Ausgabe 
2.3.1890 Zweites Blatt
 
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Vermischtes.

* Wo ist der Kasten für Herrn Dr. Oswalt? Folgende Geschichte, die sich buchstäblich in Frankfurt a. M. zu­getragen hat, wird derKleinen Presse". von Augen- und Ohrenzeugen mitgetheilt: Ein hiesiger junger Arzt, der zum ersten Male seine Wahlpflicht erfüllen wollte, betrat das Wahllocal, schritt auf den Bureautisch zu und srug mit er­hobener Stimme:Wo ist hier der Kasten für Herrn Dr. Oswalt?" Man bedeutete ihm natürlich, daß es für die Nationalliberalen keine Extra-Urne gebe, sondern daß demokratische, socialdemokratische, freisinnige, Canell- und Handwerkerstimmen in ein und demselben Behälter ruhten - auch sei man ganz ohne Sorge, daß irgend ein Stimmzettel einezündende" Wirkung üben und die anderen in Flammen setzen könne. Der Jünger Aesculaps legte nach erfolgter Belehrung seinen Oswalt zu den übrigen. In fünf Jahren, vielleicht auch früher, wird ers hoffentlich besser machen.

* Der kürzlich in Berlin verstorbene Professor Dr. Butt- mann erzählte gern von seinem Vater, dem berühmten Grammatiker, nach dessen Lehrbuch fünfzig Jahre und länger die deutsche Jugend das Griechische erlernte. Philipp Butt­mann -- wir folgten den Mittheilungen seines Sohnes, der ebenfalls ein tüchtiger Schulmann war erfreute sich eines überglücklichen Humors und seine körperliche Beweglichkeit kam seinem Uebermuth trefflich zu Statten. Eines Tages ging er rasch die Markgrafenstraße entlang, als ihm ein herrschaftlicher Diener mit der Frage in den Weg trat, ob er wohl zur Frau Gräfin v. Dönhoff kommen könnte, die gnädige Frau" bäte sehr darum.Frau Gräfin von Dön­hoff kenne ich nicht, es wird wohl ein Jrrthum sein." //Nein, nein," fiel dem Professor der Diener ins Wort,die Frau Gräfin wartet, sie hats sehr eilig."Aber ich war noch niemals bei der Dame ..."Thut ja auch nichts, kommen Sie nur gleich mit." Buttmann, ohne sich weiter zu besinnen, folgt dem Diener in ein stattliches Haus, und seine Verwunderung steigerte sich, weil schon auf der Treppe zum ersten Stockwerk das Hausmädchen Beide in großer Uüruhe erwartet.Treten Sie nur ein", be­merkte die Zofe hastig,ich werde Sie sogleich melden." Nach zwei Minuten öffneten sich die Flügelthüren zum An­kleidezimmer der Gräfin, und Buttmann gewahrt eine Dame vor dem hohen Spiegel mit weißem Frisirmantel umkleidet sitzen. Er verbeugte sich, er will sprechen.Aber so machen Sie doch nur rasch," fiel ihm die Dame ins Wort, um elf Uhr muß ich bei der Prinzessin sein, der Henry hat mich im Stich gelassen." Völlig sprachlos geworden, will Buttmann noch einmal versuchen, sein Erstaunen über den Vorgang auszudrücken, indeß die Gräfin herrscht ihn mit den Worten an:Ganz einfache Frisur, S ir i frei, Scheitel streng in der Mitte, alles nach hinten nehmen!" Jetzt übersah der Gerufene die Lage. Er griff zum Kamm, ordnete das Haar, theilte den Scheitel und wollte zum Oel- fläschchen greifen, das auf dem Tisch neben ihm stand, als die Dame, sichtlich erregt, ihm bedeutete:Was geben Sie denn an? Sie machen alles so ungeschickt, als ob Sie heute zum ersten Male in Ihrem Leben srisiren ..."Ist auch der Fall, meine gnädigste Frau Gräfin", erwiderte Buttmann, leichter ausathmend.Aber was ist denn das? Sie sind wohl gar nicht Friseur? Wie kommen Sie hierher?"Der Diener veranlaßte mich dazu und ich folgte ihm, weil ich erfuhr, Sie wollten mich sprechen."

