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Nr. 9

Samstag den 11. Januar

1890.

Der Gießener Anzeiger erscheint täglich, mit Ausnahme deS MontagS.

Die Gießener InmirienvtLtter werden dem Anzeiger wöchentlich dreimal beigelegt.

Gießener Anzeiger

Kenerat-Mnzeiger.

Vierteljähriger Aöonnementsprelsr 2 Mark 20 Pfg. mit Bringerlohn.

Durch die Post bezogen 2 Mark 50 Pfg.

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Amts- und Anzeigeblatt für den Nreis Gieren.

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folgenden Tag erscheinenden Nummer mS Porin. m | v , nimwjii i'ijlmijj vjm i iiilMwni«Mraw»wwwinrrTrrnm--TWwmTrHrrr""^"MM

Anrtlichev Theil.

Bekanntmachung.

Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß mit Allerhöchster Ermächtigung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs angeordnet worden ist, daß am Tage der Beisetzung Ihrer Majestät der Kaiserin Augusta am 11. d. M. alle öffentlichen Tänze, Spiele, Musike (Kirchenmusik ausge­nommen) und sonstige öffentliche Lustbarkeiten zu unterbleiben haben.

Gießen, am 10. Januar 1890.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

I. V.: Jost.

Gießen, am 8. Januar 1890.

Betr.: Die Besetzung der Kaminfegerstelle für den Bezirk Lich. Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Großh. Bürgermeistereien des Amts­gerichts-Bezirk- Lich.

Wir benachrichtigen Sie hierdurch, daß wir den Carl Schwenk von Lich zum Kaminfegermeister ernannt und dem­selben den Fegebezirk Lich übertragen haben.

v. Gagern-

Einladung

zur Wahl des Vorstandes der israel. Religionsgemeinde zu Gießen.

Es wird hiermit zur Kenntniß der Jntereffenten gebracht, daß gemäß der Vorschriften der Wahlordnung vom 4. August 1871 die Wahl eines Vorstandsmitgliedes der israel. Religions­gemeinde zu Gießen an Stelle des austretenden Herrn Nathan Stamm

Freitag den 17. d M., Vormittags von 9-12 und Nachmittags von 3- S Uhr,

im Saale des alten Rathhauses dahier stattfinden wird.

Sämlntliche nach § 2 der genannten Wahlordnung Stimm­berechtigten werden daher zur Wahl eingeladen.

Gießen, am 9. Januar 1890.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

I. V.: Jost.

Gießen, den 10. Januar 1890.

Betreffend: Die Erhebung der Beiträge für die land- und forstwirthschaftliche Berufsgenoffenschaft.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

cm die Grotzh. Bürgermeistereien de- Kreise-.

Da bei Aufstellung der Umlagekataster unerwartete Schwierigkeiten hervorgetreten sind und in Folge hiervon nach Ablauf des Rechnungsjahres 1889 die Heberollen (§ 20 der Verordnung vom 11. Juli 1888) nicht so frühzeitig fertig­gestellt werden können, daß die Erhebung der Beiträge für die land- und forstwirthschaftliche Berufsgenoffenschaft vor Ablauf des für Ablieferung der von der Central-Postbehörde liqui- dirten Beträge festgesetzten Termins vollzogen sein könnte, so hat Großh. Ministerium des Innern und der Justiz verfügt, daß die in den ersten Monaten l. I. an den Rechner der land- und forstwirthschaftlichen Berufsgenoffenschaft abzuliefernden Beiträge, welche sich auf etwa einen Pfennig von der Mark Grundsteuercapital der land- und forstwirthschafllich benutzten Grundstücke berechnen werden, für dieses Mal vortag-weise aus den Gemeindekaffen zu bestreiten sind, und daher hierfür nöthigenfalls geeignete Vorsorge zu treffen ist, indem die dem Beitrag aus der Gemeinde annähernd entsprechende Summe in dem 1890/1 Gemeindevoranschlag nachträglich noch in Aus­gabe und Einnahme vorgesehen wird.

