Nr. 130 Zweites Statt Sonntag den 8. Juni
1890
Der
Gießener Anzeiger erscheint täglich, mit Ausnahme deS Montags.
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Gießener Anzeiger
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Theil.
Gießen, den 30. Mai 1890.
Betr-: Die Hagelversicherungs-Gesellschast „Germania" zu Berlin.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
att die Grotzd. Bürgermeistereien des KreiseS.
Dem Vernehmen nach wird gegen die Hagelversicherungs- gesellschast auf Gegenseitigkeit „Germania" in Berlin wegen vorgekommenen Unregelmäßigkeiten in Preußen demnächst das Verfahren auf Concessionsentziehung eingeleitet. Wir sehen Ihrem Bericht binnen 8 Tagen darüber entgegen, ob auch zu Ihrer Kenntniß Klagen über die Geschäftstätigkeit der genannten Gesellschaft gekommen sind-
v- Gagern.
Gießen, den 6. Juni 1890.
Betr.: Das Ober-Ersatzgeschäft pro 1890.
Der Mil-Vorsitzende der Großh. Ersatz-Commisffon Gießen
-n die Großh. Bürgermeistereien deS Kreises.
Diejenigen von Ihnen, welche der Verfügung vom 24. v. Ms. noch nicht nachgekommen sind, werden an sofortige Erledigung erinnert.
__Jost.___________________________
Bekanntmachung,
die Abgabe der Kapttalrentensteuererklärungen behufs der Veranlagung für das Steuerjahr 1891/92 betr.
Nach Art. 14 des Gesetzes, die Einführung einer Kapi- talrentensteuer betreffend, vom 8. Juli 1884, erfolgt die Heranziehung zu dieser Steuer auf Grund einer Erklärung, welcher jeder nach den einschlägigen Bestimmungen Steuerpflichtige über den Jahresbetrag seiner Zinsen, sowie der etwa zum Abzug geeigneten Lasten bei der hierzu berufenen Einschätzungscommission schriftlich abzugeben hat. Zu diesen Erklärungen ist das von Grobherzoglichem Ministerium der Finanzen festgesetzte Formular zu verwenden und sind dieselben, je nach der Wahl des Steuerpflichtigen, offen oder verschlossen, jährlich spätestens bis zum 1. Juli, ohne daß der Pflichtige deshalb eine besondere Aufforderung abzuwarten hat, bei der Bürgermeisterei des Wohnorts abzuliefern.
Von der Verpflichtung zur Steuererklärung sind nach Art. 15 des Gesetzes, insofern nicht im einzelnen Fall besondere Aufforderung der Einschätzungscommission ergeht, diejenigen Steuerpflichtigen entbunden, welche im unmittelbar
vorausgegangenen Steuerjahr bereits zur Kapitalrentensteuer zugezogen waren, auch inzwischen ihren Wohnsitz nicht gewechselt und keine den Betrag von 100 Mk. jährlich erreichende Einkommensverbefferung aus Kapitalzinsen erlangt haben.
Inhaltlich des Artikel 16 des genannten Gesetzes haben die Kapitalrentensteuererklärung abzugeben:
1) für minderjährige, vermißte oder unter Vormundschaft gestellte Personen deren gesetzliche Vertreter;
2) für moralische Personen (Gemeinden, Körperschaften, Stiftungen, Anstalten), ferner für Gesellschaften, Genossenschaften, Gantmassen, Erbmassen, soweit eine Steuerpflicht hier überhaupt in Betracht kommt, die bestellten Vorstände oder Verwalter;
3) in allen anderen Fällen der Steuerpflichtige selbst und zwar hinsichtlich des gesammten Zinsenbezuges, welcher, sei es aus eigenem Vermögen oder aus dem Vermögen seiner nicht selbstständig zur Kapitalrentensteuer gezogenen Angehörigen, ihm in Steueransatz zu kommen hat.
