1890
Sonntag den 11. Mai
Zweites Blatt,
Nr. 109
Amt»- und Anzeigeblatt für den Ureis Gieren.
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zogen ihr dann ein Sträflingsgewand an.
Als die anderen weiblichen Gefangenen von diesem unerhörten Vorgang Kenntnis erhielten, überreichten sie eine Beschwerde, bekamen aber keine Antwort. Daraus kamen sie überein, zu dem äußersten Mittel zu greisen, das nur die verzeiflungsvollste Lage und der außerordentliche Character der Leiden in Sibirien ihnen eingeben konnte: zum Hunger-
strike. Eine lange und bittere
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nicht in Folge genossenen Giftes, wie es in den ersten Meldungen gelautet hatte, sondern in Folge der barbarischen Mißhandlung. Drei Frauen, Marie Kowalewskaja, Smirnitka und Kaluzna, hatten Erlaubniß erhalten, sie nach dieser furchtbaren Strafe zu Pflegen und zu trösten. Als Frau Sigida ihren Leiden erlegen war, beschlossen die drei Frauen, sich selbst das Leben zu nehmen, und vergifteten sich. Dieser cbreckliche Vorfall veranlaßte die Gesängnißverwaltung zu besonderen Maßregeln gegen die weiblichen politischen Ge- angenen. Jede von ihnen erhielt einen Wächter, keine konnte mit einer anderen verkehren, alle Mittheilungen an die Gefangenen waren verboten. Dennoch drang die Nachricht zu )en männlichen politischen Gefangenen, und als sie hörten, daß Frau Sigida gepeitscht worden war, beschlossen sie ein- müthig — dreißig an der Zahl — sich zu tobten. Sie hatten sich Gift verschafft und theilten es untereinander. Jeder nahm seine Portion todesmuthig zu sich und begab sich dann in seine Zelle, den Tod zu erwarten. Aber die Menge des eingeschmuggelten Giftes war nicht groß genug gewesen, daß es bei Allen hätte die gewünschte Wirkung ausüben können. Nur die Schwächsten starben binnen zwei Stunden. Es waren dies Bobochow und Iwan Kaluzni, der Bruder der Frau, die sich vergiftet hatte. Die Convulsionen, unter denen die armen Selbstmörder ihr Leben aushauchten, das eigenthümliche düstere Schweigen in den Zellen der anderen Gefangenen erregten die Aufmerksamkeit der Gesangenaufseher und da sie erkannten, daß etwas Außerordentliches geschehen sein müsse, riefen sie den Arzt herbei. Zwangsweise gab dieser den Gefangenen mit Hilfe der Wächter Brechmittel und erhielt sie dadurch am Leben. Welche Maßregeln jetzt die Behörden ergreifen werden, ist unbekannt.
Der tUftener ANzeiger erscheint täglich, . mit Ausnahme des MontagS.
Die Gießener M»«rtte«orLtter werden dem Anzeiger wSchentlich dreimal beigelegt.
Hungerstrike der Gefangenen in Sibirien.
Neue Nachrichten, die aus Ostsibirien nach England gelangt sind, melden von schrecklichen Vorfällen, die sich im Gefängnisse der politischen Verbannten in Ust-Kara in Ostsibirien ereignet haben. Einige" unvollständige Meldungen sind schon Anfangs Februar angelangt, jetzt liegen aber in der „Times" ausführliche Berichte vor, die fünf Originalbriefen, von verschiedenen in Ostsibirien lebenden Personen eingesendet, entnommen sind und Meldungen aus Petersburg bestätigen nicht nur diese Berichte, sondern geben kund, daß die dortige Regierung von den Ereignissen unterrichtet ist.