In Beziehung auf das zur Wiedererhebung dieser Vor­lage anzuwende^de Verfahren ist bestimmt worden, daß den beitragspflichtigen Mitgliedern der Genossenschaft besondere auf Kosten der Genossenschaft anzufertigende Anforderungs­zettel durch Vermittelung der Großh. Bürgermeistereien zuzu­stellen sind.

Als äußerster Termin für die Ablieferung der Beiträge zur Gemeindekasse wird in den Anforderungszetteln Ende des Monats October angegeben werden, und zwar sind die Bei­träge in einer Summe (§ 20 der erwähnten Verordnung) an den Gemeinde-Einnehmer zu entrichten.

Die Anforderungszettel werden mit einem geeigneten, die Beitragspflichtigen über ihre Rechte gegenüber der Berufs- genoffenschaft belehrenden Vordruck versehen werden. Außer­dem wird der Anforderungszettel den Vordruck der von dem

Gemeindeeinnehmer über den gezahlten Beitrag zu erthellenden Quittung enthalten.

Hiernach wollen Sie sich bemessen und verfahren. ______________________I. V.: Jost.______________________

Deutscher Reichstag.

39. Plenarsitzung. Donnerstag den 9. Januar 1890, 12 Uhr.

Der Abg. Leu sch n er-Sachsen (natl.) ist gestorben.

Eingegangen ist die Vorlage betr. Dampsersubvention nach Ostafrika.

Zahlreiche Urlaubsgesuche sind eingegangen und werden genehmigt.

Ein Schreiben des Reichskanzlers um Ertheilung der Genehmiguug zur strafrechtlichen Verfolgung eines Düssel­dorfer Blattes wegen Beleidigung des Reichstages geht an die Geschäftsordnungscommission.

Die zweite Etatberathung wird mit dem S P e c i a l e t a t der Marine fortgesetzt.

Abg. Rickert (dfr.) wünscht eine Gleichstellung der Jntendantur-Secretäre und der Werftbetriebs-Secretäre hin­sichtlich ihrer Bezüge.

Admiralitätsrath Richter hält diese Forderung mit Rücksicht aus die Verschiedenheit der Vorbildung der beiden Beamten-Kategorien nicht für begründet.

Bei dem CapitelMilitärpersonal" beantragt die Com­mission, verschiedene Seeoffizierstellen zu streichen und 16920 Mk. von den geforderten Gehältern abzusetzen.

Abg. Frhr. v. Franckenstein (Ctr.) wird für die Absetzung eines neugeforderten und von der Commission be­willigten Vice-Admirals stimmen, der mit der Führung der alljährlich zu bildenden Manöverflotte betraut wird. Bei der gegenwärtigen Finanzlage müsse man die bisherige Einrichtung beibehalten, wonach Stationschess oder Jnspecteure mit diesem Commando betraut werden.

Staatssecretär Heusner: Der gegenwärtige Zustand ist unhaltbar. Die Führung der Manöverflotte entzieht die Commandeure zu lange ihrem lausenden, anderweiten Dienst­es ist deshalb die Bestellung eines besonderen Viceadmirals für diesen Posten erforderlich. Redner sucht noch die Noth- wendigkeit der gestrichenen Offizierstellen darzuthun.

