Ausgabe 
4.2.1890
 
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Nr.

29.

1890

Dienstag den 4. Februar

Bierteljiihriger

Generat-Mnzeiger

1

Amts- unb Anzergsblatt für den Krek Gieren.

Gratisbeilage: Gießener Kamilienbkätter

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Alle Annoncen-Bureaux des In» und Auslandes nehmen Anzeigen für denGießener Anzeiger" entgegen.

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Die Gießener

werden dem Anzeiger »öchentlich dreimal b «gefegt.

Der

Oi«-e«er -nzeiger erscheint täglich, mit Ausnahme de« Montags.

Meßmer Anzeiger M

Arntlichsv Theil.

Gießen, am 1. Februar 1890.

Bett.: Die Ausführung der allgemeinen Bauordnung; hier: die Gebühren der Bezirksbauaufseher und Sach­verständigen für Prüfung genehmigungspflichtiger Bauten.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

att die Grotzh. Bürgermeistereien des Kreises.

Nach dem Schlußsatz unseres Ausschreibens vom 1. August 1887 (Gießener Anzeiger Nr- 181, 2. Blatt) ist uns viertel­jährlich ein Verzeichniß über die Gebühren der Bezirks- bauaufseher und Sachverständigen einzusenden, beziehungsweise zu berichten, wenn keine derartigen Gebühren erwachsen sind.

Diejenigen von Ihnen, welche mit der Erledigung dieser Auflage noch im Rückstandr sind, werden hierdurch an Ein­sendung der Verzeichnisie für das IV. Quartal v. I. binnen 14 Tagen erinnert.

v. Gagern.

Gießen, am 1. Februar 1890.

Betr.: Die Kosten für die Körungen des Faselviehs in den Gemeinden des Großherzogthums.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

<m die Großh. Bürgermeistereien des Kreises.

Soweit Sie unserer Verfügung vom 21. v. Mts., Kreis­blatt Nr. 19, noch nicht nachgekommen sind, erinnern wir Sie an Erledigung binnen 24 Stunden bei Meidung unangenehmer Verfügung- Sind etwa Kosten durch Faselbesichtigungen nicht entstanden, so ist dies ebenfalls anzuzeigen.

v. Gagern.

Statut, die Benutzung der Gemeinde-Juhrwerksbrückrnwaage ;u Bellersheim betreffend.

Mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz vom 18. Januar 1890 zu Nr. M. I. 31860 und 89 und unter Zustimmung des Kreisausschusses des Kreises Gießen wird wegen Benutzung der Gemeinde-Fuhr- werksbrückenwaage zu Bellersheim bestimmt:

§ 1. Alle zur Verwiegung gebrachten Gegenstände müssen durch einen verpflichteten Wiegmeifter gewogen werden. Außer dem Wiegmeister oder dessen Stellvertreter hat Niemand das Recht auf der Waage zu wiegen.

§ 2. Der Wiegmeister oder dessen Stellvertreter haben der ihnen zugehenden Aufforderung zum Wiegen alsbald Folge zu leisten

Die Aufforderung hat von den Betheiligten (Käufer oder Verkäufer) direct an den Wiegmeister zu geschehen. Wenn der Wiegmeister der Aufforderung nicht entspricht, so ist sich an die Großh. Bürgermeisterei zu wenden, welche denselben zum Wiegen anhalten und nölhigensalls Großh Kreisamt Anzeige erstatten wird.

§ 3. Der Wiegmeister oder dessen Stellvertreter haben über die von ihm besorgten Geschäste ein Tagebuch zu führen, in welchem unter fortlaufender Ordnungs-Nummer anzugeben sind:

a. der Name des Verkäufers,

b. der Name des Käufers,

c. Datum der Verwiegung,

d. die Art der gewogenen Gegenstände,

e. das Gewicht der einzelnen Gegenstände,

f. der Betrag der erhobenen Wteggebühren.

S 4. Der Wiegmeister hat dem Käufer oder Verkäufer einen dem Eintrag ins Tagebuch gleichlautenden Wiegschein, welcher durch den an der Waage angebrachten Apparat ge­druckt wird, zu übergeben.

Gebührentarif:

S 5. An Wieg-Gebühren sollen erhoben werden:

1) Für das Wiegen von 1 bis 2 Ctr. Fracht 10 H

w u II * II UU H II . . (

ö) , 60 100 auf einem Wagen

von jedem Centner 1 H Zuschlag, p) eines Stücks Großvieh 20

7) eines Schweins oder Kalber 10

8) von 2 Stück Kleinvieh 15 H

0) H ,/ H II 3 /, 20

^0) ,/ ,/ 4 25

11) * mehr als 4 Stück Kleinvieh 30

§ 6. Sogleich nach stattgehabter Wiegung sind die vor­bemerkten Gebühren an den Wiegmeister oder dessen Stell­vertreter auszubezahlen.

