Ausgabe 
8.6.1890 Zweites Blatt
 
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Inspektor ein Kind im Tunkraume beschäftigt. In der Um- I gebung von Seligenstadt beschäftigen sich die tagsüber in den Cigarrensabriken Arbeitenden Abends zu Hause mit Perlen­arbeiten, die Cigarrensabrikbesitzer klagen deshalb darüber, daß diese Arbeiter tagsüber nicht viel leisten, ebenso lassen sich Hausarbeiter in der Arbeit durch Perlen-Einsädeln von Kindern unterstützen, die bis in die Nacht hinein beschäftigt werden. Die Arbeitszeit in den 264 ohne Nachtschicht arbeitenden Fabriken schwankt zwischen 9 und 16 Stunden, 11 Fabriken haben 9^/zstündige, 90 lOstündige, 29 IO1/?5 stündige, 85 llstündige, 10 12stündige Arbeitszeit, die 16stündige Arbeitszeit besteht in einer Dampfölmühle, löstündige in einer Dampfmllhle, 14stündige in einer Brod- fabrik, die Arbeitszeit von 34 mit Nachtschichten arbeitenden Fabriken ist lOstündig bis l^/zstündig. Besonders lange Arbeitszeit haben die Arbeiter des Mühlenbetriebes, die Burschen wechseln im Nachtdienst ab, derjenige mit Nacht­dienst hat eine ununterbrochene Arbeitszeit von 36 Stunden, worauf 12 Stunden Ruhezeit folgen. Bei starkem Geschäfts­gänge bleibt wenig Zeit für die Einnahme der Mahlzeiten, ' da das Werk zu diesem Zwecke gewöhnlich nicht still steht, es richtet sich deshalb das Bestreben der Müller auch aus Ein­führung der 12stündigen Arbeitszeit. Angestellte Berechnungen in einer gut geleiteten und gut rentirenden Maschinenfabrik mit 145 Arbeitern und 11 ^stündiger Arbeitszeit haben ergeben, daß der erzielte Mehrwerth der Arbeitsleistung in Menge und Güte bei Weitem nicht dem Mehrbetrag an verausgabten Löhnen entsprach, die Fabrik hat deshalb die Ueber stunden und die Sonntagsarbeit aus­gegeben. In nicht wenigen Fällen wird bei der Fabrik- inspection über Contractbruch von Arbeitern geklagt und um deren Mithülfe nachgesucht. Es wird deshalb darauf aufmerksam gemacht, daß das Arbeitsverhältniß nach §122 der Gewerbeordnung, wenn nichts anderes verabredet ist, nur durch eine jedem Theile freistehende 14tägige Auf­kündigung gelöst werden kann. Arbeitseinstellungen in größerem Umfange haben im Berichtsjahre nicht statt­gesunden, es wurden nur mehrfach Lohnerhöhungen, Ver­kürzung der Arbeitszeit u. s. w. verlangt, die Differenzen indeß meistens aus gütlichem Wege beigelegt. Besonders verdient gemacht um die Schlichtung von Streitigkeiten hat sich die Firma Dörr & Reinhart in Worms durch Errichtung eines Arbeiter-Ausschusses, an dem alle Beschwerden der Arbeiter zu richten sind. In dem Aussichtsbezirk I kamen 1060, in dem Aussichtsbezirke II 665 Betriebsunfälle zur Anzeige, die sich fast auf alle in Betracht kommenden Berufsgenoffenschaften Vertheilen. Die meisten Unfälle betrafen die Süddeutsche Eisen- und Stahl-Berufsgenossenschaft, die Hessen-Nassauische Baugewerks-Berufsgenossenschaft, die Leder- industrie-Berussgenossenschaft und Berufsgenossenschast der chemischen Industrie mit je über 100 bis 300 Unfällen. Abschriften von Unfallanzeigen wurden u. A. in der Provinz Oberheffen eingesandt aus: Alsfeld 17, Assenheim 1, Nauheim 1, Gießen 11, Lollar 9, Obereschbach 1, Stock­heim 1, Vilbel 1. Zur Verhütung von Unfällen wurden 305 Anordnungen getroffen oder aus Beseitigung bestehender Mängel hingewirkt. Im Allgemeinen haben die Fabrikinspectoren beobachtet, daß in Bezug auf Maßregeln zur Unfallverhütung noch viel zu geschehen hat und daß noch in häufigen Fällen Schutzvorrichtungen gefordert werden müssen; es sei auch zu bedauern, daß noch nicht alle Beruss- genossenschaften besondere Beauftragte zur Ueberwachung der erlassenen Unfallverhütungsvorschriften angenommen haben.

