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Donnerstag den 9. Juni

Nr. 127.

Gießener Anzeiger

Generat-Mnzeiger.

Amts- unb Anzeigeblatt für den Ureis Gieren.

Äebodton, LxpedNt« trab Druckerei:

ZchurstrazeZlr.l-

Ferufprecher 61.

vierteljähriger ASounemeutsprei« t 2 Mark 20 Pfg. m« Bringerlohn.

Durch die Post bezog« 2 Mark 50 Psg.

Die Gießener

W«»jtteu0ttt1er «erden dem Anzeiger «Kchentlich dreimal beigelegt.

Der

♦te|e*tt Anzeiger erscheint täglich, «tt Ausnahme deS Montags.

1 Gratisbeilage: Gießener Aamikienökätter

Annahme von Anzeigen zu der Nachmittag- für den folgenden Tag erscheinenden Nummer bi- Bonn. 10 Uhr.

Alle Annoncen-Bureaux deS In- und Au-landeS nehm« Anzeigen für den ^Gießener Anzeiger" entgegen.

Theil.

Bekanntmachung.

Tie nachstehende Bekanntmachung Großh. Kreisamts Friedberg bringen wir hierdurch zur Kenntniß der Interessenten.

Gießen, den 3. Juni 1890.

Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Gagern.

Friedberg, am 29. Mai 1890. Betreffend: Ausbruch der Maul- und Klauenseuche.

Das Großherzogl. Kreisamt Friedberg

an die Großh Bürgermeistereien de- Kreises.

Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß die Maul- und Klauenseuche in Vilbel, Holzhausen und Ober-Erlenbach in vereinzelten Fällen constatirt wurde. In allen Fällen wurde Gehöftesperre angeordnet.

Dr. Braden.

Bekanntmachung,

Maßregeln gegen die Ausbreitung der Maul'- und Klauen­seuche betr.

Nachdem die Maul- und Klauenseuche im Kreise Fried­berg wieder ausgetreten ist, bringen wir hierdurch zur öffent­lichen Kenntniß, daß vom Tage des Erscheinens dieser Be­kanntmachung im Kreisblatt an für den Kreis Friedberg an Stelle der seitherigen Bestimmungen wieder die in unserer Bekanntmachung vom 13. November 1889, Oberhessischer An­zeiger Nr. 139, veröffentlichten, von Grobherzoglichem Mini- sterium des Innern und der Justiz mit Verfügung vom 9. November 1889 zu Nr. M. I. 28037 aus Grund des § 20 Abs. 2 des Reichsgesetzes vom 23. Juni 1880 erlasse­nen Anordnungen in Kraft treten.

Hiernach gelten bis auf Weiteres für den Trans­port von Rindvieh, Schafen, Schweinen und Ziegen aus einer Gemarkung in eine andere im Kreise Friedberg gelegene Gemarkung folgende Bestimm- ungen:

1. Jeder Händler, der Vieh transportirt oder trans« portiren läßt, bedarf hierzu eines voneinempraktischen Thierarzte ausgestellten Gesundheilsscheines, in welchem bescheinigt wird, daß die fraglichen Thiere sich mindestens seit 7 Tagen in seuchefreiem Zustande an dem Orte der Untersuchung befunden haben.

2. Wird von einem Händler Vieh aus einem außerhalb des Großherzogthums Hessen gelegenen Orte eingeführt, so muß außerdem durch thierärztliches Zeugniß bescheinigt sein, daß die Gemarkung, aus welcher die Thiere eingeführt werden, vollständig seuchensrei ist.

3. Jeder (Händler, Metzger, Landwirth), der Vieh auf einen Biehmarkt auftreibt oder von einem Biehmarkt wegbringt, hat die Seuchesreiheit der Thiere durch ein thierärztliches Zeugniß nachzuweisen.