Abg. Rickert (dfr.) wird mit Herrn v. Franckenstein gegen den mehrgeforderten Admiral für die Manöverflotte stimmen. In den letzten Jahren hat die Situation sich nicht so erheblich verändert, daß wir das Personal um ein Drittel vermehren müssen. Man läßt uns in Unklarheit über die Ziele der Mehrforderungen für die Marine. Wir müssen heute schon fragen: Reichen die vorhandenen Docks und Magazine aus? Die Marine ist heute vollständig ihren Aufgaben gewachsen. Das lawinenartige Anschwellen der Forderungen für die Marine können wir nicht gutheißen. Auch unsere Stellung als Seemacht ist nicht gefährdet. Wir können an unseren Küsten dem Angriffe der stärksten Panzer­flotte widerstehen. Auch der Colonialbesitz mache solchen Auf­wand für die Marine nicht nöthig, wie wir das bei anderen Staaten, die auch Colonien besitzen, sehen. Ueber die Be­stellungen im Schiffsbau wäre ein genauer Nachweis erwünscht. Der forcirte Schiffsbau wird zu einer Landescalamität. In dem Tempo, wie bisher, können die Bestellungen in der Marine-Verwaltung nicht weiter '.gehen. Die Sicherung unserer Küsten, diese Hauptaufgabe unserer Marine, ist erreicht. Die Erweiterung unserer Marine kann nur auf ein Ein­dringen in die Machtsphäre der maritimen Mächte gerichtet sein. Dazu reichen aber unsere Mittel nicht aus.

Abg. Dr. v. Frege (cons.): Es handelt sich um die Frage: Sollen wir nach der Ansicht des Abg. Rickert es bei dem angeblich vorhandenen Schutze unserer Küsten bewenden lassen, oder sollen wir bei der Fortentwickelung der Marine dem Rathe der Männer folgen, die seit dem Bestehen der Marine für deren Entwicklung thätig gewesen sind. Durch Abstriche nöthiger Forderungen schädigt man das Land mehr, als durch die Bewilligung einer vielleicht nicht ganz dringenden Position, da in letzterem Falle die Rückwirkung auf den nationalen Wohlstand keine erhebliche ist. Auch für den Exporthandel, dessen Interessen der Abg. Rickert stets vertritt, sei die Entwickelung der Marine so Vortheihaft. Die geforderten Offizierstellen sind gerechtfertigt und nöthig, um Deutschland zur See wehrfähig zu erhalten.

Abg. Graf Beh r-Behrenhos (Rp.) verwahrt seine Partei gegen den Vorwurf, daß sie der Marine-Verwaltung gegen über eine gegen früher veränderte Stellung einnehme. Der Zweck unserer Marine wird heute no^. ebenso wie früher beurtheilr- man bewillige nur, was zu? Vertheidigung der Küsten nöthig sei. Mit anderweitigen Darstellungen wolle

man nur das Volk aufregen. I

Vicepräsident v. Unruh Bomsi ist der Meinung, daß die letztere Aeußerung sich auf den Abg. Rickert bezieht und unparlamentarisch ist- er ruft den Redner zur Ordnung.

Abg. Dr. v. Bennigsen (natl.): Die Grenzen der Sparsamkeit sind von der Commission überall innegehalten. Wir werden unsere Hauptstütze im Kriege immer in der Land­armee suchen und uns mit einer Marine zweiten Ranges begnügen müssen. Immerhin macht der Colonialbesitz eine starke Marine nöthig. Die Marinebauten werden ja auch sämmtlich im Jnlande ausgeführt, die Ausgaben kommen also dem Nationalwohlstande zu Gute. Für einen großen Krieg genüge die Küstenvertheidigung nicht; wir müssen in der Lage sein, Vorstöße zu unternehmen, wenn wir nicht die Blokade unserer Häsen über uns ergehen lassen wollen. In diesem Sinne lind bereits die Beschlüsse des vorigen Jahres gefaßt.

AH. Frhr. v. Franckenstein (Ctr.) betont, daß seine Freunde mit einer Erneuerung und Erweiterung der Flotte einverstanden sind, aber die Entwicklung müsse in einem lang­sameren Tempo erfolgen.

