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12/01/1890 Zweites Blatt
 
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Locales unb ^voVinzielles.

Gießen, 11. Januar.

lieber die Armenpflege in der Stadt Gießen im Jahre 1888/89 entnehmen wir dem Verwaltungsberichte Großh. Bürgermeisterei das Folgende: Es wurden für öffentliche Armenpflege verausgabt:

1) aus eigenen Mitteln der Armenkasse 20258.10 Mk.

2) aus Mitteln der Plock'schen Stiftung 3900. 3) Zuschuß aus der Stadtkasse 29 OOO.

zusammen 53158.10 Mk.

Die' Gesammtzahl der ständig Unterstützten betrug 289; hierunter befinden sich 210, welche auf Grund des Gesetzes ihren Unterstützungswohnsitz dahier erworben haben. Nicht -minder erheblich ist die Zahl derjenigen Familien und Per­sonen, welche vorübergehend mir Geld, Kleidern, Brenn­material und Lebensmitteln unterstützt werden mußten, der­jenigen, welche auf Grund des mit der Landes-Universität abgeschlossenen Vertrages unentgeltliche ärztliche Behandlung und Aufnahme in dem akademischen Hospital fanden und endlich derjenigen, welche für ihre Kinder Schulgeldnachlaß und freie Bücher erhielten. Außerdem waren 42 Kinder auf Kosten der Armenkasse in Privatpflege gegeben, darunter .36, deren Eltern bezw. Mütter dahier nicht heimathsberechtigt

zusetzen, die ihrem Zweck entsprechende Thätigkeit statuten­mäßig und thatsächlich ans den Kreis ihrer Vereins genossen beschränken. Beruht hiernach die Einführung und specielle Fassung dieser Gesetzesbestimmung aus aus­drücklichen einstimmigen und übereinstimmenden Beschlüssen der beiden Kammern der Stände noch neueren Datums, so dürfte schon hieraus hervorgehen, daß für die Großh. Regierung im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht wohl Veranlassung gegeben sein kann, mit einem zudem voraussichtlich aussichtslosen Abände­rungsvorschlag vor die Kammern zu treten. Hierzu liegt aber auch eine Begründung in der Sache selbst nicht vor, da die freie Vereinigung zu eignen wirthschaftlichen Zwecken ohne Roth Erschwerungen nicht unterworfen werden sollte und es kaum zu weit gehend erscheinen dürfte, wenn Kredit­genossenschaften für den Bereich ihres Wirkungskreises ge­stattet wird, auch von Nichtmitgliedern Capitalien oder Spar­einlagen entgegen zu nehmen lind wenn Wirthschastsgenossen- schaften zur Erreichung ihrer eigentlichen Zwecke unverwehrt bleibt, Wirthschaftsbedürsnisse anzukaufen und Wirthschafts- Erzeugnisse ihrer Mitglieder an Dritte abzusetzen. Vereinigungen zur billigeren Beschaffung von Bedürf­nissen des eigenen landwirthschaftlichen oder gewerblichen Be- triebs oder der eignen Haushaltung können, ebenso wie die Vereinigung zum Absatz der eigenen Wirthschastserzeugnisse (zu vergl. auch Art. 2 Ziff. 2 des genannten Gesetzes) als gewerbsteuerbare Betriebe nicht angesehen werden, während hingegen überall, wo es sich um eilten Handelsbetrieb mit Nichtmitgliedern der Genossenschaft handelt, auch bei der gegenwärtigen und in der vorliegenden Steuerfrage allein maßgebenden Gewerbsteuergesetzgebung die Verpflichtung zur Lösung von Gewerbspatenten und zur Entrichtung von Gewerb­steuer eintritt. Insoweit nun die Eingabe der Gewerb- treibenden darauf gerichtet ist, vor allem die, wie behauptet wird, auch mit Nichtmitgliedern Geschäfte machenden Cvnsurn- vereine und bezw. Haushaltungsvereine künftig der Gewerb­steuer, welcher sie wie die übrigen Gewerbtreibenden unter­liegen sollen, zu unterwerfen, so unterliegt der Erlaß einer allgemeinen Weisung an die einschlägigen Behörden, ihre Auf­merksamkeit in dieser Beziehung zu verschärfen, keinem An­stande, und würde zweifellos ein befriedigendes Ergebniß zu erzielen sein, wenn sich die an der Vorstellung beteiligten zahlreichen Gewerbtreibenden einigermaßen angelegen sein lassen wollten, den betreffenden Behörden, insbesondere den Steuercommissariaten, in der Sache an Die Hand zu gehen. Einer Abänderung des Gesetzes bedarf es, wie angedeutet, zur Herbeiführung dieses Zustandes nicht. Hiernach glaubt sich das unterzeichnete Großh. Ministerium dahin ergebenst aussprechen zu sollen, der vorliegenden Bitte willfährige Folge nicht zu geben."

