Ausgabe 
15.11.1890
 
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Schlosse in Heidelberg befand. Ein Schriftsteller jener Zeit schildert uns dieses achte Weltwunder folgendermaßen:Durch große Fenster, welche man nach Belieben schließt und öffnet, wird der Raum erleuchtet, an schönen Tugen aber scheint die Sonne herein, um die Bäume zu erfreuen. Wenn schließlich die schöne Jahreszeit gekommen und die Furcht vor Frösten geschwunden ist, werden alle diese Bäume von Wandung und Decke befreit und der Macht des Sommers überlassen. So regiert vermöge dieses kostbaren Aufwandes in diesem Auf­enthalt beständig die Milde des Frühlings und des Sommers und nie wird die Strenge des Winters daselbst empfunden."

Solche Wintergärten bleiben jedoch immer ein Vorzug, welchen sich nur der wirklich Begüterte gestatten darf. Der breite Mittelstand ist daraus angewiesen, den knappen Raum am Fenster für die Pflege der Kinder Floras frei zu halten. Und die fortschreitende Zeit hat es gelernt, ihn zu einem köstlichen Schmuckplätzchen umzugestalten. Zwischen den Doppel« scheiben blüht die Hyacinthe, indem durch diese geschickte Ein­richtung dem starken Dust der Zugang zu unseren Geruchs­nerven verwehrt ist, während sich darum das Auge dennoch der Farbenpracht freuen darf. Die dankbare Fuchsie zeitigt ihren stets sich verjüngenden Blüthensegen innerhalb der üb­rigen Kinder Floras, wo selbstverständlich Veilchen und Rose, die steten Lieblinge unseres Volkes, niemals fehlen dürfen. Umrankt ist dieser Garten in unserem Zimmer von Schling­gewächsen, welche sich wie ein kunstvoll geschnitzter Rahmen um das blürhenreiche Bild legen. Alven strecken ihre fleischigen Blätter, Kakteen ihre gestachelten dazwischen, über­ragt von Palmenwedeln oder der dicht geschloffenen Krone eines Orangenbaumes. So einen sich beinahe alle Zonen, um mit ihren besten Gaben unser winziges Gärtlein am Fenster auszustatten. Mitunter fehlen nur die buntgefiederten Sänger darin, und wir glauben wirklich, daß dies Stückchen

Zimmerraum einer tropischen Welt angehört. Die Kunst thut das Ihrige, immer neue Formen in dieses Gärtlein hinein­zuschaffen. Bald erfindet sie eine Ampel, von welcher herab artige Blattranken nicken und grüßen, bald ein anderes nütz­liches Geräth, in welchem die Pflanzen unseres Wintergartens vornehmlich gedeihen oder zur Geltung kommen. Neuerdings hat man sogar Fruchtbäume im Zimmerraume gezogen. Der Erfolg that dar, daß es bei einiger Sorgfalt gar nicht schwer sei, dem Winter auf diesem Gebiet eine Ernte abzutrotzen. Aprikosen, Pfirsiche, Kirschen und sogar Wein reisten prächtig in dem kleinen Gärtlein zunächst dem Fenster. Die Bäumchen, ihrer dicksten Wurzeln beraubt, gedeihen ganz vortrefflich in unseren gewöhnlichen irdenen Töpfen. Die Königin Victoria hatte eine innige Freude, als es ihr aus diese Weise gelang, mitten im Winter vor ihren Augen einen Weinstock heran­reifen zu sehen, welcher sechs prächtige Trauben trug. Ge­wiß ist es im Grunde eine Spielerei, aber eine, welche unsere Phantasie aus das Angenehmste beschäftigt und außerdem in einen engen Zusammenhang mit der Natur bringt. Einen allerliebsten Nutzen zieht man aus dieser Cultur, indem die bis zu einem Meter hohen Bäumchen an den Gesellschasts- abenden auf den Tisch gestellt werden, wo man dann die reisen Früchte als Dessert direct vom Aste brechen kann. Das konnte selbst Albertus Magnus bei dem oben geschilderten Gastmahl seinem Könige nicht spenden.

