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12/01/1890 Zweites Blatt
 
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Nr. 1V. Zweites Blatt. Sonntag den 12. Januar 1890.

Der chießcner Anzeiger erscheint täglich, mit Ausnahme deS Montags.

Die Gießener

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2lmtlid?er Theil.

Bekanntmachung.

Mittwoch den HS. Januar 1890,

Nachmittags 2Vr Uhr, wird aus LonyS Felsenkeller zu Gießen (Westanlage) eine General-Versammlung deS landwirthschaft- lichen Bezirksverein- abgehalten werden.

Alle Mitglieder des landwirthschastlichen Bezirksvereins und der landwirthschastlichen Localvereine und alle sonstigen Freunde der Landwirthschaft werden zu dieser Versammlung hierdurch ergebenst eingeladen.

Die Herren Bürgermeister werden ersucht, den in ihren Gemeinden wohnenden Mitgliedern des Vereins von dieser Einladung Kenntniß zu geben und auf zahlreichen Besuch der VersammKrng hinzuwirken.

Tagesordnung:

1. Vortrag des Herrn Dr. von Peter zu Friedberg über die Behandlungsweise und Verwendung des Stalldüngers und künstlichen Düngers.

2. Vortrag des Herrn Professors Dr. Thaer zu Gießen über das ThemaUntersuchungen über Grundsteuer- Reinertrag, Pachtzins und Pächtercapital."

3. Antrag des Herrn Oeconomen I. Güngirich aus Ausbildung junger Grobschmiede in der Reparatur und dem Schärfen der Pflüge neuerer Construction auf Kosten des landwirthschastlichen Bezirksvereins.

4. Berathung.über die Frage, aus welchen Gegenden von Seiten des Vereins im nächsten Frühjahre Saathafer bezogen werden soll.

Gießen, den 27. December 1889.

Der Director des landwirthschastlichen Bezirksvereins Gießen. Jost.

Deutsches Heid?.

Darmstadt, 7. Januar. Der Bericht des Ersten Aus­schusses Zweiter Kammer über die Eingabe einer großen Anzahl Gewerbtreibender des Großherzogthums, betreffend die Besteuerung des Gewerbebetriebes der Cozrsumvex eine, bezw Hausfrauen vereine im Großherzogthum Hessen, erstattet von dem Abgeordneten Wolsskehl, hat folgenden Wortlaut: Die rubricirte Eingabe, welche unterm 25. April 1889 an das Präsidium der Zweiten Kammer gerichtet wurde, ist seinerzeit sämmtlichen Mitgliedern in Druckexemplaren zugegangen. Schon deßhalb erscheint ein wiederholter Abdruck an dieser Stelle überflüssig, überdies ist aber auch der wesentliche Inhalt aus dem hiernächst folgenden Schreiben des Grvßh. Finanzministeriums an den

