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1890

Dienstag den 2. December

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Der

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Anrtlieher Tbeil.

Bekanntmachung.

Das Großh. Ministerium des Innern und der Justiz hat dem Vorstand der israel. Religionsgemeinde zu Groß-Gerau zum Besten eines Synagogen-Neubaues die Erlaubniß zur Veranstaltung einer Verloosung von Silber-, Industrie- und Kunstgegenständen und den Vertrieb der Loose im Großherzog- thum unter der Bedingung ertheilt, daß nicht mehr als 80,000 Loose zu 1 das Stück ausgegeben werden dürfen und bei der ersten Ziehung mindestens 121/? %, bei der zweiten Ziehung mindestens 32 V2 % des Bruttoerlöses aus dem Ver­kauf der Loose zum Ankauf von Gewinngegenständen zu ver­wenden sind, sowie daß im Uebrigen die Festsetzungen des Verloosungsplanes genau eingehalten werden.

Gießen, am 29. November 1890.

Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Gagern.

Bekanntmachung.

Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Großh. Ministerium des Innern und der Justiz dem Feuerversicherungs-Verband deutscher Fabriken in Berlin die Erlaubniß zum Geschäftsbetriebe im Großherzogthum nach Maßgabe der in demselben bestehenden Vorschriften, insbeson­dere der in dem Gesetze vom 25. November 1871, die Ver­sicherung von Mobilien in Feuer-Versicherungs-Anstalten betreffend, und der zur Vollziehung desselben erlassenen Ver­ordnung vom 11. December 1871 getroffenen Bestimmungen aus Widerruf erteilt hat.

Gießen, den 29. November 1890.

Grobherzogliches Kreisamt Gießen, v. Gagern.

Bekanntmachung.

Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß durch Entschließung Grobherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz vom 21. November 1890 dem Comite der deutschen evangelischen Gemeinden Augsburgischer Consession zu Paris, Redemption und La Vlllette (Vorsitzender: Pastor Frisius, Schriftführer: Kaufmann Aug. Klattenhof 171 Faubourg Poiffoniere zu Paris) gestattet worden ist, innerhalb der ersten Hälfte des Jahres 1891 bei den eoan- gelischen Einwohnern des Großherzogthums eine Hauscollecte, insbesondere zum Besten des Baues einer deutschen evangeli­schen Kirche zu Paris zu veranstalten.

Gießen, den 28. November 1890.

Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Gagern.

Nr. 32 des Reichs-Gesetzblatts, ausgegeben den 26. v. M., enthält:

(Nr. 1921.) Verordnung über die Inkraftsetzung des Gesetzes, betreffend die Invalidität»- und Altersversicherung, vom 22. Juni 1889. Vom 25. November 1890.

Gießen, am 1. December 1890.

Grobherzogliches Kreisamt Gießen, v. Gagern.

Ueversicht.

Gießen, 1. December.

Der Reichskanzler General v. Caprivi hat nun auch dem sächsischen Königshofe seinen Antrittsbesuch abgestattet, zu wel­chem Zwecke Herr v. Caprivi am vorigen Freitag in Dres­den erschienen war. Hier wurde er Nachmittags 1 Uhr im Nesidenzschlosse von König Albert in längerer Audienz empfangen, alsdann machte der Reichskanzler auch der Köni­gin Carola und den übrigen zur Zeit in Dresden anwesen­den Mitgliedern der sächsischen Königsfamilie seine Auswar­tung. Um 5 Uhr fand bei den Majestäten zu Ehren des Reichskanzlers größere Hostafel statt, nach deren Aufhebung Herr v. Caprivi nach Berlin, zurückreiste. Seitens des sächsischen Monarchen wurde der leitende Staatsmann des Reiches durch die Verleihung des Hausordens der Rauten­krone in besonderer Weise ausgezeichnet.

