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14.9.1890 Erstes Blatt
 
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Erstes Blatt

Sonntag den 14 September

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nnd Anzeigeblatt für den Kreis Gieszen

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Der Gießener Anzeiger rrfdieiitt t u g l< d>, mit Ausnahme deS

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Die Gießener Armirteuvkälter werben dem Anzeiger «oSchentlich dreimal beigelegt

Sterbefälle. Gestorben sind: Am 4. August der Schul­lehrer Wiih. Loth zu Liederbach,- am 7. August der Ministerial- secretär i. P. Ferdinand Schaum zu Darmstadt; am 19. August der Stabsquartiermeister a. D. Carl Ludwig Schombert daselbst/ am 20. August der Schullehrer Friedrich Storck zu Reinheim/ am 21. August der Rechnungsrath i. P. Llldwig Fickel zu Darmstadt; am 25. August der Oberlehrer Peter Ignatz Seibert zu Bensheim/ am 1. September der Geh. Oberfinanzrath i. P. Adolph Schulz zu Darmstadt- am 2. September der Hofgarteninspector Johann Georg Dut-^ mann daselbst.

Uebersicht der von Großherzoglichem Ministerium Innern und der Justiz für das Jahr 189091 nehmigten Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse israelitischen Religionsgemeinde Gießen.

die Bekleidung zu beseitigen,

die Maschine zu schmieren wobei indeß das Füllen außerhalb der Bekleidung befindlicher Schmierbüchsen und Selbstöler von dem Verbote ausgenommen ist, an Dreschmaschinen, Futter- oder Rübenschneidemaschinen irgend eine Arbeit in der Einlegeöffnung mit der Hand oder dem Fuße zu verrichten.

Dienstnachrichten. Seine Königliche Hoheit der Groß­herzog haben Allergnädigst geruht: Am 12. August dem Pfarrverwalter Wilhelm Scheid zu Hirschhorn die Psarrstelle daselbst, am 18. August dem Pfarrassistenten, Instituts- Vorsteher Theodor Stamm zu Darmstadt die evangelische Pfarrstelle zu Stockstadt zu übertragen/ am 19. August dem Pfarrer Ernst Heinemann zu Kirch-Brombach die evangelische Pfarrstelle zu Roßdorf, an demselben Tage dem Pfarrer Heinrich Adolph zu Watzenborn die evangel. Pfarrstelle zu Rodheim v. d. H., am 24. August dem Pfarrverwalter Hein­rich Rippert zu Gensingen die Pfarrstelle daselbst zu über­tragen. Am 4. August wurde der Militäranwärter Heinr. Bönsel aus Ilbeshausen zum Steueraufseher, am 12. August wurde der Pedell an dem Gymnasium und der Realschule zu Worms Friedrich Brückmann zum Pedellen an dem neuen Gymnasium zu Darmstadt mit Wirkung vom 1. October an

§ 7. Diese Polizeiverordnung tritt am 1. Januar 1891 Kraft.

Gießen, den 8. September 1890. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Gagern.

Biertellöhriqer Aflonnementsprdsi 2 Mark 20 Psg. mit Bringerlobn.

Durch die Post bezöge» 2 Mark 50 Pfg.

Redaktion, Expedition und Druckern;

Schu fstraße Nr.'t, Fernsprecher 51.

ernannt/ an demselben Tage wurde dem Schulamtsaspiranten Peter Ackermann aus Klein-Bieberau die 5. Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Höchst, am 14. August wurde dem Schulamtsaspiranten Hermann Roth aus Nieder-Seemen eine Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Lang-Göns übertragen / am 21. August wurde dem Schulamtsaspiranten Joh. Lahr aus Weinheim eine Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Gensingen, an demselben Tage wurde dem Schullehrer Fr. Winter zu Schalheim eine Lehrerstelle an der Gemeinde­schule zu Rumpenheim, an dems. Tage wurde dem Schul­verwalter Otto Leinweber zu Bürstadt eine Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Dietersheim, am 27. August wurde dem Scbullehrer Johann Georg Buxbaum zu Messel die Lchrerstelle an der Gemeindeschule zu Braunshardt und dem Schullehrer Johannes Klein zu Braunshardt eine Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Messel, an demselben Tage wurde dem Schulamtsaspiranten Philipp Heuser aus Trais-Münzen­berg eine Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Oppenheim, am 1. September wurde dem Schullehrer Johann Kinsberger zu Hainstadt die Lehrerstelle an der katholischen Schule zu Hammelbach, an demselben Tage wurde dem Schulamrs- aspiranten Peter Huth aus Langenhain die Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Reichlos übertragen.

Concurrenzeröffnungen. Erledigt sind: Die evangel. Lehrer zu ^besetzende Lehrerstelle an der schule zu Lonsheim mit einem Gehalte von 900 der Stelle ist Organistendienst verbunden. Die

ichmer Anzeige

Kenerak-Unzeiger.

In Rom kam es am Donnerstag zu einem kleinen revo­lutionären Putschversuche, der aber noch im Keime erstickt wurde. In einer Straße der Stadt wurde eine rothe Flagge aufgehißt, welche die Inschrift trug:Es lebe die Revolution! Es lebe die Republik!" Die Polizei entfernte die Flagge sofort. Pon etwa vorgenommenen Verhaftungen ist noch nichts bekannt geworden.

