Ausgabe 
15.4.1890
 
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1890

Dienstag den 15. April

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Keneral-Mnzeiger

Amts- unb Anzeigeblatt für den Alreis Gieren

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Iluuahme vo« Anzeigen zu der Nachmittag» für den fnlgeudrn Tag erscheinenden Nummer bi» Borm. 10 Uhr.

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und Schiedsrichter zu ernennen. Gießen, 11. April 1890.

Der Vollzugscommissär: Nebel, Großh. Amtmann.

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An die Gr. Bürgermeistereien Annerod, Daubringen, Garbenteich, Heuchelheiw, Klein-Linden, Leih­gestern, Lollar, Staufenberg, TreiS a. d. Lda. und Watzenborn - Steinberg.

Wir erinnern Sie an die Einsendung der Auszüge aus dem Verzeichnisse der einkommensteuerpflichtigen Personen und dem Tagebuch über Ab- und Zugang der Gewerbe.

Gießen, den 14. April 1890.

Großh. Steuer - Commissariat Gießen- Süffert.

vringcrlohn. Durch die Post bezöge» 2 Mar! 50 Psg.

Redaction, Lxpcdilin» und Druckerei:

Kch-tstratzeNr.», Fernsprecher bl.

87.- "

102.- 1.

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Politische Uebersicht.

Gießen, 14. April.

Dem Kaiser ist bei dem Besuche, welchen er am ver­gangenen Freitag der Kaiserin Elisabeth von Oesterreich in Wiesbaden abstattete, von der Bevölkerung dieser schönen Bäderstadt eine überaus begeisterte Aufnahme zu Theil ge­worden, die sich in stürmischen Kundgebungen der freudig erregten Volksmenge für den hohen Herrn äußerte. Am Mittag begrüßte der Kaiser die Kaiserin Elisabeth in der Villa Langenbeck, dem Absteigequartier der erlauchten Dame, und trug die Begegnung beider Fürstlichkeiten einen ungemein herzlichen Charakter, ebenso die Begrüßung des Kaisers mit dem Erzherzog Franz Salvator und der Erzherzogin Valerie.

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Vekanurmachung.

Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß iit dem ersten Wahlkreise des Großherzogthums

Kerr Kausmann Wilhelvr Pickenbach in Berlin mili 8890 von 16626 gültig abgegebenen Stimmen zum -bich-tagsabgeordneten gewählt worden ist.

Gießen, den 14. April 1890.

Der Wahlcommiffär: v. Gagern-

Bekanntmachung,

das Einhalten der Tauben zur Saatzeit betreffend.

Die Besitzer von Tauben werden ausgefordert, während der Saatzeit vom 15. April bis 15. Mai ihre Tauben in den Schlägen einzuhalten. Uebertretungen dieser Vorschrift müssen nach Art. 79 des Feldstrafgesetzes zur Anzeige und Bestrafung gebracht werden-

Gießen, den 12. April 1890.

Großh. Bürgermeisterei Gießen-

Gnauth-

Der

Mcheuer Anzeiger rscheinl täglich, tut Ausnahme des Montags.

Die Gießener

v-rden dem Anzeiger ,!»chnttlich dreimal beigelegt.

Bekanntmachung,

Feldbereinigung in der Gemarkung Ruttershausen betr.

Nachdem in dem Abstimmungstermin am 13. Januar . t 3- 20 Grundeigenthümer, welche mit 48,7124 ha Flüche beteiligt sind, sich gegen die Feldbereinigung in der Ge- m.ckung Ruttershausen erklärt haben, während im Ganzen 1115-1 Grundeigenthümer mit 228,8172 ha an dem Unternehmen bei heiligt sind, hiernach also mehr als Vs der Betheiligten M mehr als der Hälfte des Gesammtflächengehalts als für du Bereinigung stimmend anzusehen sind, und nachdem inner- hal'b der gesetzlichen Frist Einwendungen gegen die Zulässig- keiti oder Rechtsbeständigkeit dieses Ergebnisses nicht erhoben werden sind, hat die Großh. Obere landwirthschaftliche Be- hmde den Beginn der Arbeiten angeordnet und mich zum Mlzugscommissär ernannt.

Zndem ich dies zur öffentlichen Kenntniß bringe, lade icl gleichzeitig sämmtliche beteiligten Grundbesitzer zu der gemäß Art. 16 des Gesetzes über die Feldbereinigung vom 281. September 1887

Freitag, 2. Mai L I., Vormittags 9 Uhr, im aal de- Heinrich GeiHler zu Ruttershausen

(io ttfindenden Versammlung.

'Die Versammlung hat: ,

1. darüber zu beschließen, ob die im Grund- (Flur-) buch enthaltenen Größenangaben oder ob die durch eine Vermessung zu ermittelnden Flächengehalte der Bereinigung zu Grund zu legen sind;

2. zu bestimmen, wie die Dereinigungskosten aufgebracht werden sollen, ob durch Ausschlag auf den Flächen­gehalt oder den Abschätzungswerth der Grundstücke oder durch Bildung und Verkauf von Massegrund- stücken, sowie ferner, ob die Beiträge nach Bedürf- Niß erhoben, oder ob die Kosten durch Kapitalauf- nahme aufgebracht werden sollen;

3. die' zur Vollzugscommission zu berufenden Sachver­ständigen und deren Stellvertreter, sowie ein Mit­glied des Schiedsgerichts und dessen Stellvertreter zu wählen.

