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Neueste Nachrichten.

WolffS telegraphisches Correspondenz-Bureau.

Berlin, 9. Januar. Die Neuwahlen zum Reichs­tage finden nach einer kaiserlichen Verordnung am 20. Februar statt.

Berlin, 9. Januar. Heute Abends 10 Uhr nach dem Trauergottesdienst in der HauSkapelle des Palais fand die Einsegnung der Leiche der Kaiserin Augusta statt; hierauf folgte die Uebersührung in die Schloßcapelle. Der Kaiser, der Großherzog und die Großherzogin von Baden folgten zu Fuß dem von 12 Unteroffizieren des Augusta-Regiments ge­tragenen Sarge unter Begleitung von Fackelträgern und Glockengeläute. Die regierende Kaiserin und die Erbprin- zessin von Meiningen fuhren nach dem Schlosse.

Berlin, 9. Januar. In der Schloßcapelle findet Sonn­abend Vormittag 11 Uhr vor dem Leichenbegängnisse der Kaiserin Augusta ein Trauergottesdienst statt. Hinter den Tabourets, welche am Kopfende und Fußende des in der Capelle ausgestellten Sarges stehen, nehmen die Generale und Generaladjutanten Radziwill, Los, Albedyll, Lehndorff Auf­stellung. Die allerhöchsten und höchsten Herrschaften nehmen auf Sesseln vor dem Altar Platz. Den Gottesdienst hält Oberhosprediger Kögel ab, assistirt von der Domgeistlichkeit. Nachdem der Segen über die sterbliche Hülle gesprochen, wird der Sarg von 24 Kammcrherren zum Leichenwagen getragen und aus denselben gehoben, '-Acht Stabsoffiziere führen die Pferde des Leichenwagens, vier Ritter des Schwarzen Adlerordens halten die Zipfel des Leichentuchs, es sind dies Staatsminister Puttkamer, die Generaladjudanten Graf Brandenburg, Graf Goltz und Treskow. Den Baldachin über dem Sarge resp. dessen Cordons tragen 12 Kammer­herren und Oberhofchargen, 12 Kammerherren geleiten den Sarg, zu beiden Seiten begleitet von 12 Stabsoffizieren und 12 Hauptleuten. Dem Leichenwagen folgen alsdann direct der Kaiser, der König von Sachsen, die Großherzöge von Baden und Sachsen. Die regierende Kaiserin, die Kaiserin Friedrich, die Großherzogin von Baden und die königlichen Prinzessinnen begeben sich vom Schlosse zu Wagen unmittel­bar nach dem Mausoleum von Charlottenburg. 0n dem Leichenconducte folgen die kaiserlichen Prinzen, die zum -Leichenbegängniß erschienenen kaiserlichen und königlichen Ho­heiten, die sonstigen höchsten Herrschaften, die Abgesandten fr-emder Souveräne und deren Gefolge, die Prinzen souve­räner und fürstlicher Häuser, der Reichskanzler, die General­feldmarschälle, die Ritter des Schwarzen Adlerordens, die Chefs von fürstlichen Häusern, der Vicepräsident des Staats­ministeriums, die activen und inactiven Generäle, die Be­vollmächtigten des Bundesraths, die Minister, die Präsi­denten des Reichstages und des Landtages, die Generalität, die höchsten Beamten, Deputirte aller hohen Behörden, der Akademie der Wissenschaften und Künste, der Universität, des Magistrats, der Stadtverordneten Berlins, Potsdams, Char- lottenburgs, die Deputationen der vaterländischen Frauen­vereine, der Verein vom Rothen Kreuz. Der Leichenparade folgt unter Glockengeläute der feierliche Leichenzug , welcher seinen Weg über die Schloßbrücke, durch die Mittelprome­nade unter den Linden, durch das Brandenburger Thor bis zur Siegesallee nimmt; hier besteigen die allerhöchsten und höchsten Herrschaften ihre Wagen und begeben sich aus an­deren Wegen nach Charlottenburg. Die Insignien werden unter der Bedeckung von Gardes du Corps zum Königs­schlosse nach Berlin zurückgebracht. Der Baldachin wird ab- genommeu, 8 Lieutenants von den Regimentern der Ver­blichenen übernehmen die Zügel der Pferde des Leichen­wagens, 4 Hauptleute die Zipfel des Leichentuchs. Die weitere Escorte übernehmen je eine Escadron des Kürassier- regimentsKönigin" und des Regiments Gardes du Corps. Die nicht im Zug befindlichen Truppen der Berliner Garni­son bilden Spalier von der Siegesallee bis Charlottenbnrg, die Garnisonen von Charlottenburg, Spandau, Lichterfelde übernehmen die weitere Spalierbildung bis zum Mausoleum.

