Nr. 10. Erstes Blatt..
Sonntag den 12. Januar
1890
Der
Hießener Anzeiger erscheint täglich, mit Ausnahme des Montags.
Die Gießener AamitienVtätter werden dem Anzeiger wöchentlich dreimal beigelegt.
Gießener Anzeiger
Keneral-Mnzeiger.
Vierteljähriger Aöonnementspreiir 2 Mark 20 Pfg. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen 2 Mark 50 Pfg.
Redaction, Expedition und Druckerei:
Schutstraße Str.l. Fernsprecher 51.
Anrts- imb Anzeigsblatt für den 'Kreis Gieren.
■*■£ I Hratiskeikage: Hikßmer IamikienöKtter.
Alle Annoncen-Bureaux des In- und Auslandes nehmen Anzeigen für den „Gießener Anzeiger" entgegen.
Amtlicher TheU.
Gefunden: 1 Handtuch, 1 Medaillon, 1 Siegelring, 1 Krankenkaffenbuch, 1 Peitschenstiel, 1 Beißzange, 1 Laterne, 1 Portemonnaie mit Inhalt, 4 Spulchen-
Gießen, am 11. Januar 1890.
Großherzogliches Polizemmt Gießen.
Fresenius.____________
Bekanntmachung,
die Prüfung der Bewerber um die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Militärdienst im Frühjahr ld9O betreffend.
Diejenigen jungen Leute, welche beabsichtigen, sich der im Frühjahr 1890 stattfindenden rubr. Prüfung zu unterziehen, werden hierdurch aufgesorkert, ihre desfallsigen Gesuche um Zulassung bei Meidung des Ausschluffes von dieser Prüfung
spätestens bis zusn 1. Februar 1890
bei der unterzeichneten Commifston einzureichen.
Hinsichtlich der Anbringung der Gesuche wird im Speciellen das Folgende bemerkt:
1) Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs- Commission nur dann einzureichen, wenn der sich Meldende im Großherzogthum Hessen seinen dauernden Aufenthaltsort hat.
2) Die Zulassung zur Prüfung kann nicht vor vollendetem 17. Lebensjahr erfolgen-
3) Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein. Auch erscheint es zweckdienlich, wenn die nähere Adresse angegeben wird.
4) Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen:
a. Geburtszeugniß,
d. Einwilligungs-Attest des Vaters oder Vormundes mit der Erklärung über dessen Bereitwilligkeit, den Freiwilligen während einer einjährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten, sowie die Kosten für Wohnung und Unterhalt zu übernehmen Die Fähigkeit hierzu ist obrigkeit- lich zu bescheinigen und muß die Unterschrift des Vaters oder Vormundes beglaubigt sein;
c. ein Unbescholtenheitszeugniß, welches von der Polizei-Obrigkeit oder der Vorgesetzten Dienstbehörde auszustellen ist;
d. ein selbstgeschriebener Lebenslauf.
5) IN dem Gesuche ist außerdem anzugeben, in welchen zwei fremden Sprachen (von Französtsch, Englisch, Lateinisch und Griechisch) der sich Meldende geprüft sein will.
6) Ist*bereits früher ein Gesuch um Zulassung zur Prüfung eingereicht worden, so bleibt dem erneuten Gesuche nur ein Unbescholtenheitszeugniß beizulegen.
Heber die Ansorderungen, welche an bie, zu Prüfenden gestellt werden, gibt die Prüfungs-Ordnung (Anlage 2 zur Wehr-Old. vom 22. Novbr. 1888 — Reg.-Bl. Nr. 5 von 1889) Ausschluß.
Bezüglich des Prüfungstermins, sowie des Lokals, in welchem die Prüfung statlfindet, erfolgt event- weitere Bekanntmachung ; auf specielle Ladung kann nicht gerechnet werden.
Darmstadt, den 20. December 1889.
Großh. Prüfungs-Commission für einjährig Freiwillige.