4. Die erwähnten Zeugnisse sind 5 Tage gültig und müssen enthalten: Ort und Datum der Ausstellung, den Namen des Besitzers der zu transportirenden Thiere, jedes mitzu­führende Stück Rindvieh nach Geschlecht, Alter, Farbe und Abzeichen, die Zahl der mitzuführenden Schafe, Schweine und Ziegen. Die Zeugnisse müssen von dem Aussteller unterzeich­net und mit seinem Siegel versehen oder von der Ortspolizei­behörde beglaubigt sein.

5. Keines Gesundheitsscheines bedürfen Landwirthe zum Transport selbstgezogenen Viehs und Metzger zum directen Transport von Schlachtvieh von den Verkäufern in ihr Schlachthaus.

6. Directe Eisenbahntransporte von Vieh nach dem Schlachtviehhof oder dem Sanitätsstall zu Frankfurt a. M. sind ohne besondere Bescheinigung zulässig. Der Transport solchen Viehs nachdenBahnhöfen muß jedoch per Wagen geschehen. Sollen die Thiere nach den Bahnhöfen getrieben werden, so muß deren Seuchesreiheit durch thierärztliches Zeugniß nachgewiesen werden.

7. Zuwiderhandlungen werden nach § 66 des Reichs­gesetzes vom 23. Juni 1880 mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. oder mit Haft bestraft.

Friedberg, den 29. Mai 1890

Großherzogliches Kreisamt Friedberg.

Dr. Braden.

Deutsches Reich

Darmstadt, 3. Juni. Das gestern ausgegebene Groß­herzogliche Regierungsblatt Nr. 19 enthält:

Bekanntmachung Großherzogl. Staatsministeriums, die Besetzung der Subaltern- und Unterbeamtenstellen bei den Staatsbehörden mit Militäranwärtern betr.

Berlin, 3. Juni. Seine Majestät der Kaiser und König unternahmen gestern den ersten Ausritt seit dem Unfall vom 25. Mai. Heute Vormittag arbeiteten Seine Majestät von 10 Uhr ab mit dem commandirenden Admiral, von lO1^ Uhr ab mit dem Staatssecretär des Reichs­

Marineamts und dem General-Jnspecteur der Fuß-Artillerie und alsdann mit dem Ches des Marinecabinets. Von W/2 Uhr ab hörten Se. Majestät den Vortrag des Obersten v. Oidtmann vom Militärcabinet und empfingen um 12^ Uhr den Ober - Postrath Krätke, Landeshauptmann von Neu- Guinea, zur Meldung. Um 123/4 Uhr hatten dann einige Vertreter der deutschen Jnnungs- und Handwerkerverbände die Ehre des Empfanges. Nachmittags gedenken Se. Majestät die Modelle der Weser - Regulirung zu besichtigen, alsdann Ihre Hoheiten den Herzog und die Herzogin von Anhalt zu empfangen und um 7 Uhr Abends die Mitglieder des Bundes­raths zur Tafel bei sich zu sehen. Die Besserung in dem Befinden Sr. Majestät schreitet in erfreulichster Weise fort.

Berlin, 3. Juni. Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Generallieutenant v. Bülow, Commandeur der Großh. Hessischen (25.) Division, den Stern zum Rothen Adlerorden zweiter Klasse mit Eichenlaub und Schwertern am Ringe, dem Generalmajor Lademann, Commandeur der 50. Infanterie-Brigade (2. Großh. Hess.), den Rothen Adlerorden zweiter Klasse mit Eichenlaub und Schwertern am Ringe, dem Hauptmann Teßmar im Großh. Hess. Feld-Artillerie-Regiment Nr. 25 den Rothen Adler­orden vierter Klasse, dem Oberstlieutenant v. V o^g t, Com­mandeur des 2. Großh. Hess. Dragonerregiments (Leib- Dragoner-Regiments) Nr. 24, den Königlichen Kronenorden dritter Klasse, dem Premierlieutenant v. B r a u ch i t s ch im 1. Großh. Hess. Infanterie (Leib-Garde)- Regiment Nr. 115, und dem Premierlieutenant Freiherrn von Starck I. im 2. Großh. Hess. Dragoner-Regiment (Leib-Dragoner-Regiment) Nr. 24 den Königlichen Kronenorden vierter Klasse, dem Feldwebel Kefting in der Großh. Hess. Garde-Unteroffizier - Compagnie das Kreuz der Inhaber des Königlichen Haus­ordens von Hohenzollern, sowie dem Wachtmeister See Haus im Großh. Hess. Feld-Artillerie-Regiment Nr. 25 (Groß- herzoglichen Artillerie-Corps) das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Berlin, 3. Juni. Der nächste s ocialistische Partei- congreß oder Parteitag ist, wieDer Wähler" erfährt, nicht für Berlin, sondern eine Stadt Mitteldeutschlands in Aussicht genommen. Endgiltige Beschlüsse sind jedoch in dieser Sache noch nicht gefaßt. Sicher ist nur, daß un­mittelbar nach dem Ablaufen des Socialistengesetzes der Parteitag zusammentreten wird.