§ 7. Am Schlüsse jedes Monats hat der Wiegmeister das Tagebuch abzuschließen und den Betrag der erhobenen Wieggebühren zu summiren, das Tagebuch sodann dem Bürger­meister vorzulegen. Derselbe überweist nach genommener Durch­sicht die Hälfte aller Gebühren dem Gemeinde-Einnehmer zur Einnahme.

Die Hälfte aller Gebühren werden dem Wiegmeister als Vergütung für seine Bemühung zugesichert; die andere Hälfte hat derselbe alsbald nach Schluß des Monats jedesmal an den Gemeinde-Einnehmer zu bezahlen.

§ 8. Der Wiegmeister und dessen Stellvertreter werden von dem Ortsvorstand auf Widerruf ernannt, von dem Großh. Kreisamt verpflichtet und unterliegen als Gemeindebeamten den für solche geltenden Disciplinarvorschristen.

Gießen, am 28. Januar 1890.

Grobherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Gagern.

Gießen, am 1. Februar 1890. Betr.: Das Ersatzgeschäst für 1890.

Der Civil-Vorsitzende der Großh. Ersatz- Commisfion Gießen

an die Gr Hh. Bürgermeistereien de- KreiseS.

Sie wollen nunmehr mit Aufstellung der Stammrollen sofort beginnen und dieselben mit denjenigen für 1888 und 1889 bis Längstens den 10.1 Mts. bei Meidung der AbhoLung durch Wartboten einfenden.

Hierbei wollen Sie die dem Formulare vorgedruckte Anmerkung genau beachten, insbesondere alle Bestrafungen rc. unter RubrikBemerkungen" eintragen.

Falls ein Bruder eines Militärpflichtigen bei der Musterung mit zur Vorstellung kommen, oder bereits im Heere dienen sollte, wollen Sie dies in der Stammrolle bemerken. Z. B.: Ein Bruder geb. am . . . . ten.......186 . . kommt

pro 1890 mit zur Vorstellung, oder ein Bruder dient feit . . . ten 188 . . im Regiment Nr.......Compagnie.

Außerdem wollen Sie am Schluffe der Stammrolle aus­drücklich bescheinigen:

1) daß und bezw. wann die Aufforderung zur An­meldung zur Stammrolle erfolgt ist;

2) daß die in derselben eingetragenen und nicht im Orte geborenen Militärpflichtigen in Ihrer Ge­meinde zur Zeit der Anmeldung ihren dauernden Aufenthalt haben;

3) daß die in Ihren Gemeinden zuständigen, fich daselbst jedoch nicht «ufhalteuden Militärpflichtigen angewiesen worden sind, sich bei der Bürgermeisterei ihres Aufenthaltsorts zur Stammrolle anzumelden.

Reclamationen aus früheren Jahren, welche pro 1890 erneuert werden sollen, sind alsbald mittelst Bericht einzufordern.

Neue Reclamationen sind mit den Stammrollen vorzulegen. Jost, Regierungsrath.

jAotttische Ne verficht.

Gießen, 3. Februar.

Der Kaiser hat, wie derReichsanzeiger" amtlich meldet, den Reichskanzler Fürsten Bismarck von der Leitung des preußischen Handelsministeriums aus dessen Ansuchen entbunden und den Oberpräsidenten der Rheinprovinz, Freiherrn von Berlepsch, zum Minister für Handel und Gewerbe ernannt. Hiermit ist das bisher im preußischen Handelsministerium bestandene Provisorium beseitigt und besitzt dieses wichtige ministerielle Ressort, dessen Leitung Fürst Bismarck im Sep­tember 1880 nach dem Rücktritte Hofmanns neben seinen übrigen Aemtern mit übernommen hatte, nunmehr wieder einen eigenen Ches. Zugleich steht eine Erweiterung der Geschäste des Handelsministeriums in Aussicht, indem die Bergwerksabtheilung, welche bislang vom Ministerium der öffentlichen Arbeiten ressortirte, dem Handelsministerium zu- getheilt werden soll. Der jetzt erfolgte Personalwechsel in letzerem kommt an und für sich nicht unerwartet, denn schon wiederholt hatte Fürst Bismarck die Absicht kundgegeben, wegen anderweitiger geschäftlicher Ueberhäufung vom Posten eines Ministers für Handel und Gewerbe zurückzutreten, doch unterblieb dies immer wieder Mangels eines geeigneten Nach­

folgers. Nunmehr ist ein solcher in der Person des bisherigen obersten Verwaltungsbeamten der Rheinprovinz gesunden und hoffentlich wird sich Herr von Berlepsch auch als Minister ebenso bewähren, wie dies von ihm in seinen früheren Wir­kungskreisen gelten kann. Herr v. Berlepsch steht in der Mitte der 40er Jahre, er ist demnach verhältnißmäßig früh aus seinen Ministerposten gelangt, wie er denn überhaupt aus eine ungewöhnlich rasche Carriöre zurückblicken kann. Viel­fach wird seine Berufung an die Spitze des preußischen Handels­ministeriums im Sinne einer aetiveren Politik Preußens in der Arbeiterschutzgesetzgebung gedeutet, da Herr v. Berlepsch aus diesem Gebiete als Autorität gilt.