Der Vorsitzende:
Dr. Zeller.
politische Ueversicht.
Gießen, 11. Januar.
Zur Theilnahme an dem Leichenbegängnisse der Kaiserin Augusta waren von auswärtigen Fürstlichkeiten bis Freitag Abend in Berlin u. A. eingetroffen: Der König von Sachsen, der Kronprinz von Schweden, der Großherzog und der Erb- großherzog von Mecklenburg-Strelitz, der Herzog von Coburg, der Erzherzog Franz Ferdinand von Oesterreich-Este, der Herzog von Edinburg, der Prinz Wilhelm von Württemberg, der Fürst von Schaumburg-Lippe, der Erbprinz von Waldeck, die Prinzen Christian und Julius von Schleswig-Holstein, der Fürst von Hohenzollern u. s. w.
Den vielfachen Muthmaßungen über den Zeitpunkt für die Neuwahlen zum Reichstage ist nunmehr durch die kaiserliche Verordnung, welche die Wahlen auf Donnerstag, den 20. Februar, festsetzt, ein Ende gemacht worden. Wenig mehr als fünf Wochen liegen demnach zwischen heute und dem entscheidenden Tage, an welchem die Reichstagswähler abermals an die Urne treten und auf allen Seiten wird man sich bestreben, diesen verhältnißmäßig nur noch kurzen
Zeitraum nach Kräften für die Bearbeitung der Wählermassen auszunutzen. Allgemein dürste die Festsetzung der Wahlen noch im Februar und dazu noch auf den Tag, an welchem das Mandat des gegenwärtigen Reichstages abläust, überrascht haben, da man dem Zeitpunkt für die Wahlen noch nicht so nah glaubte und vielfach annahm, dieselben würden vielleicht erst gegen das Frühjahr hin stattffnden, zumal offi- ciöserseits noch nicht das Mindeste in dieser Frage verlautete. Fast scheint es demnach, als ob man an leitender Stelle mit der eventuellen Rothwendigkeit einer Auflösung des jetzigen Reichstages rechnete, wozu unter Umständen die Frage des Socialistengesetzes allerdings den äußeren Anlaß abgeben könnte. Sollte es indessen hierzu doch nicht kommen, so wird das Parlament freilich noch scharf arbeiten müssen, wenn es mit seinen Geschäften nicht bis in die letzten und aufregendsten Tage des Wahltreibens hinein kommen will- ob das letztere möglich sein wird, dürfte sich ja aus dem weiteren Verlause der parlamentarischen Verhandlungen bald ergeben.
Die in französischen Blättern aufgetauchten Gerüchte von einem englisch-italienischen Conflicte in den abyssinischen Angelegenheiten werden von römischen Preßstimmen als vollkommen unbegründet erklärt. Der „Capitano Fracassa" hebt die freundliche Haltung Englands gegenüber dem zwischen Italien und Abyssinien abgeschlossenen Vertrage hervor und erklärt, diese Haltung widerlege vollständig die erwähnten Gerüchte.
Der diplomatische Vorstoß Rußlands in Sachen der bulgarischen Anleihe erfährt allseitig eine kaltblütige Beurthci- lung. Dieselbe rechtfertigt sich um so mehr, als den russischen Vertretern im Auslande von ihrer Regierung anscheinend empfohlen worden ist, die Sache mit großer Vorsicht zu behandeln. Es geht dies wenigstens daraus hervor, daß die Bemerkungen, welche die Vertreter Rußlands in Betreff der bulgarischen Anleihe bei den Mächten ossiciell zu machen hatten, die Zulassung der Anleihe an den Börsen von Wien und Pest mit keiner Silbe erwähnen- eine entgegengesetzte Meldung des „Temps" hat sich als vollkommen unbegründet herausgestellt. Immerhin scheint aber Rußland eine größere diplomatische Action in der bulgarischen Frage zu planen, denn nach der „K. Z." erblickt Rußland eine weitere Verletzung des Berliner Vertrages durch Bulgarien in der neuen, zwischen Bulgarien und England vereinbarten Handelsconvention, falls sie ohne Zustimmung des Sultans abgeschlossen sein sollte. Ob der russische Einspruch gegen die englischbulgarische Handelsconvention einen besseren Erfolg haben wird, als sich von dem Einsprüche Rußlands gegen die bulgarische Anleihe behaupten läßt, kann einstweilen getrost dahingestellt bleiben.