An diesem Dienstag nimmt auch der Reichstag nach Ab­lauf der langen sommerlichen Ruhepause seine Berathungen wieder aus und hiermit tritt allmälig die parlamentarische Hochfiuth des diesmaligen Winters ein. Zahlreiche und theil- weise sehr bedeutsame Ausgaben harren auch diesmal des Reichsparlaments und könnte man deshalb füglich von einer ganz neuen Session sprechen, obwohl eS sich formell nur nm

die Fortsetzung der am 2. Juli d. I. abgebrochenen Session handelt. An der Spitze des gesammten Arbeitsmaterials und alles Andere beherrschend, steht die Arbeiterschutzvorlage, in deren zweite Berathung der Reichstag nach Neujahr eintreten wird und hoffentlich gelingt es alsdann, dieses hochwichtige Werk seiner Beendigung zuzuführen. Als ebenfalls wichtige Vorlagen erscheinen hierauf der neue Reichsetat und das An- lethegesetz, die Novelle zum Krankenkassengesetz und das neue Zuckersteuergesetz. Inwieweit es auch wieder zur Vorlegung eines Entwurfes colonialpolitischer Natur kommen wird, bleibt zwar noch abzuwarten, jedenfalls macht aber die Nothwendig- keit der endgültigen Neugestaltung der Dinge in Deutsch- Ostafrika eine derartige Vorlage sehr wahrscheinlich. Von weiteren bemerkenswertheren Vorlagen sind dann noch zu nennen diejenige betreffs der Vereinigung Helgolands mit dem Reiche, die Novelle zum Patentgesetz, der Entwurf über den Schutz von Gebrauchsmustern und die Vorlage betr. die Unterstützung von Familien dev^ zu Friedensübungen einge­zogenen Mannschaften. Eine Reihe kleiner Gesetzentwürfe, sowie verschiedene Initiativanträge beschließen dieses überaus reichhaltige Arbeitsprogramm, mit welchem das Reichsparla­ment dem preußischenReformlandtag" ebenbürtig zur Seite steht, nur daß die Reichstagsarbeiten in ihrer eigentlichen Bedeutung erst nach der Weihnachtspause mehr hervortreten werden.

Der neue Militär-Etat soll eine höchst unangenehme Ueberraschung enthalten, nämlich Mehrforderungen in Höhe von angeblich 45 Millionen Mark für Waffenmaterial oder Munition. Aus den vorliegenden Ziffern des neuen Militär­etats erhellt allerdings diese angekündigte Erhöhung nicht, vermuthttch bringt fre aber ein Nachtragsetat, vorausgesetzt eben, daß sich die ganze Nachricht überhaupt bewahrheitet. Freilich möchte man ihr zunächst kaum Glauben schenken, da doch der Reichstag erst zu Anfang dieses Jahres so bedeu­tende Summen für militärische Zwecke bewilligt hatte.

Mit dem jüngsten Schmerzenskinde der öfterrreichischen Negierung, dem böhmischen Ausgleich, ist es andauernd recht schlecht bestellt. Ja, nach den jüngst.n Erklärungen Pleners, des Führers der Deutschböhmen, in der Prager Landstube muß man den Ausgleich beinahe als verloren betrachten und der Austritt der deutschen Mitglieder aus dem Comite für die allgemeine Landesausstellung in Prag bekundet genugsam, welche Stimmung unter den Deutschböhmen dem Ausgleiche gegenüber allmälig Platz gegriffen hat. Denn sie wollten sich nur dann an der Ausstellung betheiligen, wenn der Ausgleich als gesichert erscheinen würde und da nun die Deutschen von dem Ausstellungs-Unternehmen zurücktreten, so erhellt hieraus, daß sie nicht mehr aus die nationale Versöhnung mit den Czechen rechnen. Zwar setzt der böhmische Landtag die Specialberathung der Landesculturraths-Vorlage fort und genehmigte er am Freitag die §§15 und 16, aber einen rechten Zweck hat diese parlamentarische Arbeit kaum mehr, es sei denn, daß noch in zwölfter Stunde ein Wunder zur Rettung des Ausgleichswerks geschieht.

