1390
Mittwoch dm 5. März
Kr. 54
Aints- «nd Anzergsblatt für den Atvers Gieren
chratisöeikage: chießmer Jamitienökatter
Aintlichev Theil
erstand.
Cabinets betrachtet, denn der Borgang hat mit einem die im seitherigen Ministerium in Frankreich bestan- tiesen Meinungsverschiedenheiten klar zu Tage treten Die tonangebenden . Pariser Zeitungen besprechen
laufet’ fischen Male denen
Dir Gießener y»mtCic*Bfä((er verdcn dem Anzeiger wöchentlich dreimal beigelegt.
Annahme von Anzeigen zu der Nachmittag- für de» folgenden Tag erscheinenden Nummer bi- Borm. 10 Uhr.
FÜL—JJ________
Herr Rechtsanwalt Dr. Gutflrisch^in Gießen mit 9021 von 17541 gültig abgegebenen Stimmen zum Reichstagsabgeordneten gewählt worden ist.
Gießen, den 4. März 1890.
Der Wahlcommifsär: v Gagern.
Der
Oletzever Anzeiger evscheint täglich, eit Ausnahme deS Montag-.
und der orleanistische „Gaulois", welcher den Rücktritt Constans mit der Angelegenheit des Herzogs von Orleans in Verbindung bringt, giebt sogar der Meinung Ausdruck, daß derselbe eine Präsidentschcstscrisis zur Folge haben könne- ähnlich äußern sich die boulangistischen Organe. Uebrigens
Vallthor nach dm K ehemalige Hosraich b
sprechen sich saft alle Pariser Blätter anerkennend über die Verdienste Constans aus und unstreitig war letzterer auch die Seele des Ministeriums Tirard, und daß der Eintritt des Radicalen Bourgeois in das Cabinet dessen erschütterte innere Festigkeit wieder Herstellen sollte, wird daher allseitig bezweifelt. In der französischen Deputirtenkammer dürfte die im Cabinet eingetrctene Veränderung am Montag lebhafte Debatten veranlaßt haben.
Bekanntmachung,
NeichstagSwahlen betreffend.
Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß dem I. Wahlkreise des Großherzogthums
Deutsches Reich.
Berlin, 2. März. Einen Beweis dafür, daß die Zunahme der Bevölkerung in den Städten während- der letzten Jahre einen gewaltigen i.'l7ifschwung genommen hat, gibt die kürzlich veröffentlichte amtliche Statistik über die Geburten, Eheschließungen und Sterbefällc im preußischen Staate während des Jahres 1888. Es erhellt daraus, daß, während in den Jahren 1867 bis 1888 die preußische Bevölkerung im Mittel jährlich um 12,2 pro Mille wuchs und bei der städtischen Bevölkerung sich die natürliche Vermehrung nur um 9,9 pro Mille, bei der ländlichen dagegen auf 13,3 pro Mille belief, in Folge des starken Zuzuges vom platten Lande nach den Städten, insdesondere nach den Groß- und Mittelstädten, die städtische Bevölkerung von 1867 bis 1885 um 416,2, die ländliche dagegen nur um 72,1 pCt. zugenommcn hat. Am 3. December 1867 zählten die Städte zusammen 3,743,648 männliche und 3,709,074 weibliche Personen, am 1. December 1885 5,179,545 männliche und 5,375,051 weibliche Personen, dagegen die ländliche Bevölkerung 1867 8,152,302 männliche und 8,416,291 weibliche Personen, 1885 8,714,059 männliche und 9,049,815 weibliche Personen.
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Durch die Post bezogen 2 Mark 50 Pfg.
Redaction, Expedition und Druckerei:
Kch»k»r-K-Ir.».
Fernsprecher 61.
^schieden ist.
1846
iebenen.
Alle Annoncen-Burcaux deS In- und Auslandes nehme« Anzeigen für den „Gießener Anzeiger" entgegen.
pottttsche Nebevficht.
Gießen, 4. März.