Deutsches Reich.
Darmstadt, 6. Januar. Das Verordnungsblatt für die evang. Kirche des Großherzogthums Hessen Nr. 17 enthält ein Ausschreiben vom 26. November 1889 an die evang. Pfarrämter, welches besagt: Der zu Marburg i. H. abgehaltene achte deutsche evangelische Kirchengesangvereinstag hat in seiner Hauptversammlung über Knabenchor und Kinderchor und ihre Verwendung beim evangelischen Gottesdienst sehr eingehende und lehrreiche Verhandlungen geführt. Wenn auch das von dem erfahrenen Leiter des berühmten Salzunger Kirchenchors erstattete Referat über die Schulung der Knaben für den Kirchengesang ein nicht überall erreichbares Ideal darstellt, so enthält sein Vortrag so viel wichtiges und allgemein brauchbares, daß wir geglaubt haben, die möglichst weite Verbreitung seiner Ausführungen unterstützen zu müssen. Wir senden gleichzeitig jeder evangelischen Pfarrei ein Exemplar der Denkschrift und fordern Sie aus, dieselbe den mit dem Gesangunterricht, dem Organistendienst oder Cantorendienst beauftragten Herren Lehrern mitzutheilen und auch Ihrerseits daraus hinzuwirken, daß überall, wo die Verhältnisse es gestatten, Knaben- oder Kinderchöre in der angegebenen Weise zur Unterstützung des Kirchengesangs und Gottesdienstes herangezogen werden.
Ausland.
Zanzibar, 9. Januar. Die deutschen und englischen Kriegsschiffe feuerten heute von 8 Uhr Morgens bis zum Mittag in gemessenen Pausen Salven ab zu Ehren der verstorbenen Kaiserin Augusta.— Es verlautet, das Befinden Emins sei wesentlich besser- er ist schon im Stande zu gehen.
Deutscher Rerctzstag.
40. Plenarfitzung. Freitag den 10. Januar 1890, 12 Uhr.
Die zweite Etatberathung wird mit dem 'Spe ei al c tat der Marine-Verwaltung fortgesetzt und zwar mit den „Einmaligen Ausgaben".
Abg. Rickert Xdfr.) fragt, ob wirklich mit Sicherheit anzunehmen ist, daß die sämmtlichen geforderten Beträge noch im laufenden Rechnungsjahre aufgebraucht werden. Die Rothwendigkeit der geforderten Schiffsneubauten ist in keiner Weise dargethan. Es muß Verwahrung dagegen eingelegt werden, daß bei den Erörterungen über den Aviso für größere Commando-Verbände die Person des Kaisers in die Debatte gezogen würde, wie dies von der Cartell-Preffe geschehen ist. Viele Dinge in der Marine liegen zur Zeit noch völlig unklar, so ob die Docks ausreichen, was ich bezweifele, trotz der entgegengesetzten Versicherung der Regierung- auch wird viel von einem Verkaufe älterer Schiffe unserer Kriegsmarine gesprochen. Die Unterscheidungen von Seemächten erster, zweiter und dritter Ordnung haben keinen Zweck. Seit dem Abgänge des Herrn v. Caprivi haben sich die Forderungen der Marine bedeutend erhöht. Ueber die Fortentwickelung unserer Marine hat sich ein völliger Umschwung der Meinungen vollzogen. Die gegenwärtige Forcirung des Schiffsbaues wird schließlich zu einer wirthschaftlichen Calamität führen.
