistlicher, den ich am 2. December besuchte, fragte mich, vou wo ich ge­bürtig wäre- ich erwiderte: bei Memel.Bei Memel" sagte erwo liegt das?" Ich antwortete scherzhaft: am Kaspischen Meere.Mein Gott", rief er aus,von so weit kommen Sie her!" In den Kirchen ist wenig Polizei, die Predigt entweder Moral oder Politik, selten Religion. Und

der Mensch schmachtet nach höherem Trost vom Himmel, er vergehet vor Durst, aber die am Brunnen stehen, verwehren es ihm, sich am Tropfen des Heils zu laben- sie reichen ihm den Becher dar, aber ach, der Becher ist leer! Vor einigen Tagen fiel mir die gedruckte Predigt eines Hessischen Geistlichen, die er im Jahre 1807 nach der Schlachr bei Friedland gehalten, in die Hände. Sollte man glauben, daß der Hauptsatz also lautet?Das Unglück unserer Feinde (Preußen) ist unser Glück geworden." Ein kalter Schauer überlief mich bei diesem unchristlichen Gedanken. Fast ein jedes Dorf und Dörfchen hat seine eigene Kirche, die aber jedesmal über alle Beschreibung klein, eng und finster ist. In solcher Kirche kann man nicht die geringste Andacht haben, und das heißt, die Religion in die Tasche stecken oder einschachteln. Gott will angebetet seyn in einem erhabenen Tempel, nicht aber in einem Kartenhäuschen. Wie viel herzerhebender ist es aber im alten Preußen, wo oft 20 bis 30 Dörfer eine große Kirche im Mittelpunkt haben. Alles wallfahrtet hinauf am Sonntage, wie nach Jerusalem- Bekanntschaften werden gemacht, oft Bande des Herzens ge­knüpft und die Dörfer betrachten sich als eine Familie, die zu eines Vaters Hause hingehören- statt daß hier zu Lande ein Dorf von dem andern keine Notiz nimmt, jedes sich als ein abgesondertes Ganze betrachtet. Man fragt oft vergebens nach dem Wege von einem Dorfe zum andern. Die Leute wissen und kennen nur ihre zwanzig Häuser, die ihre Welt sind. Ein anderer übler Umstand ist dieser, daß 4 bis 5 Dörfer oft nur einen Prediger haben, der alle Sonntage vier bis fünf Mal predigen, und von einem Dorfe zu Fuß nach dem andern lausen muß. Wer ein wenig Menschen- kenntuiß hat, weiß es, wie ekelhaft es dem Redner wird, denselben Vortrag zum zweiten uud dritten Male zu halten- Er muß ein Salbader werden, er mag wollen oder nicht.

In keinem Lande sind die Geistlichen schlechter besoldet als hier, wo sie jährlich zwei- bis dreihundert Gulden Einkünfte haben (alle Emolumente eingerechnet), welches gar nicht hin­reichet, ihre Kinder, deren Anzahl gewöhnlich bis an die Zahl der Musen, oft an die der Apostel reicht, anständig zu er­ziehen. Die Bauernkinder gehen daher besser gekleidet als die Pfarrerskinder. Wann wird sich ein Hessischer Landes­fürst über sein Volk erbarmen und ihm besser besoldete Geist­liche geben, damit die gesunkene Achtung für diesen ehrwürdigen Stand etwas gehoben werde!"

Hier findet sich denn auch eine schriftliche Notiz am Schluß 6er Seite, durch welche das Jrrthümliche dieser Gehaltsangaben verbessert werden sollte:

Die geringste Psarrstelle im Großherzogthum Hessen beträgt 500 st., doch gibt es auch solche von 1000 bis 1500 sl., sowie mehrere von 2000 bis 4000 und 5000 ft."

Wahrscheinlich rührt diese berichtigende Bemerkung von dem Rector Ludwig Schaaf in Romrod her, der außerdem über Rhesa handschriftlich bemerkt, er sei in Romrod bei dem Pfarrer Textor einquartiert gewesen und habe am ersten Adventsonntag 1813 in Oberrod über die Epistelworte:sinte­mal unser Heil jetzo näher ist, als wir glauben", trefflich gepredigt, auch die Abendmahlsfeier mit den Kürassieren da­hier (Romrod) gehalten und über die Worte:Gott sei Dank, der uns den Sieg gegeben hat durch unseren Herrn Jesum Christum", gepredigt habe.Ging alles feier­lich her."

Vom 8. November bis 14. December 1813, also fünf Wochen lang, hatte sich Rhesa in verschiedenen Theilen des Vogelsbergs aufgehalten und so allerdings manche Gelegenheit gefunden, Land und Leute, die ihm so fremdartig entgegen­traten , von ihrer guten und schlechten Seite kennen zu. lernen.