Locales unb ^voVinzielles.
Gießen, 11. Januar.
— lieber die Armenpflege in der Stadt Gießen im Jahre 1888/89 entnehmen wir dem Verwaltungsberichte Großh. Bürgermeisterei das Folgende: Es wurden für öffentliche Armenpflege verausgabt:
1) aus eigenen Mitteln der Armenkasse 20258.10 Mk.
2) aus Mitteln der Plock'schen Stiftung 3900.— „ 3) Zuschuß aus der Stadtkasse 29 OOO.— „
zusammen 53158.10 Mk.
Die' Gesammtzahl der ständig Unterstützten betrug 289; hierunter befinden sich 210, welche auf Grund des Gesetzes ihren Unterstützungswohnsitz dahier erworben haben. Nicht -minder erheblich ist die Zahl derjenigen Familien und Personen, welche vorübergehend mir Geld, Kleidern, Brennmaterial und Lebensmitteln unterstützt werden mußten, derjenigen, welche auf Grund des mit der Landes-Universität abgeschlossenen Vertrages unentgeltliche ärztliche Behandlung und Aufnahme in dem akademischen Hospital fanden und endlich derjenigen, welche für ihre Kinder Schulgeldnachlaß und freie Bücher erhielten. — Außerdem waren 42 Kinder auf Kosten der Armenkasse in Privatpflege gegeben, darunter .36, deren Eltern bezw. Mütter dahier nicht heimathsberechtigt
zusetzen, die ihrem Zweck entsprechende Thätigkeit statutenmäßig und thatsächlich ans den Kreis ihrer Vereins genossen beschränken. Beruht hiernach die Einführung und specielle Fassung dieser Gesetzesbestimmung aus ausdrücklichen einstimmigen und übereinstimmenden Beschlüssen der beiden Kammern der Stände noch neueren Datums, so dürfte schon hieraus hervorgehen, daß für die Großh. Regierung im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht wohl Veranlassung gegeben sein kann, mit einem zudem voraussichtlich aussichtslosen Abänderungsvorschlag vor die Kammern zu treten. Hierzu liegt aber auch eine Begründung in der Sache selbst nicht vor, da die freie Vereinigung zu eignen wirthschaftlichen Zwecken ohne Roth Erschwerungen nicht unterworfen werden sollte und es kaum zu weit gehend erscheinen dürfte, wenn Kreditgenossenschaften für den Bereich ihres Wirkungskreises gestattet wird, auch von Nichtmitgliedern Capitalien oder Spareinlagen entgegen zu nehmen lind wenn Wirthschastsgenossen- schaften zur Erreichung ihrer eigentlichen Zwecke unverwehrt bleibt, Wirthschaftsbedürsnisse anzukaufen und Wirthschafts- Erzeugnisse ihrer Mitglieder an Dritte abzusetzen. Vereinigungen zur billigeren Beschaffung von Bedürfnissen des eigenen landwirthschaftlichen oder gewerblichen Be- triebs oder der eignen Haushaltung können, ebenso wie die Vereinigung zum Absatz der eigenen Wirthschastserzeugnisse (zu vergl. auch Art. 2 Ziff. 2 des genannten Gesetzes) als gewerbsteuerbare Betriebe nicht angesehen werden, während hingegen überall, wo es sich um eilten Handelsbetrieb mit Nichtmitgliedern der Genossenschaft handelt, auch bei der gegenwärtigen und in der vorliegenden Steuerfrage allein maßgebenden Gewerbsteuergesetzgebung die Verpflichtung zur Lösung von Gewerbspatenten und zur Entrichtung von Gewerbsteuer eintritt. Insoweit nun die Eingabe der Gewerb- treibenden darauf gerichtet ist, vor allem die, wie behauptet wird, auch mit Nichtmitgliedern Geschäfte machenden Cvnsurn- vereine und bezw. Haushaltungsvereine künftig der Gewerbsteuer, welcher sie wie die übrigen Gewerbtreibenden unterliegen sollen, zu unterwerfen, so unterliegt der Erlaß einer allgemeinen Weisung an die einschlägigen Behörden, ihre Aufmerksamkeit in dieser Beziehung zu verschärfen, keinem Anstande, und würde zweifellos ein befriedigendes Ergebniß zu erzielen sein, wenn sich die an der Vorstellung beteiligten zahlreichen Gewerbtreibenden einigermaßen angelegen sein lassen wollten, den betreffenden Behörden, insbesondere den Steuercommissariaten, in der Sache an Die Hand zu gehen. Einer Abänderung des Gesetzes bedarf es, wie angedeutet, zur Herbeiführung dieses Zustandes nicht. Hiernach glaubt sich das unterzeichnete Großh. Ministerium dahin ergebenst aussprechen zu sollen, der vorliegenden Bitte willfährige Folge nicht zu geben."