Neben diesen Wintergärten im geschlossenen Zimmerraum bietet die Natur ihren mächtigen, weiten, welcher keine Um­grenzung kennt. Wem aber das Mannigfache, Regellose, wie es hier herrscht, nicht genügt, der kann sich im Freien selber ein Gärtlein zurechtmachen, wo alle Regeln der Hortologie ihre Anwendung finden. Carus Sterne, der liebenswürdige Beobachter der Natur, gibt die Anleitung dazu folgender­maßen : Man müsse eine abseits gelegene, durch die Garten,

1890

Samstag den 15. November

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geräumiger ist und allerlei köstliche Kinder Floras, welche aus den dürftigen Verhältnissen des Armen nicht hervor­sprießen können, Blätter und Blüthen ineinander mischen. Gleichwohl hat es schon früh Zeiten gegeben, wo man sich selbst im Winter den Luxus eines wirklichen Gartens ge­stattete. So soll Albertus Magnus dem zum deutschen König gekrönten Grafen Wilhelm von Holland im Jahre 1249 am heiligen Dreikönigstage zu Köln ein Gastmahl gegeben haben, welches inmitten eines Gartens stattfand. Der froststarre Boden war mit grünem Rasen bedeckt, die Bäume mit Laub und Blüthen, während sich aus den Zweigen sröhlich zwitschernde Vögel schaukelten. Diese Nachricht ist einerseits lange an­gezweifelt worden, anderntheils glaubte man an einen Zauber, welchen ein so gelehrter Herr wie Albertus Magnus nach der Meinung seiner Zeitgenossen wohl zu Stande bringen konnte. Heute gehen wir wohl nicht fehl, wenn wir uns unter jenem Garten ein mächtiges Treibhaus vorstellen, welches in einer so blühenden Stadt, wie es das deutsche Rom bereits im Mittelalter war, und bei den reichen Mitteln, über welche die Kirche daselbst verfügte, wohl vorkommen konnte. Ein späterer Wintergarten dieser Art wird dann geschichtlich aus dem Jahre 1574 beglaubigt. Es ist dies das Orangerie­haus des Kurfürsten von der Pfalz, welches sich bei seinem

Neueste Nachrichten.

WolffS telegraphisches Torrespondenz-Burcau.

Berlin, 13. November. DieBerl. Pol. Nachr." melden: Dem Bundesrath ging eine kaiserliche Verordnung zu, wodurch das Invaliditäts-Gesetz am 1. Januar 1891 in Kraft tritt.

Berlin, 13. November. Das Abgeordnetenhaus wählte heute durch Acclamation das bisherige Präsidium wieder. Der Reichskanzler v. Caprivi bringt die Steuer­reformgesetze, Abänderung des Volksschulgesetzes und die Land­gemeindeordnung ein und hob hervor, daß bei allen Entwürfen die sociale Frage berücksichtigt sei, um den Staat gegenüber den staatsfeindlichen Elementen zu stärken- die Staatsregie­rung sei sich ihrer Macht, die bestehende Ordnung zu schützen, wohl bewußt, glaube aber, daß die bestehenden Gesetze aus­reichen, man wolle durch die Gesetze Liebe zum Staate und zur Gemeinde erwecken. Wie bei den gesührten großen Kriegen, so sollten auch jetzt alle Parteien einmüthig zusammen­stehen in einem Kriege, der nicht weniger bedenklich sei, warum sollten wir hier auch nicht sagen: Hier ist das Vater­land, bei dem wollen wir stehen, für das wir arbeiten, für

Fenilleton.

Winter-Flora.

Von Sylvester Frey.

(Nachdruck verboten.)

