Ausgabe 
3.5.1890
 
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Nr. 102

Samstag den 3. Mai

1890.

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2(mtiid?er Theil.

Gießen, den 28. April 1890. Betr-: Die Anwendung von Torf als Streumittel.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Grotzh. Bürgermeistereien deS Kreises.

Nachstehend abgedrucktes Schreiben der Großh. Oberen landwirthschafllichen Behörde theilen wir Ihnen zur Kenntniß- nahme und Bericht über die gestellten Fragen mit.

v. Gagern.

Darmstadt, April 1890. Betr.: Wie vorstehend.

Die Großherzogliche

Obere landwirthschaftliche Behörde an die Herren Präsidenten der landwirtschaft­lichen Vereine.

Der Mangel an geeignetem Streumaterial, welcher in stroharmen Gegenden und bei geringer Strohernte besonders fühlbar wird, gab den Landwirthen vielfach Veranlassung, zu Ersatzmitteln des Strohes ihre Zuflucht zu nehmen. Ins- besondere sah man sich häufig genöthigt, die Forstverwaltung wegen Abgabe von Waldstreu in Anspruch zu nehmen.

Die Forstverwaltung befand fich jedoch nicht immer in der Lage, dem Bedürfniffe der Landwirthe in vollem Umfange gerecht zu werden, welcher Umstand vielfach Anlaß zu Klagen gegeben hat.

In neuerer Zeit ist nun die Anwendung von Torfstreu sehr empfohlen und infolge besten auch im Großherzogthum mehrfach'von diesem Streumittel Gebrauch gemacht worden. ES wäre nun sehr erwünscht, von dem Umfange, welchen der Gebrauch von Torfstreu im hessischen LandwirthschastSbetriebe gewonnen hat, sowie von den.Erfahrungen, welche über die Brauchbarkeit derselben gemacht worden sind, Kenntniß zu erlangen, um event. geeignete Schritte zur ausgedehnteren Anwendung dieses Streumittels in Erwägung ziehen zu können.

Bislang wurde die Torsstreu vorzugsweise von auswärts bezogen. Leider ist der Preis derselben in neuerer Zeit der­art gestiegen, daß der Bezug der Streu nicht den großen Vortheil mehr gewährt, wie dies früher der Fall war. Es ist auch nicht anzunehmen, daß ein wesentlicher Preisrückgang demnächst eintreten werde, da mit der ausgedehnteren An­wendung der Torsstreu die Nachfrage steigt. Von Bedeutung scheint es uns daher zu sein, daß Erhebungen darüber angestellt werden, wo im Großherzogthum Torflager vorkommen und ob dieser Torf Eigenschaften besitzt, die ihn zum Gebrauche als Streumaterial geeignet erscheinen lassen.

Wir ersuchen daher ergebens!, uns bei diesen Erhebungen gefälligst unterstützen und uns insbesondere nach Anhörung der landwirthschastlichen Bezirksvereine mittheilen zu wollen:

1) ob und in welchem Umsange Torjstreu von den Land­wirthen angewendet wird;

2) woher diese Torfstreu bezogen wurde;

3) wie sie sich

a. als Slreumittel bei Pferden, Rindvieh, Schafen, Schweinen, Ziegen und Geflügel,

b. als Dungmaterial bewährt hat;

4) ob, wo und in welcher Ausdehnung Torflager im Kreise bezw. in einzelnen Gemarkungen vorkommen;

5) ob und mit welchem Erfolge versucht wurde, jenen Torf als Streumittel zu verwenden;

6) ob in Bezug auf den vorliegenden Gegenstand dort­seits sonstige Wahrnehmungen gemacht worden sind und welche.

Jaup.

Deutsches Reich.

nn. Darmstadt, 1. Mai. Zweite Kammer der Stände. Die Kammer setzte die Verhandlungen über die Nebenbahnen aus und erledigte in heutiger Sitzung eine Reihe von Vor­lagen Großh. Regierung.

Zunächst stand zur Tagesordnung die Vorlage Großh. Regierung, Bewilligung eines Betrags von 28,600 Mk. zur Beschaffung der Ausstattung des neuen Gymnasiums zu Darmstadt mit Mobiliargegenständen und Lehrmitteln, sowie eines weiteren Betrags von 16,135 Mk. zur Bestreit­ung laufender Ausgaben.

Abg. Schröder drückt hierbei den Wunsch aus, daß die Anstalt sich zu einer Mustcranstalt herausbilden möge und daß man ans die Ausbildung tüchtiger Zeichenlehrer Werth legen möge.

Oberschulrath Soldan sagt Abhülse nach dieser Rich­tung zu. Die Regierung verhehle sich nicht, daß nach dieser Richtung hin noch zu verbessern sei.

Die Kammer beschließt dem Antrag des Finanzausschusses gemäß einstimmig, die angefordertcn Snmmeit zu genehmigen.

Ebenso wird die Vorlage Großh. Regierung um Be­willigung von 5000 Mk. für Errichtung vier weiterer Lehr­stellen an der Realschule zu Darmstadt ohne Debatte genehmigt.