(Schluß folgt.)

verinischter.

* Wetzlar, 4. Juni. In der gestrigen Generalversamm­lung des hiesigen Handelsvereins kam als Hauptgegenstand eine Angelegenheit zur Sprache, welche in neuerer Zeit in wachsendem Maße das öffentliche Interesse auf sich gelenkt hat: Die Frage der geschäftlichen Sonntagsruhe. Bei der von dem Vorsitzenden Herrn August Raab hierüber eingeleiteten Besprechung glaubte derselbe seststellen zu können, daß der Wunsch, auch der Geschäftsmann möge wenigstens an einem Tage in der Woche frei haben, ein ebenso berechn tigter als allgemein verbreiteter sei. Darin könne er aller­dings nicht mit den Bestrebungen der Handetsgehülfen über­einstimmen, daß dieselben den ganzen Tag frei haben wollten. Dagegen sei es möglich und erstrebenswerth, die Geschäfte wenigstens von 1 Uhr ab geschlossen zu halten. Von anderer Seite (Herrn G. Krafft jr.) wurde bemerkt, daß ein solches Vorgehen sich nicht so ohne Weiteres in Kraft setzen lasse, wenigstens müßten mit den nächstliegenden Städten, beispielsweise Gießen und Herborn Verabredungen in gleich­artigem Sinne getroffen werden. Geschehe dies nicht, so laufe man Gefahr, daß sich das bisherige, meistens ländliche Sonn- tägspublikum nach den genannten Städten verziehe. Der Vorsitzende befindet sich nicht in der Lage, diese Einwände als erheblich hindernde anzuerkennen. Wenn das Landvolk wisse, daß am Sonntag in Wetzlar Nichts zu kaufen sei, so werde es in der Woche seinen Weg hierher zu finden wissen. Ueberdies könne die Einbuße, welche der Schluß der Geschäfte am Sonntag Nachmittag ebenfalls mit sich bringen würde, wirklich kein bedeutender sein. Falls, man genau zusehe, werde man finden, daß das, was am Sonntag Nachmittag gemacht werde, kaum der Rede werth sei. Nachdem noch einige andere Herren in die Debatte eingegriffen, wurde ein Beschluß dahingehend gefaßt, daß ein Circular verfaßt und in Umlauf gesetzt werden solle, in welchem alle Detaillisten durch Unterschrift ihre Zustimmung geben, daß die kauf­männischen Geschäfte am Sonntag Nachmittag von 1 Uhr ab geschlossen bleiben. Außerdem wurde auf Antrag des Herrn Goedeckemeyer eine Petition an den Reichstag abzu­senden beschlossen, worin um gesetzgeberische Maßnahmen in der Richtung ersucht wird, daß an den Sonntag Nachmittagen von 1 Uhr ab eine allgemeine Geschäftsruhe einzutreten hat. Bezüglich des Sonntag Vormittags soll es nach der Ansicht der meisten Anwesenden bei dem bisherigen Verfahren sein Bewenden behalten.

* Von Ulm wird uns berichtet: Soeben ist unter dem Geläute der Glocken und den Klängen des ChoralsNun danket alle Gott" in feierlicher Weise aus der Höhe des Gerüsts der Schlußstein des Hauptthurms des vor 513 Jahren begonnenen Münsters ausgesetzt und dadurch der höchste Kirch­thurm der Christenheit zur Vollendung gebracht worden. Von der Höhe des Thurmes ist ein überraschend großartiger Aus­blick von der Zugspitze bis zum Säntis reichend, ja bei hellem Wetter sind selbst die Glarner Alpen erkennbar. Wie schon früher gemeldet, findet das officielle Fest in den Tagen vom 28. Juni bis l.Juli statt. Der am zweiten Tage (Sonntag) stattfindende historische Festzug, an welchem sich gegen 1500 Personen betheiligen, verspricht sowohl in Bezug auf künstlerisches Arrangement als auf glänzende Costüme überaus großartig zu werden. Die kürzlich in verschiedenen Blättern verbreitete Nachricht, als ob das Ulmer Münster nur 151 m, der Kölner Dom dagegen 159 m hoch sei, beruht auf Jrr- thum. Der Wahrheit entsprechend ist zu berichtigen, daß der Ulmer Thurm eine Höhe von 161 m hat, die Kölner Thürme dagegen 156 m.

