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7.9.1890 Zweites Blatt
 
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1890

Zweites Blatt

Nr. 208

Amts- und Anzergeblatt für den Kwtf Gieren.

Gratisöeikage: Gießener Kamikienökätter

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Annahme Don Anzeigen zu der Nachmittags für den folgenden Tag erscheinenden Nummer bi- Corrn. 10 Uhr.

Alle Armoncen-Bureaux deS In- und Auslandes nehm« Anzeigen für denGießener Anzeiger" entgegen.

zeige.

tunben und Bekannten hier- daß unfere gute Mutter, Mer

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daher Gemeinden und Bullenhalter daselbst günstige Gelegen­heit zum Ankauf von Gemeindebullen.

Gießen, den 26. August 1890.

Der Director des landwirthschastlichen Bezirksvereins Gießen. Jost, Regierungsrath.

beamten) nach Maßgabe der Loealverhältnisse hierfür wöchent­lich zu bestimmenden Tagen und Stunden verboten.

Der Zeitpunkt, von wann an die vorstehende Bestimmung bezüglich des Lesens des Fallobstes eintritt, wird von dem Bürgermeister (Localpolizeibeamten) festgesetzt und bekannt ge­macht-

Kinder, welche das Alter der Schulpflichtigkeit noch nicht überschritten haben, dürfen nur unter Aussicht von Erwachsenen das Geschäft des Lesens verrichten.

§ 4. Von den Bestimmungen der §§ 1 bis 3 sind aus­genommen : alle rundum eingefriedigten und an den Wohn­häusern oder innerhalb des Orts an der Ortsstraße liegenden Grundstücke.

§ 5. Übertretungen der §§ 1 bis 3 des vorstehenden Reglements werden nach Art. 69 des Feldstrafgesetzes bestraft.

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vevorischtes.

* Frankfurt, 5. September. Heute Nacht gegen 2 Uhr signalisirten bte Sturmglocken des Domes und Eschenheimer Thurmes, sowie die Signalisten der FeuerwehrGroßfeuer." Es brannte auf dem Keller der Vereinigten Brauereien von I. H. Bauer jr., Gräff und Seeger auf dem Hainerweg. Das Feuer war in der Faßhalle, wo die Fässer angefertigt, reparirt und verpicht werden, ausgebrochen. Das zweistöckige Gebäude von etwa 800 Quadratmeter Grundfläche stand in seinem mit Holz und dergleichen leicht Feuer fangenden Gegen­ständen angefüllten unteren Räumen in hellen Flammen. Die Insassen der im unteren vorderen Raum, sowie im oberen Stockwerk befindlichen Wohnungen wurden aus dem Schlafe geweckt und waren im Stande, sich und ihre Habseligkeiten in Sicherheit zu bringen. Auch Kinder, die in einer Man­sarde schliefen, konnten noch zeitig genug entfernt werden. Die Mobilien im unteren Stock, welche nicht versichert waren, wurden sämmtlich gerettet, während die im oberen Stockwerk verbrannten versichert waren. Die Feuerwehren waren rasch zur Stelle und auch diesmal hat sich die Dampfspritze aufs Glänzendste bewährt. Wenn man die an das vollständig ausgebrannte Gebäude, das eine einzige mächtige Flamme bildete, direct anstoßenden großen Hallen aus Holz betrachtet, die vollständig intakt geblieben sind, so muß man der uner­schrockenen Arbeit der Feuerwehr höchste Anerkennung zollen. Das Innere des Gebäudes ist mit allem, was darin war, ausgebrannt, ebenso ist das Dach abgebrannt,- die dickeren Mauern indeß scheinen vom Feuer wenig gelitten zu haben. Ueber die Ursache des Brandes theilt uns die betroffene Brauerei folgendes mit:

In dem Keller der Vereinigten Brauereien auf dem Hainerweg wurde heute Nacht durch einen vor Jahresfrist entlassenen Arbeiter, welcher sich in die Lagerkeller schlich, ein Theil des Bieres durch Lösung der Zapfen fortlaufen gelassen, woraus derselbe das Gebäude in Brand steckte und sich dann erhängte. Der dadurch ver­ursachte Schaden ist ziemlich beträchtlich, jedoch erleidet weder der Betrieb noch der Versandt des Bieres irgend welche Störung.