Wir können uns mit der Auffassung der Großh. Regierung nur einverstanden erklären und haben daran in vorstehendem Schreiben enthaltenen ausführlichen Begründung kaum etwas hinzuzufügen. Die gewerbsteuerliche Befreiung derjenigen Genossenschaften, Consum- und ähnlichen Vereine, welche — von den gesetzlichen, hier jedoch nicht in Betracht kommenden Ausgaben abgesehen — ihre Thätigkeit statutenmäßig und thatsächlich auf den Kreis ihrer Vercinsgenossen beschränken, ist s. Zt. aus wohlerwogenen Gründen in das Gewerbsteuergesetz ausgenommen worden. Zu einer Abänderung dieser Gesetzesbestimmung liegt ein Anlaß nicht vor. Gegen Mißbräuche, wie sie in der Eingabe behauptet werden und dem daselbst abgedruckten Erlasse des Großh. Kreisamtes Alsfeld zu Grunde liegen, daß nämlich nicht selten Cvnsurn- vereine geistige Getränke zum unmittelbaren Genuß an eigens dazu eingerichteten, förmlichen Schenklokalen verabreichen, ist auf andere Weise als auf dem Wege der Steuergesetzgebung einzuschreiten. Was aber die in der Eingabe weiter behauptete Tbatsache anbelangt, daß derartige Genossenschaften und Vereine vielfach auch an Nichtmitglieder ihre Waaren absetzen, ohne deshalb zur Gewerbesteuer herangezogen zu werden, so dürfte allerdings der Erlaß einer allgemeinen Weisung an die einschlägigen Behörden, zu dem Zwecke, eine schärfere Aufmerksamkeit aus solche Vorkommnisse §u richten, sich empsehlen, da in derartigen Fällen zweifellos eine Umgehung des Gesetzes liegen würde. Wir beantragen deshalb: die Zweite Kammer wolle an Großh- Regierung das Ersuchen richten, die Local-Steuerbehörden zu einer genauen Ueberwachung des Geschäftsbetriebes von Genossenschaften, Consum- und ähnlichen Vereinen in der Richtung zu veranlassen, ob letztere einen, ihre Heranziehung zur Gewerbesteuer begründenden Geschäftsverkehr mit Nichtmitgliedern betreiben, im Uebrigen aber der rubricirten Eingabe keine Folge zu geben.
vermischtes. f
* Worms, 8. Januar. Vom 20. bis einschließlich 25. d. M. wird hier ein Reb lauseursus abgehalten werden. Die Vorträge und practischen Unterweisungen finden statt Vormittags von 9—12 Uhr und Nachmittags von 2—5 Uhr. Die Vorträge sind öffentlich und können auch von Nichttheilnehmern besucht werden. Ein Honorar ist nicht zu zahlen. Anmeldungen sind, da die Zahl der Theilnehmer nur eine beschränkte sein kann, baldigst bei der Geschäftsstelle des landwirthschaftlichen Vereins zu Worms, Gewerbeschulstraße 20, einzureichen. Es ist hierbei anzugeben, ob ein Mikroskop von dem sich Anmeldenden mitgebracht wird.
