1890
Dienstag den 15. April
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Keneral-Mnzeiger
Amts- unb Anzeigeblatt für den Alreis Gieren
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Iluuahme vo« Anzeigen zu der Nachmittag» für den fnlgeudrn Tag erscheinenden Nummer bi» Borm. 10 Uhr.
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und Schiedsrichter zu ernennen. Gießen, 11. April 1890.
Der Vollzugscommissär: Nebel, Großh. Amtmann.
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An die Gr. Bürgermeistereien Annerod, Daubringen, Garbenteich, Heuchelheiw, Klein-Linden, Leihgestern, Lollar, Staufenberg, TreiS a. d. Lda. und Watzenborn - Steinberg.
Wir erinnern Sie an die Einsendung der Auszüge aus dem Verzeichnisse der einkommensteuerpflichtigen Personen und dem Tagebuch über Ab- und Zugang der Gewerbe.
Gießen, den 14. April 1890.
Großh. Steuer - Commissariat Gießen- Süffert.
vringcrlohn. Durch die Post bezöge» 2 Mar! 50 Psg.
Redaction, Lxpcdilin» und Druckerei:
Kch-tstratzeNr.», Fernsprecher bl.
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102.- 1.
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Politische Uebersicht.
Gießen, 14. April.
Dem Kaiser ist bei dem Besuche, welchen er am vergangenen Freitag der Kaiserin Elisabeth von Oesterreich in Wiesbaden abstattete, von der Bevölkerung dieser schönen Bäderstadt eine überaus begeisterte Aufnahme zu Theil geworden, die sich in stürmischen Kundgebungen der freudig erregten Volksmenge für den hohen Herrn äußerte. Am Mittag begrüßte der Kaiser die Kaiserin Elisabeth in der Villa Langenbeck, dem Absteigequartier der erlauchten Dame, und trug die Begegnung beider Fürstlichkeiten einen ungemein herzlichen Charakter, ebenso die Begrüßung des Kaisers mit dem Erzherzog Franz Salvator und der Erzherzogin Valerie.
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Vekanurmachung.
Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß iit dem ersten Wahlkreise des Großherzogthums
Kerr Kausmann Wilhelvr Pickenbach in Berlin mili 8890 von 16626 gültig abgegebenen Stimmen zum -bich-tagsabgeordneten gewählt worden ist.
Gießen, den 14. April 1890.
Der Wahlcommiffär: v. Gagern-
Bekanntmachung,
das Einhalten der Tauben zur Saatzeit betreffend.
Die Besitzer von Tauben werden ausgefordert, während der Saatzeit — vom 15. April bis 15. Mai — ihre Tauben in den Schlägen einzuhalten. Uebertretungen dieser Vorschrift müssen nach Art. 79 des Feldstrafgesetzes zur Anzeige und Bestrafung gebracht werden-
Gießen, den 12. April 1890.
Großh. Bürgermeisterei Gießen-
Gnauth-
Der
Mcheuer Anzeiger rscheinl täglich, tut Ausnahme des Montags.
Die Gießener
v-rden dem Anzeiger ,!»chnttlich dreimal beigelegt.
Bekanntmachung,
Feldbereinigung in der Gemarkung Ruttershausen betr.
Nachdem in dem Abstimmungstermin am 13. Januar . t 3- 20 Grundeigenthümer, welche mit 48,7124 ha Flüche beteiligt sind, sich gegen die Feldbereinigung in der Ge- m.ckung Ruttershausen erklärt haben, während im Ganzen 1115-1 Grundeigenthümer mit 228,8172 ha an dem Unternehmen bei heiligt sind, hiernach also mehr als Vs der Betheiligten M mehr als der Hälfte des Gesammtflächengehalts als für du Bereinigung stimmend anzusehen sind, und nachdem inner- hal'b der gesetzlichen Frist Einwendungen gegen die Zulässig- keiti oder Rechtsbeständigkeit dieses Ergebnisses nicht erhoben werden sind, hat die Großh. Obere landwirthschaftliche Be- hmde den Beginn der Arbeiten angeordnet und mich zum Mlzugscommissär ernannt.
Zndem ich dies zur öffentlichen Kenntniß bringe, lade icl gleichzeitig sämmtliche beteiligten Grundbesitzer zu der gemäß Art. 16 des Gesetzes über die Feldbereinigung vom 281. September 1887
Freitag, 2. Mai L I., Vormittags 9 Uhr, im aal de- Heinrich GeiHler zu Ruttershausen
(io ttfindenden Versammlung.