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leidlich gutem Zustande hinter einem dichten Buschwerk, wo es der gelehrte Herr wahrscheinlich auf dem Anstand liegen gelassen. Sein Freude kann man sich denken, als er wieder in Besitz der so wichtigen Aufzeichnungen gelangt war. Aber dem edlen Waidwerk soll er trotz dieses Vorfalls in innig­licher Treue ergeben geblieben sein.

Wie unser Sonntagsjäger in jeder Hinsicht das Gebühren des wirklichen Waidmannes oft bis zur momentanen Unter- schiedslosigkeit nachahmt, so ist auch die Sprache, in welcher er seine Geschehnisse zum Besten gibt, das Jägerlatein. Nur daß es natürlich in seinem Munde den Beigeschmack aufweist, welcher seinem gesammten Austreten entsprechen muß. Wenn unsere Nimrods das Ohr eines Dritten" fern wissen, sprechen sie zwar ziemlich unverhohlen von dem Mißgeschick, welches ihrem Rohr anhaftet.Es muß doch ein eigenes Gefühl sein," sagte einmal ein junger Sonntagsjäger wehmüthig nach dem so und sovielten Fehlschuß,wenn man sein erstes Wild erlegt hat."Mag sein," erwiderte sein Freund, ein schon ergrauter Sonntagsjäger -mit der Zeit ergiebt man sich aber auch darein, daß man überhaupt nichts trifft." Selbst seiner besseren Hälfte gegenüber fühlt sich der Sonntagsjäger unter Umständen noch immer zu solcher Offenheit verpflichtet.Was hast Du mir mitgebracht, lieber Theodor?" fragt ihn seine Gattin, als er eben heimkehrt.Nichts," erwidert dieser empört,siehst Du denn nicht, daß ich von der Jagd komme!" Um so mehr weiß er von der Sicherheit seines Rohres zu erzählen, sobald er hoffen darf, gläubige Zuhörer gesunden zu haben.Wie waren Sie denn mit der gestrigen Treib­jagd zufrieden, Herr Piepke?" Und dieser, ein Sonntags­jäger, welcher auf dem Boden Spree-Athens sein classisches Latein gelernt hat, entgegnet:Nu, sie war gerade nich übel! Aber Sie sollten mal bei uns eene sehen! Da kommen oft die Hasen so massenhaft angestürzt, daß man sie erst vom Gewehrlaus herunterputzen muß, um blos zielen zu können!" Seitdem übrigens der Colonisationstrieb in dem Deutschen rege geworden, begnügt er sich nicht mehr mit den heimath- | liehen Leisten, sondern sucht sogar überseeische auf. Für Den-

Bekanntmachung.

Der landwirthschaftliche Bezirksverein des Kreises Gießen wird

Montag den 22. September 1890 in Hungen auf dem Viehmarktsplatze eine Ausstellung von Zuchtvieh, verbunden mit einer Viehpreisverthellung veranstalten.

An derselben können sich alle im Kreise Gießen wohnenden Viehzüchter mit ihren Zuchtthieren mit Ausnahme der Vieh­händler betheiligen-

Prämien werden nur für Zuchtthiere der Vogelsberger Rasse (Reinzucht) und der Simmenthaler Raffe (Reinzucht und Kreuzung) erthetlt.

An Geldpreisen hat der landwirthschaftliche Provinzial­verein zur Prämiirung von Simmenthaler Vieh 300 «M. und der landwirthschaftliche Bezirksverein zur Prämiirung von Simmenthaler und Vogelsberger Vieh 500 zur Disposition gestellt.

Preise werden bewilligt:

1) für Bullen im Alter von einem Jahre und darüber,

2) für Rinder im Alter von einem Jahre ab und für Kühe jeden Alters.