Vorsitzenden des Ausschusses hinreichend ersichtlich. Dieses Antwortschreiben auf die seinerzeit gestellte Bitte um Mein­ungsäußerung datirt vom 10. December 1889 und hat folgenden Wortlaut:Unter Rückschluß der mit gefälligem Schreiben Eurer Hochwohlgeboren vom 7. Mai ds. Js. zur Meinungsäußerung hierher gelangten Vorstellung, die Be­steuerung des Gewerbebetriebes der Consumvereine bezw. Haussrauenvereine im Großherzogthum Hessen betreffend, und zugleich in Erledigung des Erinnerungsschreibens vom 22. v. Mts. beehrt sich das unterzeichnete Ministerium das Nachfolgende ergebenst zu erwidern: In der genannten im Druck übergebenen und mit zahlreichen Unterschriften von Gewerbrreibenden aus den drei Provinzen des Großherzog­thums versehenen Eingabe wird an die hohe Zweite Kammer der Stände die Bitte gerichtet: dieselbe wolle Großherzogliche Staatsregierung um eine Gesetzesvorlage ersuchen, durch welche in erster Linie die Pos. 10 des Art. 2 des hessischen Gesetzes vom 8. Juli 1884, die gleichmäßige Besteuerung der Gewerbe betreffend, gestrichen werde. Zur Begründung dieses Gesuches wird geltend gemacht, daß schon durch die Gesetzgebung über die privatrechtliche Stellung der Erwerbs­und Wirthschastsgenossenschaften die Genossenschaften zum gemeinschaftlichen Einkauf von Wirthschastsbedürfnissen im Großen und Absatz in kleineren Partien an ihre Mitglieder die sogenannten Consumvereine mit einer Reihe von Vorrechten den selbstständigen Gewerbtreibenden gegenüber ausgestattet seien, so zwar, daß sie sogar zum Verkauf und Ausschank geistiger Getränke Concessionssreiheiten genössen. Dazu komme dann die wesentliche Begünstigung der Frei- gebung von Entrichtung der Gewerbesteuer, welche ihnen durch das Gewerbesteuergesetz vom 8. Juli 1884 verliehen worden sei. Es erscheine nun als Thatsache, daß die Con­sumvereine an vielen Orten des Großherzogthums Verkaufs­stellen mit stets offenem Laden unterhielten und sich nicht nur mrt dem Verkauf von eigentlichen Wirthschastsbedürfnissen, wie Sämereien, Dungstoffe u. s. w., befaßten, sondern auch alle möglichen Lebensbedürstusse, Colonial-, Material-, Manu­faktur- und Eisenwaaren verkauften, wobei der Verkauf an Nichtmitglieder vielfältig stattfinde und in den meisten Fällen ein gewerblicher Gewinn erzielt werde. Es sei unter diesen Umständen nicht mehr als billig, daß die Consumvereine in Bezug auf die Pflicht der Steuerzahlung den selbstständigen Gewerbtreibenden gleichgestellt würden, wenn nicht der solide Detailhandel, besonders auf dem Lande, ganz vernichtet werden solle. Insbesondere sei es der kleine Gewerbtreibende, welcher die Concurrenz gegenüber der Steuerfreiheit der Consumvereine auszuhalten nicht im Stande sei. Die Ein­gabe erstrebe nur die Erfüllung gleicher Pflichten für Jeder­mann, also für die Consumvereine ebenso wie für die Gewerb­treibenden, und stelle aus diesem Grunde das erwähnte