Berlin, 9. Januar. In der heutigen Sitzung der Stadtverordneten gab der Vorsteher Stryck den Ge­fühlen der Trauer über das Hinscheiden der Kaiserin Aus­druck. Mit inniger Theilnahme beklage dre Bürgerschaft Berlins den Heimgang der hohen Entschlafenen, die so großen Antheil an der glorreichen Geschichte der letzten Jahrzehnte gehabt, deren Lebensaufgabe es war, das Loos der Armen und Bedrängten durch milde Stiftungen und reiche Spenden zu lindern, den Kranken und Verwundeten Trost und Hilfe zu bringen. Bei diesen Werken mildthäüger Liebe habe sich die Verblichene in ihrem segensreichen Leben nicht beruhigt- die hohe Frau gab selbst die Anregung durch das Aussetzen von Preisen für die Auffindung von Heilmitteln zur Ver­hütung solcher Krankheiten, welche insbesondere in der Kinder­welt so zahlreiche grausame Opfer fordern. So war sie eine Wohlthäterin des Menschengeschlechts und wahre Landes­mutter. Segen ihrem Angedenken!

Kiel, 9. Januar. Anläßlich des Todes der Kaiserin Augusta haben die im Hasen liegenden Schiffe der kaiser­lichen Marine auf Halbmast gehisst, Trauerparade gehalten, Raaen gekreuzt und den Trauersalut von 66 Schuß gegeben.

Straßburg, 9. Januar. Der Statthalter mit Ge­mahlin reist heute Nacht zu den Beisetzungsseierlichkeiten nach Berlin ab.

Wien, 9. Januar. Der Kaiser ordnete anläßlich des Ablebens der Kaiserin Augusta achtzehntägige Hoftrauer an, vom 10. Januar ab für die ersten zehn Tage tiefe, für die folgenden acht Tage mindere Trauer.

Wien, 9. Januar. Eine Meldung derTemps", wo­nach die russische Regierung ihre Vertreter beauftragt habe, über die Zulassung der bulgarischen Anleihe an den Börsen von Wien und Pest Bemerkungen zu machen, wird authentisch als vollkommen unbegründet bezeichnet. In den Bemerkungen, welche die Vertreter Rußlands in Betreff der bulgarischen Anleihe bei den Mächten zu machen hätten, ge­

schah der Zulassung der bulgarischen Anleihe an den Börsen von Wien und Pest mit keiner Silbe Erwähnung.

Bern, 9. Januar. Der Bundespräsident Ruchonnet sprach im Austrage und Namens des Bundesraths dem Kaiser Wilhelm telegraphisch sein Beileid aus.

Rom, 9. Januar.Fracassa" hebt die freundliche Haltung Englands in der Frage der Anerkennung des Vertrags zwischen Italien und Abessinien hervor, womit alle Gerüchte von dem Vorhandensein eines englisch-italienischen Conflictes vollständig widerlegt seien.

Rom, 9. Januar. Heute Vormittag, am Todestage Victor Emanuels, wohnte die königliche Familie einer stillen Messe im Pantheon bei. Um 11 Uhr legten Depu­tationen von Behörden und Gesellschaften, sowie viele Studirende Kränze am Grabe des Königs daselbst nieder.

Petersburg, 9. Januar. DasJourn. de St. Peters- bourg" drückt sein tiefgefühltes Bedauern über das Hin­scheiden der Kaiserin Augusta aus und widmet derselben einen sehr sympathischen Nachruf.

Newyork, 9. Januar. In den letzten am 8. Januar Mittags schließenden 24 Stunden sind hier 2 50 Todes­fälle vorgekommen, eine bisher nie erreichte Zahl.