Wir können uns mit der Auffassung der Großh. Re­gierung nur einverstanden erklären und haben daran in vor­stehendem Schreiben enthaltenen ausführlichen Begründung kaum etwas hinzuzufügen. Die gewerbsteuerliche Befreiung derjenigen Genossenschaften, Consum- und ähnlichen Vereine, welche von den gesetzlichen, hier jedoch nicht in Betracht kommenden Ausgaben abgesehen ihre Thätigkeit statuten­mäßig und thatsächlich auf den Kreis ihrer Vercinsgenossen beschränken, ist s. Zt. aus wohlerwogenen Gründen in das Gewerbsteuergesetz ausgenommen worden. Zu einer Ab­änderung dieser Gesetzesbestimmung liegt ein Anlaß nicht vor. Gegen Mißbräuche, wie sie in der Eingabe behauptet werden und dem daselbst abgedruckten Erlasse des Großh. Kreisamtes Alsfeld zu Grunde liegen, daß nämlich nicht selten Cvnsurn- vereine geistige Getränke zum unmittelbaren Genuß an eigens dazu eingerichteten, förmlichen Schenklokalen verabreichen, ist auf andere Weise als auf dem Wege der Steuergesetzgebung einzuschreiten. Was aber die in der Eingabe weiter behaup­tete Tbatsache anbelangt, daß derartige Genossenschaften und Vereine vielfach auch an Nichtmitglieder ihre Waaren ab­setzen, ohne deshalb zur Gewerbesteuer herangezogen zu werden, so dürfte allerdings der Erlaß einer allgemeinen Weisung an die einschlägigen Behörden, zu dem Zwecke, eine schärfere Aufmerksamkeit aus solche Vorkommnisse §u richten, sich empsehlen, da in derartigen Fällen zweifellos eine Um­gehung des Gesetzes liegen würde. Wir beantragen des­halb: die Zweite Kammer wolle an Großh- Regierung das Ersuchen richten, die Local-Steuerbehörden zu einer genauen Ueberwachung des Geschäftsbetriebes von Genossenschaften, Consum- und ähnlichen Vereinen in der Richtung zu veran­lassen, ob letztere einen, ihre Heranziehung zur Gewerbe­steuer begründenden Geschäftsverkehr mit Nichtmitgliedern be­treiben, im Uebrigen aber der rubricirten Eingabe keine Folge zu geben.

vermischtes. f

* Worms, 8. Januar. Vom 20. bis einschließlich 25. d. M. wird hier ein Reb lauseursus abgehalten werden. Die Vorträge und practischen Unterweisungen finden statt Vor­mittags von 912 Uhr und Nachmittags von 25 Uhr. Die Vorträge sind öffentlich und können auch von Nichttheilnehmern besucht werden. Ein Honorar ist nicht zu zahlen. Anmel­dungen sind, da die Zahl der Theilnehmer nur eine beschränkte sein kann, baldigst bei der Geschäftsstelle des landwirthschaft­lichen Vereins zu Worms, Gewerbeschulstraße 20, einzureichen. Es ist hierbei anzugeben, ob ein Mikroskop von dem sich An­meldenden mitgebracht wird.