Außerdem können Wünsche und Anträge Seitens der ^theiligten vorgebracht und berathen werden.

In dieser Versammlung hat jeder anwesende be- heiligte Grundeigenthümer eine Stimme; die Beschlüsse er- fcrirdern zu ihrer Giltigkeit eine Mehrheit von Zweidrittheilen der Anwesenden und sind unter dieser Voraussetzung auch für bi* nicht erschienenen Betheiligten verbindlich.

Kommen gütige Beschlüsse nicht zu Stand, so hat zu 1. die Ermittelung des Flächengehalts der Grund­stücke durch Vermessung zu erfolgen,_ zu 2. die Vollzugscommission die erforderlichen Be­schlüsse zu fassen, zu 3. die Landescommission die Sachverständigen und Schiedsrichter zu ernennen.

.Gießen, 11. April 1890.

Der Vollzugscommissär: Nebel, Großh. Amtmann.

und Consorten unterm 18. Februar l. Js. erhobene Beschwerde auf Grund des art. 14 pos. 4 des Gesetzes vom 28. Sep­tember 1887 durch die Landescommission für die Feldbereini­gung unterm 31. März l. I. als unbegründet zurückgewiesen worden ist, hat diese Behörde den Beginn der Arbeiten an­geordnet und mich zum Vollzugscommissär ernannt.

Indem ich dies zur öffentlichen Kenntniß bringe, lade ich gleichzeitig sämmtliche beiheiligten Grundbesitzer zu der gemäß art. 16 des Gesetzes vom 28. September 1887

Samstag den 3. Mai 1890,

Vormittags 9 Uhr,

in dem Schu l Haus zu Staufenberg stattfindenden Versammlung.

Die Versammlung Hal :

1. darüber zu beschließen, ob die im Grund (^lur-) buch enthaltenen Größenangaben oder ob die durch eine Vermessung zu ermittelnden Flächengehalte der Bereinigung zu Grund zu legen sind;

2. zu bestimmen, wie die Bereinigungskosten aufgebracht werden sollen, ob durch Ausschlag auf den Flächen­gehalt oder den Abschätzungswerth der Grundstücke oder durch Bildung und Verkauf von Massegrund­stücken, sowie ferner, ob die Beiträge nach Bedürf- niß erhoben oder ob die Kosten durch Kapitalauf­nahme aufgebracht weroen sollen;

3. die zur Vollzugscommission zu berufenden Sachver­ständigen und deren Stellvertreter, sowie ein Mit­glied des Schiedsgerichts und dessen Stellvertreter

Am Freitag Abend in der zehnten Stunde trat der Kaiser unter begeisterten Hochrufen der Bevölkerung die Rückreise nach Berlin an.

DerReicbsanzcigcr" veröffentlicht die Ernennung des Staatsministers v. Berlepsch und des Staatssecretärs v. Mar­schall zu Bevollmächtigten des Bundesrathes.

Mit der in unserem Wahlkreise stattgefundenen Stichwahl­haben die Nachwahlen zum Reichstage vorläufig ihren Ab­schluß erhalten und es läßt sich nunmehr ein vollständiger Ueberblick über die Fractiontzverhältniffe im neuen Reichs­tage ermöglichen. Dieselben gestalten sich folgendermaßen: 107 Centrumsabgeordnete, 72 Conservative, 67 Freinnnige, 43 Nationalliberale, 35 Socialdemokraten, 19 Freiconservative, 16 Polen, 11 Welfen, 10 Demokraten (süddeutsche Volks­partei), 10 Elsässer, 5 Antisemiten, 1 Däne und 1Wilder" (Prinz von Schönaich-Carolath), ergiebt zusammen 397 Ab­geordnete.

Herr v. Zedlitz-Nenkirch, einer der Führer der freicon- servativen Partei, hat sich in einem von ihm veröffentlichten Zeitungsartikel ziemlich unverhüllt gegen die herrschende Zoll- und Steuerpolitik im Reiche und Preußen ausgesprochen und erregt der betreffende Artikel namentlich wegen der amtlichen Stellung seines Verfassers Herr v. Zedlitz -Reukirch ist Geh. Öber-Regierungsrath im preußischen Ministerium für öffentliche Arbeiten Aufsehen. Infolgedessen legt man in einem Theile der Tagespresse diesen Auslassungen eine erhöhte Bedeutung zu und faßt sie als Anzeichen veränderter Anschau­ungen in Regierungskreisen über das gegenwärtige Zoll- und Steuersystem aus. Fürs Erste scheint es indessen, als ob Herr v. Zedkitz-Neukirch nur feine eigene Meinung ausge­sprochen habe, und zwar nicht als Ober-RegierungSrath, sondern als Parteimann und Abgeordneter-, weitergehende Schlüsse aus seinen Aeußerüngen zu ziehen hstrstr zum Mindesten verfrüht sein.

