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1890

Donnerstag den 4. September

Rr. 205

ichener Anzeiger

Kenerat-Mnzeiger

Gratisöeikage: Gießener Jamitienölätter

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Amtlicher Theil

Nenefte Nachrichten

roch gezeigt hat

v. Gagern

wie

»«nähme von Anzeigen zu der Nachmittag- für den folgenden Tag erscheinenden Nummer bi- Sonn. 10 Uhr.

Stete

a. Spar- und Darlchnskaffen,

b. Landmirthschastlichen Consumoereinen,

c. Molkerei-Gerossenschaften,

d. OdstverMerthungs'Genoffenschaftelt,

s Maschiner.-Genossenschaften

Vie Gießener K-MittenVlSlt«r »erden dem Anzeiger «Wöchentlich dreimal deigelegt.

Amts- und Anzeigeblatt Mr den Mreis Gichen.

Der

-tetzener Anzeiger erscheint eäglich, <it Ausnahme des Montag-.

Gießen, am 2. September 1890.

Betr.: Gesetzentwurf wegen Abänderung der Gewerbeordnung.

Das Grotzherzogliche Kreisamt Gießen

an die Großh. Bürgermeiftereie« de- Kreise-.

Diejenigen von Ihnen, welche unserer Auflage vom 8. August l. Js. (Amtsblatt) noch nicht entsprochen haben, wer­den an Erledigung derselben binnen fünf Tagen erinnert.

v. Gagern.

WolffS

Potsdam, 2. 5 Uhr 10 Min. Hagen abgereist.

Gießen, am 2. September 1890. Betr.: Vertilgung der Blutlaus.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Großh. Bürgermeistereien und Loeal- polizeibeamten des Kreises.

Wir bringen die Bestimmung des in rubr. Angelegenheit erlassenen Reglements vom 3. Februar 1888 Kreisblatt Nr 32 in Erinnerung, wonach im Monat September der zweite Rundgang der Commission vorzunehmen ist. Ganz besondere Aufmerksamkeit muß hierbei denjenigen Bäumen geschenkt werden, an welchen im Frühjahr die Blutlaus gesunden wurde. Ihren Bericht über das Ergebniß der Rund­gänge erwarten wir innerhalb der ersten Woche des October. Wo bei dem im Frühjahr vorgenommenen Rundgang die Blutlaus gesunden wurde, ist in den Berichten zu erwähnen, ob sie sich auch jetzt trotz angewandter Vertilgungsmaßregeln

telegraphisches Lorrespondenz-Bureau.

September. Der Kaiser ist heute früh von der Wildparkstation nach Blumen-

Pasewalk, 2. September. Der Kaiser ernannte den commandirenden General des Gardecorps, M e e r s ch e i d t v. Hül lesem, wegen der vortrefflichen Führung des Garde­corps zum Chef des Infanterie-Regiments von Doyen Nr. 41, das der General im Feldzuge 187071 geführt hatte.

Kiel, 2. September. Der gestern eingetroffene englische Admiral Hornby machte Vormittags dem Prinzen Heinrich einen Besuch. Österreichische Offiziere fuhren mit vielen deutschen Marineoffizieren zur Besichtigung des Nord-Ost- seekanals bis zum Flemhuder See. Die Stadt ist aus Anlaß der bevorstehenden Ankunft des Kaisers festlich ge­schmückt. Das Wetter ist sonnig und hell.

Kiel, 2. September. Der Kaiser traf um 7 Uhr hier­ein und wurde vom Prinzen Heinrich und Erzherzog Karl Stephan am Bahnhofe empfangen. Er fuhr durch die Ehren­pforte und die geschmückten Straße», wo Gewerke, Innungen, Vereine uud Covporationen Spalier bildeten und eine große Menschenmenge dem Kaiser zujubelte, bis zum Schloß. Dort waren das gesummte Offiziereorps und die Spitzen der Civil- behörden zu großem Empfang anwesend. Beim Aufhissen der Kaiserstandarie auf dem Schloßthurm gaben sämmtliche Kriegs­schiffe vom Hafen her Salutschüsse. Beim Empfang zeichnete der Kaiser besonders die Admirale Sterneck und Hornby aus. Sodann fuhr der Kaiser an Bord derHohenzollern", wo Abends 8 Uhr Tafel gehalten wurde. Als der Kaiser sich

Maurer

jber Tagclohn gesucht- xchneider, Maurermeister,

Wetzlar____

____ August Kolli.

< Bekanntmachung,

Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Katharine Schmidt zu Heuchelheim zur Ausübung der Hebammenkunstgut" befähigt ist, als Hebamme verpflichtet wurde und sich in Heuchelheim niedergelaffen hat.

Gießen, den 27. August 189C.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

I. V.:

Jost, Regierungsrath.

Gießen, am 1. September 1890.

Betr-: Die Ausstellung der Voranschläge für die Gemeinde- krankenversicherungen pro 1891.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Großh. BürgerrveLS-reien der Land­gemeinden des Kreises.