Newyork, 9. Januar. Die nach Südamerika entsandte Expedition des Observatoriums von Lyk meldet, daß die Beobachtungen der Sonnen finstern vollkommen ge­lungen seien.

Rio de Janeiro, 9. Januar. Ein Decret der provi­sorischen Negierung vom 7. Januar ordnet die Trennung der Kirche vom Staate an und garantirt die religiöse Gleichstellung. Die vom Kaiserreiche bewilligten Pensionen sollen weiterbezahlt werden.

Darmstadt, 10. Januar. (Privatdepesche). Se. Königl. Hoheit der Großherzog hat auf Rath seines Leibarzts die Reise nach Berlin zur Leichenfeier aufgegeben. Se. Königl. Hoheit der Erbgroßherzog wird sich von Leipzig nach Berlin begeben.

Madrid, 10. Januar. (Privatdepesche.) Ein Nachts ausgegebenes Bulletin lautet: Der König hat seit gestern Mittag stärkeres Fieber, welches sich später verminderte, jedoch macht sich erhebliche Kräfteabnahme bemerklich.

£ocalc$ und provinzielles.

Gießen, 10. Januar.

Sitzung der Stadtverordneten vom 9. Januar 1890. Anwesend: Herr Bürgermeister Gnauth, Herren Beigeord­neten Keller und Langsdorff, Seitens der Stadtverordneten die Herren Adami, Georgi, Grüneberg, Habenicht, Heyligen- staedt, Hoch, Hornberger, Keller, Löber, Petri, Scheel, Schiele, Schmall und Simon. Herr Bürgermeister Gnauth eröffnete die Sitzung mit einer Ansprache an die Stadtverordneten. Als vor acht Tagen die Versammlung ihre Arbeiten auf­genommen, habe wohl Niemand daran gedacht, daß es der­selben beschieden sein werde, heute einen Todesfall verzeichnen zu müssen, durch den das deutsche Kaiserhaus, das deutsche Volk in Trauer versetzt wurde, durch das Ableben Ihrer Majestät der Kaiserin Augusta. Einig mit der Versammlung in dem Gefühle der Trauer, und einig in dem Wnnsche, daß Deutschland ferner von so schweren Trauerfällen verschont bleiben möge, glaube er im Sinne der Stadtverordneten ge­handelt zu haben, indem er eine Beileidsadresse an Seine Majestät den Kaiser abgesandt habe. Nach Verlesung der Adresse schloß der Herr Bürgermeister seine Ansprache mit den Worten: Er wisse, daß die Versammlung und die Ein­wohnerschaft einig seien in dem Ausdrucke der in der Adresse dargelegten Gefühle, er lade die Versammlung ein, diesen Gefühlen auch äußerlich durch Erheben von den Sitzen Aus­druck zu geben. (Die Versammlung erhebt sich.)

Herr Bürgermeister Gnauth theilt hierauf mit, daß die im vorigen Jahre aus Anlaß des 50jährigen Jubiläums des Herrn Lehrer Cur sch mann ins Leben gerufene Stiftung durch die Güte eines ungenannt bleiben wollenden Spenders um 1000 Mk. vermehrt worden - er nehme, nachdem die erforderliche Genehmigung zur Annahme der Stiftung erfolgt, Veranlassung, der Freude über diese Vermehrung Ausdruck zu geben. Weiter theilte der Herr Bürgermeister mit, daß er einiges auf das CapitelArbeiterwohnungen" bezüg­liche Material, Broschüren, Pläne 2C., beschafft und zur Cir- culation unter den Mitgliedern der Stadtverordneten-Ver- sammlung bestimmt habe.

Eine in Ausarbeitung begriffene Regelung der Be­soldungsverhältnisse der städtischen Beamten soll demnächst zur Vorlage gebracht werden. Es soll mit einer aufzustellenden Besoldungsübersicht den städtischen Be­amten die Möglichkeit geboten werden, sich über die Chancen zu unterrichten, unter welchen sie die höchst festgestellte Be­soldungsstufe erreichen können. Diese Besoldungsübersicht soll am 1. April d. I. in Kraft treten; an die Feststellung der Pensionsbezüge, die Art der Wittwen- und Waisenver­sorgung städtischer Beamten soll nach Regelung der Gehalts­verhältnisse gegangen werden. Der von den Herren Seipel und Häuser wegen Beanstandung ihres Bau­gesuches (es handelt sich um die Erbauung eines die Ecke der Frankfurter Straße und der Straße nach dem neuen Güterbahnhof bildenden Hauses, für welches die Stadtver- ordneten-Versammlung einen entsprechenden Vorgarten ent­lang der neuen Straße verlangte) ergriffene Recurs gegen diesen Beschluß ist abgewiesen worden.