Auch im galizischen Landtag sind zur Zeit Ausgleichs­debatten an der Tagesordnung, die sich auf eine Verständi­gung zwischen den Polen und den Ruthenen erstrecken, doch haben diese Verhandlungen, abgesehen von den seitens der rntheuischen Redner abgegebenen Versicherungen der Loyalität gegenüber dem Hause Habsburg, noch nichts sonderlich Be- merkenswerthes zu Tage gefördert.

In der französischen Deputirtenkammer hat sich dieser Tage der Finanzminister Ronvier eine Schlappe geholt. Die Kammer nahm einen Antrag au, die Discussion über die neue Anleihe bis nach Erledigung des Einnahme Budgets zu ver­tagen, während Rouvier sich gegen den Antrag erklärt hatte. Es wird indessen versichert, daß der Finanzminister aus die­ser Niederlage keinerlei Folgen ziehen werde, da die Ver­trauensfrage von ihm nicht gestellt worden sei, immerhin dürfte die so wie so nicht sonderlich feste parlamentarische Stellung Rouviers durch den Vorgang nicht gestärkt wor­den sein.

Ueber den Jndianeraufstand im Nordwesten der nord- amerikanischen Union laufen sehr widerspruchsvolle Nachrichten ein, so daß erst bestimmtere Meldungen über Character und Tragweite dieser Bewegung abgewartet werden müssen. Vor­läufig wird in den leitenden Kreisen der Union die Meldung von einem Zusammenstöße zwischen den aufständischen Roth- häuten und den Unionstruppen bestritten.

Deutsches Reich.

Darmstadt, 29. November. Seine Königliche Hoheit der Großherzog empfingen heute u. A. den Generalmajor- Rogge, Commandeur der 41. Infanterie-Brigade, den Ober­

amtsrichter Bornemann aus Alsfeld, den Rentmeister Kissel von Bad-Nauheim, den Kreisbauassessor Diehm von Butzbach.

Darmstadt, 29. November. Se. Königliche Hoheit der Großherzog haben den Leibarzt Geheime Medicmalrath Dr. Eigenbrodt nach Berlin gesandt, um dort das Dr. Koch'sche Heilverfahren kennen zu lernen.

Darmstadt, 29. November. Der zweiten Kammer der Stände ist ein umfangreicher Gesetzentwurf, die Gewährung eines Wohnungsgeldzuschufses an die Civil- staatsbeamten und Bediensteten betreffend, zu­gegangen. Die wesentlichsten Bestimmungen dieses Gesetz­entwurfs sind folgende: Art. 1. Den Civilstaatsbeamten und Bediensteten, und zwar sowohl den unwiderruflich, wie den auf Widerruf angestellten, wird, sofern ihr dienstliches Einkommen nicht ausschließlich aus Gebühren besteht, vom 1. April 1891 ab ein Wohuungsgeldzuschuß nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen gewährt. Art. 2. Der Betrag des Wohnungsgeldzuschufses richtet sich einerseits nach dem decretmäßig verliehenen pensionsfähigen Gehalt, emschließlich des dem letzteren einzurechnenden Betrages des Gebühren­einkommens, andererseits nach der Ortsklasse, welcher der Amtssitz des Beamten oder Bediensteten zugewiesen ist. Art. 3. Der Wohnungsgeldzuschuß beträgt: in der ersten Ortsklasse, die Städte Darmstadt, Mainz mit Castel, Gießen, Offenbach, Worms und Bingen umfassend, 9 pCt.- in der zweiten Ortsklasse, die Städte Alsfeld, Alzey, Bensheim, Friedberg, Bad Nauheim und Oppenheim umfassend, 7^2pCt.- in der dritten Ortsklasse, dje übrigen Gemeinden und Ge­markungen des Großherzogthums umfassend, 6 pCt. des in Art. 2 erwähnten dienstlichen Einkommens. Dasselbe kommt jedoch nur bis zum Gehaltsbetraze von 5000 Mk. einschließ­lich bei Berechnung des Wohnungsgeldzuschufses in Betracht.