* Cassel, 8. Januar. Zur dringenden Warnung für Alle, die es angeht, sei jetzt in der Zeit der oberflächlichen Bauten, der Häusereinstürze und zahllosen Unglücksfälle bei Neubauten re. ein Strafproceß kurz mitgetheilt, der heute gegen einen Baumeister aus dem Kreise Hersfeld vor Gericht hier verhandelt wurde. Am 6. Mai v. I. ereignete sich bei dem Neubau einer Mühle in Willigshain ein betrübender Unglücksfall. Die mehrere Meter tiefen Fundamente stürzten ein und wurden mehrere Maurer unter den einstürzenoen Erdmassen begraben. Einer blieb aus der Stelle todt, ein zweiter wurde schwer verletzt und lag mehrere Wochen krank,
waren. — Im städtischen Hospital haben sich 13 Männer und 11 Frauen befunden. — Im Landeshospital zu Hofheim waren 9 Personen (darunter 5 Ortsbürger), in der Landes- Irrenanstalt zu Heppenheim 4 Personen (darunter 1 Ortsbürger), in der Taubstummenanstalt zu Homberg, im Reichswaisenhaus zu Lahr, in der Anstalt für Epileptische zu Bethel und in einer hiesigen Lehre je 1 Person untergebracht, während in Besserungs-Anstalten 9 Kinder erzogen werden. — Die Kosten der Unterbringung iämmtlicher Personen werden theils ganz durch die Armenkasse bestritten, theils werden dazu namhafte Beiträge geleistet; die Untergebrachten waren mit den vorbemerkten Ausnahmen alle auf Grund des Gesetzes über den Unterstützungswohnsitz zu versorgen, von den in Besserungsanstalten untergebrachten 9 Kindern kommt auf ii das Gesetz über die Zwangserziehung vom 11. Juni 1887 zur Anwendung. — Auf der Armenliste stehen 473 Familien oder einzelne Personen verzeichnet, für welche danach auf Grund bestehenden Vertrages der Anspruch aus freie ärztliche Behandlung, Verpflegung und Medicamente in der Universitätsklinik besteht; 85 derselben waren danach mit zusammen 1671 Verpflegungstagen in der Klinik untergebracht. — In Gemäßheit des § 28 des Gesetzes über den Unterstützungswohnsitz mußten 71 ortsfremde männliche Personen mit zusammen 1851 Verpflegungstagen und 9 weibliche mit zusammen 270 Verpflegungstagen — die ersteren zum größten Theil Handwerksburschen — in das akademische Hospital, und 15 männliche Personen mir zusanunen 87 Verpflegungstagen wegen Platzmangel und dergl. in die Herberge zur Heimath 'eingewiesen werden, während mit Kleidungsstücken unterstützt werden mußten 20 männliche Personen und eine weibliche.
Das Vermögen der Armenkasse ist im Jahre 1888/89 aus der vorjährigen Höhe geblieben mit:
Grund und Boden 38 642.— Mk.
Gebäude 50300.— „
Mobilien 7 305.— „
Kapitalien 258 744.47 „
354991.47 Mk.
Von der Plock'schen Stiftung wurden verausgabt 4446.31 Mk., darunter die obigen 3900 Mk. Zuschuß zur Armenkasse für Bestreitung von 13 Pfründen im städtischen Hospital. Das Vermögen der Stiftung hat sich um 603.77 Mk. erhöht auf 110396.63 Mk., welche bestehen aus:
Grundvermögen 12 640.— Mk. Capitalvermögen 97 756.63 „
110396.63 Mk.
An neuen Stiftungen zu Gunsten hiesiger Armen ist im Jahre 1888/89 zugegangen eine solche von der verstorbenen Elisabethe Schmidt aus Marburg im Berrage von 7814.66 Mk. zu Gunsten bedürftiger unbescholtener Dienstmädchen und armer Wittwen, sowie zur Beschaffung von jSchubwerk für arme Schulkinder. — Sodann haben die Erben des verstorbenen Herrn Emil Pistor I. dessen Wunsch entsprechend der Stadt Gießen zu Gunsten der Stadtarmen ein Capital von 500 Mk. überwiesen.
Eine wesentliche und dankbar anerkannte Unterstützung in der Armen- und Krankenpflege hat die städtische Verwaltung auch im Jahre 1888/89 Seitens der beiden dahier bestehenden Vereine erfahren.