Ferner genehmigt die Kammer debattenlos die Bewilli­gung eines Zuschusses von 38,200 Mk. zu den Bau- und Mobiliarkosten der neuen Gebäude für die R ea l - undLand- wirthschaftsschule zu Groß-Umstadt, die Einstellung eines Zeichenlehrers an der Realschule zu Friedberg in's Budget 1891/94, die Erhöhung des für die Finanz­periode 1888/91 bewilligten Zuschusses zu den Ausgaben der Landes-Universität Gießen um 69,475 Mk., sowie die Bewilligung Don 5750 Mk. für die innere Ausstattung des Neubaues der Landesbaugewerkschule und Ein­richtung eines vierten Lehrsaales daselbst.

Bezüglich der Bewilligung eines Betrages von 27,700 Mk. als Beitrag zu den Kosten der Regulirung des Land- grab ens in den Gemarkungen Griesheim, Wolsskehlen und Goddelau beschließt die Kammer Genehmigung gegen 2 Stim­men, sowie zur Herstellung von Aborten im nördlichen Collegiengebäude zu Darmstadt 2965 Mk. zu be­willigen.

Auch die Vorlage Großh. Regierung wegen Verwilligung eines Betrags von 45,000 Mk. zu Lasten des Hess. Bau- capitals der Main-Neckar-Bahn behufs Anlage eines Ver­bindungsgeleises zwischen dieser Bahn und dem west­lichen Theil der Stadt Darmstadt findet einstimmige An­nahme.

Für Herstellung einer Wasserleitung n a ch L i ch t e n - berg fordert die Regierung anstatt der früher bewilligten 13,200 Mk. heute 26,800 -Mk.

Oberbaurath Dr. Schäffer begründet diese Mehrfor­derung damit, daß für Einfügung einer neuen Röhrenleitung und Sprengungen zu diesem Zweck dieser Betrag nöthig er­scheine und beschließt bie Kammer, die angeforderte Summe zu bewilligen.

Um Nachforderungen zu vermeiden, event. auf ein ge­ringes Maß zu beschränken, will die Großh. Regierung die Ermächtigung, 1,150,000 Mk. als Pauschsumme für die Zellen straf anstatt bei Bntzbach zur Verfügung ge­stellt zu haben.

Abg. Vogt fragt an, warum trotz der hohen Preise noch immer die alten Preise in Betracht gezogen würden. Man müsse dem Handwerker doch anch hierin Rechnung tragen.

Oberbaurath Welzi en erläutert, daß es ftir den Hand­werker gleichgültig sein müsse, welche Preise eingestellt seien. Er müsse sich nach dem dermaligen Preisverhältniß richten und seine Offerte danach einrichten. Er sagt aber Abhülse zu nach Maßgabe der preußischen Normen.

Das Ansinnen der Regierung wird sodatm einstimmig gutgeheißen.

Seitens des Abg. M ö l l i n g e r ist ein Antrag gestellt auf Revision der gesetzlichen Bestimmungen über die Sonn- t a g s f e i e r.

Abg. Möllinger bringt eine Reihe von Klagen über die willkürliche Handhabung der Gesetzesbestimmungen bezüglich der Sonntagsfeier zur Kenntniß des Hauses. Der Land­mann, sowie der Klein-Handwerker leide am meisten unter dieser willkürlichen Handhabung. Das Gesetz sei reformbedürf­tig hauptsächlich in den §§ 224232.

Der gleichen Ansicht sind die Abg. Osann, Schröder nnd W o l z.

Staatsminister Finger hält eine Revision nicht für angezeigt. Es genüge, wenn die Localbehörden richtig ange­wiesen würden, das Gesetz zu handhaben.

Staatsrath Knorr glaubt auch, wenn dasselbe revidirt würde, seien Klagen nicht ausgeschlossen.

Nach erfolgter Abstimmung wird der Antrag Möllinger auf Revision des Gesetzes wegen der Sonntagsfeier mit 19 gegen 17 Stimmen ab gelehnt, dagegen der Ausschuß­antrag, Großh. Regierung zu ersuchen, die Verwaltungsbehör­den zur genauen Prüfung der wegen Verletzung der Sonn­tagsfeier an sie gelangenden Anzeigen anzuhalten, mit allen gegen 8 Stimmen angenommen.

Bezüglich des Antrags Reinhardt wegen Wiederher­stellung des Domes zu Worms ist die Regierung gewillt, einen Beitrag zu den Wiederherstellnngskosten in's nächste Staatsbudget einzuftellen.

Abg. Reinhardt spricht der Regiermig für dieses Wohlwollen Namens der Stadt Worms seinen Dank aus.

Ebenso finden die Gesuche wegen Erhöhung der W i t t w e n= gehälter der Civildiener nach den Ausschußanträgen An­nahme.

Morgen Früh: Nebenbahnen in Rheinhessen.

Nachmittagssitzung. Auf der Tagesordnung steht die Nebenbahn-Vorlage Lorsch-Heppen Heim-Fürth.