Berlin, 29. November. Im Abgeordnetenhaus antwortete der Staatsminister von Bötticher aus die Interpellation des Dr. Gras betreffs des Koch'schen Ver­fahrens gegen die Tuberkulose, die leider erfolgte Verleum­dung von Aerzten fei vollständig unbegründet. Der Finanz­minister werde dem Professor Koch die nöthigen Mittel zur Verfügung stellen. Die Koch'sche Entdeckung gestatte die Hoffnung zu hegen, daß ein Heilverfahren sich auch auf andere Krankheiten werde anwenden lassen können. Es sei dafür ge­sorgt, daß das Heilmittel auch den Armen zugänglich gemacht würde; mit der Zeit werde man dasselbe verstaatlichen. Der Minister erwähnt die Schenkung eines Herrn im Betrage von 1 Million für arme tuberkulöse Kranke und erklärt schließ­lich die Erinnerung, das Glück gehabt zu haben, Kochs Wege zu ebnen, als ihm zur größten Befriedigung gereichend. (Lebhafter Beifall des Hauses und der Tribüne.) Es folgt die Berathung der Landgemeindeordnung. Der Minister des Innern von Herrfurth begründet zunächst das Reform- bedürfniß und die Nothwendigkeit, leistungsunfähige Guts­bezirke mit Gemeinden zusammenzulegen. Er spricht sich gegen das allgemeine directe Wahlrecht bei Communalwahlcn aus imb betont die sociale Bedeutung der Reform- gegenüber der Mrole der Socialistenhinaus auf die Dörfer" erinnert er an den Spruchder Bauer schlägt unsere Schlachten und gewinnt unsere Siege". Der Abgeordnete von Meyer- Arnswalde spricht gegen die Vorlage und will nur provinzielle Beseitigung von Mißständen. Abgeordneter Dr. Barth findet es richtig, daß die Regierung an Altes angeknüpft habe, hält aber mehrere Aenderungen der Vorlage für noth- wendig. Der Minister von Herrfurth widerlegt die Aus­führungen des Abgeordneten von Meyer-Arnswalde. Abge­ordneter von Huene spricht für die Vorlage, wünscht aber weitergehende Befugnisse für die Gemeindeversammlung. Be­treffs der Form des Wahlrechts sei eingehende Commifsions- berathung nöthig. Abgeordneter Dr. Gneist spricht für die Vorlage, ist aber gegen zu große Selbstständigkeit der Ge­meindevertretung und der Schulzen. Abgeordneter So mb art ist für die Beibehaltung schon bestehender Gutsbezirke und Gemeinden. Berathungs-Fortsetzung Montag 11 Uhr.

Berlin, 29. November. Der Seniorenconvent des Abgeordnetenhauses einigte sich dahin, zum Vorsitzenden der Einkommensteuercommission Huene und zum stellvertreten­den Vorsitzenden Simon, zum Vorsitzenden der Gewerbesteuer­commission Tiedemann und zum stellvertretenden Vorsitzenden Bartels zu wählen.

Zur Theilnahme an den Studien der Generalärzte der Deutschen Armee, welche hier betreffs des Koch'schen Heilverfahrens bevorstehen, werden auch hervorragende Militärärzte aus Oesterreich-Ungarn hier erwartet.

Zum heutigen Diner beim Reichskanzler waren eingeladen die Botschafter Italiens, Oesterreich-Ungarns, Englands, Rußlands, der Türkei, Frankreichs, Spaniens, der General der Infanterie Werder, der frühere Botschafter