I. Der allgemeine Verein für Armen- und Krankenpflege, welcher in diesem Jahre sein neuerbautes eigenes Schwesternhaus beziehen konnte, hat bei einer Thätigkeit von anfänglich 6, später 7 Schwestern in 349 Familien zusammen 626 Nachtwachen leisten lassen; er hat an 205 Familien Unterstützungen verabreicht, 17 kranke Kinder zur Badecur in das Elisabethenhaus in Bad-Nauheim geschickt. Die von dem Verein eingerichtete Kinderkrippe war an 286 Tagen geöffnet und hat 3228 Pflegetage gezählt; der durchschnittliche Besuch ergibt demnach rund 11 Kinder. — Die gesummten Aufwendungen des Vereins, ausschließlich seiner Baulasten und der Kosten des Haushaltes bis zum Bezug des neuen Schwesternhauses, haben in diesem Jahre 6748.42Mk. betragen; von Bezug des Neubaues ist an die Stelle der den Schwestern Seitens der Stadt bisheran gewährten freien Station im städtischen Hospital ein baarer Zuschuß von 1000 Mk. aus der Stadtkasse getreten. /
II. Der Verein für Krankenpflege beschäftigte im Jahre 1888/89 7 Schwestern, welche bei zusammen 2422 Tagwachen an 153 Personen, 1106 Nachtwachen an 91 Personen leisteten; außerdem ertheilten dieselben noch 387 Massagen und statteten 223 einzelne Krankenbesuche ab. Die gesummten Aufwendungen des Vereins haben für diese Zeit 2496.68 Mk. betragen.
ein dritter Maurer erhielt leichte Verletzungen, die anderen kamen mit dem Schrecken davon. Als Ursache des Einsturzes wurde ermittelt, daß der leitende Baumeister es verabsäumt hatte, das Erdreich abzusprießen; er hatte das, obwohl bei einem Mühlenbau sehr tiefe Fundamente nöthig sind, nicht für angezeigt gehalten und einem Warner, der ihn auf die Gefahr aufmerksam machte, gesagt, bei dem schlechten Accord könne er nicht noch solche extraen Kosten aufwenden. Das Absprießen möge der Müller eventuell selber besorgen. Der leichtsinnige Maurermeister wurde wegen fahrlässiger Tödtung zu 6 Monaten Gefängniß verurtheilt.
* Wer war der letzte deutsche Soldat, welcher nach vollständig bezahlter Kriegsentschädigung 1873 den Boden Frankreichs verlassen? Der Biograph des Feldmarschalls Edwin von Manteuffel, Karl Heinrich Keck, beantwortet diese Frage in anscheinend zuverlässiger, jedenfalls aber unerwarteter Weise durch nachstehende Darlegung: „Der 16. September war der Tag, an welchem wir endlich die Grenze überschritten. Dicht am Grenzpfahl hatte sich General von Manteuffel mit seinem Stabe aufgestellt, um seine Truppen beim Verlassen des feindlichen Reiches noch einmal Revue passiren zu lassen: es war auf dem Schlachtfelde von Vionville, wo wir uns zum ersten Male wieder nach drei langen Jahren einem deutschen Grenzpfahl näherten. Mit lautem Hurrah zogen Bataillon auf Bataillon, Cavallerie und Artillerie in strammem Parademarsch bei unserem General vorüber, zuletzt wir — denn unser Bataillon war an den Schluß besohlen — die es sicherlich nicht am schlechtesten machten. Dann ließ der General die ganze Bagage vorüberziehen, befahl hierauf seinem Stabe, vorauszureiten, und setzte sich dann selbst, tief sinnend, hinter allen Anderen in Bewegung — es war klar, er wollte der letzte deutsche Soldat auf dem französischen, so blutig besiegten Boden sein. Und wer hätte daran zweifeln können, daß er es war! Hatten wir doch keine Patrouille, geschweige denn irgend einen Trnppen- theil mehr hinter uns gelassen. Der letzte deutsche Soldat auf französischem Boden! Welch tausend ernste. Gedanken mochten sich im Hinblick auf diese Thatsache in dem Geist des Feldherrn kreuzen, der mit diesem Moment eine der wichtigsten Perioden der Weltgeschichte beendet hinter sich liegen sah! Da ertönten plötzlich, gerade als der General wieder in der Höhe unseres Bataillons