Ausgabe 
2.4.1890
 
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Nr. 78.

Der

Otetzener Anzeiger erscheint täglich, »it Ausnahme 6(6 Montag».

Die Gießener

W««ittev Skätter werden dem Anzeiger »dckentlich dreimal deigelegt.

Mittwoch den 2. April 1890

Gießener Anzeiger

Kenerat-Wnzeiger.

Vierteljähriger AvonnemeulspreiFl 2 Mark 20 Psg. mit Bringerlohn. Durch die Post bezog« 2 Mark 50 Pfg.

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falzenden Tag erscheinenden Nummer bis Bonn. 10 Uhr. Anzeigen für denGießener Anzeiger- entgegen

Amtlichem Thcil.

Bekanntmachung,

die Reichstags wählen betr.

(LS wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß bei den Nachwahlen in dem I. Wahlkreise des Großherzog- thums von 15,726 gültig abgegeben.'n Stimmen gefallen sind auf:

1) Herrn Kaufmann Wil h elm P i cke nb a ch zu Berlin 7145 2) Herrn Landrichter Dove zu Frankfurt a. M. . 4715 3) Herrn Fabrikant Heyligenstädt zu Gießen . 2100 4) Herrn Gastwirth Karl Orbig zu Gießen . . 1335 5) Se. Durchlaucht den Prinzen Hermann zu

Solms-Braunfels zu Hungen .... 428 6) Auf andere Personen......... 3

Da sih hiernach eine absolute Stimmenmehrheit nicht ergeben h , wird die Vornahme einer engeren Wahl zwischen 1 höchstbestimmten Kaufmann WilhelmPicken- boch-B< k und Landrichter Dove-Frankfurt a. M. auf

Dr srstag den 10. April d. I.

mit dem Benre.ken festgesetzt, daß bei dieser Wahl alle aus andere Candidaten fallenden Stimmen ungültig sind.

Die Protocolle über die engeren Wahlen werden Montag, 14. April l. I., Vormittags 11 Uhr, in dem Sitzungssaale des Regierungsgebäudes zu Gießen durchgesehen und die Resultate zusammengestellt werden.

Das Ergebniß wird sodann verkündet werden. Der Zu­tritt zu dem Locale steht jedem Wähler frei.

Gießen, den 1. April 1890.

Der Wahlcommissär: v. Gagern.

Bekanntmachung,

die Reichstagswahlen betr.

Unter Bezugnahme auf die vorstehende Bekanntmachung wird bezüglich des Wahlgeschäfts das Folgende zur öffentlichen Kenntniß gebracht:

Die Abstimmung wird um 10 Uhr Morgens be­ginnen und um 6 Uhr Abend- geschloffen werden.

Auf die engere Wahl kommen nur die Herren Plekenbach, Kaufmann zu Berlin und Dove, Landrichter zu Frankfurt a. M. Alle auf andere Kandidaten fallenden Stimmen find ungültig.

Die engere Wahl findet ans denselben Grundlagen und 4 denselben Vorschriften statt, wie die erste.

Insbesondere bleiben die Wahlbezirke, die Wahl- eale und die Wahlvorsteher unverändert. Wir ver- isen hierbei auf unsere Bekanntmachung vom 3. Februar I. Anzeiger Nr. 31. -

Bei der engeren Wahl werden dieselben Zählerristen angewendet, wie bei der ersten Zahlhcndlung. Gine wiederholte Auslegung >d Berichtigung derselben findet nicht statt.

Gießen, den 1. April 1890.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Gagern.

Gießen, den 1. April 1890. Betr.: Wie vorher.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Großh. Bürgermeistereien und Wahl­vorsteher deö Kreises.

Die beiden vorstehenden Bekanntmachungen wollen Sie alsbald in Ihren Gemeinden ortsüblich bekannt machen lassen.

Zu Ihrem Bemessen verweisen wir Sie aus §§ 28 ff. des Wahlreglements vom 28. Mai 1870 (Bundesgesetzblatt 6. 280 ff.) und beauftragen Sie, strengstens hiernach zu ver­jähren und, soweit Sie nicht selbst als Wahlvorsteher in Mtigkeit zu treten haben, die Wahlvorsteher dementsprechend |ii bedeuten.

Die erforderlichen Protocollformulare und die Wähler­listen gehen Ihnen mit nächster Post zu.

Die Wahlaeten wollen Sie alsbald nach be- tn betet Wahlhandlung an den Unterzeichneten zur Post geben. .

Den Wahlacten hat die besondere Bescheinigung der Großh. Bürgermeisterei beizuliegen, daß und wann die ortsübliche Bekanntmachung des Wahl- terwivS erfolgt ist. (§ 31 Abs. 4 des Wahlreglements.)

Die Wahlvorsteher machen wir noch besonders aus die Le»bachtung des § 18 des Reglements aufmerksam.