* Cassel, 8. Januar. Zur dringenden Warnung für Alle, die es angeht, sei jetzt in der Zeit der oberflächlichen Bauten, der Häusereinstürze und zahllosen Unglücksfälle bei Neubauten re. ein Strafproceß kurz mitgetheilt, der heute gegen einen Baumeister aus dem Kreise Hersfeld vor Gericht hier verhandelt wurde. Am 6. Mai v. I. ereignete sich bei dem Neubau einer Mühle in Willigshain ein betrübender Unglücksfall. Die mehrere Meter tiefen Fundamente stürzten ein und wurden mehrere Maurer unter den einstürzenoen Erdmassen begraben. Einer blieb aus der Stelle todt, ein zweiter wurde schwer verletzt und lag mehrere Wochen krank,

waren. Im städtischen Hospital haben sich 13 Männer und 11 Frauen befunden. Im Landeshospital zu Hofheim waren 9 Personen (darunter 5 Ortsbürger), in der Landes- Irrenanstalt zu Heppenheim 4 Personen (darunter 1 Orts­bürger), in der Taubstummenanstalt zu Homberg, im Reichs­waisenhaus zu Lahr, in der Anstalt für Epileptische zu Bethel und in einer hiesigen Lehre je 1 Person untergebracht, während in Besserungs-Anstalten 9 Kinder erzogen werden. Die Kosten der Unterbringung iämmtlicher Personen werden theils ganz durch die Armenkasse bestritten, theils werden dazu namhafte Beiträge geleistet; die Untergebrachten waren mit den vorbemerkten Ausnahmen alle auf Grund des Gesetzes über den Unterstützungswohnsitz zu versorgen, von den in Besserungsanstalten untergebrachten 9 Kindern kommt auf ii das Gesetz über die Zwangserziehung vom 11. Juni 1887 zur Anwendung. Auf der Armenliste stehen 473 Familien oder einzelne Personen verzeichnet, für welche danach auf Grund bestehenden Vertrages der Anspruch aus freie ärztliche Behandlung, Verpflegung und Medicamente in der Universi­tätsklinik besteht; 85 derselben waren danach mit zusammen 1671 Verpflegungstagen in der Klinik untergebracht. In Gemäßheit des § 28 des Gesetzes über den Unterstützungs­wohnsitz mußten 71 ortsfremde männliche Personen mit zusammen 1851 Verpflegungstagen und 9 weibliche mit zusammen 270 Verpflegungstagen die ersteren zum größten Theil Handwerksburschen in das akademische Hospital, und 15 männliche Personen mir zusanunen 87 Verpflegungs­tagen wegen Platzmangel und dergl. in die Herberge zur Heimath 'eingewiesen werden, während mit Kleidungsstücken unterstützt werden mußten 20 männliche Personen und eine weibliche.

Das Vermögen der Armenkasse ist im Jahre 1888/89 aus der vorjährigen Höhe geblieben mit:

Grund und Boden 38 642. Mk.

Gebäude 50300.

Mobilien 7 305.

Kapitalien 258 744.47

354991.47 Mk.

Von der Plock'schen Stiftung wurden verausgabt 4446.31 Mk., darunter die obigen 3900 Mk. Zuschuß zur Armenkasse für Bestreitung von 13 Pfründen im städtischen Hospital. Das Vermögen der Stiftung hat sich um 603.77 Mk. erhöht auf 110396.63 Mk., welche bestehen aus:

Grundvermögen 12 640. Mk. Capitalvermögen 97 756.63

110396.63 Mk.

An neuen Stiftungen zu Gunsten hiesiger Armen ist im Jahre 1888/89 zugegangen eine solche von der verstorbenen Elisabethe Schmidt aus Marburg im Berrage von 7814.66 Mk. zu Gunsten bedürftiger unbescholtener Dienstmädchen und armer Wittwen, sowie zur Beschaffung von jSchubwerk für arme Schulkinder. Sodann haben die Erben des ver­storbenen Herrn Emil Pistor I. dessen Wunsch entsprechend der Stadt Gießen zu Gunsten der Stadtarmen ein Capital von 500 Mk. überwiesen.

Eine wesentliche und dankbar anerkannte Unterstützung in der Armen- und Krankenpflege hat die städtische Verwal­tung auch im Jahre 1888/89 Seitens der beiden dahier bestehenden Vereine erfahren.