Vor Eintritt in die weitere Berathung spricht sich Herr Löber für die öffentliche Verhandlung über die Verkaufs­offerte der Schüler'schen Besitzung aus, seine Ausführungen mit dem Hinweis auf das öffentliche Interesse, wie das ver­altete, dem Zeitgeiste nicht mehr Rechnung tragendeGeheim­thun" motivirend. .,L)err Bürgermeister Gnauth bemerkte hierzu, er habe Berathung über den betr. Gegenstand auf die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung gestellt, weil er geglaubt, daß heute schon das letzte Wort gesprochen

werde und er selbst das Bedürsniß gehabt habe, hierüber öffentlich verhandeln zu lassen. Nachdem aber inzwischen die Verhandlungen eine Wendung genommen, nach welchen das letzte Wort noch nicht gesprochen werden könne, sondern von den Besitzern zu weiteren Verhandlungen die Hand geboten sei, so mußte in Rücksicht auf die dabei zu verhandelnden, per sönliche Verhältnisse berührenden Punkte der Oeffentlichkeit eine nach der Städteordnung zulässige Grenze gesetzt werden. Er werde nach Durchberathung der übrigen Gegenstände über die Frage, ob in öffentlicher Sitzung über die Verkaufsofferte verhandelt werden solle, in nichtöffentlicher Sitzung abstimmen lassen. In derselben wurde beschlossen, über den Gegenstand in nichtöffentlicher Sitzung, zu verhandeln.