An diesem Dienstag, den 4. Februar, findet beim Reichs­kanzler ein parlamentarisches Diner statt, zu welchem, wie verlautet, der Kaiser erscheinen wird. Es ist nicht unwahr­scheinlich, daß sich Fürst Bismarck bei dieser Gelegenheit über die gegenwärtige innere Lage und speeiell über die Frage des Socialistengesetzes aussprechen wird.

In den Kreisen der französischen Russenfreunde hat der vom Obersten Stoffel, dem ehemaligen Militärattache Frank­reichs in Berlin, in einer Brochüre niedergelegte Vorschlag eines Bündnisses zwischen Frankreich und Deutschland, um den Europa vom Panslavismus drohenden Gefahren zu begegnen, ein Sturm nationaler Entrüstung entfesselt. Zwar macht Oberst Stoffel die Zurückgabe Elsaß-Lothringens zur uner­läßlichen Vorbedingung dieses Bündnisses, aber trotzdem schimpfen die patentirten Patrioten ä la Döroulöde und Con­sorten aus den armen Obersten fort, der es gewagt hat, die Empfindungen der Franzosen für ihren russischen Zukunsts- alliirten so freventlich zu verletzen. Nun, die Russenfreunde jenseits der Vogesen mögen sich beruhigen, Deutschland denkt gar nicht daran, Elsaß-Lothringen je wieder herauszugeben und sie können daher mit dem geliebten Rußland getrost weiter eocettiren. Merkwürdiger Weise ist es auch in diesen Tagen zu einer scharf pointirten Demonstration der französischen Russenschwärmer gekommen, indem in der Oper zu Nizza bei Aufführung vonDas Leben für den Czaren" das Pub­likum in begeisterte Hochrufe aus Rußland ausbrach, denen der allgemeine Gesang der russischen Nationalhymne und hier­aus der Marseillaise folgte. Vielleicht bringen die Patrioten von Nizza noch das französisch-russische Bündniß fertig!

Die Vereinigten Staaten von Nordamerika haben ihre bisherige vorsichtige Zurückhaltung gegen die neugebackene Republik Brasilien aufgegeben und dieselbe in aller Form anerkannt. Der brasilianische Gesandte bei der Unions­regierung wurde dieser Tage behufs Ueberreichung seines neuen Beglaubigungsschreibens vom Präsidenten Harrison empfangen und drückte dieser hierbei seine lebhaften Wünsche für das Gedeihen der Republik Brasilien aus. Außerdem wurde der seitherige Gesandte Nordamerikas in Rio de Janeiro, Mr. Adams, als solcher bei der republikanischen Regierung ernannt.

Deutsches Reich.

Berlin, 1. Februar. Wie derReichsanzeiger" meldet, hat Se. Majestät der Kaiser der Stadt Hannover als Zeichen besonderer Huld die BezeichnungHaupt- und Resi­denzstadt" verliehen.

Die Budget-Co nr Mission des Abgeordneten­hauses erledigte heute den Etat des Ministeriums des Innern und bewilligte sämmtliche Positionen mit Ausnahme von 46,700 Mk. als erste Rate zum Neubau eines Gefängnisses in Wartenberg.

Der Senioren-Convent des Abgeordneten­hauses hat heute eine Vertagung der Sitzungen vom 11. bis 23. Februar beschlossen.

Berlin, 1. Februar. In dem von dem Centralcomitv erlassenen und von den Abgeordneten Bamberger, Barth, Hänel, Hermes, Parisius, Richter, Rickert, Schrader, Stauffen­berg, Virchow unterzeichneten Wahlaufruf der frei­sinnigen Partei sind die wesentlichsten Punkte Abkürzung der Dienstzeit, Abänderung der Zölle und Steuern und Be­seitigung des Socialistengesetzes.

Der seitherige Hilfsarbeiter beim Reichsbank- Directorium, Frommer, ist zum Reichsbank-Director und Mitglied des Reichsbank-Directoriums ernannt worden.

Köln, 1. Februar. DieKöln. Ztg." meldet: Nach einer telegraphischen Mittheilung des Eschweiler Bergwerks­vereins wird aus allen Gruben in gewohnter Weise gearbeitet, nur ein Theil der Belegschaft der Grube Nothberg" sei noch nicht angefahren.

Aachen, 1. Februar. DemEcho" zufolge hat ein Theil der Bergleute in dem SchachteNothberg" bereits gestern die Arbeit niedergelegt. Der Eschweiler Berg­werksverein ist entschlossen, im Falle einer größeren Aus-