Ausgabe 
15.2.1890 Zweites Blatt
 
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Amtlicher Theil

Annahme von Anzeigen zu der Nachmittags für den folgenden Tag erscheinenden Nummer bi- Bonn. 10 Uhr.

handele sich in dem Falle des Angeklagten um die wissent­liche Uebertretung eines rein politischen Gesetzes und das mit Wissen übertretene Gesetz müsse daher zur Anwendung kommen. In geschickter, aus das patriotische Empfinden der Franzosen berechneter Weise plaidirte Advocat Rousse, der Ver- theidiger des Prinzen, für denselben und kam er sogar zu dem Schlüsse, daß das Militärgesetz selbst die Wirkungen des Verbannungsgesetzes aushebe, welche kühne Auffassung der Gerichtshof durch seine Verurteilung des Prinzen allerdings nicht getheilt hat. Der Spruch des Gerichtshofes veranlaßte im Justizpalaste lärmende Kundgebungen der Royalisten und mußten deßhalb eine größere Anzahl Personen, unter ihnen auch mehrere Träger hocharistokratischer Namen, verhaftet werden. Von einer Begnadigung des Herzogs von Orleans durch den Präsidenten der Republik verlautet jetzt nichts mehr. Der Prinz wird wahrscheinlich an die Strafanstalt zu Clair­vaux zur Verbüßung seiner Strafe abgeliefert werden, wenigstens schließt man dies aus einer vertraulichen Mit­theilung des Ministers Constans an den Director genannter Anstalt, eine passende Zelle für einen demnächst eintreffenden politischen Gefangenen bereit zu halten.

In England hat die Wiedereröffnung der Parlaments- session im Unterhause zunächst zu der üblichen langwierigen Adreßdebatte geführt, bei der die Regierungsvertreter den verschiedensten Anfragen Rede und Antwort stehen müssen. Von den bislang abgegebenen ministeriellen Erklärungen sind nur diejenigen über die englisch-portugiesische Streitfrage von allgemeinerem Interesse, aus ihnen erhellt, daß England es ablehnt, die Frage, nach dem Vorschläge Portugals, einer- europäischen Conferenz zur Entscheidung zu unterbreiten, die Engländer scheinen sich in ihren Rechtsansprüchen auf das strittige südafrikanische Gebiet doch nicht sicher zu fühlen'. Auch im Oberhaus hat die Regierung durch Lord Salisbury langathmige Erklärungen zur portugiesischen Angelegenheit abgeben lassen, welche offenbar das schroffe Vorgehen Eng­lands gegen das kleine Portugal beschönigen sollen.

welche diesmal die Wahlbewegung mehr oder weniger aus­geprägt beherrschten, irgendetwas Neues vorzubringen, viel­mehr dürften die Parteileitungen bestrebt sein, ihre Heer- schaaren nochmals anzufeuern und zu mustern und überhaupt die letzten notwendigen Vorbereitungen angesichts der heran­genahten Entscheidung zu treffen. Ueber deren Ausfall aber schon jetzt ein Urtheil zu fällen, wäre ein müßiges Beginnen, denn in sehr vielen Wahlkreisen ist es vollständig ungewiß, welche Partei schließlich den Sieg erringen wird und außer­dem muß noch sehr abgewartet werden, ob bereits die Haupt­wahl vom 20. Februar einen vollständigen Ueberblick über die Ergebnisse der Wahlbewegung ermöglichen wird, denn allem Anscheine nach dürste es zu zahlreichen Stichwahlen kommen.