'Die Versammlung hat: ,
1. darüber zu beschließen, ob die im Grund- (Flur-) buch enthaltenen Größenangaben oder ob die durch eine Vermessung zu ermittelnden Flächengehalte der Bereinigung zu Grund zu legen sind;
2. zu bestimmen, wie die Dereinigungskosten aufgebracht werden sollen, ob durch Ausschlag auf den Flächengehalt oder den Abschätzungswerth der Grundstücke oder durch Bildung und Verkauf von Massegrund- stücken, sowie ferner, ob die Beiträge nach Bedürf- Niß erhoben, oder ob die Kosten durch Kapitalauf- nahme aufgebracht werden sollen;
3. die' zur Vollzugscommission zu berufenden Sachverständigen und deren Stellvertreter, sowie ein Mitglied des Schiedsgerichts und dessen Stellvertreter zu wählen.
Außerdem können Wünsche und Anträge Seitens der ^theiligten vorgebracht und berathen werden.
In dieser Versammlung hat jeder anwesende be- heiligte Grundeigenthümer eine Stimme; die Beschlüsse er- fcrirdern zu ihrer Giltigkeit eine Mehrheit von Zweidrittheilen der Anwesenden und sind unter dieser Voraussetzung auch für bi* nicht erschienenen Betheiligten verbindlich.
Kommen gütige Beschlüsse nicht zu Stand, so hat zu 1. die Ermittelung des Flächengehalts der Grundstücke durch Vermessung zu erfolgen,_ zu 2. die Vollzugscommission die erforderlichen Beschlüsse zu fassen, zu 3. die Landescommission die Sachverständigen und Schiedsrichter zu ernennen.
.Gießen, 11. April 1890.
Der Vollzugscommissär: Nebel, Großh. Amtmann.
und Consorten unterm 18. Februar l. Js. erhobene Beschwerde auf Grund des art. 14 pos. 4 des Gesetzes vom 28. September 1887 durch die Landescommission für die Feldbereinigung unterm 31. März l. I. als unbegründet zurückgewiesen worden ist, hat diese Behörde den Beginn der Arbeiten angeordnet und mich zum Vollzugscommissär ernannt.
Indem ich dies zur öffentlichen Kenntniß bringe, lade ich gleichzeitig sämmtliche beiheiligten Grundbesitzer zu der gemäß art. 16 des Gesetzes vom 28. September 1887
Samstag den 3. Mai 1890,
Vormittags 9 Uhr,
in dem Schu l Haus zu Staufenberg stattfindenden Versammlung.
Die Versammlung Hal :
1. darüber zu beschließen, ob die im Grund (^lur-) buch enthaltenen Größenangaben oder ob die durch eine Vermessung zu ermittelnden Flächengehalte der Bereinigung zu Grund zu legen sind;
2. zu bestimmen, wie die Bereinigungskosten aufgebracht werden sollen, ob durch Ausschlag auf den Flächengehalt oder den Abschätzungswerth der Grundstücke oder durch Bildung und Verkauf von Massegrundstücken, sowie ferner, ob die Beiträge nach Bedürf- niß erhoben oder ob die Kosten durch Kapitalaufnahme aufgebracht weroen sollen;
3. die zur Vollzugscommission zu berufenden Sachverständigen und deren Stellvertreter, sowie ein Mitglied des Schiedsgerichts und dessen Stellvertreter
Am Freitag Abend in der zehnten Stunde trat der Kaiser unter begeisterten Hochrufen der Bevölkerung die Rückreise nach Berlin an.
Der „Reicbsanzcigcr" veröffentlicht die Ernennung des Staatsministers v. Berlepsch und des Staatssecretärs v. Marschall zu Bevollmächtigten des Bundesrathes.
Mit der in unserem Wahlkreise stattgefundenen Stichwahlhaben die Nachwahlen zum Reichstage vorläufig ihren Abschluß erhalten und es läßt sich nunmehr ein vollständiger Ueberblick über die Fractiontzverhältniffe im neuen Reichstage ermöglichen. Dieselben gestalten sich folgendermaßen: 107 Centrumsabgeordnete, 72 Conservative, 67 Freinnnige, 43 Nationalliberale, 35 Socialdemokraten, 19 Freiconservative, 16 Polen, 11 Welfen, 10 Demokraten (süddeutsche Volkspartei), 10 Elsässer, 5 Antisemiten, 1 Däne und 1 „Wilder" (Prinz von Schönaich-Carolath), ergiebt zusammen 397 Abgeordnete.
Herr v. Zedlitz-Nenkirch, einer der Führer der freicon- servativen Partei, hat sich in einem von ihm veröffentlichten Zeitungsartikel ziemlich unverhüllt gegen die herrschende Zoll- und Steuerpolitik im Reiche und Preußen ausgesprochen und erregt der betreffende Artikel namentlich wegen der amtlichen Stellung seines Verfassers — Herr v. Zedlitz -Reukirch ist Geh. Öber-Regierungsrath im preußischen Ministerium für öffentliche Arbeiten — Aufsehen. Infolgedessen legt man in einem Theile der Tagespresse diesen Auslassungen eine erhöhte Bedeutung zu und faßt sie als Anzeichen veränderter Anschauungen in Regierungskreisen über das gegenwärtige Zoll- und Steuersystem aus. Fürs Erste scheint es indessen, als ob Herr v. Zedkitz-Neukirch nur feine eigene Meinung ausgesprochen habe, und zwar nicht als Ober-RegierungSrath, sondern als Parteimann und Abgeordneter-, weitergehende Schlüsse aus seinen Aeußerüngen zu ziehen hstrstr zum Mindesten verfrüht sein.