Vorher gibt der Präsident dem Hause Kenntniß von cin- gelaufenen Anträgen und zwar der Abg. Hechler, Schröder und Osann wegen Erbauung einer Nebenbahn von Groß- Geran, Wallerstätten, Heinsheim, Kornsand gegenüber Oppen­heim- sowie der Abg. Schröder und Reinhardt: Erbauung einer Nebenbahn über Eich, Hamm, Rheindürkheim, Worms.

Abg. Metz- Darmstadt spricht sich für den Bau der vom Ausschuß vorgeschlagenen Linien Heppenheim-Fürth und Weinheim-Fürth aus, indent er die Interessen des Landes am meisten hierdurch gefördert sieht.

Abg. Hermann spricht sich auch noch für die Re­gierungsvorlage aus, insbesondere für die Linie Lorsch-Hcppcn- heim-Fürth.

Abg. P s a n n st i e l hat die Ueberzeugung gewonnen, daß im Odenwald eine Nothlage der Bevölkerung vorhanden sei und deshalb kann er sich für den Bau der angesonnenen Linien entschließen.

Ministerpräsident Weber präcisirt den Standpunkt der Großh. Regierung dahin, daß dieselbe ihre Vorlage hinsicht­lich der Linie Lorsch-Heppenhrim-Fiirth aufrecht halte. Die vom Atlsschuß beantragten Projecte seien recht schön, die Re­gierung könne aber erst später daraus eingehen.

Abg. Reinhardt spricht dem Ausschuß Dank dafür aus, daß derselbe zwei neue Nebenbahnen für den Odenwald vorgeschlagen hat. Er bedaure aber, daß derselbe nicht noch weiter gegangen sei und auch die Linie Heppenheim-Lorsch vorschlägt. Gerade diese Linie habe die größte Zukunft, weil auf derselben die Producte des Odenwalds, hauptsächlich aber diejenigen der Steinbrüche dortselbst nach dem Rhein gebracht werden könnten und in den großen Städten bedeu­tenden Absatz finden würden. Er werde an der Regierungs­vorlage festhalten und für die Linie HeppenheimLorsch stimmen. Er bitte nochmals, dem Odenwald nicht zu ver­sagen, was man dem Vogelsberg gewährt habe.

Abg. Schröder bittet das Haus, die Ausschußanträge, wie sie gestellt seien, anzunehmen.

Abg. Wolfs kehl warnt das Haus vor dem Herein­werfen immer mehr neuer Projecte. Es werde bei der Wichtigkeit der Vorlagen viel zu rasch vorgegangen und Bahnlinien verwilligt, von denen man noch nicht wisse, ob die Regierung sie ausführen könne oder nicht. Er empfiehlt die Regierungsvorlage.

Für die Ausschuß-Anträge sprechen noch die Abgeord­neten Bergsträßer, Schönberger, Metz, Jöst, Arnold und Theobald.

Nach erfolgter Abstimmung erfolgt die Annahme der Nebenbahn von Fürth nach Heppenheim mit 21 gegen 8 Stimmen, mit einem Amendement,daß die Bahn von der Ostse'te der Main-Neckar-Bahn eingeführt wird", mit 19 gegen 18 Stimmen.

Ferner wird die Nebenbahn von Weinheim nach Fürth einstimmig genehmigt, während die Linie Heppenheim- Lorsch mit 21 gegen 17 Stimmen abgelehnt wird.

Neueste Nachrichten.

WolffS telegraphisches Correspondenz-Bureau.

Berlin, 1. Mai. Die Commission des Abgeord­netenhauses zur Vorberathung der Sperrgeldervorlage hat sich heute constituirt. Dieselbe besteht aus: Erffa, Hammerstein, Hartmann, Hoeppner, Korsch, Limburg-Stirum, Oertzen-Jüterbog, Schuhmacher, Zedtlitz, Cuny, Eynern, Hobrecht, Olzem, Windthorst, Hüne, Mosler, Rintelen, Bruel, Langerhans, Neukirch, Neubauer. Vorsitzender ist Korsch, Stellvertreter Oertzen-Jüterbog.

Die Budgetcommission des Abgeordnetenhauses lehnte einstimmig die für die Dominterimskirche geforderten 200000 Mk. ab.

Berlin, 1. Mai. Reichsbankpräsident Dechend ist gestern Abend gestorben.

Berlin, 1. Mai. DasAmtliche Cvlonialblatt" ver­öffentlicht die kaiserliche Genehmigung zur Ausprägung von Silbermünzen mit dem Bildnisse des Kaisers, von Kupfer­münzen mit dem Reichsadler für Rechnung der Deutsch-Ost- afrikanischen Gesellschaft. In Lagos ist der Forschungs­reisende Hauptmann Zenner am Fieber gestorben.

Berlin, 1. Mai. In den hiesigen großen Fabriken von Schwartzkops, Vulkan, Schering rc. arbeitet fast Alles. Die Anzahl der Feiernden ist gering. Mittags zogen 500 Mann