Die Stichwahlen zum Reichstage haben die nach den Hauptwahlen vom 20. Februar hervorgetretene Anschauung, daß die engeren Wahlentscheidungen das Wahlresultat vom 20. Februar zu Gunsten der Oppositionsparteien vervollständigen würden, vollkommen gerechtfertigt. Denn obwohl die Ergebnisse der am 28. Februar und 1. März vorgenommenen zweiten Wahlen noch nicht endgültig feststehen, so lehrt doch schon ein flüchtiger Überschlag, daß die Freisinnigen, die Socialdemokraten und die süddeutschen Demokraten auch bei den engeren Wahlen am besten weggekommen sind. Keinem Zweifel unterliegt es allerdings, daß sich die genannten Parteien fast überall da, wo ihre Candidaten gegen national- liberale und eonservative Candidaten zur Stichwahl standen, nach Kräften unterstützten, wie dies' in vielen Fällen ganz zahlenmäßig nachgewiesen werden kann und namentlich in Baden und Württemberg scheint das „Anticartell" seine Früchte getragen zu haben.
Da die abschließenden Ziffern der Stichwahlergebniffe noch nicht vorlicgeu, so ist man bezüglich der gegenseitigen Stärkeverhältmsse der einzelnen Fractionen im neuen Reichstage noch immer mehr oder weniger aus Combinationen angewiesen, bei denen indessen die bisher bekannten Zahlen schon eine ziemlich sichere Grundlage abgeben. Jedenfalls wird die oppositionelle Mehrheit, wenn man das Centrum mit hinzurechnet, eine sehr starke sein und dieser Umschwung der Dinge wird sich schon in der Wahl des Präsidiums des neuen Parlaments ausdrücken. Wäre hierbei lediglich die Mitgliederzahl der einzelnen Parteien maßgebend, so gebührte dem Centrnm unzweifelhaft die erste Präsidentenstelle, aber aus naheliegenden Erwägungen wird man davon Abstand nehmen, dieselbe durch einen Centrumsmann zu besetzen und dürften die Conservativen wiederum den ersten Vorsitzenden des Hauses stellen. Dagegen wird das Centrum unzweifelhaft den ersten Vicepräsidenten stellen und was den Posten des zweiten Vicepräsidenten anbelangt, so wird derselbe ebenso zweifellos aus den Reihen der Freisinnigen entnommen werden, so daß also wiederum ein conservativ-clerical- freisinniges Präsidium zu erwarten stünde, wie ein solches bereits bei dem 1884 gewählten Reichstage amtirte. Wenn einzelne Blätter allen Ernstes Vorschlägen, es solle das Centrum den ersten Präsidenten, die freisinnige Partei den ersten Vicepräsidenten und die socialdemokratische Partei den zweiten Vicepräsidenten stellen, so würde dieser Vorschlag schon an der Erwägung scheitern, daß der Kaiser sicherlich nicht einen Socialoemokraten empfangen würde. — Der Reichstag soll entweder noch im März oder doch gleich nach Ostern cin- berufen werden und verlautet bestimmt, daß ihm sowohl Vorlagen, betreffend die Arbeiterschutzgesetzgebung, als auch ein Entwurf, bett’, den Ersatz für das Socialistengesetz, zugehen würden.
Die nunmehr abgeschlossenen Berathungen der Abtheil- ungen des preußischen Staatsrathes haben in erster Linie die Frage der Arbeiter-Vertretungen betroffen. Man vermuthet, daß sich der Staatsrath gegen die obligatorischen Arbeiter- Vertretungen , aber für die Beförderung der Bildung von freiwilligen Arbeiter-Ausschüssen ausgesprochen hat, z. B. für Errichtung solcher in den staatlichen industriellen Betrieben. Die gemeldete Einführung solcher Vertretungen aus den fis- calischcu Gruben des Saarrevieres hängt wohl schon hiermit zusammen. Im Uebrigeu ist, wie bekannt, Geheimhaltung der Berathungen des Staatsrathes beschlossen worden. Ob die gefaßten Beschlüsse des Staatsrathes sofort dem Bundesrathe zur 'weiteren Ausarbeitung zugehen oder ob sie vorher noch einer andern Prüfung unterliegen werden, scheint noch nicht festzustehen.
