Es sind zweifellos große Nothstände unseres Volkslebens und schwere Versündigungen, zumal an unserem Bauernstände, begangen, welche eine Bewegung wie die antisemitische erklärlich machen, und wir müssen es für ein Unglück halten, daß rnan auf jüdischer Seite die Berechtigung gewisser Klagen über das Verhalten vieler Geschäftsleute und Literaten nicht genug einzusehen scheint.
Aber wir können uns doch unmöglich verbergen, einmal, daß an den genannten Dingen sich auch Viele, die den Christennamen tragen und deutscher Nationalität sind, beiheiligt haben, und sodann, daß die verderbliche Macht, welche Mammonsdienst,' Börsen-Speculationswuth, Schwindel- und Wuchergeist, Ausbeutung der wirthschastlich Schwachen erreicht haben, eben doch zum guten Theil aus der Schwäche beruht, mit der die sich christlich nennende Bevölkerung ihre bessere Einsicht, höhere sittliche Erziehung und angeborene deutsche Art verleugnet hat. Und darum können wir unter keinen Umständen für das, was eine gemeinsame Schuld ganzer Volksklassen ist, und wofür diese, sofern sie wirklich Christen sind, Buße zu thuu und Besserung zu suchen haben, die jüdischen Staatsbürger, in deren Reihen es doch wahrlich an Beispielen wirklicher Milde und Gutthätigkeit, an Mustern pietätvollen Familiensinnes nicht fehlt, und zwar diese ohne Unterschied allein verantwortlich machen.
Wenn aber gar unter Anrufung des Christenthums eine Art Kreuzzug gegen die Juden gepredigt wird, so müssen wir unter Berufung aus Wort und Vorbild unseres Heilandes, der mit der Verkündigung der uneingeschränkten Samariterliebe das Judenthum seiner Zeit beschämt und in dem Leben der Völker statt des Nationalstolzes und Racenhasses das Panier der allgemeinen Liebe aufgerichtet hat, solches mit aller Entschiedenheit als unchristlich zurückzuweisen.
Wir müssen es aber auch als eine verhängnißvolle Mißleitung der dunkeln Instinkte des deutschen Christenvolkes ansehen, wenn man da, wo es gilt, vor Allem die eigenen Fehler einzusehen, die Unzusriedenheit der Massen aus angebliche Urheber ihrer Drangsale hinlenkt, die es nur zum Theil, und sicherlich nicht ohne erhebliche Mitschuld der christlichen Bevölkerung selbst sind. Der dadurch entfesselte Geist der Unbotmäßigkeit und Zuchtlosigkeit, der Begehrlichkeit und des Hasses, kann dann, wenn sich — nur zu bald! — Herausstellen wird, daß die Versprechungen jener augenblicklich volks- Ihümlichen Agitatoren unerfüllbar sind und bleiben, nur denen zu Gute kommen, die auf die wachsende Unzusriedenheit der breiten Volksmassen ihre Umsturzpläne unseres gesammten Staats- und Kirchenwesens gründen. Nicht bier wir wollen es annehmen, in gutem Glauben von dem sogenannten Antisemitismus angerufeneu deutschen und christlichen Instinkte, sondern die Triebe des Neides und Hasses werden aus dieser Agitation die kräftigste Nahrung empfangen, und der evangelischen Kirche wird dadurch ihre Aufgabe der Befriedigung und Sittigung des Volkslebens nur erschwert.
Wir halten darum die Betheiligung an antisemitischen Agitationen, wenn wir auch nicht verkennen, daß sie aus einem treuen und wahren, für die Rechte des Christenthums und Deutschtums und für das Wohl des Landvolkes schlagenden Herzen kommen können, für nicht vereinbar mit den Christenpflichten und Amtspflichten eines Geistlichen.
Andererseits aber können wir nur auf das Lebhafteste wünschen, daß der löbliche Eifer, dem Volke, besonders dem Landvolke, aus so manchen, namentlich auch materiellen Nöthen zu Helsen, wo er bei Geistlichen und Laien erwacht ist, sich der Heilung jener Uebelstände zuwende, welche die Ursachen der antisemitischen Unzufriedenheit sind.
Was die Geistlichen innerhalb und außerhalb ihres Amtes auf der Kanzel, in der Seelsorge, in der Schule, im Verkehr jeder Art mit dem Volke zur Begründung eines gesunden Creditwesens für den Landmann, das ihn vor der Gefahr der Auswucherung bewahrt, was sie zur Beförderung und Verbreitung guter, in christlichem Geist gehaltener Preß- erzeugnisse und zur Verdrängung schlechter und das Christen- thum entwürdigender thun können, muß unseren ganzen Beifall haben, und das wird zweifellos von größerem Segen begleitet sein, als die Theilnahme an einer im letzten Grunde ziel- und zwecklosen Agitation, auch wenn diese augenblicklich dem Geistlichen zu einer gewissen Popularität verhelfen sollte.