Die Tragödie von Ust-Kara war nur der sichtbare Schluß eines furchtbaren langen Kampfes zwischen den weiblichen politischen Gefangenen und deren Aufseher. Schon vor einem Jahre hatten diese Frauen eine formelle Beschwerde gegen den Gefängnißdireetor Masukow erhoben. Er hatte in der unverantwortlichsten Weise eine Gefangene, Frau Soluzew- Kowalska, insultirt und brutal mißhandelt. Diese Frau sollte von Kara weiter östlich nach Verchue-Udinsk transportirr werden. Auf Befehl Masukows brach der sonst nur mit der Ueberwachung gemeiner Verbrecher, Desperados und ähnlicher Subjeete niederster Sorte betraute Offizier Bobrowski Nachts in die Zelle der Frau Soluzew-Kowalska ein. Er kam mit mehreren Soldaten und überraschte Frau Soluzew- Kowalska, als sie noch im Bette lag. Statt sich für einen Augenblick zurückzuziehen, um der Frau Gelegenheit zu geben, daß sie sich ankleide, zerrten Bobrowski und die Soldaten die Frau in unanständigster Weise aus dem Bette, zogen sie im Nachtgewande durch die Gänge ins Gefängnißbureau, beschimpften sie mit den gemeinsten Worten, entblößten sie und
Bekanntmachung,
Bildung einer öffentlichen Wassergenosienschaft zur Entwässe- runa des sog. Stiegelgartens in der Gemarkung LangGons betreffend.
An der behufs Entwässerung des sog. Stiegelgartens in den Fluren II. und III. der Gemarkung Lang-Göns beantragten Bildung einer öffentlichen Waffergenoffenschast sind nach den Acten 67 Grundbesitzer mit 1,2378 ha Fläche betheiligt. m , ,
Bei der am 5. März l. I. vorgenommenen Verhand- lungstagfahrt hat sich Niemand gegen das Unternehmen erklärt, Einwendungen Dritter sind ebenfalls nicht erhoben worden. , . „ v r.
Die Großh. Obere Landmirthschastliche Behörde hat daraufhin dem Unternehmen die in Art. 67 des Gesetzes vom 30. Juli 1887 vorgesehene staatliche Genehmigung mit fol- aenden Bestimmungen ertheilt: .
1) daß die 67 beteiligten Grundbesitzer, welche ut dem offengelegten Verzeichnis; aufgesührr sind, Mitglieder der Waffergenoffenschast werden;
2) daß das Unternehmen nach dem vom Wielenbaumeister Greb zu Friedberg ausgestellten, vom Großh. Cultur- ingenieur W iß mann geprüften Plan ausgeführt wird;
3) daß bezüglich der Vertheilung der auf 386 Mk. veranschlagten Meliorationskosten nach Art. 53 und 68 des Gesetzes vom 30. Juli 1887 verfahren wird.
Vorstehende Entscheidung wird unter dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß innerhalb 14 Tagen nach erfolgter Bekanntmachung bei Meidung des Ausschlusses gegen dieselbe Beschwerde bei Großh. Ministerium des Innern und der Justiz erhoben werden kann.
Gleichzeitig geben wir öffentlich bekannt, daß das mit dem Bevollmächtigten berathene Statut für die zu gründende Genossenschaft vom 13. bis einschließlich 27. l. M. auf dem Büreau der Großh. Bürgermeisterei Lang-Göns zur Einsicht der Betheiligten offenliegt und daß Einwendungen gegen dasselbe innerhalb dieser Frist bei Meidung des Ausschlusses bei uns vorzubringen sind.
Gießen, 8. Mai 1890.
Großherzogliches Kreisamt Greß en.
v. Gagern.