Die im französischen Ministerium Tirard durch den Rücktritt Constans, des Leiters des Ministeriums des Innern,
b. Mi,
entstandene Lücke ist sehr rasch wieder ausgefüllt worden, indem Herr Bourgeois, Abgeordneter für Marne, zum Minister des Innern ernannt wurde. Aber allgemein wird in den Pariser politischen Kreisen dieser Ministerwechsel als ein Vor-
’ des Rücktrittes des gesammten gegenwärtigen franzö-
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denn auch in diesem Sinne übereinstimmend das Ereigniß
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4) lut Schlachtvieh, d. i. Vieh, welches zum Scküachtcn bestimmt ist und ohne wesentliche Verzögerung nack dem Ort der Schlachtung verbracht wird, bedarf der Wandler nur der Bescheinigung der Ortspolizeibehörd- des Herkunftsortes. Diese Bescheinigung hat die den Bürgermeistereien durch besondere Verfügung bekannt gegebene »astuna zu erhalten. Kanii das Zeugniß nicht ausgestellt werden so ist das unter 3 erwähnte erforderlich. — Aus Vorstehendem folgt, daß das ortspolizeiliche Zeugniß nur dann eenüat wenn die Thiere direct in das Schlachthaus oder zum «zaer kommen. Werden sic zuerst auf den Markt verbracht so bedarf der Händler eines thierärztlichen Zeugnisses. Weiter ist hervorzuheben, daß bei Schlachtvieh ebenfalls nur der Händler ein Zeugniß bei sich führen muß, nicht aber der Metzger, der Landwirth.
5) Alle hier einschlägigen Zeugnisse sind 5 Tage gütig, v. Gagern.
Gießener Anzeiger
Kenerat-Wnzeiger.
markung in die andere.
2) Der Landwirth, welcher Vich aus feinem Stall aussührt — einerlei ob an den Händler, an den Metzger, .an einen anderen Landwirth, oder auf den Markt — bedarf überhaupt keiner Bescheinigung, es sei denn, daß besondere Sperr maß regeln über Gehöfte oder Gemarkungen verfügt seien. Ebenso wenig ist eine Bescheinigung erforderlich bei der Heber- Ahrung von Thicren in eine, andere Gemarkung, wenn diese als Zugthiere benutzt, auf die Weide getrieben, oder dem Fasel einer Nachbargemeinde zugeführt werden.
3) Der Händler, der Vieh verbringt oder verbringen läßt bedarf des Gesundheitsscheines eines practischen Thier- arrtes, durch den bescheinigt wird, daß das fragliche Vieh sich seit mindestens 7 Tagen in seuchenfreiem Zustand am Ort der Untersuchung befunden habe. Führt der Händler das Vieh von einem nichthessischen Orte ein, so muß rn dem thierärztlichen Zeugniß noch weiter bescheinigt fein, daß die Gemarkung, welcher das Thier entstammt, seuchenfrei ist. - Wenn auch nach Vorstehendem der Händler, welcher Vieh durch Andere verbringen läßt, eines thierärztlichen Zeugnisses bedarf so fällt darunter doch nicht der Fall, wenn er das von einem Landwirth gekaufte Vieh, statt es selbst zu trans- Vortiren durch den Verkäufer nach dem Ort semer Bestimmung
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Neueste Nachrichten.
Wolffs telegraphisches Correspondenz-Bureau.
Berlin, 3. März. Abgeordnetenhaus. Bei der Berathung deS Justizetats stellt Geheimrath Eichhorn die Schaffung neuer Assessorstellen in Aussicht, wo die etatsmäßigen nicht auSreichten. Der Justizminister v. Schelling erklärte, die Vorarbeiten für ein bürgerliches Gesetzbuch würden voraussichtlich binnen Jahresfrist zum Abschlusse gelangen. Nächste Sitzung Dienstag 11 Uhr. Fortsetzung der heutigen Berathung und Etat der Staatsschulden-Ver- waltnng.