Die Beschickung der in den kaiserlichen Erlässen angeregten internationalen Arbeiterschuhconferenz durch alle Industrie­staaten Europas soll nach einer Versicherung in den als zeit­weiliginspirirt" geltendenHamb. Nachr." gesichert sein, obwohl ein Theil der auswärtigen Presse den Conferenz- Vorschlag noch ziemlich mißgünstig bespricht. Die Frage sei eben, wie das genannte Blatt sich von osficiöser Seite schreiben läßt, von einer Beschaffenheit, daß es kein Cabinet wagen könnte, seine Betheiligung abzulehnen resp. von vornherein zu versagen. Dies verbiete sich nicht nur aus Gründen der Staatsmoral, sondern auch aus der Erwägung, daß die Ab­lehnung der deutschen Aufforderung die Arbeiterbevölkerung der eingeladenen Länder in Erbitterung versetzen würde. Einigermaßen widerspruchsvoll lauten die Meldungen über das Schicksal der von der Schweiz angeregten internationalen Arbeiterschutzconfcrenz, welche am 5. Mai in Bern zusammen­treten soll. ^Während die Einen meinen, die Conferenz werde stattfinden, behaupten die Andern, die schweizerische Regierung würde ihre Einladungen angesichts des Vorgehens Deutsch­lands wieder zurückziehen und eine dritte Version endlich will wissen, daß die beiden Conserenzpläne verschmolzen werden würden. Uebrigens hat Herr v. Bülow, der deutsche Ge­sandte in Bern, dem Leiter des schweizerischen Departements des Auswärtigen, Bundesrath Droz, die offizielle Einladung seitens der deutschen Regierung zur Beschickung der Berliner Conferenz für Arbeiterschutz überreicht.

Die in Frankreich so viel Staub auswirbelnde Affaire des Herzogs von Orleans hat mit der gerichtlichen Verur- theilung zu zwei Jahren Gesängniß diesesjüngsten Re- ernten der französischen Armee" ihren vorläufigen und nicht weiter überraschenden Abschluß erfahren. In der am Mittwoch stattgefundenen Verhandlung des Pariser Gerichtshofes hierüber erklärte der Herzog von Orleans nochmals, daß er aus keiner­lei politischen Beweggründen, sondern lediglich in der Absicht, seinem Vaterlande zu dienen, nach Frankreich gekommen sei, während der Vertreter der Staatsanwaltschaft ausführte, es

Deutsches Reich.

Berlin, 12. Februar. Ueber die militärische Aus­bildung des Lehrer st andes wird derKöln. Ztg." aus Lehrerkreisen geschrieben: Am 13. Januar d. I. wurde im Reichstage bei der Berathung des Militär-Etats auch der Lehrer als Soldaten erwähnt und traten Uebelstände offen zu Tage, die bisher nur in Lehrerkreisen bekannt waren. Wie die Verhandlungen bewiesen, war der Lehrerstand in seinem innersten Gefühl bitter gekränkt worden. Mancher Lehrer muß in seiner Vaterlandsliebe aufs tiefste verwundet worden sein und doch ist gerade der Lehrerstand berufen, die. ersten Wurzeln der Vaterlandsliebe ins Kindesherz zu legen

politische Uebepsicht.

Gießen, 14. Februar.

Wir werden nunmehr bald in die letzte Woche der Wahl- bewegung eintreten und in ihr werden sicherlich alle Parteien die äußersten Kräfte anspannen, um mit Ehren an dem Tage der großen Wahlschlacht, am nächsten Donnerstag, zu bestehen. Schwerlich wird es indessen noch möglich sein, zu den Fragen,

Alle Annoncen-Bureaux deS In- und Auslandes nehm« Anzeigen für denGießener Anzeiger" entgegen. ____ _____________________r

Betr.: Bildung einer öffentlichen Waffergenoffenschast zum Zwecke der Entwässerung von Grundstücken im sog. Stiegelgarten in der Gemarkung Lang-Göns.

Bekanntmachung

Nachdem zur Ausführung einer Entwässerung von Grund­stücken im sog. Stiegelgarten in der Gemarkung Lang-Göns Antrag auf Blldung einer Wassergenossenschast gestellt worden ist und die Großh. Obere landwirthschaftliche Behörde als sachliche Centralbehörde das beabsichtigte Unternehmen als zweckmäßig und zulässig erachtet und die Einleitung des Ver­fahrens zur Bildung einer öffentlichen Wassergenossenschaft angeordnet hat, wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Vorarbeiten hierzu vom 18. Februar bis einschließlich 3. März l. I. auf dem Bureau der Großh. Bürgermeisterei Lang-Göns zur Einsicht sämmtlicher Grundeigenthümer, deren Grundstücke in die zu verbessernde Fläche fallen, offen liegen.