Durch mannhaftes Eintreten für jede Maßregel, die den Armen und Nothleidenden wirklich Hilst, durch ebenso mannhafte Zurückhaltung von jeder lärmenden und, statt mit durchdachten und aussührbaren Verbesserungsvorschlägen, nur mit Schlagwörtern arbeitenden Massenkundgebung wird es der evangelische Geistliche dahin bringen, immer auf der Seite des Rechts und der Wahrheit, der Liebe und des Friedens gefunden zu werden, wo sein Stand ist, und dadurch leistet er auch in diesen stürmischen Zeitläufen seiner Kirche den besten Dienst, deren Stärke nicht der fleischliche Arm der Massen, sondern der Geist von Oben ist.
Dr. Goldmann.
Eckhardt.
Zum Verständniß der Jnvaliditäts- und Alters- Versicherung*)
veröffentlicht der „Reichsanzeiger" folgendes:
Die Jnvaliditäts- und Altersversicherung beginnt voraussichtlich mit dem 1. Januar 1891. Zweck dieser Versicherung ist, allen Arbeitern und Arbeiterinnen
1) im Alter durch eine Altersrente einen Zuschuß zu dem dann in der Regel herabgemindertcn Arbeitsverdienst zu gewähren und
2) im Falle frühzeitigen Eintritts der Arbeitsunfähigkeit für die Dauer derselben eine den Betrag der Altersrente übersteigende Invalidenrente zu sichern.
1) Die Altersrente kann sofort vom Beginn der Versicherung ab (1. Januar 1891) von denjenigen versicherten Arbeitern beansprucht werden, welche das Alter von 70 Jahren vollendet haben und nachweisen, daß sie in den Jahren 1888, 1889 und 1890 mindestens in 141 Wochen gearbeitet haben. Bei diesen 141 Wochen werden auch die Wochen bescheinigter Krankheiten und die Unterbrechungen bei Saisonarbeitern mitgezählt, wie wenn es Arbeitswochen wären.
Diejenigen Arbeiter, welche beim Beginn der Versicherung (1. Januar 1891) noch nicht 70 Jahre alt, jedoch mehr als 40 Jahre alt sind, haben gleichfalls von dem Zeitpunkt ab, mit welchem sie das 70. Lebensjahr vollenden, Anspruch aus Altersrente, wenn sie die vorhin angegebenen Nachweise führen können und vom Beginn der Versicherung (1. Januar 1891) ab regelmäßig ihren wöchentlichen Beitrag entrichten.
Die Höhe der zu gewährenden Altersrenten wird nach Lohnklassen verschieden bemessen. Die Altersrente beträgt mindestens 106.40 Mk. und höchstens 191 Mk. jährlich.
Bei Berechnung der Rente werden 1410 Beitragswochen (Beiträge) zu Grunde gelegt, so zwar, daß jede einzelne Beitragswoche eine Erhöhung der Rente
um 4 Pfg. bewirkt in Lohnklasse I,
// ,, ,, ,, ,, II,
// 8 „ „ „ „ III,
// 10 „ „ „ „ IV,
Die Lohnklasse I gilt sür einen Jahresarbeitsverdienst
bis zu 350 Mk. jährl.,
„ „ II „ „ mehr als 350—-550 „ „
„ „ III „ „ „ „ 550 850 „ „
// // IV „ „ „ „ 850 „ n
Hat ein Arbeiter 10 Wochen-Beiträge nach dem 1. Januar 1891 für Lohnklasse III entrichtet und kann er nachweisen, daß sein durchschnittlicher Jahresarbeitsverdienst in den vorhergegangenen drei Jahren 1888 bis 1890 875 Mk. betragen hat, so sind für die 10 Beiträge die Rentensätze der Lohnklasse III mit 8 Psg. und für die übrigen 1410 — 10 — 1400 Beiträge die Rentensätze der Lohnklasse IV mit 10 Psg. in Ansatz zu bringen. Die Jahresrente berechnet sich demnach aus 10 x 8 Pfg. + 1400 X 10 Pfg. = 140.80 Mk. Hierzu gibt das Reich 50 Mk. als Zuschuß, sodaß die Jahresrente insgesammt 190.80 Mk., die Monatsrente also 15.90 Mk. betragen würde.
2) Die Invalid enr ente kann erst nach Zurücklegung einer Wartezeit, d. h. nach Entrichtung einer bestimmten Anzahl von Beiträgen, bewilligt werden. Allgemein find als Wartezeit fünf Jahre, jedes Jahr mit Rücksicht auf zeitweiltge Arbeitslosigkeit anstatt zu 52 nur zu 47 Beitragswochen gerechnet, vorgesehen, sodaß insgesammt 5 x 47 — 235 Beiträge entrichtet sein müssen. Solche Personen indessen, welche bereits in den ersten fünf Jahren nach Beginn der Versicherung, also in den Jahren 1891/1895, arbeitsunfähig werden, können gleichfalls Anspruch auf Invalidenrente machen, wenn sie
a. wenigstens 47 Wochenbeiträge entrichtet haben und b. nachweisen, daß sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsunfähigkeit in den noch fehlenden 188 Wochen gearbeitet haben.