* Mülhausen i. E., 3. Juni. Die heroischeThat eines Offiziers, des Secondelieutenants Hüttner vom 4. badischen Infanterieregiment Prinz Wilhelm Nr. 112, wird hier lebhaft besprochen. Als H. mit seinen Soldaten vom Schießplatz zurückkchrte, fiel eine Frau, die ihrem Sohne das Mittagessen hinzutragen im Begriff stand, bei dem Anblick der vorbei- marschirenden Soldaten aber ganz die Nähe des Kanals ver­gessen hatte, unversehens rücklings ins Wasser und wäre sicher ertrunken, wenn Lieutenant Hüttner, ohne an seinen durch den Marsch erhitzten Zustand zu denken, nicht rasch in's Wasser gesprungen wäre, schwimmend die Untersinkende erreicht und sie glücklich wieder an's Ufer gebracht hätte. Für den verlorenen Korb mit dem Mittagessen soll ein anderer Offizier der Frau reichlichen Ersatz gegeben haben.

<5erid>tlictyc Entscheidungen.

Die Vorschrift, daß eheliche Kinder, und zwar Töchter, so­lange dieselben das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zur Eheschließung der Einwilligung des Vaters bedürfen, ist im Ab­schnitt III des Personenstandsgesetzes-vom 6. Februar 1875, also unter denErfordernissen der Eheschließung" enthalten. Die zur Eheschließung gesetzlich nothwendtgen ^Erfordernisse sind nun aller­dings nach § 45 dieses Gesetzes dem Standesbeamten schon vor An­ordnung des Aufgebotes nachzuweisen, insbesondere auch die zu­stimmende Erklärung derjenigen, deren Einwilligung zur Eheschließung nach dem Gesetze erforderlich ist. Daraus folgt aber nicht, daß die einmal erthetlte Zustimmung den Standesbeamten zur Vornahme der Eheschließung verpflichten könnte, wenn inzwischen ein Widerruf erfolgt ist. Nach 29 und 45 des Gesetzes hat der Standesbeamte vielmehr zu verlangen, daß jene zustimmende Erklärung sowohl vor Anordnung des Aufgebotes, als im Augenblicke der Eheschließung urkundlich oorliege, und er hat letztere abzulehnen, wenn jene Er­klärung widerrufen ist, für ihn also rechtlich nicht mehr vorliegt. Ob der Widerruf mit Recht oder Unrecht erfolgt ist, hat er nicht zu entscheiden, er hat die Brautleute vielmehr auf den Rechtsweg zu verweisen, um gemäß § 32 des Gesetzes Klage auf richterliche Er­gänzung zu erheben, cf. Sicherer, Erläuterung des ctt. Reichsgesetzes. (Entsch. Großh. Landgerichts zu Gießen T. 84/90.)

verkehr, Lcnrv- «nv volkrwirthscdafr.

Bei Beginn der Reisesaison machen wir darauf aufmerksam, daß in Betreff der zusammensetzbaren Fahrscheinhefte ein großer Fortschritt gemacht worden ist. Man braucht bet der Aus­wahl der zu befahrenden Eisenbahnstrecken nicht wie sonst ängstlich darauf Bedacht zu nehmen, besondere Wege für die Hinfahrt und für die Rückfahrt auszumitteln, denn jene Fahrscheinhefte sind nicht nur bet eigentlichen Rundreisen, sondern auch bei Hin- und Rück­reisen auf denselben Eisenbahnlinien verwendbar, wenn nur die An­zahl der zu befahrenden Kilometer sich mindestens auf 600 beläuft.

Für die Reisezeit. Um der Ueberfüllung der Abthetle mit Gepäck vorzubeugen, macht die preußische Staatsbahnverwaltung darauf aufmerksam, daß Sitzplätze nicht mit Gepäck belegt werden dürfen. Der Fahrgast hat für die Unterbringung von Handgepäck nur Anspruch auf den Raum des Netzes oder Brettes, welches sich über seinem Platze befindet. Mehr Gepäck muß eventuell aufge­geben werden.

Die bei den deutschen Postanstalten eingelieferten, mit deutschen Schiffe« zu befördernden Packetsendungen nach den Bereinigten Staaten von Amerika werden ab Bremen oder Hamburg durch Spediteure abgefertigt, da die Vereinigten Staaten- Postverwaltung sich mit der Beförderung von Packeten nicht befaßt. Dieser Umstand scheint im Besttmmungslande nicht immer beachtet zu werden, denn die Adressaten wenden sich vielfach trrthümltch an die vorerwähnte Postverwaltung, um Auskunft über die Packete zu erhalten. Die Absender werden daher gut thun, bet der Benachrichtig­ung des Adressaten über die Absendung eines Packeis stets zu be­merken, daß etwaige Nachfragen nach dem Packet nicht an die ameri­kanische Postoerwaltung sondern an die Packetagentur von Hensel, Bruckmann und Lorbacher in New-Aork, 25, William Street, zu richten sind.