Abg. Rickert (dfr.): Ein Krieg kann durch den Aus­fall einer Seeschlacht nicht entschieden werden, darüber sind alle Vertreter der Marine von Herrn v. Stosch an bis heute einig gewesen. Im Jahre 1887 erklärte die Marine-Ver­waltung, sie würde es gern sehen, wenn in 5 Jahren jährlich 8 Millionen für die Neubauten bewilligt würden. Heute werden 38 Millionen für ein Jahr bewilligt. Die Acten über die Bedeutung großer Panzerschiffe sind noch nicht ge­schlossen. In einem Kriege mit einer großen Seemacht wird Deutschland sich stets auf eine beschränkte Defensive einrichten müssen. Die heute geforderten Summen seien an sich weniger bedenklich, als wegen der Folgerungen, die sich für später daraus ergeben.

Staatssecretär He usner: Herr v. Stosch hat in seiner Denkschrift vom Jahre 1873 die Wichtigkeit großer Panzer­schiffe für die Küstenvertheidigung ausdrücklich betont. Wir sind entschlossen, die Küstenvertheidigung zu führen, mit den Mitteln, die wir besitzen und mit denen, die wir fordern. Im Verhältniß zu anderen Seemächten halten wir mit unserer Marine - Entwickelung nicht Schritt, namentlich nicht in der Zahl der Admiräle.

Abgeordneter Richter (dfr.) bekämpft eine Aeußerung des Abg. v. Bennigsen, daß Holland wegen ungenügender Marine Ceylon und Capstadt vorloren habe. Beide Colonien sind seit 1796 resp. 1807 den Holländern verloren. Diese welthisto­rischen Thatsachen könne man nicht willkürlicher mit dem vorliegenden Etat in Verbindung bringen als Herr v. Ben­nigsen es gethan.

Abg. v. Bennigsen (nl.) (persönlich): Eine starke holländische Flotte würde in Verbindung mit der französischen Flotte die Wegnahme des Caplandes verhindert haben.

Die Debatte wird geschlossen und die debattirten Posi­tionen werden nach den Anträgen der Commission angenommen, also der neue Admiral für die Manöver-Flotte bewilligt, da­gegen drei Capitänstellen und zwei Lieutenantsstellen mit einem Gehalt von zusammen 16920 Mark gestrichen.

Bei dem CapitelJndiensthaltung der Schiffe" bemängelt Abg. Richter (dsr.) die Höhe der Seezulagen (1 740000 M.), da von diesem Fonds bereits 300000 M. im Vorjahr? er­spart seien, auch gehörten verschiedene Ausgaben, die aus diesem Fonds bestritten werden, theils in andere Ausgabe­titel, theils sollten sie aus der königl. Krondotation bestritten werden.

Das ganze Capitel wird bewilligt.

Bei dem CapitelBekleidung", fragt Abg. Kruse (ntl.) nach dem Resultat der stattgehabten Untersuchungen über vor­gekommene Unregelmäßigkeiten bei Lieferungen für die Marine.

Staatssecretär Heusner erwidert, daß diese Angelegen­heit noch schwebe- die gerichtliche Untersuchung sei ebenfalls noch nicht beendet, von ihrem Ausfälle werden auch etwaige Aen- derungen in den contractlichen Bestimmungen abhängen.

Die Abgg. Rickert (dfr.) und W o e r m a n n (ntl.) halten diese contractlichen Bestimmungen für dringend der Aenderung bedürftig.

Das Capitel wird bewilligt.

Bei dem CapitelWerftbetrieb" erwidert der Staats­secretär Heusner, auf eine Anfrage des Abg. Rickert, daß es in der Absicht der Verwaltung liege , bei der Neu­organisation der Verwaltung einen regeren Wechsel zwischen Theorie und Praxis für die technischen Beamten herbcizu- führen.

Der Rest der dauernden Ausgaben wird bewilligt.

Darauf vertagt sich das Haus:

Nächste Sitzung: Freitag 12 Uhr: Etat (Marine) und Rechnungssachen, Wahlprüsung.

Schluß 5 Uhr.