gemeine Regel gezeigt, daß die Regierung den Beschwerden > der Gefangenen keine Aufmerksamkeic schenkt, wenn nicht ein Scandal die Aufmerksamkeit aus sich zieht, wie er durch den grausamen Tod eines oder mehrerer Opfer verursacht wird. So wollten denn die weiblichen Gefangenen in Kara sich dem Hungertode preisgeben, wenn nicht Director Masukow ent- ernt würde. Dieses erste Hungern dauerte achtzehn Tage und endete, als Masukow die Versicherung gab, daß er sein Entlassungsgesuch eingereicht habe. Das war wahr, aber General-Gouverneur Baron Korfs nahm die Entlassung nicht an. Alles blieb wie zuvor und die Gefangenen beschlossen, einem zweiten Hungerstrike sich zu unterwerfen. Dieser dauerte nur acht Tage, denn Masukow gab nach Verlauf dieser Zeit den Gefangenen die Versicherung, daß er durch ein Telegramm seine Entlassung und Versetzung in ein anderes Gefängniß erhalten habe. Diese Angabe war aber falsch und absichtlich erfunden, um die Gefangenen zu veranlassen, Nahrung zu nehmen. Es zeigt dies wohl, wie sehr sich die sibirischen Beamten doch fürchteten, der freiwillige Hungertod so vieler Gefangenen könnte zur Ausführung gebracht werden; es zeigt aber auch, daß sie vor keiner Lüge zurückschrecken. Als kein Zweifel möglich war, daß Masukow die Gefangenen getäuscht hatte, beschlossen die Frauen den dritten Hungerstrike, und wie es sich zeigte, war er der verzweiselste. Er dauerte 22 Tage und daß sie diese schreckliche Zeit überlebten, ist nur dem Umstande zuzuschreiben, daß die Gefangenwärter sie zwangsweise künstlich ernährten, und auch dies geschah in einer schrecklichen Weise. Soldaten und Gcfäng- nißwärter hielten die unglücklichen Frauen sest und gaben ihnen in einer unnatürlichen mechanischen Weise Nahrung ein. Durch diese unerhörten Maßregeln vereitelten die Behörden allerdings die Absicht der Gefangenen, aber die Folgen waren doch nicht aufzuhalten. Denn die Mißhandlung hatte die armen Opfer zum Aeußersten gebracht.
In dieser Aufregung beschloß Frau Nadejda Sigida, sich zu opfern, um ihre Mitgefangenen vom Direetor Masukow zu befreien. Sie beschloß, ihn in solcher Art zu insultiren, daß sie zum Tode durch Erhängen verurtheilt werden müßte, dies würde dann ein solches Aufsehen verursachen, daß Masukow nicht länger aus seinem Posten bleiben konnte. Nach der dreifachen Hungerperiode hatte nur sie und noch eine Frau die Kraft, einige Schritte zu gehen. Am 22. Vage des Hungerns sendete sie zum Director, daß sie ihn in einer dringenden Angelegenheit sprechen wolle. Sie wurde vorgeführt und als sie ihm gegenüberstand, nannte sie ihn einen Schurken und versetzte ihm ein paar Ohrfeigen. Daraufhin wurde sie sofort angehalten und in ein Gefängniß für gemeine Verbrecher gebracht. Ueber ihre Bestrafung wurde eine lange Eorrespondenz mit dem General-Gouverneur gepflogen und endlich eine allgemeine Verordnung erlassen, wonach politische Verbrecher, die sich der „Rebellion" schuldig machen, körperlich zu züchtigen sind. Die Verordnung wurde allen Gefangenen publicirt. Die männlichen politischen Gefangenen setzten sofort eine Eingabe auf, in ivelcher sie dem Director erklärten, daß sie Alle Hand an sich legen werden, wenn einer der politischen Gefangenen gepeitscht würde- ste oerlangten, daß er in Petersburg die Zurückziehung dieser abscheulichen Verordnung veranlassen solle. Er lehnte aber jeden Schritt ab. Die Gefangenen beriethen, ob sie nicht sofort alle sich vergiften sollten, dies werde einen so allgemeinen Unwillen erregen, daß die infame Verordnung doch zurückgezogen würde, was den Andern wenigstens zu Gute käme. Allein die Minorität begehrte einen Aufschub. Drei Tage später kam vom General-Gouverneur Baron Korfs der Befehl: „In Ausführung der Verordnung ist Nadejda Sigida, weil sie sich an dem Gefängnißdireetor thätlich vergriffen hat, körperlich zu züchtigen." Nach den bestehenden Regeln hatte sie der Arzt zu untersuchen, ob sie die Strafe aushalten könne; ohne diese ärztliche Bestätigung darf diese Züchtigung nicht angewendet werden. Der Gefängnißarzt constatirte, das; sie an einem Herzfehler litt und zeigte dies dem Superintendenten Gomuliczki an. Dieser berichtete weiter an den Ober-Director der ostsibirischen Gesängnisse für gemeine Verbrecher, Schamilin, und erklärte, daß der Gefängnißarzt der Execution nicht beiwohnen wolle. Er betonte auch, daß körperliche Züchtigungen nach dem Gesetze nur auf Grund eines Gerichtsbeschlusses angewendet werden dürfen. Schamilin antwortete kurz: „Die Execution ist auch ohne Anwesenheit des Arztes auszuführen." Noch immer zögerte Gomu- liezki. Da kam plötzlich der Offizier Bobrowski, derselbe, der Frau Soluzew-Kowalska so undelicat behandelt hatte, nach Ust-Kara und verfügte sofort die Auspeitschung der Nadejda Sigida. Trotz ihrer Krankheit erhielt sie hundert Hiebe, die mit aller Kraft und mit grausamer Gemessenheit ihr zugezahlt wurden. Zwei Tage später war die arme Frau tobt —
Gießener Anzeiger
General-Anzeiger.