Milde, wohlschmeckend und seit zehn Jahren bewährt ist der Holländ. Tabak von B. Becker in Seesen a. Harz, 10 Pfd. fco. 8 at 156

4917

4210] Ein braver, mit den nöthigen Schulkenn niffen versehener Junge, kann bei mir die Photographie erlernen.

W. Becker, oorm. G. Backofen.

Großh. Ortsgertcht Gießen.

I. 2L: Bog t.

Deugras-Versteigerung.

Das HeugraS meiner Wiesen soll Mittwoch, 11. Juni, Mor- HENÄ 9 Uhr, versteigert werden. Zusammenkunft am Heegstrauch.

4857 Carl Schwan senior.

Hofraithe-Versteigerung.

Die zu dem Nachlasse des Herrn Friedrich Bender gehörige, am Selters­weg dahier belegene Hofraithe Flur I Nr. 464 5819 Meter Grab- garten und

Flur I Nr. 465 637 Meter Hofraithe soll zum Zweck der Erboertheilung Donnerstag b. 26. Juni1890, Nachmittags 3 Uhr, auf Großherzoglichem Ortsgericht dahier zu den im Termin näher angegeben wer­denden Bedingungen einer öffentlichen Versteigerung ausgesetzt werden.

Die Besitzung besteht aus einem drei­stöckigen Wohnhause mit drei Familten- wohnungen tm Miethwerthe von circa 2500 Mark, ferner in einem Complex von großen Fabrik- und Nebengebäuden und großem Hofe, welcher seit 30 Jahren zum schwunghaften Betrieb einer Cigarrenfabrik gedient, endlich aus einem parkartig an­gelegten Zier- und Nutzgarten.

Die Versteigerung wird in doppelter Weise erfolgen, indem zunächst die Wohn-, Fabrik- und Nebengebäude nebst Hofraum und ein Theil des Gartens, sowie drei aus dem Garten gebildete Bauplätze, so­dann aber die Besitzung im Ganzen, zum Ausgebot gelangen.

Wird das Taxatum erreicht, so kann der Zuschlag alsbald ertheilt werden.

Geometrischer Plan der ganzen Be­sitzung mit eingezeichneter Abgrenzung der Hofraithe nebst Gartenantheil, sowie der einzelnen aus dem Garten gebildeten Bau­plätze, liegt auf dem Bureau des unter­zeichneten Ortsgerichts zur Einsicht offen.

Gießen, 5. Juni 1890.

Herrgras- Versteigerirngen

der Fürstlich Solmsischen Rentki Lich.

Das Heugras von den Fürstlichen Wiesen rc. wird versteigert:

Montag den 16. Juni,

Vormittags präeis 8 Uhr,

von den Wiesen in der Gemarkung Lich, oberhalb der Stadt, zusammen 115 Morgen. Zusammenkunft an der Sau­brücke, nächst der Brühlwiese.

An demselben Tage, Nachmittags Präeis 1 Uhr,

von den Wiesen unterhalb der Stadt Lich, sowie Thurm und Bleichgarten und von der großen Teichwiese, Gemarkung Hof Albach zunächst der Staatsstraße Lich-Gießen, zusammen ca. 20 Morgen. Zusammenkunft im Schloßgarten an der Eisenbahnbrücke.

Dienstag den 17. Juni, Bormittags präciS 8 Uhr,

von den Fürstlichen Wiesen in den Ge­markungen Mühlsachfen, Ober- und Niederbesftngen, im Ganzen 130Morgen Zusammenkunft in Mühlsachsen.

Mittwoch den 18. Juni, Bormittags präcis 9 Uhr,

von der Fürstlichen Mönch- und Strauch­waldwiese,GemarkungBurkhardSfelden zusammen 70 Morgen. Zusammenkunft in der Mönchwiese.

Die Ausaebote geschehen in Abteilungen von 1 bis 2 Morgen.

"Gegen vorschriftsmäßige Bürgschaft wird Zahlungsfrist bis Martini d. I. gestattet.

Lich, am 6. Juni 1890.

Fürstlich Solmsische Rentei.