Zur Frage der Sonntagsruhe haben die ne;;^- Ver­handlungen des FinanzauHchusses der frischt« Abgeord­netenkammer über die München Petition, betr. die Herbei, führung einer strenger^, Sonntagsruhe, einen bemerkenswerthen 2J?9 9 Der Ausschuß empfahl der Regierung die ^«'JvtgUng der Petition, was nach den vom Regierungs- commisiar Landmann abgegebenen Erklärungen auch geschehen wird. Der Regierungsvertreter sprach hierbei die Vermuthung

daß der Bundesrath die Anordnungen über die Sonntags­ruhe äuch auf den Handelst and ausdehnen werde und ver­sicherte er im^Uebrigen die Kammer des Wohlwollens der Regierung in diesen Bestrebungen. Schließlich erklärte Herr Landmann, die Reichsregierung beschäftige sich mit dieser An­gelegenheit, doch sei bis jetzt noch nichts darüber an den Bundesrath gelangt. In der Debatte sprach sich der Referent der Centrumspartei u. A. tadelnd über das späte Schließen der Läden in Berlin aus, selbst Sonntags würden dieselben erst Abends um 11 Uhr geschloffen. Es kann allerdings nicht geläugnet werden, daß in Bezug auf die Sonntagsruhe vielfach noch arge Mißstände im Handelsgewerbe herrschen, und daß speciell im Kleinhandel das Hilfspersonal im All­gemeinen stärker zu entbehrlicher Sonntagsarbeit herangezogen wird, als in der Großindustrie und im Handwerk, ist ebenfalls erwiesen. Hoffentlich steht eine Beschränkung dieser Sonntags­arbeit auf eine mäßige Stundenzahl durch Beschluß der maß­gebenden Factoren baldigst zu erwarten.

In der zwischen Negierung und Volksvertretung in Däne­mark bestehenden Streitfrage wegen der Befestigung Kopen­hagens auf der Seeseite hat der dänische Staatsrath jetzt kurz entschlossen Stellung genommen. In der am Freitag abgehaltenen Sitzung der genannten Körperschaft wurde der Kriegsminister Bahnson, in Uebereinstimmung mit dem pro­visorischen Finanzgesetz, ermächtigt, im laufenden Etatsjahre 3j/2 Millionen Kronen zu der geplanten Befestigung Kopen­hagens zu verwenden. Jnsgesammt sind dafür 9 Millionen veranschlagt und soll die Befestigung binnen 3 Jahren vollendet sein. Vermuthlich wird dieser Beschluß des Staatsrathes in der nächsten Session des dänischen Abgeordnetenhauses noch zu einem bewegten Nachspiel führen.

In den portugiesischen Besitzungen in Südostafrika scheint dieselbe Erregung gegen England zu herrschen, wie im Mutter­land selbst. EineReuter"-Meldung aus Mozambique besagt, daß in allen Bezirken der Provinz Protest-Meetings gegen das Vorgehen der britischen Regierung in der Streitfrage mit Portugal ftattfinben; mit papierenen Protesten werden aber die Portugiesen John Bull freilich nicht aus Nyassa- lanb vertreiben!

Bekanntmachung,

Felbbeieinigung in ber Gemarkung Staufenberg betr.

Nachdem in dem Abstimmungstermin am 29. Januar l. .3s. 127 Grundeigenthümer, welche mit 203,1110 ha Fläche beteiligt sind, sich gegen die Feldbereinigung in der Gemark- yrng Staufenberg erklärt haben, während im Ganzen 460 Grund- Eiügenthümer mit 475,6946 ha an dem Unternehmen bethei- liggt sind, hiernach also mehr als */5 der Betheiligten mit ms ihr als ber Hälfte bes Gesammtflächengehalts als für bie Bereinigung ftimmenb anzusehen sind, unb nachdem bie gegen ta Resultat unb bie Rechtsbeständigkeit ber Abstimmung von .denn Beigeordneten Lubwig Geißler VII von Staufenberg

Ulle Annoncen-Bureaux deS In- und Auslandes nehme« Anzeigen für denGießener Anzeiger" entgegen.

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zu wählen.

Außerdem können Wünsche unb Anträge Seitens der Betheiligten vorgebracht und berathen werden.

In dieser Versammlung hat jeder anwesende be- theiligte G>rundeigenthümer eine Stimme; die Beschlüsse er- forbera zu ihrer Giltigkeit eine Mehrheit von. Zweidrittheilen t,er Anwesenden unb sinb unter dicser Voraussetzung auch für nicht erschienenen Betheiligten verbindlich-

Kommen gütige Beschlüsse nicht zu Stanb, so hat

zu 1. Die Ermittelung des FläHengehalts ber Grund­stücke durch Vermessung zu erfolgen,

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