Auch hier werden bescheinigte Krankheitswochen, sowie die Dauer militärischer Dienstleistungen und diejenigen Wochen mitgezählt, in welchen Saisonarbeiter re. ihr Arbeits- oder Dienstverhältniß unterbrechen mußten.
Die Höhe der Invalidenrenten richtet sich, wie die Altersrente, nach den Lohuklassen, für welche Beiträge entrichtet worden sind, und nach der Zahl der wirklich entrichteten Beiträge.
Bei Berechnung der Rente wird für alle Lohnklassen ein gleicher Grundbetrag von 60 Mk. angesetzt und sodann für jeden Wochenbeitrag
*) Es ist dringend zu wünschen, daß die weiten Kreise, die es angeht, rechtzeitig vor dem Inkrafttreten der Jnvaliditäts- und Altersversicherung über die Bedeutung des Gesetzes, über ihre Obliegenheiten, um die Vortbeile desselben zu erlangen, über den Umfang der Versicherungspflicht, über das Verfahren bet Erhebung der Beiträge 2c. aufgeklärt werden. Zu diesem Zweck bringen wir eine allgemeine Uebersicht über Rechte und Pflichten der zu versichernden Personen.
für Lohnklasse I eine Reutensteigeruug von 2 Pfg.
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in Anrechnung gebracht. Für bescheinigte Krankheitswochen und für die Wochen militärischer Dienstleistungen, welche als Beitragswochen gezählt werden, kommt für jede Woche die Reutensteigerung der Lohnklasse II in Ansatz.
Hat z. B. ein invalider Arbeiter der Versicherung etwas über 18 Jahre angehört und kann er
50 Beiträge in Lohnklasse II,
300 „ „ „ III,
600 „ „ „ IV und
10 bescheinigte Krankheitswochen
aufweisen, so berechnet sich sein Rentenanspruch bei der Versicherungsanstalt auf 60 Mk. -ft 50 x 6-Pfg. -ft 300 x 9 Pfg. + 600 x 13 Pfg. + 10x6 Pfg. = 168.60 Mk.
Hierzu gibt das Reich, wie bei der Altersrente, einen Zuschuß von 50 Mk., sodaß die Jahresrente insgesammt 168.60 -ft 50 — 218.60 Mk. oder die abgerundete Monatsrente 18.25 Mk. beträgt.
(Schluß folgt.)
vermischtes.
* Paris, 9. Oetober. „Heiße Masser"-Automatem Die Reihe der Waage-, Chokolade- und Parfümerie-Automaten, mittels deren sich der Spaziergänger au verschiedenen Punkten der meisten Großstädte rasch wägen, parfümireu oder mit Bonbons versehen kann, ist um eine neuartige Nummer bereichert worden. Auf der Plaee Dupuytren, in der Nähe des Boulevard St. Germain functionirt seit einigen Tagen ein automatischer Apparat, der gegen die übliche Bezahlung von fünf Centimes den Wanderer mit — neun Litern brüh- heißem Wasser versorgt. Der Passant, welcher plötzlich in die Lage kommt, kochenden Wassers zu benöthigen, braucht nur ein Fünseentimes-Stück in eine für diesen Zweck in den Automaten geschnittene Spalte gleiten zu lassen, und das dampfende Naß ergießt sich nach wenigen Sekunden durch ein Rohr. Nachdem das Rohr neun Liter heißen Wassers abgegeben hat, versiegt die Quelle, bis neue fünf Centimes ihren gehemmten Laus abermals entfesseln. Der Apparat, über dessen Zweck man sich auf den ersten Blick hin nicht ganz klar werden dürfte, ist bestimmt, die in den Pariser Miethwagen untergebrachten Wärmeflaschen im Winter mit warmem Wasser zu füllen. Aber auch Junggesellen, denen die Herbeiführung des Siedezustandes des Wassers öfter Schwierigkeiten bereitet, werden die neue Einrichtung mit Freuden begrüßen.
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— Leim sür Obstbanm-Klebgürtel. Die Zeit, wo der Frostspanner seine Wanderungen auf die Obstbäume antritt, rückt wieder näher. Wir erinnern unsere Leser daher an den unentbehrlichen Klebgürtel und lassen ein Recept zur Herstellung eines solchen folgen. 5 Kgr. Rüböl und 1 Kgr. Schweinefett werden tüchtig gekocht; 1 Kgr. dicker Terpentin und die gleiche Menge Kolophonium werden für sich zusammengeschmolzen und dann unter fleißigem Umrühren der ersteren Mischung zugesetzt. Die so erhaltene sehr klebrige Masse wird auf ca. 10 Ctm. breite Papierstrcifen, welche fest um die Bäume gebunden sind, aufgetragen und muß, falls sie nach einigen Monaten zu zähe geworden ist, erneuert werden. Außer dem Frostspanner werden noch viele andere Jnsecten auf dem Klebgürtel gefangen.
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