Kreiling.

4850] Ein junges Mädchen kann das Kochen erlernen.

Wo? sagt die Exped- d. Bl.

2.

Stahl.

Bogt.

14894

4783 ------

dingungen liegen auf dem Amtszimmer des Unterzeichneten zur Einsicht offen.

Gießen, am 5. Juni 1890.

Der Kreisingenieur:

neue Möbel versteigert r

8 Kleiderschränke (einthürig), 3 Bettstellen mit Sprungfeder­matratzen, 2 SophaS, 1 Wasch - consol, 2 Nachttische, 2 Tische; ferner 1 gebrauchter Kinder­wagen , 1 Küchenschrank mit GlaSaufsatz 1 Fliegenschrank und andere Gegenstände.

Im Auftrag r

Louis Rothenberger,

In Auftrag: [4793

I. Rothenberger, Ger.-Taxator.

Gießen, 2. Juni 1890.

Großh. Ortsgericht Gießen.

I. 2t.:

Vergebung von Straßenbauarbeiten.

Die nachstehend zur Erbauung einer Kreisstraße von Watzenborn nach Steinberg erforderlichen Ar­beiten sollen im Gemeindehaus zu Watzenborn am

Montag den 16. Juni,

Nachmittag- 2 Uhr, im Wege mündlichen Abgebots ver­geben werden und zwar:

1. Erdarbeiten, veranschlagt zu

1652 Jt. 33

Gerichts-Taxator. [4826

mT* A~ oszzyl 4 Ederstrasse 4. Montag den 9. Juni, ®i,n$t«6 d«» 10. 3«««,

Nachmittags von 2 Uhr an, jer(iei8er

werden iu der Restauration Klingen- des Haushalts: Möbel, Betten, Weiß­berg, Neustadt Nr. 55, nachbenannte zeug, Küchevgeschirr rc-, namentlich sehr schönes Bertieow, ovalen Tisch, Spie­gel, Küchenschrank mit Glasaufsatz, Sopha, Bettstellen, Federbetten, Roß­haarmatratzen, Porzellan und Glas­sachen, schönes Küchengeschirr, Kleider- schrank, Frauenkleider 4 wollene Bettteppiche, Waschbütten rc. rc.

Chaussierungsarbeiten:

a) Lieferung der Grundbausteine, veranschlagt zu 1795 «X 20 H b) Lieferung der Decksteme, ver­

anschlagt zu 2510 56 H

Kostenvoranschlag, Pläne und Be-

Heugrasversteigerung.

Montag den 9. Juni, gleich nach beendigter städtischer Heugras' Versteigerung, soll das Heugras von der Wiese auf der Ursulum, 3468 lH-Klftr. haltend, dem Herrn Christian Juahardt gehörend, versteigert werden.

Gießen, den 4. Juni 1890.

4855 Im Auftrag: -

Gg. Konrad Simon.

Donnerstag den 18. Juni l. J., Nachmittags 21/« Uhr, sollen auf dem hiesigen Ortsgericht die der Firma Koch & Patz in Liquidation in Gießen gehörigen Immobilien: Flur 33 Nr. 3*/io 242 Meter Grab­garten am Altenschlag und am Altenfeld links des Wegs,

Flur 33 Nr. 37/io - 258 Meter Grab­garten daselbst,

Flur 33 Nr. 6«/100 - 530 Meter Hof­raithe daselbst, öffentlich meistbietend versteigert werden.?

Dienstag den 10. Juni,

Nachmittags von 2 Uhr an.

wird der Nachlaß von Frl. Christine

Lonn, Seltersweg 16 III,. bestehend in:

1 Kleiderschrank, Sopha, zwei Commoden, Tisch, Stühle, Bett- werk, Haus- und Küchengeräthe Weißzeug n. Franenkleider u. s. w

meistbietend versteigert.

Im Auftrag:

Louis Kothenberger, 4865 Gerichts-Taxator.

Montag den 9. Juni, nach beendigter städtischer Heugrasversteige­rung, soll das Heugras Dort den der Friedrich Müller Wittwe gehörenden Wiesen versteigert werden.

4856 Im Auftrag:

Gg. Konrad Simon.

Jeitgeöotenes.

Wageoz.verkanleo, SS xanSauer, Wd- verdeck, Dockau. Breaks re. re. [4587

Friedberg- H. Ph. Bomeiser.

Prima Portland-Cement, Cementplatten, grau, roth und schwarz, empfiehlt 4536 Dan. Wirths Nacht.