Köln, 3. März. Die „Köln. Ztg." veröffentlicht die Satzungen für die Arb eiterauss chüss e auf den kgl. Gruben in Saarbrücken. Die Vertrauensmänner werden in geheimer Abstimmung auf 3 Jahre gewählt. Wahlberechtigt ist jeder 21jährige, sobald er wenigstens 3 Jahre in königl. Gruben gearbeitet hat, wählbar jeder 25jährige activer Knappe, der wenigstens 5 Jahre in königlichen Gruben gearbeitet hat. Jede Steigerabtheiluug wühlt einen Vcrtrauens- mann, welcher z der Abtheilung angehören muß. Die Vertrauensmänner haben die Aufgabe, Anträge, Wünsche und Beschwerden der Belegschaften dem Bergwerks-Director vorzutragen, dabei sonstige Fragen des Arbeitsverhältnisses, der Aenderung der Arbeitsordnung, überhaupt die Frage über das Wohl der Bergleute und ihrer Angehörigen dem betreffenden Bergwerksdirector vorzulegen, Streitigkeiten der Bergleute untereinander zu vermitteln und thnnlichst beizulegen, ferner mitzuwirken, daß Arbeitsordnung, sowie die für Gesundheit und Sicherheit der Bergleute getroffenen Vorschriften und Anordnungen von den Kameraden gewissenhaft und pünktlich befolgt werden. Zusammenkünfte der Vertrauensmänner und dem Bergwerksdirector finden vierteljährlich statt oder sonst, wenn der Bergwerksdirector sie für erforderlich erachtet, oder wenn wenigstens 5 Vertrauensmänner der Jnspection sie unter Angabe der zu berathenden Gegenstände beantragen.
Esten, 3. März. Der Ausstaudsversicherungs- verband im Oberbergamtsbezirk Dortmund ist der „Rh.-W. Ztg." zufolge als gesichert anzusehen. — Aus Zeche Dahlhausen Tiefbau, wo Samstag ein Strike ausbrach, ist die ganze Belegschaft unter den bisherigen 23ebiugungen wieder angefahren. **
Duisburg, 3. März. Nach Bekauntwerden des Wahlsieges von Hammacher vereinigte sich eine Anzahl von Bürgern, zu einem Fackelzug zu Ehren des Gewählten. Der Zug. wurde überall von gegnerischen Kundgebungen empfangen, die in einen Straßencrawall ausarteten, der die Polizei nöthigtt^ die blanke Waffe zu gebrauchen und mehrere Verhaftungen vorzunehmen.
I Beru, 3. März. Die Schweizer Grenzthierärzte find- angewiesen worden, da das Großherzogthum Baden bie. Einfuhr von lebenden Rindern, Schafen^ Schweinen unfe
Gießen, den 3. März 1890.
Bett.: Bürgermeister-Versammlung-
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
die Grotzh. Bürgermeistereien des Kreises.
Wir laden Sie ein, sich SawStag den 13. März d. Nachmittags 2 Uhr, im Regierungsgebäude dahier zu einer Bürgermeister - Versammlung einzufinden, in welcher der Großh. Universitäts-Amtmann Herr Dr. Dietz einen Vortrag über das Reichs-Gesetz, bett, die Jnvaliditäts- rmd Altersversicherung, zu halten zugesagt hat, und dann die Ausführung dieses Gesetzes besprochen werden wird.
v. Gagern.
Gießen, am 28. Februar 1890.
Betreffend: Maßregeln gegen die Maul- und Klauenseuche. Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Großherzoglichen Bürgermeistereien und die Grotzherzogliche Gendarmerie des Kreises.
Da wir noch immer Zweifeln bezüglich den in obiger Angelegenheit erlassenen Bestimmungen begegnen, bringen wir dieselben nochmals in nachstehender Zusammenfassung zu Ihrer Kenntniß.
1) Die Bestimmungen beziehen sich nur aus das Verbringen DOii Rindvieh, Schafen, Schweinen und Ziegen aus einer Ge-
inkrng
aus.
März, Nachmittag- aus statt. (182?