Der Nachtragsetat über die Beamtenbesoldungs­erhöhung wird in den allernächsten Tagen an den Bundes­rath und voraussichtlich gleich nach Wiederzusammentritt des Reichstags an den letzteren gelangen.

Feuilleton.

Die Nichtdeutschen im deutschen Reiche

(Nachdruck verboten.)

Das deutsche Reich weist unter seinen ca. 48 Millionen Einwohnern auch einen nicht ganz unbeträchtlichen Procentsatz fremdsprachiger Reichsangehöriger aus, welche zum kleineren Theile der germanischen und der romanischen, zum größeren Theile der slavischen Rasse angehören. Pie Hauptvertreter der slavischen Rasse in Deutschland sind die Polen, welche in compacten Massen in den Provinzen Posen, Westpreußen und Schlesien, dann in ganz geringer Zahl auch in Pommern wohnen und im Jahre 1871, wo bei der Volkszählung im deutschen Reiche auch die Nationalität mit berücksichtigt wurde, 2,516,000 Stammesangehörige zählten, jetzt aber wahrschein­lich über 3 Millionen Köpfe umfassen. Die Polen im deutschen Reiche zerfallen wieder in die sogenannten Groß­polen, in die Masuren, Kassuben und Lechen oder Wasser­polen (Wasserpolacken). Die Großpolen wohnen zumeist in der Provinz Posen und zwar vorherrschend im östlichen Theile derselben. Sie gehören fast durchweg der katholischen Kirche an und stehen dadurch zur deutschen Bevölkerung der Pro­vinz auch in einem confessionellen Gegensätze, da dieselbe zum größten Theile aus Protestanten besteht. Die Masuren bewohnen das südliche Ostpreußen und sprechen einen beson­deren polnischen Dialect. Sie sind die Nachkommen der Urbevölkerung Massoviens, jener alten Woiwodschaft, welche zum größten Theile in Russisch-Polen, wo sie das Gouver­nement Warschau bildet, liegt, zum kleineren Theile jedoch auch nach dem heutigen Ostpreußen hinübergreist und hier unter dem Namen Masurenland die südlichen Bezirke dieser Provinz umfaßt. Die Bewohner des Masurenlandes, soweit sie eben der polnischen Nationalität angehören, hängen noch sehr an den Sitten und Bräuchen ihrer Vorfahren und unter­scheiden sich namentlich dadurch von ihren großpolnischen

Stammesgenossen, daß sie evangelisch, sind. In Holge der­gleichen Consession stehen sie auch den Deutschen näher als die übrigen Polen und fühlen sich die Masuren überhaupt mehr als Deutsche denn als Masuren. Die Kassuben, die Ueberreste eines alten wendischen Volksstammes, sitzen im westpreußischen Regierungsbezirke Danzig und in einigen Gegenden Pommerns und haben sie gleich den Masuren größtentheils ihre alten Sitten und Einrichtungen, ihre Tracht und Lebensweise bewahrt. Ihre Sprache ist ebenfalls ein polnischer Dialect, den aber der Großpole nicht gut versteht. Die Lechen oderWasserpolacken" endlich finden sich in Oberschlesien vor- ihre Sprache ist ein merkwürdiges Ge­misch von polnisch und wendisch und wird sie selbst von den eigentlichen Polen schwer verstanden.