Aus Seite 4 des Protocolls sind bci den Namen der Candidaten die einzelnen auf sie gefallenen Stimmen durch Striche oder fortlaufende Zahlen anzumerken. Ist dieses wegen der großen Zahl der auf einen Candidaten fallenden Stimmen unthunlich, so ist in obiger Weise eine besondere Zählliste anzulegen und dem Protocoll als Beilage anzu­schließen.

Die von einem Beisitzer zu führende Gegenliste ist uicht eine Liste der Abstimm,nden, sondern ein beson­der- geführtes Exemplar der Zählliste.

Dem Protocoll hat daher beizuliegen:

1) die Wählerliste (blos aber das Duplicat);

2) die Zählliste, falls eine solche besonders geführt wor­den ist;

3) die Gegenliste;

4) die Bescheinigung der Großh. Bürgermeisterei wegen Bekanntmachung des Wahltermins;

5) diejenigen Stimmzettel, über deren Gültigkeit es einer Beschlußfaffung des Wahlvorstands bedurft hat. (Vergl. § 20 des Reglements.)

v. Gagern.

Bekanntmachung,

die Amtstage des Großh. Kreisamts Gießen betreffend.

Die unterzeichnete Behörde wird

Mittwoch den 9. April l. I., von Borm. 8 Uhr an, uiten Amtstag im Rathhause zu Grün berg abhalten und du'3 den Kreis-Eingesessenen aus den Amtsgerichts-Bezirken Grünberg, Homberg und Laubach anheimgesteut, etwaige An­liegen in diesem Termine vorzubringen.

Gießen, den 31. März 1890.

Großherzogliches Kreisamt Gie> en.

_____v. Gagern.

Gießen, den 31. März 1890. Betr.: Wie vorher.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen au die Großh. Bürgermeistereien der in den Amtsgerichtsbezirken Grünberg, Homberg und Laubach gelegenen Gemeinden des KreiseS Gießen.

Vorstehende Bekanntmachung wollen Sie aus ortsübliche Weise zur öffemtt^en ' enntniß bringen laffen.

o. Gagern.

politifd^e Uevevficht.

Gießen, 1. April.

Die am Samstag Nachmittag erfolgte Abreise des Fürsten Bismarck von Berlin nach Fricdrichsruh hat sich, wie zu er­warten stand, unter begeisterten Huldigungen der Berliner Bevölkerung für den scheidenden großen Staatsmann vollzogen. Namentlich die eigentliche Abschiedsscene auf dem Lehrter Bahnhose gestaltete sich zu einer einzigen brausenden Ovation der dichtgedrängten Menge für den greisen Kanzler, von welcher dieser selbst und ebenso die Frau Fürstin sicht­lich aufs Tiefste ergriffen war, und auch die Zeugen dieses so bedeutsamen und zugleich ergreifenden Moments sind hier­bei wohl Alle aufs Tiefste bewegt worden. Ununterbrochen erschollen die Hurrah- und Hochrufe auf den Fürsten Bismarck, von allen Seiten drängte man sich an ihn heran, um ihm zum letzten Male die Hand zu schütteln, man überschüttete sein Coupe förmlich mit Blumen und dabei erbrauste immer stärker der Ruf:Auf Wiedersehen! Aus Wiedersehen!" Und als sich der Expreßzug, welcher den Gefeierten nach seinem lauenburgischen Tusculum entführen sollte, endlich in Bewegung setzte, da erklang es nochmals tausendstimmig: Auf Wiedersehen!" mit diesem aus innersten Herzen kommenden Wunsche hat Berlins Bevölkerung von dem großen Ehrenbürger ihrer Stadt Abschied genommen! Die An­kunft des Fürsten Bismarck und seiner Familie in Friedrichs- ruh erfolgte Samstag Abend 10 Uhr. Auf dem festlich ge­schmückten Bahnsteig hatte sich eine zahlreiche Menschenmenge, darunter viele Hamburger, eingebunden, welche den Fürsten mit stürmischen Hochrufen begrüßte.

Am Sonntag sind an verschiedenen Orten unseres Vater­landes Vorfeierlichkeiten zum 75. Geburtstage des Fürsten Bismarck veranstaltet worden. Besonders erhebend verlief die in Kaiserslautern in der Pfalz abgehaltene Bismarcksfeier, an der sich ein überaus zahlreiches Publikum beseitigte; auch die sämmtlichen sechs Reichstagsabgeordneten der Pfalz waren erschienen. Oberbürgermeister Dr. Miquel hielt die eigent­liche Festrede, in welcher er in begeisterten Worten der un­vergleichlichen Verdienste Bismarcks um Kaiser und Reich gedachte.