Unter Bezugnahme auf die Ihnen durch unser Amtsblatt Rr. 4 vom 21. April 1887 ertheilte Instruction zur Auf­stellung der rubr. Voranschläge, sowie unter Hinweis auf unser Ausschreiben vom 7. September 1887 Anzeiger Rr. 211 beauftragen wir Sie, die Voranschläge für die Gemeindekrankenversicherungen alsbald aufzustellen und mit den Gemeindevoranschlägen spätestens bis zum 15. No­vember l. I. nach vorgängiger Berathung durch den Ge­meinderath in duplo zur Genehmigung an uns einzusenden, v. Gagern.

u. s ro und zwar sowohl für solche mit unbeschränkter rnit beschränkter Haftung nicht nur jederzeit Statuten-Entwürfe, sondern auch Prolokollforwulare für die Gründungs-Berhand- bmgen, Formulare für den Bei kehr mit den Regiftergerichten, Buch- und Geschäftssühruagsformulare den Interessenten zur Verfügung zu stellen. Auch sind die sachverständigen Kräfte d-s Verbands jederzeit zur Unterstützung der Betherligten bei der Errichtung neuer Genossenschaften, bei Einrichtung der Geschäfts- und Buchführung u. s. w. bereit-

Lehrer - Conferenz

des Conferenz-Bezirks Grünberg: Mittwoch den 10. September 1890, Vormittags 10 Uhr, in Grünberg. Lieder: 20. 130. 152.

Gießen, am 3 September 1890.

Büchner, Schulrath.

8krte(iät?rt.grt Aöon«e«ents,rerA» 2 Mark 20 Psg.

Bringerlohn. Durch die Post bezog« 2 Mark 50 Pfg.

Webaction, Expeditts» und Druckerei:

-chulSru^e Nr.4.

Fernsprecher 51.

Wir empfehlen Ihnen daher die interessirten Kreise Ihrer Gemeinde aus diese Hülse aufmerksam zu machen, und über­haupt die aus Errichtung landwirthschastlicher Genoffenschaften abzielenden Bestrebungen thatkrästig zu unterstützen und zu fördern.

Wir selbst sind jederzeit bereit, die Correspondenz mit dem Verband zu vermitteln.

I. V.:

Jost, Regierungsrath

Darmstadt, 1. September. Se. Majestät der Kaiser- Haben Allergnädigst geruht, den nachgenannten Officieren re. die Erlanbniß zur Anlegung der ihnen verliehenen Insignien zu ertheilen, und zwar: des Silbernen Kreuzes des Groß­herzoglichen Verdienstordens Philipps des Großmüthigen: dem Ober-Roßarzt Brinkmann beim Feld-Artilleric-Regi- ment Nr. 34; des Fürstlich Schwarzburgische» Ehrenkreuzes

dritter Klaffe: dem Hauptmann Frhrn. Röder v. Diers­burg, Flügeladjutant Sr. König!. Hoheit des Großherzogs von Hessen und bei Rhein.

Heidelberg, 31. August. Auf dem nationalliberalen Part ei feste, welches wir schon erwähnt, wurden lt.Frkf. Journ." folgende Telegramme abgesandt:

An den Kaise'1:Tausende deutscher Männer zur Vorfeier von Sedan aus dem Heidelberger Schlosse ver­einigt, versichern Ew. Majestät unwandelbare Treue und Ergebenheit."

An den Großherzog von Baden:Tausende deutscher Männer aus Baden, Bayern und Hessen, zur Vor­feier von Sedan auf dem Heidelberger Schlosse vereinigt, huldigen Ew. Königl. Hoheit in Treue und Ehrerbietung."

Anden Prinzregenten Luitpold von Bayern: Tausende deutscher Männer aus Bayern, Baden und Hessen zur Vorfeier von Sedan auf dem Heidelberger Schlosse ver­einigt, haben soeben in ein begeistertes Hoch auf Ew. Königl. Hoheit eingestimmt."

An den Großherzog von HessenDarmstadt: Tausende deutscher Männer aus Hessen, Baden und Bayern, zur Vorfeier von Sedan aus dem Heidelberger Schlosse ver­einigt, haben soeben in ein begeistertes Hoch aus Ew. Königl. Hoheit eingestimmt."

An den Fürsten Bi'smarck:Tausende deutscher Männer, zur Vorfeier von Sedan aus dem Heidelberger Schlosse vereinigt, gedenken mit innigem Danke der unsterb­lichen Verdienste Ew. Durchlaucht um unser Vaterland und bringen nach zündender Rede des Reichstagsabgeordneten Dr. Osann ein begeistertes Hoch aus Ew. Durchlaucht aus."

An den Grafen M o l t k e:Tausende deutscher Männer, zur Vorfeier von Sedan auf dem Heidelberger Schlosse ver­einigt, gedenken mit begeistertem Hoch des großen Lenkers unserer Schlachten. Prof. Georg Meyer."

