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1890
Mittwoch den 3. September
Nr. 204
ießener Anzeiger
Kadenz
Kenerat-Anzeiger
Amts- und Anzeigebtatt für den Atreis Gie^ei»
chratisöeikage: Gießener AamilienöläLLek
Amtlicher Theil.
Regierungsrath.
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Annahme von Anzeigen zu der Nachmittag- für den folgenden Tag erscheinendm Nummer bi- Bonn. 10 Uhr.
Alle Annoncen-Bureaux deS In- und Auslandes nehmen Anzeigen für den „Gießener Anzeiger" entgegen»
Di« Gießener WnmtttenßtLtts, Werden dem Anzeiger wlchrnttich dreimal beigelegt.
Der
Olr-ener Anzeigrr erscheint täglich, Mit Ausnahme deS MontagS.
Nachrichten ausgetaucht, denen zufolge die Angelegenheit ein immer ungünstigeres Aussehen annehmen würde. Namentlich hieß es, die serbische Regierung habe eine neuerliche sehr bestimmte Note nach Wien in Sachen des Verbotes der Einfuhr serbischer Schweine nach Oesterreich-Ungarn gerichtet und hierin gedroht, falls die österreichisch-ungarische Regierung dieses Verbot nicht baldigst aufhöbe, die serbische Regierung von dem Handelsverträge mit Oesterreich - Ungarn zurücktreten würde. Nunmehr erklären aber Mittheilungen aus Belgrad in glaubwürdiger Weise, daß eine solche serbische Note gar nicht existire und daß sich die serbische Regierung auch gar nicht mit der Absicht, dem Wiener Cabinet einen so ernsten Vorhalt aus diplomatischem Wege zu machen, trage, da sie keine Verschärfung des wirthschaftlichen Conflictes mit Oesterreich-Ungarn wünsche. Es werden dann die Gerüchte von jener Note aus Wahlmänner der Oppositionsparteien in Serbien zurückgeführt, welche ein politisches Interesse daran hätten, die Stellung des radicalen serbischen Cabinets in der „Schweine- srage" möglichst zu verdrehen und zu verdunkeln. Die erwähnten Belgrader Mittheilungen schließen mit dem Hinweise darauf, daß die aus Serbien kommenden Nachrichten jetzt mehr wie je in Hinblick aus die in diesem Lande stattfindenden Wahlkämpfe sorgsam auf ihren Ursprung geprüft werden müßten.
Politische Uebersicht.
Gießen, 2. September.
Ueber die bevorstehenden weiteren größeren Reisen unseres Kaisers nach Beendigung der diesjährigen Manöver ist bis jetzt nur bekannt, daß der hohe Herr auf Einladung des Kaisers von Oesterreich in der ersten Octoberhälfte an den Hosjagden in der Steiermark theilnehmen, hierbei aber voraussichtlich Wien nicht berühren wird. Dagegen ist bekanntlich die Nachricht von einer abermaligen Herbstreise des Kaisers und dec Kaiserin nach Italien durch eine anscheinend von unterrichteter Seite stammende Miltheilung in der „Nordd. Allg. Ztg." als durchaus unbegründet bezeichnet worden. Wahrscheinlicher klingt jedoch die Versicherung einiger Blätter, Kaiser Wilhelm werde im Spätherbst einen Ausflug nach Elsaß-Lothringen zur Besichtigung der von ihm angekausten Herrschaft Urville bei Metz unternehmen.
Nachdem die Gerüchte über den angeblich bevorstehenden Rücktritt des preußischen Kriegsministers v. Verdy sich als haltlos erwiesen haben, taucht jetzt dafür die Nachricht vom bevorstehenden Rücktritt des Eisenbahnministers v. Maybach aufs Neue auf. Die „K. Z." giebt dem Gerüchte Verbreitung, daß Herr- v. Maybach im Herbste seinen Abschied nehmen und durch den jetzigen Präsidenten der königlichen Eisenbahn- direction in Hannover, Herrn Thielen ersetzt werden würde. Das rheinische Blatt selbst gesteht aber, daß es sich hierbei zunächst nur um Vermuthungen handele und bleibt daher abzuwarten, ob an den Herrn v. Maybach betreffenden Rücktrittsgerüchten wirklich etwas Wahres ist.