Gleichzeitig werden diese Grundeigenthümer zur Verhand­lung und Beschlußfassung, sowie zur Wahl ihrer Vertreter für das weitere Verfahren aus

Mittwoch de« S. März l. I., Nachm. 2V. Uhr, in das Rathharr- zu Lang-Görr-

vorgeladen unter Androhung des Rechtsnachthells, daß die Nichterscheinenden, sowie die Nichtabstimmenden als dem be­antragten Unternehmen beistimmend, mit der Wahl der Ver­treter einverstanden angesehen und mit ihren Einwendungen gegen die Art der Ausführung später nicht mehr gehört werden.

Diejenigen Grundeigenthümer und Wassernutzungsb^rech- tigten, die an dem Unternehmen nicht unmittelbar betheiligt erscheinen, werden hiermit aufgefordert, etwaige Einsprachen gegen das Unternehmen in der vorerwähnten Tagfahrt geltend zu machen, widrigensalls die Einsprachen nach Ablaus der Frist nicht mehr berücksichtigt werden und nur noch privatrechtliche Entschädigungsansprüche gegenüber dem Unternehmen geltend gemacht werden könnten.

Gießen, den 13. Februar 1890. Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Gagern.

S 212*01

Feuilleton.

Wie man vor 1800 Jahren.

Die Römer, die von den besiegten Griechen erst ihr Brod backen lernten, hatten zu Livius Zeiten schon sechs Arten von Brod und eine Tafel von drei Gängen, deren erster aus Eiern, Austern und anderen die Eßlust reizenden Dingen bestand, und welchem das sogenannte Hauptessen und endlich das Dessert, aus Obst und Backwerk bestehend, folgte. Eine einzige solche Mahlzeit kostete schon bei Lucullus mehr als 30,000 Mk. Aber der Uebermuth sollte noch steigen. Vitellius, das kaiserliche Schwein, wie ihn Tacitus sehr deutlich bezeichnet, verschwendete im Essen in 7 Monaten 126,000,000 Mk. Dem Kaiser Verus kostete ein einziges Abendessen für 12 Personen 750,000 Mk. Am wahn­sinnigsten trieb es Heliogabalus, der schlimmste aller jener Kaiser. Nicht zufrieden mit der Verschwendung in Speisen, verband er mit seiner Mahlzeit eine Lotterie, wodurch jedem Gaste zehn Kameele, Bären, Strauße oder zehn Pfund Gold zufielen, und überschüttete seine Gäste mit einer solchen Menge der seltsamsten und kostbarsten Blumen, daß einige von ihnen wirklich erstickt wurden. Es wäre unglaublich, daß ein Gastmahl jener Zeit mehr als die Ausrüstung einer ganzen Armee kosten konnte, wenn man nicht wüßte, daß die gewöhnlichsten Speisen aus Gehirn von Flamingos, aus Pfauen- und Papageienzungen bestanden, und daß man die großartigsten Etablissements errichtet hatte, um Fische Q^er Meere, Vögel aller Nationen, um Murmelthiere, Pfauen, um Austern und Schnecken zu mästen, daß man selbst Heere abschickte, um für die Tafel eines Großen irgend einen seltenen Leckerbissen zu erobern. Wir lenken nun unsere Blicke auf unsere frugaleren deutschen Vorfahren. Was uns freilich Plinius und Tacitus von dieser deutschen Frugalttät

berichten, klingt keineswegs sehr erbaulich. Haferbreis Holz­äpfel und sauere Milch sollten die einzigen deutschen Speisen gewesen sein. Zum Glücke sind diese Berichte sehr ungenau. Von den alten Galliern lautet es schon ganz anders. Ge­hackte Kräuter, gekocht und in hölzernen Näpfen auf eine Ochsenhaut aufgetragen, die auf dem Rasen des Waldes ausgebreitet war, Klöße aus dem Mehl verschiedener Getreide­arten, aus Kohlen geröstete Stücke Fleisch, das waren die Grundarten der gallischen Küche. Eine Schilderung, die uns Athenäus zu Ende des zweiten Jahrhunderts gibt, erinnert uns aus der einen Seite an die reiche ^Fleischkost der homerischen Helden, auf der anderen an die Gefräßigkeit amerikanischer Wilden. /