Das Gesuch des Herrn Jacob Ronstadt um Er- laubniß zum Bauen an der Grünbergerftraße wird unter Bezugnahme auf die §§ 2 und 5 des Ortsbaustatuts, wonach für außerhalb des Bebauungsplanes vorgesehene Bauten Ge­nehmigung nicht zu ertheilen ist, beanstandet. Herr Bäcker­meister Aug. Noll I. beabsichtigt den unteren Stock seines an der Mäusburg Gelegenen Hauses umzubauen. Da in dem betr. Plan keine Rücksicht auf die Verbreiterung der Mäus­burg genommen, die Stadt aber die Gelegenheit zur Ver­breiterung der Sttaße bis auf die Flucht des Buch'scheu Hauses zu ergreifen beabsichtigt, ist mit dem Gesuchsteller in Unterhandlung wegen Zurücksetzung des untersten Stockwerks getreten worden. Herr Noll erklärt sich bereit, das ganze Haus in die gewünschte Fluchtlinie zurückzusetzen, sofern ihm die dadurch entstehenden Kosten in Höhe von 22,000 M. ver­gütet werden. Zu einer Zurücksetzung der Ladenfront allein würde sich Gesuchsteller wegen Beeinträchtigung des Lichtes nur im äußersten Falle verstehen, wenn ihm eine Entschä­digung von 2500 M. zugestanden würde. Nach Lage der Sache kann die Stadt die Baufluchtlinie für die Mäusburg in der angebeuteten Richtung festsetzen und ein dieser zu­widerlaufendes Baugesuch beanstanden, sie käme aber dann in die Lage, das Exprobriationsverfahren einzuleiten, und zwar über das ganze Haus, da Theile von Gebäuden nicht exprobriirt werden können. Das Gesuch wird behufs noch­maliger Berathung über die Möglichkeit eines weniger kost­spieligen Weges zur Erreichung einer Verbreiterung der Mäus­burg an die Baudeputation zurückverwiesen. Die Prüfung der Rechnung der Armenkasse sowie diejenige der P l o ck- schen Stiftung für 1888/89 hat Veranlassung zu einer Beanstandung von Seiten der Stadtverordneten-Versammlung nicht gegeben. Beide Rechnungen wurden genehmigt. Nach einem bei Großh. Bürgermeisterei eingegangenen Schreiben, unterzeichnet von den Herren Forstmeister Muhl und Pros. Wimmenaner, beabsichtigt der Forstverein für das Großherzogthum Hessen dem im Jahre 1856 verstorbenen Professor Dr. Carl Heyer ein Denkmal zu errichten. Professor Dr. Heyer war in den Jahren 182531 Revierförster in Gießen, von 183556 ordentlicher Professor der Forstwissenschaft an der Universität und gleichzeitig bis 1843 Forstmeister des hiesigen Jnspectionsbezirks. Er hat sich in dieser Zeit nicht nur Verdienste um die Forstwissen­schaft erworben, sondern auch auf dem Gebiete der Verwal­tung, durch unter seiner Anleitung vorgenommene Waldanlagen und Aufforstungen segensreich für die Stadt Gießen gewirkt. So viel sich aus den Acten ersehen läßt, hat die damalige Gemeindevertretung die Verdienste Heyers zu würdigen ge­wußt, eine öffentliche Anerkennung derselben, wie Errichtung eines Denkmals im Walde, unterblieb aber auf ausdrücklichen Wunsch Heyers, der die hiesür vorgesehene Summe zur Auf­besserung der Gehälter des Forstschutzpersonals verwendet wissen wollte. Nach der Absicht des Forstvereins soll das Denkmal, Reliefbild ober Erzbüste auf Granitsockel, seinen Standort im Forstgarten erhalten. Behufs Beschaffung der hierzu erforderlichen Mittel ist bereits eine Sammlung ein- geleitet worden, welche einen Ertrag von über 1000 er­geben hat, der Forstverein bittet, um auch der Stadt Gießen Gelegenheit zur öffentlichen Anerkennung der Verdienste Heyers zu geben, um einen Beitrag. Die Finanz - Deputation hat beantragt, 500 .X zur Errichtung des Denkmals beizusteuern, wenn bezüglich des Standortes des Denkmals die Wünsche der Stadtverordneten-Versammlung gehört werden. Herr Bei­geordneter Keller, welcher die Verdienste des Prof. Heyer um die Pflege und Entwickelung des Stadtwaldes noch aus eigener Anschauung kennt, spricht sich für Bewilligung der beantragten Summe aus. Herr Beigeordneter Langs­dorfs bemerkt, er müsse, so voll und ganz er auch die Ver­dienste Heyers würdige, aus principiellen Gründen gegen die Bewilligung eines Beitrags stimmen- die Rücksicht auf die Steuerpflichtigen gebiete, daß Ausgaben nur für das Nothwendige und Mtzliche bewilligt werden sollten, die vor­liegende Ausgabe könne er weder als unter das eine noch das andere gehörig rechnen - man solle die Errichtung des projectirten Denkmals der freien Thätigkeit überlassen. Herr Hom berg er ist für den Antrag der Finanzdeputation, die Thätig­keit Heyers sei der Stadt besonders zu Gute gekommen, die Stadt könne sich der Anerkennung der Verdienste desselben nicht entziehen, der Beitrag sei so hoch nicht, das Denkmal würde der Stadt ja auch zur Zierde gereichen. Herr- Schee l bemerkt, daß er in der Deputation ungern für den Antrag gestimmt habe, ohne die Verdienste Heyers schmälern zu wollen. Es sei möglich, daß schon zu Lebzeiten desselben, gerade weil er eine öffentliche Anerkennung abgelehnt, ihm eine Anerkennung in anderer Form zu Theil geworden sei. Herr Bürgermeister Gnauth will nicht streng urtheilen über die Art der früheren Anerkennung, er glaube aber nicht, daß damit eine Ehrenschuld abgetragen worden, in früherer Zeit gefaßte Beschlüsse würden heute eben anders beurtheilt, er wolle auch nicht streng sein im Abwägen der Grenze, wo die Stadt aufhören solle Mittel zu bewilligen, da auch die Städteordnung keine Grenze ziehe, sondern die Verantwortung für bewilligte Ausgaben in die Hände des Stadtvorstandes lege- es stehe aber einem großen Gemeinwesen nicht an, die Grenze allzueng zu ziehen. Von der Thätigkeit Prof. HeyerS habe nicht nur die Wissenschaft, sondern im Besonderen die