Aus dem Heidelberger Schlöffe sand am Sonntag als Vorfeier des Sedantages ein von 5000 Personen besuchtes nanonalliberales Parieifest statt, welches den besten Verlauf nahm.
Reichscommiffar v. Wißmauu, welcher wieder vollkommen hergestellt ist, reiste am Sonntag, begleitet von seinem Adjutanten Dr. Bumiller, nach Brüssel und Ostende ab, um dem König von Belgien einen Besuch abzustatten. Von Belgien aus begiebt sich Major von Wißmann nach Bremen, Hamburg, Cöln, und gedenkt am 16. September in Berlin einzutreffen.
Ueber den Stand des „Schweinekrieges" zwischen Oesterreich-Ungarn und Serbien sind in der letzten Zeit wiederum
Neueste Nacheichten.
WolffS telegraphisches Torrespondenz-Burcau.
Kiel, 1. September. Admiral Goltz gab heute zu Ehren des österreichischen Geschwaders im Gartensaale der Marineakademie ein Mittagessen. Die Maschinisten der deutschen Flotte veranstalten ihren österreichischen Kameraden Abends ein Fest.
Kiel, 1. September. Gestern Abend war zu Ehren des österreichischen Geschwaders Gartenfest, Souper und Ball in der Marineakademie. Vor der Abendtasel erschienen Prinz und Prinzessin Heinrich, Erzherzog Stephan und Admiral Sternek, die um 71/2 Ufjr ins Schloß zurückkehrteu.
Breslau, 1. September. Die „Breslauer Ztg." erfährt von zuständiger Seite, daß die Waldenburger Grubenverwaltungen wegen Absatzmangels zwar Feierstunden ein- gesührt hätten, daß jedoch, entgegen einigen Blättermeldungen, größere Arbeiterentlassungen nicht bevorstünden.
Kaiserslautern, 1. September. Das amtliche Ergebniß der Stichwahl zum Reichstage lautet: Von 20,908 abgegebenen Stimmen erhielt Brunk (nat.) 10,648, Grohe (Volkspartei) 10,260 Stimmen. Der Erstere ist gewählt.
Bern, 1. September. Bei Viß im Canton Wallis ist infolge eines aus das Geleise gestürzten Felsblockes heute ein Zug entgleist, doch wurde Niemand verletzt.
St. Gallen, 1. September. Das Ueberschwemm- ungsgebiet im Rheinthale nimmt zu. Seit gestern regnet es wieder ununterbrochen. Der Wasserstand des Bodensees ist so hoch, daß Landwasser dahin fast keinen Abfluß haben. Von allen Seiten werden Erdabrutschungen und i Straßenverschüttungen gemeldet. In überschwemmten Ort- | schäften werden Häusereinstürze befürchtet.
so sind dieselben zu Einem Pfennig auf Eine Mark Grundsteuerkapital anzunehmen.
3) Die Beilage 2 — Verzeichniß des beweglichen und unbeweglichen Vermögens — ist zu den Voranschlägen für 1891/92 zergliedert auszustellen.
4) Als Beitrag zur Kreiskasse ist die für das Jahr 1890/91 angeforderte Summe vorzusehen.
5) Auf Beschaffung eines ausreichenden baaren Betriebskapitals ist Bedacht zu nehmen, damit Verlegenheiten für die Gemeindekasse und namentlich Kaffeanlehen vermieden werden.
6) Sofern für außerordentliche Bedürfnisse keine, oder- unwesentliche Beträge vorzusehen sind, muß ein den Verhältnissen angemessener Betrag zur Schuldentilgung in Aussicht genommen werden.
Wir empfehlen hierbei denjenigen Gemeinden, welche noch ältere Kriegsschulden haben, zuerst deren Rückzahlung vorzunehmen.
Hierbei ist jedoch zu beachten, daß eine weitere Umlage aus die immer steuerbaren Objecte in der Höhe der Kapital- rückzahlung unter Rubrik 54 einzustellen wäre.