Auf den osficiclleu Schluß der Berliner Arbeiterschutz- conserenz ist am Sonntag die authentische Veröffentlichung der gefaßten Beschlüsse gefolgt. Dieselben beziehen sich, ent* sprechend dem aufgestellt gewesenen Berathungsprogramm, aus die Regelung der Bergwerksarbeit, der Sonntagsarbeit, der Kinderarbeit, der Arbeit junger Leute bis 18 Jahren, der Frauenarbeit und auf die Ausführung der vereinbarten Beschlüsse. Dieselben werden in den einzelnen Punkten stets durch die Formel:Es ist wünschenswerth" eingeleitet und ergibt sich schon hieraus, daß ihnen kein bindender Charakter anhaftet. Die Bestimmungen hinsichtlich der Regelung der Arbeit in Bergwerken sprechen sich für Verbot der Arbeit weiblicher Personen unter der Erde und Festsetzung der unteren Altersgrenze für die in unterirdischen Bergwerken beschäftigten Knaben, aus das Ende des 14., resp. des 12. Lebensjahres aus; die Einschränkung der Arbeitsdauer in den einzelnen Bergwerken soll jedem Lande überlassen bleiben; die weiteren hauptsächlichen Bestimmungen betreffen die Beziehungen zwischen den Bergarbeitern und den Betriebsingenieuren, die staatliche Aufsicht über die Sicherheitsvorkehrungen für die Bergarbeiter u. s. w. Bei den Vereinbarungen über die Sonntagsarbeit sind diejenigen hervorzuheben, wonach allen geschützten Per­sonen und allen industriellen Arbeitern wöchentlich ein Ruhe­tag und zwar möglichst ein Sonntag, gewährt werden soll und wonach auch in Betrieben, die entweder beständig oder nur zu bestimmten Jahreszeiten functioniren, jeder Arbeiter jeden zweiten Sonntag frei haben soll. Unter den Bestimm­ungen über die Regelung der Kinderarbeit sind diejenigen hervorzuheben, welche sich für Arbeitsverbot der Kinder unter 14 Jahren für Nacht- und Sonntagsarbeit, für Ausschluß der Kinder, welche das 10., resp. 12. Lebensjahr noch nicht überschritten haben, von den industriellen Betrieben, für Fest­setzung einer täglichen Maximal-Kinderarbeitszeit von sechs Stunden und für Ausschluß der Kinder von der Arbeit in ungesunden und gefährlichen Betrieben aussprechen. Betreffs der Regelung der Arbeit junger Leute wird der Ausschluß junger Leute zwischen 14 und 16 Jahren von der Nacht- und Sontagsarbeit und die Festsetzung einer täglichen Maximal­arbeitszeit von 10 Stunden als wünschenswerth bezeichnet. Die Bestimmungen über die Frauenarbeit legen Nachdruck darauf, daß Frauen und Mädchen über 16 Jahre von aller Nacht- und Sonntagsarbeit ausgeschlossen werden, daß die wirkliche Arbeitszeit elf Stunden täglich nicht überschreitet und daß Ausnahmen für gewisse Industriezweige vorgesehen werden. Die Ausführung der vereinbarten Bestimmungen endlich 'oll der Beaufsichtigung eigens hierzu ernannter Be­amten unterliegen, deren Berichte allen Regierungen, die auf der Berliner Conserenz vertreten waren, mitzutheilen sind und wird schließlich die Wiederholung gleicher Conse'renzen zum Zwecke gegenseitigen Gedankenaustausches über die Aus­führung obiger Beschlüsse als wünschenswerth bezeichnet.

Heuefte Nachrichten.

Wolffs telegraphisches Correspondenz-Bureau.

Berlin, 31. März. DerReichsauzeiger" veröffentlicht die kaiserliche Ernennung des Reichskanzlers Caprivi zum Bevollmächtigten zum Bundesrath.

Berlin, 31. März. Morgen findet unter dem Vorsitze des Reichskanzlers General v. Caprivi eine Sitzung des preußischen Staatsministeriums statt.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers beim Bundes­rath beantragte, die bestehenden Abweichungen von dem Normalprosil des lichten Raumes bei den deutschen Eisenbahnen zunächst bis zum 1. April 1895 zuzulassen, da es bisher nicht möglich gewesen wäre, sämmtliche Abweichungen zu beseitigen.

DenBerl. Polit. Nachrichten" zufolge ist die Nach­richt verschiedener Blätter, wonach durch eine Novelle zum Zuckersteuergesetz die Materialsteuer aufgehoben werde, mit Vorsicht aufzunehmen. Die Voraussetzung zu einem derartigen gesetzlichen Vorgehen bilde das Zustandekommen einer Zuckerconvention, behufs Aufhebung des Prämiensystems. Es handle sich dabei um die Erhaltung der Concurrenz- fähigkeit der deutschen Zuckerindustrie auf dem Londoner Markte. Bevor diese Vorfrage nicht sorgfältig geprüft und in positivem Sinne entschieden ist, müßte man allen diesen Mittheilungen über diesbezügliche unmittelbar bevorstehende gesetzgeberische Pläne mit Mißtrauen begegnen.

Friedrichsruh, 31. März. Abends brachten mehrere Extrazüge Tausende von Männern aller Stände. Mehrere Kriegervereine mit Fahnen erschienen. Als der imposante Zug das Landhaus erreicht hatte, traten Fürst und Fürstin Bismarck, Gras Herbert und Wilhelm Bismarck nebst Ge­mahlin, Gras und Gräfin Rantzau aus dem Schlosse. Der