Das Fenster ist der Garten des Armen," lautet sinnige Ausspruch eines Denkers. Im Winter aber, wo Natur mit ihren Gaben kargt, bleibt selbst der Reiche dieses Gärtlein angewiesen. Nur daß es hier Heller

unterrichte beizuwohnen, Fragen zu stellen und den Lehrer nach Schluß des Unterrichts sachlich zu berichtigen. Für den evangelischen und katholischen Religionsunterricht gilt der Pfarrer als gesetzlich beauftragt. Die Zurückweisung des Beauftragten ist nur zulässig, wenn derselbe die Ordnung in der Schule gestört hat. Die Träger der Rechtsverhältnisse der Volksschulen sind die bürgerlichen Gemeinden, die selb­ständigen Gutsbezirke und die Schulverbände, welchen auch die Aufbringung der Kosten für die Errichtung und Unter­haltung der Volksschulen obliegt und die Verwaltung der äußeren Angelegenheiten zusteht.

Berlin, 13. November. Nach dem in der morgigen Extraausgabe derDeutschen Medicinischen Wochenschrift" erscheinenden Aufsatze Robert Kochs, betitelt:Weitere Mit­theilungen über ein Heilmittel gegen die Tuber- culose" ist die wichtigste Eigenschaft seines Mittels die specifische Wirkung desselben auf tuberculose Proceffe jeder Art. Das Mittel ist neben seiner Heilwirkung auch wichtig für diagnostische Zwecke. Volle Heilerfolge sind erzielt bei Lupus, Drüsentuberculose, Knochentuberculose, Gelenktuber- culose; beginnende Lungenschwindsucht ist durch das Mittel zu heilen. Ueber Zusammensetzung und Herstellung des Mittels macht der Aussatz noch keine Mittheilung.

Berlin, 13. November. Das Landesöconomie- Collegium nahm mit großer Majorität den Abänderungs- Antrag zum Unterstützungs-Wohnsitzgesetz in folgender Fassung an:Der Erwerb und Verlust des Unterstützungs­wohnsitzes hat bereits nach zurückgelegtem 16. Lebensjahre zu beginnen."

Berlin, 13. November. Das Landesöconomie-Collegium erkannte mit großer Mehrheit das Bedürfniß der Neuregelung der bestehenden Vorschriften über die Verwendung der zur Hebung der Rindviehzucht bestimmten öffentlichen Geldmittel an und ersuchte den Minister um Einsetzung einer Commission.

Berlin, 13. November. Die Berliner Medicinische Ge­sellschaft ernannte den Cultusminister G oßler, den General­stabsarzt Coler und den Herzog Carl Theodor von Bayern wegen Förderung des medicinischen Congresses und der medicinischen Wissenschaft zu Ehrenmitgliedern. Der Börsencurier" erfährt, Geheimrath Bergmann beabsichtige, am 17. November in der Freien chirurgischen Vereinigung eine Vorstellung von an chirurgischen Leiden Erkrankten vor­zunehmen, die mit dem Koch'schen Mittel behandelt wurden.

Breslau, 13. November. Die Provinzial-Synode beschloß, derSchlesischen Zeitung" zufolge, um sich eine wirksame Theilnahme an den Berufungen in evangelisch-theo­logische Professuren zu sichern, für den durch den General- synodal-Vorstand verstärkten Oberkirchenrath die Erlaubniß zu

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das wollen wir die kleinen inneren Streitigkeiten vergessen. Nächste Sitzung am 20. dfs. Mts. Erste Berathung der Einkommensteuer, Erbschaftssteuer.