Staatssecretär Heusner vertheidigt die Position des Etats-Entwurfs, bedauert die von der Commission vorgeschlagenen Streichungen und vertheidigt namentlich den Bau der Kaiseryacht, da die gegenwärtig für Seine Majestät benutzte Dacht „Hohenzollern" eine für den modernen Schiffsverkehr bei Weitem nicht mehr genügende Fahrgeschwindigkeit besitze.
Abg. Dr. Windthorst (Ctr.): Es muß bei der Marine sorgfältig unterschieden werden, was absolut nöthig ist und was nicht. Nur das erstere können wir bewilligen. Allerdings muß die Regierung ihre Vorschläge von vornherein nach diesem Principe formuliren, das Haus kann nur schwer entscheiden, ob Forderungen nöthig sind oder nicht. Möge die Regierung den Bogen nicht zu straff spannen. Es liegt nahe, den Rücktritt Caprivis in Zusammenhang zu bringen mit veränderten Gesichtspunkten in unserer Marine- Entwickelung. Von einer bloßen Küstenvertheidigung kann doch nicht mehr die Rede sein, wenn wir einen großen Theil der Flotte nach Afrika schicken müssen. Kann man uns die Versicherung geben, daß mit der Bewilligung der hier geforderten Panzer die Sache zu Ende ist? Ich glaube das nicht und bin deßhalb um so vorsichtiger. Die Forderung für die Kaiseryacht hat im Lande einen nicht angenehmen Eindruck gemacht. Von der absoluten Rothwendigkeit dieser Forderung, wie sie hier gemacht ist, kann ich und ein großer Theil meiner Freunde mich nicht überzeugen. Es scheint mir am besten, wir lehnen die Sache ab und lassen die Wähler entscheiden - dann kann ja der nächste Reichstag die Bewilligung aussprechen. Um den Manöver» zu folgen, sind so theure Schiffe nicht nöthig. „Nelson" war viel weniger gut eingeschifft. Bis jetzt ist der Beweis für die Rothwendigkeit dieser Forderung nicht erbracht und darum sage ich heute: „Nein!"
Abg. Woermann (nl.): Das Ausgraben alter Detck- schriften, wie es Herr Rickert liebt, hat gar keinen prac- tischen Werth - man muß sich stets aus den gegebenen Standpunkt stellen. In den letzten Jahren hat sich unsere Marine nur um wenige Fahrzeuge vermehrt und darum ist es nöthig, mit Bauten kräftig vorzugehen. Was den Kaiser-Aviso anbelangt, so ist er nöthig, denn es ist doch ein unhaltbarer Zustand, wenn bei Flottenmanövern das Hauptquartier mit den anderen Schiffen nicht mitkommen kann.
Abg. Richter (dsr.) Es sind in den letzten Jahren 16 neue Schiffe sertiggestellt. Eine ganz subjective Marineliebhaberei veranlaßt eine geradezu abenteuerliche Hast im Schiffsbau. Für elf Zwölftel unserer Handelsmarine ist die ganze Kriegsmarine entbehrlich. Zum Schutze in unsicheren Gegenden genügt die Marine in ihren gegenwärtigen Verhältnissen. Zwei Firmen, die gegenwärtig ihre Geschäfte in Kamerun betreiben, machen dort einen Kreuzer und ein Kanonenboot erforderlich. Bei solchen Ansprüchen ist es erklärlich, wenn man schnell bereit ist, ein Schiff zu bewilligen, das an anderer Stelle gewünscht wird. Bisher hat von der Unzulänglichkeit des „Hohenzollern" nichts verlautet - es wäre ja sonst unverantwortlich gewesen, für die Ausstattung des Schiffes in einem Jahre 300,000 Mk. zu bewilligen. Für ein Prunkschiff 41/2 Millionen bewilligen, das können wir vor dem I Lande nicht verantworten.