In später Abendstunde waren vom Großherzog von Baden und dem Fürsten Bismarck bereits Antworttelegramme eingetroffen.

Der Großherzog von Baden erwiderte auf das Huldigungstelegramm folgendes:Die mir von so vielen deutschen Männern aus Baden, Bayern und Hessen gewidmete sehr werthe Huldigung hat mich dankbar bewegt. Ich ersuche, den Versammelten zu sagen, daß ich diese Kundgebung in ihrem ganzen Werth erkenne und als eine willkommene Gabe schätze. Ich begrüße den Anlaß zu erneuter Anregung vater­ländischen Geistes und Förderung nationaler Begeisterung. Daher freue ich mich über die Erinnerungsseier, sowie über die vielen ähnlicher Art an verschiedenen Orten des Landes. Das ist Einigung zu hohem Ziele, das ist Stärkung unserer nationalen Kraft. Gott schütze unser» Kaiser und das Deutsche Reich. Friedrich, Großherzog."

Fürst Bismarck erwiderte:Herzlichen Dank für Er­innerung und freundlichen Gruß. Bismarck."

Bekanntmachung.

Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz nachstehende Bestimmungen über Concessionirung und Prüfung der Dampfkessel bei den Eisenbahnen und den militärfiscali- schen Anlagen erlassen hat:

1) Eine besondere Concessionirung der Locomotiven der Haupt- und Nebenbahnen findet' nach § 9 des Bahnpolizei­reglements für die Eisenbahnen Deutschlands vom 30. No­vember 1885 und nach § 10 der Bahnordnung für Eisen­bahnen untergeordneter Bedeutung vom 12. Juni 1878 nicht statt.

2) Die Concessionirung sämmtlicher stationären Dampf­kessel, Schiffsdampfkessel, Locomobilen der Eisenbahnen und der militärfiscalischen Anlagen, der Locomotiven für Material­transportbahnen und sonstige dem öffentlichen Verkehr nicht dienende Bahnen, sowie der als Locomobilen verwandten Locomotiven hat nach § 48 III 12 des Gesetzes, betr. die innere Verwaltung und Vertretung der Kreise und Provinzen vom 12. Juni 1874, durch die Kreisausschüsse zu geschehen.

Die technische Begutachtung der Concessionsgesuche und die Abnahmeprüfung erfolgt durch die Großh. Prüfungs­commission für Dampfkessel.

Diejenigen Privatbahnverwaltungen, bei welchen Re- gierungscommiffäre bestellt sind, haben die Concessionsgesuche an Letztere einzureichen, welche die Weitergabe an das Kreis- umt veranlassen werden.

3) Die periodischen äußeren und inneren Revisionen und die in Verbindung mit letzteren vorgenommenen Druckproben d^r Locomotiven, stationären Dampfkessel, Schiffsdampfkessel nnd Locomobilen der hessischen und nichthessischen Staats­bahnen bleiben den Directionen dieser Bahnen überlassen.

4) Die periodischen äußeren und inneren Revisionen und die in Verbindung mit letzteren vorgenommenen Druckproben der Locomotiven, stationären Dampfkessel, Schiffsdampskessel Locomobilen der Privateisenbahnen (Hauptbahnen, Nebenbahnen und Materialtransportbahnen) und der militärfiscalischen An­lagen, sowie der als Locomobilen verwandten Locomotiven erfolge» durch Großh. Prüfungscommission für Dampfkessel, insoweit nicht bestimmte Beamte der betreffenden Verwal­tungen diesseits, soweit Eisenbahnen in Betracht kommen, im Einvernehmen mit Großh. Ministerium der Finanzen zur Vornahme solcher Revisionen und Druckproben ausdrücklich ermächtigt sind.

Den bei einzelnen Bahnen bestellten Regierungscvmmis- sären sind die über die Revisionen und Druckproben'aufge­nommenen Verhandlungen zur Einsicht mitzutheilen.

5) Durch gegenwärtige Verfügung wird die Verfügung Großh. Ministeriums vom 22. Februar 1877 zu Nr. M.J. 2886 an Großh. Oberforst- und Domänendirection Abtheilung für Bergwesen wegen Revision der militärfiscalischen Dampfkessel aufgehoben und § 4 der Ministeriatverordnung vom 4. August 1857 entsprechend abgeändert.

Gießen, am 30. August 1890.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

I. V.:

I o st, Regierungsrath.

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Gießen, den 30. August 1890.

Betr.: Förderung des landwjrthfchaftlichen Gmosftnschafts- wefens.

Das Großhcrzoglichk Kreisamt Gießen

an die Grotzh. Bürgermeistereien des KreiseS.

Nach einer Mittheilung des Verbandsdlrectors der Hessi­schen landwirthschaftlichen Genossenschaften ist derselbe in der Lage, im Falle der beabsichtigten Neueinrichtung von

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