Polizei-Verordnung

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Schutzwaßregeln beim Betriebe der durch Sopehccfe oder Locornobillen bewegten lsnd- wirthsLbKftiichen Maschinen.

Auf Grund des Art. 78 der Kreis» und Provinzial­ordnung vom 12. Juni 1874 wird unter Zustimmung des Kreisausschusses und mit Genehmigung Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz vom 3. September 1890 zu Nr. M. I. 23 097 für den Umfang des Kreises Gießen Folgendes verordnet:

§ 1- Bei jeder im Betriebe befindlichen laudwirthschaft- lichen Maschine, welche durch ein Göpelwerk oder eine Loco- moblle in Bewegung gesetzt wird, müssen

1) die das Göpelwerk mit der Maschine verbindende Welle in ihrer ganzen Länge,

2) alle sonstigen beweglichen Räder, Wellen, Gelenktheile, Schrauben, Ketten und Riemen, sowohl der Maschine als auch des Göpelwerks, welche nach ihrer Lage und Beschaffenheit geeignet sind, Unglücksfälle herbeizusühren, jedoch mit Ausnahme der an dem Göpelwerk befind­lichen Zugbäume, mit einer Bekleidung von starkem durchlochtem Blech, starkem Drahtgitter oder im Freien von gut zufammmgesügten Brettern derartig versehen sein, daß außenstehende Personen durch die Triebwerke nicht ergriffen und beschädigt werden können.

Transmissionsriemen, welche eine im Betriebe befindliche landwirthschaftliche Maschine mit einer Locomobile oder einem Göpelwerk verbinden, brauchen in der vorbezeichneten Weise nicht bekleidet zu sein, dagegen ist der Zugang zu ihnen durch ein Geländer oder Seile abzusperren.

Diese Bekleidung bezw. die Absperrung muß so stark be­festigt feilt, daß ihre sofortige Entfernung ohne Benutzung eines mechanischen Hülfsmittels, wie Schraubenschlüffel, Zange U. s. w., nicht möglich ist.

§ 2. An allen landwirthschastlichen Maschinen, welche durch ein Göpelwerk oder eine Locomobile in Bewegung ge­setzt werden, ist eine Vorrichtung anzubringen, welche die an der Maschine arbeitenden Personen in den Stand setzt, die Verbindung zwischen dieser und dem Göpelwerk oder der Loco­mobile sofort zu unterbrechen. (Ausrück-Vorrichtung.)

Auf die vor dem Erlasse dieser Verordnung bereits in Gebrauch genommenen Maschinen findet die Bestimmung dieses Paragraphen keine Anwendung.

§ 3. Es ist verboten, an einer im Gange befindlichen landwirthschastlichen Maschine, welche durch ein Göpelwerk oder eine Locomoblle in Bewegung gesetzt wird,

Gießen, 8. September 1890. Betr.: Schutzmaßregeln beim Betrieb der durch Göpelwerk oder Locomobilen bewegten landwirthschastlichen Maschinen.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an da- Großherzogliche Polizeiamt und die Großherzvglichen Bürgermeistereien der Lavd- geweind n de- Kreise-.

Indem wir Sie auf vorstehende Polizeiverordnung Hin­weisen, fordern wir Sie auf, die Besitzer der in rubro ge­nannten Maschinen in Ihren Gemeinden bedeuten zu lassen, daß die Vorschriften dieser Polizeiverordnung vom 1. Ja­nuar 1891 an in Wirksamkeit treten und Zuwiderhandlungen die in derselben genannte Strafe zur Folge haben werden.

Sie wollen das Polizeipersonal geeignet instruiren.

v. Gagern.

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Darmstadt, 10. September. Das heute ausgegebene Großherzogliche Regierungsblatt (Beilage Nr. enthält u. A.:

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politifcbe Uebersicht.

Gießen, 13. September.

Der preußische Finanzminister, Herr Dr. Miquel, soll sich mit dem Plane einer radicalen Aenderung der Gewerbesteuer beschäftigen, während bislang immer verlautete, der neue Minister arbeite an einem die Reform der Einkommensteuer betreffenden Entwürfe. Es wird versichert, Herr Dr. Miquel habe auf eine Anfrage erklärt, es sollten nach dem betreffenden Entwürfe die höheren Einkommen im Interesse einer Ent­lastung der niedrigeren Einkommen stärker getroffen werden, indessen sei nicht beabsichtigt, die Geiammteinnahme aus der Gewerbesteuer zu erhöhen. Zunächst bleibt abzuwarten, was an dem Gerüchte Wahres ist, sollte aber Herr Dr. Miquel sich wirklich mit den ihm zugeschriebenen Plänen bezüglich einer radicalen Aenderung der Gewerbesteuer in Preußen tragen, so darf man wohl erwarten, daß bald authentische Mittheilungen hierüber in die Oeffentlichkeit gelangen.