Unter Bezugnahme auf die obigen Bestimmungen richten wir an die hiernach zur Einreichung von Kapitalrentensteuererklärungen verpflichteten Bewohner unserer Bezirke hiermit die Aufforderung, ihre Erklärungen unfehlbar bis zum genannten 1. Juli b. I. an die betreffenden Bürgermeistereien gelangen zu taffen, von wo sie, und zwar insoweit verschlossen, uneröffnet, an die Vorsitzenden der betreffenden Einschätzungscommissionen übersendet werden.
Das Formular zu den Kapitalrentensteuererklärungen, welchem ein Auszug aus dem Gesetz und eine bezügliche nähere Anweisung beigefügt ist, hat der Steuerpflichtige von der Bürgermeisterei des Wohnorts zu beziehen.
Gießen, Grünberg, Hungen, Nidda, den l.Juni 1890. Die Großherzoglichen Steuercommiffariate.
Süffert. Bähr. Snell. Pfannmüller.
Der Jahresbericht der Großh. Fabrikinspecloren für 1889
enthält in seinen wesentlich wichtigsten Theilen folgende Angaben:
Nachdem im Berichtsjahre die Stände des Großherzog- thums die Mittel zur Anstellung eines zweiten Fabrikiwspectors bewilligt, wurde das Großherzogthum in zwei Aussichtsbezirke eingetheilt; es umfaßt nunmehr der Aussichtsbezirk I die Provinz ,Starkenburg und den Kreis Worms, der Aufsichtsbezirk II die Provinzen Oberhessen und Rheinhessen mit Ausnahme des Kreises Worms. Der Aufsichtsbezirk I enthält 710 der Aufsicht unterstellte Betriebe
mit 29 000 Arbeitern, der Aufsichtsbezirk II 448 Betriebe mit 14000 Arbeitern. Neu entstanden sind 2 Maschinenfabriken, 2 Gasfabriken, 2 Portefeuillewaaren-, 4 Cigarrenfabriken, 4 Holzschneidereien, 2 Dampsmühlen, 3 Hasenhaarschneidereien, je 1 Anstalt zur Füllung von Mineralwasser, Wasserwerk, Schreinerei, Gelatinesabrik, Bierbrauerei, Buchdruckerei, Dampssägewerk. Eingegangen sind je 1 Strohstofffabrik, Blechbüchsenfabrik, Scheerenfabrik, Knopffabrik, Gasfabrik, Fettwaarenfabrik,Papierwaarenfabrik,Holzwaarenfabrik, Holzspielwaarensabrik, Parketböden- und Kehlleistenfabrik, 4 Cigarrenfabriken, 3 Hasenhaarschneidereien. In vielen Industriezweigen wird ein Aufschwung constatirt, der die Arbeitsgelegenheit im Allgemeinen vermehrt hat, doch wird vielfach geklagt, daß die niedrigen Preise der Erzeugnisse die Production nicht gewinnbringend genug machen. Besonders starke Beschäftigungen wiesen auf die Steinbruchbetriebe, Ziegeleien und Backsteinsabriken, Maschinen- und Keffelfabriken, Eisengießereien, Wagenachsenfabriken, Wagenfabriken, Metallwaarenfabriken, Brücken- und Eisenbahnbau. Auch die Fabrikation von Anilinfarben nahm erhöhte Thätig- keit in Anspruch, ebenso befand sich die Kammgarnspinnerei in befriedigender Geschäftslage, dagegen war der Posamentir- waarenfabrikation und Herstellung von Mode- und Putzartikeln die herrschende Mode nicht günstig, sodaß vielfach die Arbeitszeit abgekürzt werden mußte. Die Lederfabrikation befriedigte nur zum kleineren Theile, in der Portefeuille-, Lederwaaren- und Reiseartikel-Jndustrie war der Geschäftsgang gut; in der Cigarrenfabrikation war man lebhaft beschäftigt, jedoch hat die erhöhte Thätigkeit aus die Löhne keinen bemerkenswerthen Einfluß gehabt. Die Schuhwaarensabrikation hatte erhöhten Absatz, ebenso waren die Schriftgießereien (in Offenbach) befriedigend