Gesuch. Das dem gegenwärtig giltigen vorausgegangene Gewerbesteuergesetz vom 4. December 1860 hatte bei der zur Zeit noch geringen Entwickelung des Genossenschafts­wesens begreiflicher Weise eine die hier in Rede stehende Gewerbesteuerpflicht regelnde Bestimmung noch nicht enthalten. Bereits auf dem 22. Landtag (187678) kam jedoch, aus Veranlassung der Interpellation des Abgeordneten Stephan (Osthofen), die Heranziehung der Erwerbs- und Wirthschasts- genossenschaften zur Gewerbesteuer betreffend, der Gegenstand zur Verhandlung und hat die Großh. Regierung bei der Beantwortung ihre bezüglichen Grundsätze dargelegt. Bei der Verhandlung des 23. Landtags (187981) führten so­dann mehrere einschlägige Vorstellungen zu dem Ersuchen an die Großh. Regierung: diejenigen Erwerbs- und Wirthschafts- genossenschasten, welche unbeschadet der Freiheit, auch von Nichtmitgliedern Capitalien -oder Spareinlagen gegen Zinsen­bezug entgegenzunehmen ihre Geschäftstätigkeit statuten­mäßig auf die Vereinsgenossen beschränken, zur Gewerbesteuer nicht zuzuziehen, in welchem Sinne von da an verfahren worden ist. Im wesentlichen in Uebereinstimmung hiermit enthielt der den Ständen am 4. März 1882 vorgelegte Gesetzentwurf, die gleichförmige Besteuerung der Gewerbe betreffend, zum Theil in Anschluß an Art. 18 des Königlich Bayerischen Ge­werbsteuergesetzes vom 19. Mai 1881 in Art. 2 Ziff. 10 die Bestimmung, daß: diejenigen Erwerbs- und Wirthschasts- genossenschasten, welche, unbeschadet der Freiheit auch von Nichtmitgliedern Capitalien und Spareinlagen entgegenzu­nehmen, die ihrem Zweck entsprechende Thätigkeit statuten­gemäß und tatsächlich auf den Kreis ihrer Vereinsgenossen beschränken und nicht die Erzielung eines gewerblichen Ge­winns anstreben, der in Art. 1 ausgedrückten Verpflichtung zur Patentlösung und Steuerzahlung nicht unterworfen sein sollten. Die Bestimmung ging indeß mit veränderter Fassung aus den Verhandlungen hervor, indem und zwar mit Stimmen­einhelligkeit nicht nur nach einem Anträge des Abgeordneten Haas und Genossen der Passus:Wirthschaftsbedürfnisse ein­zukaufen und Wirthschaftserzeugnisse ihrer Mitglieder an Dritte abzusetzen" hinter dem Worteentgegenzunehmen" zur Ein­schaltung gelangte, sondern auch nach dem Anträge des be­richtenden Ausschusses der aus dem Bayerischen entnommene Schlußsatz:und nicht die Erzielung eines gewerblichen Ge­winns anstreben" in Wegfall kam, so daß inhaltlich der von den Bittstellern angefochtenen Bestimmungen des mehrer­wähnten gegenwärtig gültigen Gesetzes vom 8. Juli 1884 von der Verpflichtung zur Einholung von Gewerbspatenten und Entrichtung von Gewerbsteuer befreit sind: diejenigen Er­werbs- und Wirthschastsgenossenschaften, welche, unbeschadet der Freiheit, auch von Nichtmitgliedern Kapitalien und Spar­einlagen entgegenzunehmen, Wirthschaftsbedürfnisse anzukaufen, und Wirthschaftserzeugnisse ihrer Mitglieder an Dritte ab­

Feuilleton.

Jettchen Schnetterschachtrl.

(Mainzer Mundart.)

Do hab ich erst letzthin im e Blatt gelese, daß m'r an verschiedene Orte drowwe im Badische sogen. Haushallungsschule gegründ hätt, wo junge Mädercher sowohl Koche, wie aach sunst Alles, was zu e're gediegene Haushallung gehöre dhut, lerne könnte.

Sich so etwas is alleweil in unserem verzwickte Zeitalter werklich höchst zeitgemäß. Derartige Anstalte könnte m'r aach bei uns sehr gut brauche, dann in dere Hinsicht is es aach hier noch uit zum Beste bestellt.

Du lieber Gott Koche lerne! Deß fällt jo in der Regel unsere junge Dämcher gar nit ein!

Ei deß seh ich jo an meiner Herrschaft ihre zwä höhdre Döchtercher, was die vum Kochelerne immer noch sor ver­kehrte Begriffe hawe! Deß Koche Halle die in der Regel unner ihrer Würde, weil deß nor uns Dienstbote zu­komme dhet! . . .

Wann awer so e Mädche emol später verheirath is, do siehts gewöhnlich erst ein, wie iwwel dran als es is, wanns vum Koche nix versteht dann die Männer wolle heitzudag vor alle Dinge was Guts geköchelt un gebäckelt hawe, wann m'r se bei guter' Laune erhalte will . . .

O, lern mich äns die Männer kenne! Wann se nit was Ordliches uff de Disch gestellt kriehe, do gehn se enaus in's Wertshaus esse, un dodorch kost die Haushallung zuletzt grad des Doppelte!

Schun Morjens um 10 Uhr werd do e halb Portion Goulasch odder e halb Portion Kalbsragout gesse un en Schoppe dezu getrunke . . . . Un wann se dann Mittags

f

zum Esse Hämkumme, do hawe se gewöhnlich kän Appetit mehr . . .