7) Veränderungen und namentlich Herabsetzung der Umlagen sind, wenn nicht ganz besondere Gründe dies rechtfertigen , zu vermeiden; bei günstigen Abschlüssen empfiehlt es sich vielmehr Kapitalrückzahlungen eintreten zu lassen.
8) Das Ergebniß des Voranschlags der Gemeindekrankenversicherung ist unter Rubrik 93 „Für die Gemeindekrankenversicherung" summarisch anzugeben, auch ein etwaiger Vorschuß der Gemeinde zu wahren.
9) Zur Berathung des Voranschlags ist der Gemeinde- Einnehmer zuzuziehen, welcher indessen Stimmrecht nicht hat. Im Uebrigen wollen Sie unsere früheren Ausschreiben, sowie die Revisionsbemerkungen und Beschlüsse zum Voranschlag sür 1890/91 genau beachten.
Arrslarrd.
Newyork, 31. August. In der Standard-Coke-Fabrik in Scottsdale (Pensylvanien) haben 1000 Kohlenarbeiter wegen Beschäftigung von Nicht-Gewerkvereinlern die Arbeit eingestellt.
Melbourne, 31. August. (Reuter-Meldung.) In den Straßen, die heute theilweise wieder electrisch erleuchtet sind, herrscht vollständige Ruhe. Eine Kundgebung, an der sich gegen 40,000 Personen betheiligten, verlief ruhig. Es wurden Resolutionen angenommen, worin den Gewerkschaften Englands für ihre Sympathie und materielle Hilfe gedankt wird. Die Rheder lehnten es ab, mit den Vertretern der Strikenden zu confernen, bevor sie mit den vereinigten Arbeitgebern berathen hätten. Die Regierung Sydneys beschloß, einen Theil des Quais zu verbarrikadiren, damit die Nichtunionisten unbehelligt arbeiten können.
Bilbao, 31. August. Die Königin-Regentin traf, von dem Ministerpräsidenten Canovas de Castillo begleitet, gestern Nachmittag von San Sebastian Hierselbst ein und wurde von der zahlreich zusammengeströmten Menschenmenge mit begeisterten Zurusen begrüßt. Von hier fuhr die Königin- Regentin weiter nach dem englisch-spanischen Schiffbauhof in Portugalete, woselbst dieselbe dem Stapellaufe des neuen Kreuzers „Jnfanta Maria Teresa" beiwohnte. Abends erfolgte die Rückkehr nach San Sebastian.
Gießen, am 29. August 1890.
Betr.: Die Ausstellung der Voranschläge für die Landgemeinden des Kreises Gießen für 1891/92.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an die Grotzh. Bürgerweiftereirir de- Kreises.
Unter Hinweis auf die §§ 3 und 4 der Instruction vom 20. October 1874, die Ausstellung und Revision der Gemeindevoranschläge betreffend, beauftragen wir Sie, mit Ausstellung der Voranschläge für 1891/92 baldigst zu beginnen und dafür zu sorgen, daß deren Einsendung an uns spätestens bis zum 15. November l. I. erfolgt.
Wir empfehlen Ihnen zur Beachtung noch insbesondere das Folgende:
1) Das Gesetz vom 22. November 1872, betr. die Mitwirkung der Forensen bei der Festsetzung des Gemeindevoranschlags, ist durch Gesetz vom 19. Juli 1 890 aufgehoben. Die Einladung der Vertreter der Forensen zur Berathung des Voranschlags fällt daher für die Zukunft fort. Dagegen bestimmt der Art. 2 des letztgenannten Gesetzes, daß, wenn die Erhebung einer Umlage, zu welcher die Forensen beizutragen haben, vom Gemeinderath beschlossen wird, der Bürgermeister mittelst Einrückung ins Kreisblatt unter Bezeichnung des Orts der Offenlegung, zur Kenntniß der Betheiligten zu bringen habe, daß der Voranschlag während 8 Tagen von dem anzugebenden Zeitpunkte an zur Einsichtnahme und Entgegennahme etwaiger Einwendungen offen gelegt wird.