beschäftigt, in den Hasenhaarschneidereien hatte sich die Geschäftslage ebenfalls gebessert. Der Gewerbe- und Fabrikbetrieb in den Strafanstalten kann gegenüber der gesammten gewerblichen Thätigkeit nur als gering bezeichnet werden, von 46 selbstständigen Haftlocalen haben nur 6 gewerblichen Betrieb, davon nur 4 in ganz geringfügigem Maße; die Einheitssätze der für Sträflingsarbeit gezahlten Löhne entsprechen den Arbeitslöhnen, wie sie an den betr. Orten üblich, den Verwaltungen der Gefangenen-Anstalten ist eine Unterbietung der freien Arbeit untersagt. Im Berichtsjahre wurden 373 gewerbliche Anlagen besucht, der Verkehr der Fabrikinspectoren mit den Arbeitern und Arbeitgebern war ein reger. Wegen Verstößen gegen die Bestimmungen über die Arbeitszeit jugendlicher Arbeiter wurden zwei Arbeitgeber in Strafe gezogen, für weitere zwei Betriebe wurde polizeiliche Ueberwachung bezüglich der Arbeitszeit jugendlicher Arbeiter veranlaßt. Die.Besitzer einer Papierfabrik hatten die Arbeitszeit jugendlicher Arbeiter bis 14 Stunden ausgedehnt, in einer Zündhölzerfabrik sand der
Feuilleton.
Auf der Reichstags-Tribüne.
Anziehenden Stoff zu Beobachtungen mannigfacher Art bietet jetzt, in der Zeit der parlamentarischen Redekämpfe, die Reichstags-Tribüne, die ihr ganz bestimmtes Stamm- Publikum aufweisen kann. Und zwar wird man gut daran thun, an gewöhnlichen Sitzungstagen, wenn nichts besonders Wichtiges auf der Tagesordnung des hohen Hauses steht, dort oben Platz zu nehmen, um die Tribünen-Habitues sich etwas genauer anzusehen. An sogenannten „großen Tagen" verschwinden sie unter der sich drängenden Menge der übrigen Zuhörer, die ihnen an Fixigkeit etwa über waren. Den Hauptbestandtheil dieser Tribünenpolitiker stellen Studenten, beschäftigungslose junge Kaufleute, Stadtreisende, die, ihr Päckchen unter dem Arm, wenn es irgend angeht, auf eine Stunde hier Station machen, und endlich eine beträchtliche Anzahl'jener Gewohnheitspolitiker, die ein hitziges Wortgefecht dort unten im Saale der deutschen Volksvertretung mit seinem „Oho links" und „Lebhaftes Zischen rechts" viel mehr anzieht, als das spannendste Schauspiel aus der Bühne, und deren liebste Musik der schrille Ton der Präsidentenglocke ist. Man muß sie in den Genüssen der Reichstags- Verhandlungen schwelgen sehen, diese begeisterten Verehrer jeder politischen Debatte, wie ihnen, je nach ihrem Parteistandpunkt , über den in ruhiger Vornehmheit gehaltenen Auseinandersetzungen Caprivis das Herz im Leibe lacht oder die Angriffe Eugen Richters und Bebels mühsam unterdrückte Bravoruse entlocken. Aber „Ruhe ist die erste Bürgerpflicht" heißt die vor Allem zu beherzigende Satzung für die Tribünenbesucher. Jedwede laute Aeußerung des Beifalls oder Mißfallens ist hier streng verpönt. Wer diese ersten