Do schmeckt d'n nadirlich deß truckene Rindfläsch nit, deß wo oft so hart is als wie Sohleledder- un deß Gemüs is aach nor sehr feite nooch ihrem Geschmack, dann es is kän Kraft un kän Saft drin. Mitunner is es hie und do aach als emol angebrennt odder versalze un die Kartoffele sin aach als nor halber gar, so daß se äm oft in der Kehl drein stiA, bleibe.

Un was is schließlich deß End vum Lied? Es gibt Spectakel, der Mann brummt, die Fraa flennt, weil se mänt, sie dhet Unrecht gedhan kriehe, die Vorwürf nemme gar kän End mehr un der häusliche Friede is Widder emol uff längere Zeit gestört . . .

Sich, sehn Se, e so gehts, wann e Fraa in ihrer Jugend nit Koche gelernt Hot ... . Mit Clavierklimpern odder mit gelehrte deutsche Uffsätz un französische Brocke losse sich die Männer alleweil nit abspeise, weil dodevun aber leider feiner nit satt werre dhut.

Un drum, ihr Mädercher, lernt vor alle Dinge koche un habt kän Angst nit, daß ihr eure zarte Händelcher dreckig mache dhet! Bekümmert euch mehr um die Haushallung, wann ihr später emol gute Hausfraue werre wollt, domit ihr nit vun uns Dienstbote abzuhänge braucht . . .

Un wann ihr aach als Madame emol nit selbst zu koche braucht, do wißt ihr doch wenigstens, wies gemacht werre dhut, so daß euch euer Köchin zuletzt kän X sor e 11 vor­mache kann.

Es is wirklich traurig, daß ich, als Dienstmädche, euch deu gute Rath gewwe muß. Awer ich wähs, wies gewisse Dienstbote mitunner als mache, dene ihr Gemüth verrisse is un die durch die inhumane Behandlung vun ihre Madame

e so verbisse sin, daß se sich immer vun Herze freue, wann se ihre Herrschafte so en rechte Druck andhun könne.

Jwer deß Thema könnt ich Ihne en ganze Tag lang verzähle, wann ich zuletzt nit Augst hätt, ich dht m'r Widder emol ganz gewaltig mei Maul verbrenne.

* Begreiflich. In einer seit Jahren friedlich miteinander poculirenden Tischgesellschaft, die in einem angesehenen Hernalser Gasthause ihren Sitz hat, befindet sich auch, wie dasNeue Wiener Tagebl." erzählt, ein älterer Herr, der die kleine Schwäche hat, bei festlichen Gelegenheiten stets um ein" Viertel zu viel zu trinken. Diesmal aber, als der Sylvesterabend in Sicht kam, erklärte der alte Herr, daß er sich heuer curios in Acht nehmen werde - wenn man zu viel trinke, erhitze man sich und dann riscire man die ver . . . Influenza; deßhalb sei er gesonnen, am Sylvesterabend seinen Wein tüchtig mitGieß" (Gießhübler Wasser) verdünnt zu sich zu nehmen und auf diese Weise das europäische Gleichgewicht zu erhalten. Der Sylvesterabend kam heran und fröhlich und munter saß die Stammgesellschaft beisammen. Der alte Herr hatte eine große Flasche Gießhübler vor sich, aus der er seinen Wein fleißig wässerte und der auch bald eine zweite und eine dritte folgte. Aber in ganz auffallender Weise äußerte sich bei dem Manne mit den Mäßigkeitsvorsätzen der reichliche Wassergenuß: er hatte, als die Uhr Mitternacht schlug, einen bleiben wir beim Hernalser Ausdrucke Schwomma", der sich früheren Leistungen ganz ebenbürtig zur Seite stellen konnte. Die Sache war aber auch ganz natürlich, denn zwei Juxbrüder aus der Gesellschaft hatten sich den Scherz gemacht, in die zweite und dritte Gießhübler- flasche Heurigen füllen zu lassen. Und den hatte der Ahnungslose für Gießhübler getrunken.