Seit einiger Zeit ist von einer socialpolitischen Brochüre die Rede, welche am 1. October, also unmittelbar in An­knüpfung an das Erlöschen des Socialistengesetzes, unter dem TitelAn die Arbeiter Deutschlands" in Hunderttausenden von Exemplaren verbreitet werden soll, und zwar heißt es, die Brochüre werde im Sinne der socialpolitischen Kundge­bungen des Kaisers gehalten sein. Jetzt weiß nun das social­demokratischeBerliner Volksblatt" zu versichern, daß in der That das betreffende Manuscript fertig gestellt gewesen sei, doch habe der Autor, als es sich um die staatliche Unter­stützung der herzustellenden 500000 Exemplare handelte, auf ein bezügliches Gesuch einen ablehnenden Bescheid an zuständiger Seite erhalten. Weiter bringt das genannte Blatt die An­gelegenheit des Welfensonds mit dieser Brochürenfrage in Verbindung und versicherte ferner, der Verfasser habe schließ­lich das Werk ans eigene Kosten drucken und stark gekürzt als Flugblatt Herstellen lassen, von dem einige Abzüge an die Berliner Blätter versandt worden seien. Endlich habe der Verfasser noch in aller Eile mit zwei Freunden eine polizei­licherseits genehmigteCommission für die Verbreitung social­politischer Flugschriften" gegründet und warte er nun das Weitere ab. Bei dem Charakter und der politischen Stellung desBerl. Volksbl." müssen diese seine Mittheilungen mit großer Vorsicht ausgenommen werden, um so mehr, als sie anscheinend gegen einen hervorragenden, der nationalliberalen Partei angehörenden Socialpolitiker gemünzt sind.

Die Arbeiterunruhen in Southampton wiederholten sich am Mittwoch Abend. Das Militär mußte abermals mit gefälltem Bajonet die Straßen räumen und sah es sich nach Wiederherstellung der Ruhe genöthigt, die Zugänge zu den Docks und die Hauptverkehrspunkte besetzt zu halten. Die Rheder sollen entschlossen sein, den Forderungen der strikenden Dockarbeiter nicht nachzugeben, was jenen dadurch wesentlich erleichtert wird, daß es ihnen gelungen ist, theilweise Ersatz für die Strikenden zu beschaffen. Ein am Donnerstag unter­nommener Vcrmittelungsversuch scheiterte, da die Dockgesell­schaften sich weigerten, mit den Vermittlern, welche dem Arbeiterstande nicht angehören, zu verhandeln, doch scheinen bis jetzt auch die Strikenden nicht uachgcben zu wollen, da sie vom Centralverbande der Londoner Dockarbeiter aufgehetzt | werden.

§ 4. Es ist verboten, an einer im Gange befindlichen landwirthschastlichen Maschine, welche durch ein Göpelwerk oder eine Locomobile in Bewegung gesetzt wird,

a. weibliche Arbeiter an anderen als ganz ungefährlichen Stellen arbeiten zu lassen,

b. betrunkene oder als epileptisch bekannte Personen ar­beiten zu lassen.

§ 5. Es ist verboten, Räumlichkeiten oder sonstige deut­lich begrenzte Orte, in welchen sich eine landwirthschaftliche, durch ein Göpelwerk oder eine Locomobile in Bewegung ge­setzte Maschine oder ein Gäpelwerk oder eine Locomoblle be­findet und deren Betreten durch eine Warnungstafel verboten unbefugter Weise zu betreten.

§ 6. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Pelizeiverordmrng werden, sofern nach den Strafgesetzen nicht cuf eine höhere Strafe zu erkennen ist, mit Geldstrafe bis zu 30 Mk. bestraft.

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evang. Lehrer zu besetzende 1. Lehrerstelle an der schule zu Lindheim mit einem Gehalte von 900 Mk. Mit der Stelle ist Organistendienst verbunden. Dem Herrn Grafen zu Stolberg-Wernigerode-Gedern steht das Präsen­tationsrecht zu derselben zu. Das Concurrenzausschreiben Nr. 1 in der Beilage Nr. 9 wird zurückgenommen. Eine mit einem kathol. Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Marienborn mit einem Gehalte von 900 Mk. Eine mit einem evangelischen Lehrer zu besetzende Lehrerftelle an der Gemeindeschule zu Schwabsburg mit einem Gehalte von 900 Mk. Eine Lehrerstelle an der katholischen Schule zu Bingen mit einem nach dem Dienstalter sich be­messenden Gehalte von 1000 bis 1400 Mk.

Gefunden: 1 Reisetasche mit Inhalt, 1 Portemonnaie mit Inhalt, 1 i/z-Literblech, 1 Häkelnadel, 1 Karren, 1 Theil eines Pferdezeuges.

Zugelaufen: 1 Dachshund, 1 Jagdhund, 1 Stallhase.

Zugeflogen: 1 Kanarienvogel.

Gießen, am 13. September 1890.

Großherzogliches Polizeiamt Gießen.

I. V.: Kraemer.

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Alle Annoncen-Bureaux des In» und Auslandes nehmen Anzeigen für denGießener Anzeiger" entgegen.

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