Regeln des Tribünen-Knigge nicht beachtet, kann leicht recht unangenehme Erfahrungen machen; die Beamten des Hauses schreiten schnell und unerbittlich ein und walten ihres Amtes. Die Regel ist jedoch, daß Freund und Feind Schulter an Schulter in drangvoll fürchterlicher Enge hier oben gute Nachbarschaft hält und mit einem gewissen Gefühle der Geringschätzung auf die Neulinge von oben herabblickt, die zum ersten Male die heiligen Hallen der Gesetzgebung am oberen Ende der Leipziger Straße betreten und vermittelst des eben erstandenen Situationsplanes die bekanntesten Persönlichkeiten der Volksvertretung zu Gesicht zu bekommen suchen. Das ist aber ein schweres Stück Arbeit, da bekanntlich unsere Parlamentarier, wenn sie nicht in Gruppen beisammenstehen, irgend einen beliebigen, ihnen im Augenblicke bequem liegenden Platz für kurze oder längere Zeit einnehmen, eine Gewohnheit, welche auf der Zuschauertribüne zu den mannigfachsten, komischen Verwechselungen Anlaß gibt. Da wird Singer für Rudolf Virchow gehalten, weil er/um besser zu hören, zufällig den Platz des Führers der Freisinnigen eingenommen hat, und 'dort ertönt aus dem Munde eines Provinzialen ein Ausruf der Verwunderung darüber, daß Alexander Mayer, der Vater des geflügelten Wortes vom Bier, „das seinen Berus verfehlt hat", spindeldürr ist. Der Tribünen-Stammgast belehrt unseren verdutzt dreinschauenden Neuling eines Besseren: es sei Herr Bebel, den seine Sehnsucht nach etwas Embonpoint unbewußt auf den Platz eines der dicksten aller Reichsboten geführt habe. Dr. Mayer sitzt inzwischen behaglich schmunzelnd aus dem Platze des Herrn Miquel und auch dieses parlamentarische Stühlchenvermiethen erregt bei den Wissensdurstigen auf der Tribüne ein neues Schütteln des Kopses, bis auch in diesem Falle der kundige Thebaner mit überlegener Miene als rettender Engel austritt. Ein richtiger Tribünen-Stamm
gast hat vermöge seiner Erfahrung die Geschäftsordnungs- Bestimmungen des hohen Hauses trotz des Herrn Präsidenten vorzüglich intus; er weiß ganz genau im Voraus, obs heute interessant werden wird oder nicht, und nie vor Schluß der Sitzung verläßt er das Haus. Leider dauert aber die Herrlichkeit für ihn, ach, nur zu kurze Zeit. Wenn der Monat Juli, die Zeit der saueren Gurke und des Stillstehens der Gesetzgebungsmaschine, herannaht und die Reichstagsboten nach allen Richtungen der Windrose auseinander eilen, dann muß auch er Abschied vom Sitzungssaale nehmen. Wenns nach ihm ginge: der Reichstag würde in Permanenz erklärt.
* Der dicke Bäckermeister am Kirchenplatz wurde regelmäßig in seinem Mittagsschlase gestört, seit die Jugend des Städtchens, die sich allmittäglich vor seinem Hause zu versammeln pflegte,, auf den Sport des Peitschenknallens verfallen war. Eines Mittags machte nun der Geplagte seine beste Miene zu dem bösen Spiele und sagte der versammelten Schuljugend: „Jungs, wenn Ji morgen Mittag wedder düch- tig knallt, kriegt I: jeder einen Kringel!" Und so geschah es. In den nächsten Tagen wuchs die Zahl und der Lärm in gleichem Maße und befriedigt über den Empfang der zugesicherten Kringel trollten die Knaben um Zwei zur Schule mit dem pünktlich gehaltenen Versprechen: „Morgen Middag kommen wi wedder!" Am nächsten Tage, als die ganze männliche Jugend des Städtchens, soweit sie irgend im Stande war, eine Peitsche zu schwingen, auf das Erscheinen des Bäckers mit dem Kringelkorbe wartet, läßt dieser sich nicht blicken. Die Jungen lauern und lauern, bis sie zür Schule müssen, und gehen dann ab mit der unmuthigen Erklärung: „Wenn't kein Kringels gifft, ward ok nich wedder knallt!"