angekommen war, laute donnernde Hufschläge eines im vollen Galopp hinter uns heransprengenden Pferdes, Alles drehte sich um, und — „Kork Bruer, Korl Bruer" ertönte es von den Lippen der Hintersten. Und er war es, der biedere Karl Brauer, ein sich durch das Gegentheil von Schönheit und Straffheit auszeichnender Trainsoldat, der Pferdebursche unseres Regiments-Adjutanten, heranrasend mit einer Pserdehalfter, welche er im letzten Quartier vergessen und schleunigst wieder geholt hatte. Nur wenige Augenblicke — und plötzlich begann ein Lächeln, ein Murmeln, schließlich eine laute Heiterkeit, die sich, stürmisch und stürmischer werdend, von Compagnie zu Compagnie fortpflanzte, bis sie bald daS ganze Bataillon erfüllte, — ein Blick auf das ernste Gesicht unseres Führers und die ersten Entschuldigungsworte „Korl Bruers" hatten das ganze Comische der Situation mit einem Schlage aller Augen enthüllt. Nicht der schlachtengeübte Feldherr, nicht der sieggewohnte Führer und Oberbefehlshaber der Occupationstruppen — nein, „Korl Bruer", der biedere, wenn auch nicht impo- nirende Uckermärker und Trainsoldat war der letzte deutsche Soldat auf französischem Boden gewesen, er war es, welcher die ganze historische Bedeutung dieses Momentes in seiner eigenen hervorragenden Person zum Ausdruck brachte. — General v. Manteuffel wollte anfangs böse werden, man sah es ihm an, wie er seinen Aerger niederzukämpsen suchte; doch bald mußte auch er dem Comischen der Situation nachgeben und, sich dem Unvermeidlichen fügend, gab er lächelnd Anweisung, daß „Korl Bruer" als letzter deutscher Soldat auf französischem Boden photographirt werden sollte."
* „Gelder muß der Vater missen, wenn der Sohn studiren soll." Sieben „alte Herren" der Bonner Borussen haben in diesen Tagen aus Berlin ein Rundschreiben versandt, um dahin zu wirken, daß „die Söhne von Verwandten und Nahestehenden" in die „Borussia" zu Bonn eintreten. Kaiser Wilhelm II. habe als Prinz Wilhelm das Band der „Borussia" entgegengenommen und das Stiftungsfest der „Borussia" ein Jahr vor seinem Regierungsantritt mitzufeiern geruht. Trotzdem sei die Zahl der Corpsmitglieder gegenwärtig bis auf sieben zusammengeschrumpft. Das Circular glaubt die Ursache davon darin zu erblicken, daß falsche Gerüchte über den Aufwand der „Borussia" verbreitet seien. Zur Beruhigung der Eltern tljeilt das Circular mit, daß, nachdem für die „Borussia", also für sieben Studenten, zur Verwohlfeilerung der Studienkosten ein eigenes Corpshaus beschafft worden sei, eine Jahreszulage von rund 4500 M., „soweit nicht die einjährig-freiwillige Dienstleistung hinzutrete", für einen verständigen jungen Mann im Corps „Borussia" ausreiche. — Hm! Hm! Also 4500 M. per Jahr thuns im Nothfall. Ob das Circular in den Kreisen der Herren Eltern, die einen oder womöglich mehrere Söhne der edlen Studia zuführen wollen, besonders „zieht", ist wohl sehr die Frage. Der augenblickliche Stand der Bonner Borussen läßt vielmehr vermuthen, daß derartige „dicke" Eltern doch ziemlich „dünn" gesäet sein müssen. Unter den Unterzeichnern des Rundschreibens befinden sich die Reichstagsabgeordneten Graf von Mirbach-Sorquitten, Graf Döhnhoff-Friedrichstein, die Bundesrathsmitglieder Graf Lerchenfeld-Köferin und Graf von Hohenthal und Bergen. Schade, daß die größte Mehrzahl von Studiosen es versäumt haben, sich solche Väter anzuschaffen.
* Der Spielteufel. Am heiligen Abend nahmen sich in Monte Carlo zwei Personen infolge erlittener Verluste das. Leben. Ein junger Mann entleibte sich in der Nähe des Spiel- Hauses, der Andere, ein reicher junger Grieche, erschoß sich im „Grand Hotel", nachdem er die Summe von 200000 Francs verspielt hatte.