Die Nahrung der Gallier", sagte er,besteht aus wenig Brod, aber vielem Fleisch, sowohl gekochtem als ge­bratenen und gerösteten. Diese Speisen sind aus eine rein­liche und appetitliche Art ungerichtet, aber sie essen sie aus eine unsaubere Weise. Sie packen mit den Händen ganze Stücke Fleisch, wie die Löwen, und zerreißen sie mit den Zähnen. Wenn auf diese Art ein Stück nicht losgehen will, so schneiden sie es mit einem kleinen Messer, das sie immer an der Seite tragen, vor dem Munde ab. Ihre Flüsse und die beiden Meere, die sie umgeben, verschaffen ihnen auch Fische, die sie mit Salz und Essig würzen. Des Oels be­dienen sie sich wenig, weil es bei ihnen selten ist. In alle ihre Getränke mischen sie Kümmel." Den alten Deutschen konnte es an Fleisch nicht fehlen. Ihre Wälder und Sümpfe lieferten ihnen Auerochsen, Elenthiere, Rennthiere, Bären, Luchse, Wasserhühner, Rohrdommeln und Störche. Aber ihr Lieblingslleisch war und blieb noch lange das Schweine­fleisch. Als die Deutschen in engeren Verkehr mit den Römern traten, nahmen sie auch mehr und mehr von den feineren Sitten der römischen Küche an. Zur Zeit der

| ersten fränkischen Könige hatte die Mahlzeit bei aller

Frugalität schon ein ganz römisches Gepräge. Den Anfang machte Gemüse, roh oder als Salat, um den Appetit zu reizen, auch trank man Wein und Eier dazu. Der zweite Gang bestand ganz aus Fleischspeisen, die in hohen Pyramiden ausgetischt wurden/ das Schweinefleisch behauptete auch hier noch seinen Vorrang. Das Dessert bildeten Back­werk und Früchte.

* Reingefalleu.Ja, meine Herren!" so erzählt der Rentier Quielitz am Kneiptisch,einmal haben wir unseren guten Hotelier Schlaumeyer doch ganz gehörig übers Ohr gehauen, als gerechte Vergeltung für seine gar zu gepfefferten Weinpreise. Der Schlaumeyer ist nämlich immer sehr fix mit dem weitgehendsten Credit bei der Hand, wenn nur möglichst vieltheure Marken" consumirt werden. Erzählen wir ihm da kürzlich, daß zwischen mir und dem Collegen Knobelwitz eine Wette um zwanzig Flaschen Sekt abgeschlossen worden ist, auf deren Entscheidung unser ganzer Kreis ge­spannt sei."I der Tausend!" meint Schlaumeyer,um was handelt sich's denn?"Ja," antworten wir,das wollen wir Ihnen sagen, wenn Sie uns heute schon die zwanzig Flaschen Sekt Vorfahren lassen und den Betrag bis zur Erledigung der Wette creditiren!"Natürlich, natürlich?" schmunzelte Schlaumeyer, und nach zehn Minuten steht der Sekt aus dem Tisch. Um vier Uhr des Morgens war die Kneiperei zu Ende und Schlaumeyer nahm uns von Neu­gierde gefoltert bei Seite, um nähere Auskunft über die Wette zu fordern, die ich ihm nunmehr bereitwilligst in folgen­der Weise gab:Ich habe gesagt: Wenn der Rathhausthurm einmal umsällt, dann fällt er aus die rechte Seite, Knobelwitz dagegen hat gewettet, er fiele auf die linke! Wenn die An­gelegenheit entschieden ist, bekommen Sie den Sekt bezahlt. Guten Morgen, Herr Schlaumeyer!"

1890

Samstag den 15. Februar

Nr. 39.

Gießener Anzeiger

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