I. Der allgemeine Verein für Armen- und Krankenpflege, welcher in diesem Jahre sein neuerbautes eigenes Schwesternhaus beziehen konnte, hat bei einer Thätig­keit von anfänglich 6, später 7 Schwestern in 349 Familien zusammen 626 Nachtwachen leisten lassen; er hat an 205 Familien Unterstützungen verabreicht, 17 kranke Kinder zur Badecur in das Elisabethenhaus in Bad-Nauheim geschickt. Die von dem Verein eingerichtete Kinderkrippe war an 286 Tagen geöffnet und hat 3228 Pflegetage gezählt; der durch­schnittliche Besuch ergibt demnach rund 11 Kinder. Die gesummten Aufwendungen des Vereins, ausschließlich seiner Baulasten und der Kosten des Haushaltes bis zum Bezug des neuen Schwesternhauses, haben in diesem Jahre 6748.42Mk. betragen; von Bezug des Neubaues ist an die Stelle der den Schwestern Seitens der Stadt bisheran gewährten freien Station im städtischen Hospital ein baarer Zuschuß von 1000 Mk. aus der Stadtkasse getreten. /

II. Der Verein für Krankenpflege beschäftigte im Jahre 1888/89 7 Schwestern, welche bei zusammen 2422 Tagwachen an 153 Personen, 1106 Nachtwachen an 91 Per­sonen leisteten; außerdem ertheilten dieselben noch 387 Massagen und statteten 223 einzelne Krankenbesuche ab. Die gesummten Aufwendungen des Vereins haben für diese Zeit 2496.68 Mk. betragen.

ein dritter Maurer erhielt leichte Verletzungen, die anderen kamen mit dem Schrecken davon. Als Ursache des Einsturzes wurde ermittelt, daß der leitende Baumeister es verabsäumt hatte, das Erdreich abzusprießen; er hatte das, obwohl bei einem Mühlenbau sehr tiefe Fundamente nöthig sind, nicht für angezeigt gehalten und einem Warner, der ihn auf die Gefahr aufmerksam machte, gesagt, bei dem schlechten Accord könne er nicht noch solche extraen Kosten aufwenden. Das Absprießen möge der Müller eventuell selber besorgen. Der leichtsinnige Maurermeister wurde wegen fahrlässiger Tödtung zu 6 Monaten Gefängniß verurtheilt.

* Wer war der letzte deutsche Soldat, welcher nach voll­ständig bezahlter Kriegsentschädigung 1873 den Boden Frank­reichs verlassen? Der Biograph des Feldmarschalls Edwin von Manteuffel, Karl Heinrich Keck, beantwortet diese Frage in anscheinend zuverlässiger, jedenfalls aber unerwarteter Weise durch nachstehende Darlegung:Der 16. September war der Tag, an welchem wir endlich die Grenze über­schritten. Dicht am Grenzpfahl hatte sich General von Man­teuffel mit seinem Stabe aufgestellt, um seine Truppen beim Verlassen des feindlichen Reiches noch einmal Revue passiren zu lassen: es war auf dem Schlachtfelde von Vionville, wo wir uns zum ersten Male wieder nach drei langen Jahren einem deutschen Grenzpfahl näherten. Mit lautem Hurrah zogen Bataillon auf Bataillon, Cavallerie und Artillerie in strammem Parademarsch bei unserem General vorüber, zu­letzt wir denn unser Bataillon war an den Schluß be­sohlen die es sicherlich nicht am schlechtesten machten. Dann ließ der General die ganze Bagage vorüberziehen, befahl hierauf seinem Stabe, vorauszureiten, und setzte sich dann selbst, tief sinnend, hinter allen Anderen in Bewegung es war klar, er wollte der letzte deutsche Soldat auf dem französischen, so blutig besiegten Boden sein. Und wer hätte daran zweifeln können, daß er es war! Hatten wir doch keine Patrouille, geschweige denn irgend einen Trnppen- theil mehr hinter uns gelassen. Der letzte deutsche Soldat auf französischem Boden! Welch tausend ernste. Gedanken mochten sich im Hinblick auf diese Thatsache in dem Geist des Feldherrn kreuzen, der mit diesem Moment eine der wichtigsten Perioden der Weltgeschichte beendet hinter sich liegen sah! Da ertönten plötzlich, gerade als der General wieder in der Höhe unseres Bataillons angekommen war, laute donnernde Hufschläge eines im vollen Galopp hinter uns heransprengenden Pferdes, Alles drehte sich um, undKork Bruer, Korl Bruer" ertönte es von den Lippen der Hintersten. Und er war es, der biedere Karl Brauer, ein sich durch das Gegentheil von Schönheit und Straffheit auszeichnender Trainsoldat, der Pferdebursche unseres Regiments-Adjutanten, heranrasend mit einer Pserdehalfter, welche er im letzten Quartier vergessen und schleunigst wieder geholt hatte. Nur wenige Augenblicke und plötzlich begann ein Lächeln, ein Murmeln, schließlich eine laute Heiterkeit, die sich, stürmisch und stürmischer werdend, von Compagnie zu Compagnie fort­pflanzte, bis sie bald daS ganze Bataillon erfüllte, ein Blick auf das ernste Gesicht unseres Führers und die ersten EntschuldigungsworteKorl Bruers" hatten das ganze Comische der Situation mit einem Schlage aller Augen ent­hüllt. Nicht der schlachtengeübte Feldherr, nicht der siegge­wohnte Führer und Oberbefehlshaber der Occupationstruppen nein,Korl Bruer", der biedere, wenn auch nicht impo- nirende Uckermärker und Trainsoldat war der letzte deutsche Soldat auf französischem Boden gewesen, er war es, welcher die ganze historische Bedeutung dieses Momentes in seiner eigenen hervorragenden Person zum Ausdruck brachte. General v. Manteuffel wollte anfangs böse werden, man sah es ihm an, wie er seinen Aerger niederzukämpsen suchte; doch bald mußte auch er dem Comischen der Situation nach­geben und, sich dem Unvermeidlichen fügend, gab er lächelnd Anweisung, daßKorl Bruer" als letzter deutscher Soldat auf französischem Boden photographirt werden sollte."