Berlin, 13. November. Nach der dem Abgeordneten­hause heute zugegangenen Einkommensteuer-Vorlage hört die Steuerfreiheit der vormals unmittelbaren deutschen Reichsstände gegen eine zu gewährende Entschädigung vom 1. April 1894 ab auf. Die Steuerpflicht beginnt bei einem Einkommen von mehr als 900 Mk. mit 6 Mk. jährlich, steigt in 25 Stufen bis zu 10 500 Mk. Einkommen mit 300 Mk. jährlich, bei höheren Einkommen bis einschl. 100 500 Mk. in Stufen von je 1000 Mk. um je 30 Mk. und von da ab in Stufen von je 5000 Mk. um je 150 Mk. jährlich- bei Einkommen bis zu 6000 Mk. können die die Leistungsfähig­keit der Steuerpflichtigen beeinträchtigenden wirthschaftlichen Verhältnisse in gewissem Maße berücksichtigt werden. Jeder Steuerpflichtige mit einem Einkommen von über 3000 Mk. ist jährlich zur Angabe der Steuererklärung verpflichtet mit der Versicherung, daß die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht sind. Actiengesellschaften, Commanditgesell- schaften, Berggewerkschaften, Genossenschaften sind verpflichtet, ihre Geschäftsberichte und Jahresabschlüsse dem Vorsitzenden der Veranlagungscommission jährlich einzureichen.

Berlin, 13. November. Die Bestimmung über die Ver­wendung des Mehrauskommens an Einkommen­steuer lautet: Uebersteigt die Einnahme an Einkommensteuer für das Jahr 1892/93 den Betrag von 79 833 000 Mk. und für die folgenden Jahre einen um je 5,15 % erhöhten Be­trag, so ist der jedesmalige Ueberschuß, soweit darüber nicht zur Bedeckung von Staatsausgaben durch den Staatshaus­haltsetat verfügt wird, bis zu anderweiter gesetzlicher Rege­lung zu einem besonderen, von dem Finanzminister zu ver­waltenden Fonds abzuführen, welcher einschließlich der davon auskouMenden Zinsen bei der ferneren Reform der directen Steuern behufs Erleichterung der kleinen und mittleren Ein­kommen, insbesondere auf die Ueberweisung von Grund- und Gebäudesteuer an communale Verbände bestimmt bleibt.

Nach der Volksschulgesetzvorlage bestimmte die Schulaufsichtsbehörde den Lehrplan und die innere Ein­richtung der Volksschule; bei der Einrichtung der Volksschulen sind die confessionellen Verhältnisse möglichst zu berücksichtigen- es soll grundsätzlich kein Kind ohne Religionsunterricht seines Bekenntnisses bleiben- sind Kinder verschiedener Religions­gesellschaften in einer Schule vereinigt, so ist für die An­gehörigen einer jeden, wenn deren Zahl nicht unter 15 beträgt, ein besonderer Religionsunterricht einzurichten. Den Religions­unterricht leiten die betreffenden Religionsgesellschaften, deren Organen die Mitwirkung zusteht bei Einführung nener Lehr­pläne und Schulbücher für den Religionsunterricht. Delegirtc der Religionsgesellschaften sind berechtigt, dem Religions-

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Bekanntmachung.

Nachdem die Schafräude zu Lang-Göns gemäß § 130 der Reichsinstruction, betr. Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen, als erloschen gilt, werden die angeordneten Schutz­maßregeln hiermit aufgehoben.

Gießen, am 13. November 1890.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Gagern.

Gießen, den 12. November 1890.

Betr.: Die Vertilgung der Raupennester; hier die Vertilgung des Frostschmetterlings (Frostnachtspanner).

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

att die Grotzh. Bürgermeistereien de- Kreises.

Soweit Sie mit der Berichterstattung auf unsere Ver­fügung vom 14. October d. I. Anzeiger Nr- 242 noch im Rückstände sind, erinnern wir Sie an baldige Erledigung.

Nach allen bis jetzt eingelaufenen Berichten ist die Aus­führung der von uns zur Vertilgung des Frostnachtspanners angeordneten Maßregeln von günstigem Erfolg begleitet gewesen. Wir empfehlen Ihnen daher wiederholt, auch Ihrerseits die Durchführung nach Kräften zu fördern.

v. Gagern.

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Alle Annovcen-Bureaux de- In- und Au-lande- uehw"- Anzeigen für denGießener Anzeiger" entgegn

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