Rur preiswürdiges Vieh wird prämiirt. Sämmtliche auszustellende Thiere müssen bis Morgens 9 Uhr auf dem Marktplatz zu, Hungen, aufgetrieben sein. Bullen im Alter von IV2 und mehr Jahren müssen an einem Nasenring geführt und an demselben auf dem Ausstellungsplatze angebunden werden.

Gelegentlich der Thierschau kann die Ankörung sprung­fähiger Bullen durch die Körcommisston stattfinden. Es finden

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Sonntag den 7. September

Der Weßener Anreger erscheint täglich, Mit Ausnahme deS Montags.

Die Gießener N«»ttie«srü11-r Werden dem Anzeiger MSchenttich dreimal beigelegt.

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jenigen, welcher von einem solchen Revier heimkommt, ist die Situation dann allerdings oft ziemlich schwierig. Der Sonn­tagsjäger, welcher in der Nähe von Wien und Berlin auf Beute ausfliegt, kann sich, wenn sein Rohr wie gewöhnlich nicht trifft, sonder Mühe das Rebhuhn oder den Hasen ver­schaffen, welche er zu Hause als Trophäe seines Ruhmes itt die Küche schickt. Aber das Löwen- und Leopardenfell, welches der Asrikareisende heimzubringen hat, ist nicht immer so be­quem zu erlangen. Ein echter Sonntagsjäger weiß sich jedoch unter allen Umständen aus der Schlinge zu befreien.Freut mich," sagte ein erlauchter Herr unter denen, welche in Deutsch­land ein Krönlein tragen, zu einem hochgeborenen Nimrod, welchen die Waidmannslust in den schwarzen Erdtheil geführt hattefreut mich aufrichtig, Sie wieder zu sehen. Gut gefallen?" . .Zu Befehl, Hoheit!" . .Auf Löwen ge­schossen?" . .Nein, Hoheit!" . .Warum nicht? Soll doch Hauptspaß sein!" . .Hoheit geruhen," erwidert unser Sonn­tagsjäger, ohne auch nur einen Augenblick die Fassung zu verlieren,es war gerade Schonzeit!"

Wir wissen nicht, wer der erste Sonntagsjäger gewesen ist. Jedenfalls ist er der Stammvater eines Menschenschlags, welcher eine ziemlich absonderliche und vereinzelte Stellung in der modernen Gesellschaft einnimmt. Am echten Waid­mannsstande eingenistet wie eine Schmarotzerpflanze, rankt und klettert sie empor an diesem alten Stamme. Sie wird ihn nicht erdrücken, aber sie verbreitet sich in demselben Maße, wie die Lust am Waidmannsleben unter den Deutschen zunimmt. Aus Amerika, dem Lande der Patente, kam jüngst übrigens die Kunde, daß Jemand eine Angel conftruirt habe, welche genau die Größe und Anzahl der gefangenen Fische anzugeben vermag. Wofern es möglich wäre, diese Vorrichtung auf das Rohr des Waidmanns zu übertragen, würde somit aller Sonn­tagsjägerei mit einem Schlage Hartes geschehen. Doch in­zwischen wird noch vom Wildhändler mancher Hase erstanden werden, welchen unser Sonntagsjäger als von ihm geschossen mit siegessicherem BlickMuttern" in die Küche abliefert.

Pon den Sonntagsjägern.

Von B. 0. Wolfshofer.

(Schluß.)