*Gelder muß der Vater missen, wenn der Sohn studiren soll." Siebenalte Herren" der Bonner Borussen haben in diesen Tagen aus Berlin ein Rundschreiben versandt, um dahin zu wirken, daßdie Söhne von Verwandten und Nahe­stehenden" in dieBorussia" zu Bonn eintreten. Kaiser Wil­helm II. habe als Prinz Wilhelm das Band derBorussia" entgegengenommen und das Stiftungsfest derBorussia" ein Jahr vor seinem Regierungsantritt mitzufeiern geruht. Trotz­dem sei die Zahl der Corpsmitglieder gegenwärtig bis auf sieben zusammengeschrumpft. Das Circular glaubt die Ur­sache davon darin zu erblicken, daß falsche Gerüchte über den Aufwand derBorussia" verbreitet seien. Zur Beruhigung der Eltern tljeilt das Circular mit, daß, nachdem für die Borussia", also für sieben Studenten, zur Verwohlfeilerung der Studienkosten ein eigenes Corpshaus beschafft worden sei, eine Jahreszulage von rund 4500 M.,soweit nicht die einjährig-freiwillige Dienstleistung hinzutrete", für einen ver­ständigen jungen Mann im CorpsBorussia" ausreiche. Hm! Hm! Also 4500 M. per Jahr thuns im Nothfall. Ob das Circular in den Kreisen der Herren Eltern, die einen oder womöglich mehrere Söhne der edlen Studia zuführen wollen, besonderszieht", ist wohl sehr die Frage. Der augenblickliche Stand der Bonner Borussen läßt vielmehr vermuthen, daß derartigedicke" Eltern doch ziemlichdünn" gesäet sein müssen. Unter den Unterzeichnern des Rund­schreibens befinden sich die Reichstagsabgeordneten Graf von Mirbach-Sorquitten, Graf Döhnhoff-Friedrichstein, die Bun­desrathsmitglieder Graf Lerchenfeld-Köferin und Graf von Hohenthal und Bergen. Schade, daß die größte Mehrzahl von Studiosen es versäumt haben, sich solche Väter anzu­schaffen.

* Der Spielteufel. Am heiligen Abend nahmen sich in Monte Carlo zwei Personen infolge erlittener Verluste das. Leben. Ein junger Mann entleibte sich in der Nähe des Spiel- Hauses, der Andere, ein reicher junger Grieche, erschoß sich im Grand Hotel", nachdem er die Summe von 200000 Francs verspielt hatte.