<nnabmt von Anzeigen zu der Nachmittag- für den Agenden Tag erscheinenden Nummer bis vorm. 10 Uhr.
Deutsches Reich.
Berlin, 7. Mai. Dem Berichte des Reichscommissars für das Auswanderungswesen während des Jahres 1889 entnehmen wir folgende Mittheilungen: Die A u s w a n d e r u n g über die drei deutschen Häsen Bremen, Hamburg und Stettin hat im verflossenen Jahre gegen das Vorjahr etwas ab genommen. Es wurden 1889 befördert 180 909 Personen einschließlich der auf Auswanderungsschiffen beförderten Reisenden, welche nicht zur Klasse der Auswanderer gehörten, gegen 187 057 Personen 1888- darunter befanden sich 74101 Deutsche gegen 80 671 Deutsche im Jahre 1888. Es wurden befördert über Bremen 104065 Personen gegen 95 500 im Vorjahre- über Hamburg 74 248 Personen gegen 88 483 im Vorjahre- über Stettin 2596 Personen gegen 3074 im Vorjahre. Von überseeischen Häfen zurückgebracht wurden im Lause des Jahres 44 345 Personen, von denen 31 234 Personen nach Bremen, 12 641 Personen nach Hamburg und 470 Personen nach Stettin kamen. Unter den zurück- qekehrten 44 345 Personen befanden sich 86 Personen, denen die Landung in Newyork wegen Mittellosigkeit verweigert war - von diesen kamen 15 aus Deutschland, 20 ans Oesterreich-Ungarn und 51 aus Rußland. Außer den 44 345 aus außereuropäischen Häfen zurückgekehrten Personen kamen aus England 527 in Rußland beheimathete mittellose Personen nach Hamburg.
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vermischtes.
* Bad Wildlingen, Anfang Mai. Die Cur ist mit dem 1. d. Mts. osficiell eröffnet, in der Wirklichkeit ist sie, .da Dank der ausgezeichneten Eigenschaften unserer Mineralwasser und der Tüchtigkeit der hiesigen Aerzte, während des ganzen Winters, besonders war dies im vergangenen Winter der Fall, Curgäste anwesend sind, im letzten Herbste gar nicht geschlossen. Der Anmeldungen für die nächsten Monate sind bereits recht viele eingegangen und die Aussichten auf eine sehr gute Cur überaus günstig. Ein neues Curhaus wird im Juni dem Gebrauch übergeben. Es enthält außer dem großen Concert- saal mit einer Theaterbühne, einen Speisesaal für 120 Personen, geräumige Lese-, Spiel- und Musikzimmer. Mit Recht kann man annehmen, daß das Curhaus bei seiner sehr schönen Lage, bei der guten Bewirthung seitens eines bewährten Wirthes ein gern besuchter Sammelpunkt der Curgäste werden wird. In seiner Nähe wird zur Zeit ein schönes Kriegerdenkmal aufgestellt.
* Vereinswesen. Daß Bayern nicht nur dav bier-, sondern auch das vereinsreichste Land ist, dürfte nicht allgemein bekannt sein. — Im ganzen Deutschen Reiche hat Fürth in Bayern die verhältnißmäßig stärkste Vereinsziffer aufzuweisen, nämlich bei 35,000 Einwohnern nicht weniger als 315 Vereine. — Es kommt also dort auf etwa 112 Einwohner jedesmal'ein Verein. Das Verhältniß der Einwohner zu den