Es mag ja vorkommen, daß solche Vorfälle einem Sonntagsjäger die Lust am edlen Waidwerk gründlich ver­leiden können- meist geht sie aber so in Fleisch und Blut über, daß Derjenige, welcher davon betroffen, kaum mehr davon zu heilen ist. In Wien kamen vor einiger Zeit einige Professoren der Universität aus den Gedanken, sich an diesem Sport zu beiheiligen. In heiteren Kreisen erzählte man sich, daß sie diesen Entschluß nach gemeinsamer sorgfältiger Ueber- legung vorzugsweise deßhalb faßten, um die überaus lästigen Folgen ihrer sitzenden Lebensweise mit Erfolg zu bekämpfen. Das soll denn auch gelungen sein, dafür traten aber nun­mehr andere Uebelstände zu Tage. Einer der Herren pflegte feine Vorträge niemals frei zu halten, da ihm die Natur leider die Rednergabe vollkommen verweigert hatte. Er be­diente sich stets seines Collegienheftes und war ohne dasselbe schlechterdings nicht im Stande, der wiffensdurstigen Jugend den Born seiner Beredtsamkeit zu erschließen. Eines Morgens suchte er, im Hörsaale angelangt, vergebens nach dem bedeu­tungsvollen Hefte. Die Situation war überaus peinlich, denn alle Bemühungen des gelehrten Herrn, den Vortrag frei aus dem Gedächtniß zu halten, scheiterten an der Widerspenstig­keit desselben. Als auch die nächsten Tage der Professor leine Vorlesungen veranstaltete, ahnen die Zuhörer desselben, tvas sich zugetragen. Es war nicht anders möglich, als daß -er sein so werthvolles Collegienheft beim Pürschen verloren hatte. Da faßten sie einen kühnen Entschluß. Nachdem sie in discreter Weise in Erfahrung gebracht, wo sich das Revier des im Allgemeinen so beliebten Lehrers befinde, begaben sie sich auf die Suche. Nach allen Richtungen durchstöberten sie dasselbe; eine leichte Aufgabe war das keineswegs- aber die -Mühe ward belohnt, sie sanden das Collegienheft in noch

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General-Anzeiger.

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Amtlicher Theil.

Bekanntmachung,

Erlaß eines Regulativs gegen das zu frühe Einernten des Obstes betreffend.

Das nachstehende, unter dem 20. November 1883 erlassene Reglement:Das Einernten des Obstes betreffend" wird wiederholt zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Da durch zu frühes Einernten des Obstes der Ruf des in den Handel gebrachten Obstes zum allgemeinen Nachtheil der Gegend herabgesetzt wird und der Genuß unreifen Obstes der Gesundheit schädlich ist, so wird den Großh. Bürger- meistereien empfohlen, genau nach dem im Reglement enthalte­nen Vorschriften zu verfahren. Im Allgemeinen wird in diesem Jahre anzunehmen sein, daß die vollständige Reife der Aepfel erst in der ersten Hälfte October eintreten wird; vor 1. October sollte daher die Aepfel-Ernte nicht beginnen.

Gießen, den 4. September 1890.

Großherzogliches Kreisamt Gießen- v. Gagern.

Reglement,

das Ginernten des ObsteS betreffend.

§ 1. Die Einerntuug der Zwetschen, Aepfel und Birnen darf nicht vor dem von dem Bürgermeister, bezw. dem Localpolizeibeamten mit Zuziehung mehrerer der bedeu­tendsten Baumstück-Besitzer bestimmten Tag begonnen werden-

§ 2. Wer deshalb, weil fein Obst früher zur Reife gekommen, dasselbe vor dem allgemeinen Termin ernten will, hat um Erlaubniß hierzu bei dem Bürgermeister event. Local­polizeibeamten nachzusuchen, welcher, insofern er es für nöthig hält, durch einen oder nach Umständen zwei bis drei der im § 1 erwähnten Besitzer einen Augenschein darüber einnehmen läßt, ob das Obst den nöthigen Grad der Reise erreicht hat und ohne Nachtheil des Eigenthümers nicht bis zur allgemeinen Ernte hängen bleiben kann. Wird die Ernte gestattet, so hat der Bürgermeister, ev. der Localpolizeibeamte, zugleich einen Termin festzufetzen, bis zu welchem dieselbe beendet sein muß.

Von der ertheilten Erlaubniß hat der Bürgermeister (Localpolizeibeamte) die Feldschützen zu benachrichtigen und für geeignete Aufsicht Sorge zu tragen.

§ 3. Von dem Zeitpunkt an, wenn das fallende Obst als Viehfutter verwendet werden kann, ist das Auflesen des Fallobstes außerhalb der von dem Bürgermeister (Localpolizei-