Neben den Polen in ihren verschiedenen Abzweigungen gibt es im deutschen Reiche noch einige kleinere Völkerstämme slavischer Rassezugehörigkeit. Von ihnen sind zunächst die Litauer zu erwähnen, welche als die Nachkommen der alten Preußen gelten können und in der Stärke von etwa 150,000 Köpfen im Norden der Provinz Ostpreußen wohnen. Die Litauer sind gleich den Masuren evangelisch und sprechen eine Sprache, welche eine Menge Wörter und Formeln enthält, die weit ursprünglicher sind als irgendwelche slavischen, und deßhalb ist das Litauische auch sehr wichtig für die Sprachen­forschung. Die Litauer haben sich in ihren religiösen An­schauungen noch manches Heidnische bewahrt und sich auch erst später zur Annahme des Christenthums bequemt. Einen weiteren slavischen Stamm bilden die Wenden, jenes durch originelle Tracht und besondere Sitten sich noch vielfach aus­zeichnende Völklein, das zum kleineren Theil in der sächsischen Lausitz, zum größeren Theile in der preußischen Lausitz, im sogenannten Spreewalde, wohnt. Die Wenden, ein Ueber- bleibsel der großen westslavischen Völkergruppe, die einst das Gebiet zwischen Oder und Saale inne hatte, weisen ebenfalls viel Originelles in Tracht und Sitten auf; ihre Sprache ist dem czechischen Idiom am meisten verwandt. Ihre Zahl be­

lief sich 1871 auf insgesammt 136,000, von denen 84,000 auf das Königreich Preußen, 52,000 auf das Königreich Sachsen kamen, da indessen das Wendenthum mehr und mehr im Deutschthum, von dem es auf allen Seiten umschlossen wird, aufgeht, so dürfte jene Zahl inzwischen wohl eine Herab­minderung erfahren haben. Bemerkenswerth ist, daß die' preußischen Wenden saft durchgängig der evangelischen Kirche angehören, mit Ausnahme der Wenden in der Stadt Wit­tichenau, während die Wenden im Königreich Sachsen zum Theil Katholiken sind. Zu den im deutschen Reiche wohnenden Slaven gehören endlich noch die Czechen, welche meistens in Oberschlesien, in den Kreisen Leobschütz, Ratibor und Oppeln, dann aber auch in der Grafschaft Glatz und anderen Bezirken Schlesiens wohnen und etwa 60,000 Köpfe zählen mögen. Die Czechen in Deutschland gehören zum mährischen Stamme des Czechenvol^es; in confessioneller Beziehung sind sie Katho­liken, mit Ausnahme der in den Kreisen Wartenberg, Strehlen, Oppeln und Tost-Gleiwitz zur Zeit Friedrich des Großen ge­gründeten czechischen Colonien, welche sich zur evangelischen Kirche bekennen.

Die fremdsprachigen Reichsangehörigen germanischer Rasse werden durch die Dänen repräsentirt, welche im ehe­maligen Herzogthum Schleswig ihren Wohnsitz haben und 1871 etwas über 150,000 Köpfe stark waren. Namentlich der Norden Schleswigs ist, was die Landbevölkerung anbelangt, fast rein dänisch, nur der Flecken Christiansseld besitzt eine durchaus deutsche Bevölkerung und von den Städten weisen Apenrade und Hadersleben zur Hälfte eine deutsche Beölkerung auf. Das Ueberwiegen der dänischen Bevölkerung in Nord­schleswig bildete für die Nationalpartei in Dänemark bislang den Vorwand, den dänischen Theil der Elbherzogthümer für Dänemark zurückzufordern und durch heimliche Agitationen den Haß unter der dänisch sprechenden Bevölkerung Nord­schleswigs gegen die neue Herrschaft zu schüren. Mehr und mehr ist man jedoch jenseits der Eider zu der Erkenntniß langt, wie aussichtslos diese Bestrebungen sind und die offen-