Zur Frage der Sonntagsruhe haben die ne;;’^- Verhandlungen des FinanzauHchusses der frischt« Abgeordnetenkammer über die München Petition, betr. die Herbei, führung einer strenger^, Sonntagsruhe, einen bemerkenswerthen 2J?™9 9 Der Ausschuß empfahl der Regierung die ^«'JvtgUng der Petition, was nach den vom Regierungs- commisiar Landmann abgegebenen Erklärungen auch geschehen wird. Der Regierungsvertreter sprach hierbei die Vermuthung
daß der Bundesrath die Anordnungen über die Sonntagsruhe äuch auf den Handelst and ausdehnen werde und versicherte er im^Uebrigen die Kammer des Wohlwollens der Regierung in diesen Bestrebungen. Schließlich erklärte Herr Landmann, die Reichsregierung beschäftige sich mit dieser Angelegenheit, doch sei bis jetzt noch nichts darüber an den Bundesrath gelangt. In der Debatte sprach sich der Referent der Centrumspartei u. A. tadelnd über das späte Schließen der Läden in Berlin aus, selbst Sonntags würden dieselben erst Abends um 11 Uhr geschloffen. — Es kann allerdings nicht geläugnet werden, daß in Bezug auf die Sonntagsruhe vielfach noch arge Mißstände im Handelsgewerbe herrschen, und daß speciell im Kleinhandel das Hilfspersonal im Allgemeinen stärker zu entbehrlicher Sonntagsarbeit herangezogen wird, als in der Großindustrie und im Handwerk, ist ebenfalls erwiesen. Hoffentlich steht eine Beschränkung dieser Sonntagsarbeit auf eine mäßige Stundenzahl durch Beschluß der maßgebenden Factoren baldigst zu erwarten.
In der zwischen Negierung und Volksvertretung in Dänemark bestehenden Streitfrage wegen der Befestigung Kopenhagens auf der Seeseite hat der dänische Staatsrath jetzt kurz entschlossen Stellung genommen. In der am Freitag abgehaltenen Sitzung der genannten Körperschaft wurde der Kriegsminister Bahnson, in Uebereinstimmung mit dem provisorischen Finanzgesetz, ermächtigt, im laufenden Etatsjahre 3j/2 Millionen Kronen zu der geplanten Befestigung Kopenhagens zu verwenden. Jnsgesammt sind dafür 9 Millionen veranschlagt und soll die Befestigung binnen 3 Jahren vollendet sein. Vermuthlich wird dieser Beschluß des Staatsrathes in der nächsten Session des dänischen Abgeordnetenhauses noch zu einem bewegten Nachspiel führen.
In den portugiesischen Besitzungen in Südostafrika scheint dieselbe Erregung gegen England zu herrschen, wie im Mutterland selbst. Eine „Reuter"-Meldung aus Mozambique besagt, daß in allen Bezirken der Provinz Protest-Meetings gegen das Vorgehen der britischen Regierung in der Streitfrage mit Portugal ftattfinben; mit papierenen Protesten werden aber die Portugiesen John Bull freilich nicht aus Nyassa- lanb vertreiben!
Bekanntmachung,
Felbbeieinigung in ber Gemarkung Staufenberg betr.
Nachdem in dem Abstimmungstermin am 29. Januar l. .3s. 127 Grundeigenthümer, welche mit 203,1110 ha Fläche beteiligt sind, sich gegen die Feldbereinigung in der Gemark- yrng Staufenberg erklärt haben, während im Ganzen 460 Grund- Eiügenthümer mit 475,6946 ha an dem Unternehmen bethei- liggt sind, hiernach also mehr als */5 der Betheiligten mit ms ihr als ber Hälfte bes Gesammtflächengehalts als für bie Bereinigung ftimmenb anzusehen sind, unb nachdem bie gegen ta Resultat unb bie Rechtsbeständigkeit ber Abstimmung von .denn Beigeordneten Lubwig Geißler VII von Staufenberg
Ulle Annoncen-Bureaux deS In- und Auslandes nehme« Anzeigen für den „Gießener Anzeiger" entgegen.
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Außerdem können Wünsche unb Anträge Seitens der Betheiligten vorgebracht und berathen werden.
In dieser Versammlung hat jeder anwesende be- theiligte G>rundeigenthümer eine Stimme; die Beschlüsse er- forbera zu ihrer Giltigkeit eine Mehrheit von. Zweidrittheilen t,er Anwesenden unb sinb unter dicser Voraussetzung auch für nicht erschienenen Betheiligten verbindlich-
Kommen gütige Beschlüsse nicht zu Stanb, so hat
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