Sie wollen diese Bekanntmachung stets so zeitig erlassen, daß hierdurch in der Vorlage der Voranschläge an uns keine Verzögerung entsteht. In einer besonderen Beilage zum Voranschläge ist zu beurkunden, wann die Bekanntmachung erfolgt ist und ob, bezw. welche Einwendungen erhoben worden sind. Die hier verfügte Offenlegung fällt natürlich mit der in Art. 71 der Landgemeindeordnung bereits vorgeschriebenen zweiten Offenlegung des Voranschlags zusammen, was wir zur Vermeidung von Mißverständnissen hier anfügen.
Das Gesetz vom 3. Mai 1858, wonach mit voller Stimm- berechtigung außer den gewählten Mitgliedern auch derjenige höchstbesteuerte Grundbesitzer, welcher wenigstens ein Viertheil der in der Gemeinde aufzubringenden Grundsteuern entrichtet, oder in Ermangelung dessen der Höchstbesteuerte, welcher ein Grundsteuerkapital von wenigstens Eintausend Fünfhundert Gulden in der Gemeinde hat, zum Gemeinderath gehört, ist nicht aufgehoben. Diese zum Ortsvorstand zählenden Grundbesitzer oder deren Bevollmächtigte sind nach wie vor zu den Sitzungen des Gemeinderaths einzuladen. Ferner besteht die Bestimmung noch zu Recht, wonach die Voranschläge derjenigen Gemeinden, in denen dem Großh. Fiscus ein Grundsteuer- kapital von mindestens 500 Gulden zur Last steht und eine Vertretung auf Grund des Gesetzes vom 3. Mai 1858 im Gemeinderalh nicht stattfindet, bei Beginn der zweiten Offenlegung der betr. Großh. Oberförsterei mitzutheilen sind.
2) Nach § 20 der Verordnung vom 11. Juli 1888, betr. die Unfall- und Krankenversicherung der in land- und sorstwirthschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen, sind die Beiträge zur land- und sorstwirthschastlichen Unsallversicherung aus Grund der von den Großh. Steuercommissariaten aufzustellenden Hebregister von den Pflichtigen durch die Gemeinde - Einnehmer l einzuziehen und binnen vier Wochen nach Empfang des Re- ' gisters in ganzer Summe an den Genossenschaftsvorstand einzusenden. Für die Erhebung der Beiträge hat der Gemeinde-Einnehmer eine Hebgebühr von drei Procent der ein- gezogenen Beiträge zu beziehen, welche bei Einsendung der Beiträge an den Genossenschaftsvorstand in Abzug zu bringen ist. Mit Rücksicht auf die kurze Ablieferungsfrist wird es nicht zu umgehen sein, daß die Gemeindekasse die Beiträge theilweise vorlegt. Es wird dies umsoweniger einem Anstande unterliegen, als die von der Gemeinde vorschußweise eingesendeten Beiträge, bei welchen sie den wirklichen Ausfall oder die fruchtlos erfolgte Zwangsvollstreckung nachweist, ihr f nachträglich zurückerstattet werden.
Wir bestimmen hinsichtlich der Verrechnung [ dieser Beiträge vorläufig, daß dieselben unter Rubr. 5 9 „Beiträge zur land- und sorstwirth- R schädlichen Unfallversicherung" in Einnahme und unter 101a „Für die land- und sorstwirthschaft- Iliche Unsallversicherung" in Ausgabe vorzusehen »und nach Analogie der allg. evang. Kirchensteuer ßzu behandeln sind. Was die Höhe der Beiträge anlangt,
Vierteljähriger >ödttuemewt»rttlM 2 Mart 20 Psg. mfi Bringerlohn.
Durch die Post bezog« 2 Mark 50 Pfg.
Nedaction, Expedttt« und Druckerei:
Kchnlstratze Ar.S«
Fernsprecher 61.
Bekanntmachung.
Zu Rohrbach, Kreis Büdingen, ist bei einem Stück Rindvieh die Maul- und Klauenseuche festgestellt worden.
Gießen, am 30. August 1890.
Grobherzogliches Kreisamt Gießen.
I. V.:
Jost, Regierungsrath.
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M. Haart, .Nrch.'nM 8. den Wubauttn am Oswalds frb zwei Wohnungen oon it imem >u vermiethen.
§ bei AMtci ÄoÄttM G. Wr Ototo