Nebenarbeiten, insbesondere das Neinigen der Dach­rinnen, Befestigen und Streichen von Laufbrettern, Theer- arbeiten, Aus- und Einhängen von Oberlichtfenstern, Reinigen und Abkehrcn der Dachsparren und Kehlbalken, Streichen und Putzen von Blitzableitern, Beihülfe bei Untersuchung und Anbringen von Blitzableitern, Telegraphen- und Tele- 1 Phondrähten, Reinigen der Dächer, Dach und Oberlicht- senster von Schnee und Schmutz an und in Gebäuden dürfen nie von einem einzelnen Arbeiter vorgenommen werden - cs sind hierzu stets mindestens zwei Personen erforderlich. Diejenige Person, welche die Arbeiten unmittelbar auszu- sühren hat, hat sich den Feuerwehrgurt umzuschnallen, ist hieraus vermittelst des letzteren an eine gute Leine festzu­binden und von den anderen Arbeitern von einem Dach­fenster aus oder in sonst geeigneter Weise an der Leine zu halten und in ihren Bewegungen zu überwachen.

Beim Abtragen von hohen, freistehenden Schornsteinen sowie bei dem Anbringen oder Putzen von Blitzableitern an Fabrikschornsteinen ist Vorsicht in erhöhtem Maße anzuwenden.

Maurer-, Schieferdecker-, Maler-, Tüncher- und Zimmerer­arbeiten dürfen nur ausgesührt werden, wenn zur Verhüt­ung des Herabstürzens sichere Bühnen oder Gerüste angebracht worden sind.

Strafbestimmungen.

Versicherte Personen (Gesellen, Lehrlinge, Arbeiter), welche den vorstehenden Unfallverhütungsvorschristen zuwider­handeln oder die angebrachten Schutzvorrichtungen nicht benutzen oder beschädigen, verfallen nach Maßgabe der §§ 78 Absatz 1 Ziffer 2 und 80 des Unfallversicherungs­gesetzes vom 6. Juli 1884 in eine Geldstrafe bis zu sechs Mark, welche in diejenige Krankenkasse fließt, welcher der Versicherte zur Zeit der Zuwiderhandlung angehört.

Die Feststellung der Strafe erfolgt durch die Orts­polizeibehörde.

Beschlossen in der Genossenschaftsversammlung zu Berlin, am 4. Juni 1889.

Die vorstehenden Unfallverhütungsvorschriften der Be- russgenossenschaft der Schornsteinsegermeister des Deutschen Reiches werden gemäß § 78 Absatz 2 des Unfall-Versicher­ungsgesetzes vom 6. Juli 1884 genehmigt.

Berlin, den 30. October 1889.

Das Reichs-Versicherungsamt.

(L. 8.) Bödike r.

R.-V.-A. I. 32884.

larf von Lehrlingen nur unter Aussicht eines Gesellen oder des Meisters (Betriebsinhabers) ausgesührt werden.

§ 6. Gesellen, Lehrlinge und Arbeiter, welche dem Unternehmer als mit epileptischen und ähnlichen Krankheiten behaftet bekannt sind, dürfen zu Arbeiten, mit welchen Gefahr verbunden ist, insbesondere zu Dacharbeiten nicht verwendet werden.

Desgleichen dürfen dem Trünke ergebene und einen lüder- lichen Lebenswandel führende Personen nicht mit Schornstein- fegerarbciten beauftragt werden.

II. Den Nebenbetrieb betreffend.

§ 7. Bei allen Nebenarbeiten, insbesondere bei dem Reiniger! der Dachrinnen, Befestigen und Streichen von Lauf­brettern, bei Theerarbeiten, dem Aus- und Einhängen von Oberlichtsenstcrn, Reinigen und Abkehren der Dachsparren und Kehlbalken, Streichen und Putzen von Blitzableitern, Bei­hülse bei Untersuchung und Anbringen von Blitzableitern, Telegraphen- und Telephondrähten, Reinigen der Dächer, Dach- und Oberlichtsenster von Schnee und Schmutz an und in Gebäuden sind womöglich mehrere, mindestens aber immer zwei Arbeiter zu verwenden. Derjenige Arbeiter, welcher die Arbeiten anszuführcn hat, ist mit einem aus gute Be­schaffenheit und Haltbarkeit geprüften Feuerwehrgurt und einer starken, genügend langen Leine zu versehen, mit welcher er an dem ersteren sicher sestzubinden und von den anderen Arbeitern zu halten, sowie in seinen Bewegungen zu über­wachen ist.

Bei Maurer-, Schieferdecker-, Maler-, Tüncher- und Zimmererarbeiten müssen zur Verhütung des Herunterfallens der Arbeiter sichere Bühnen oder Gerüste angebracht werden.

Jeder Betriebsunternehmer ist verpflichtet, den Arbeitern bei Antritt des Arbeitsverhältnisses mitzutheilen, welche Neben­arbeiten durch dieselben ausgesührt werden dürfen.

III. Strafbestimmungen.

Genossenschaftsmitglieder, welche den vorstehenden Unfall- I Verhütungsvorschriften zuwiderhandeln, können durch den Genossenschastsvorstand in eine höhere Gefahrenklasse ein­geschätzt, oder falls sich dieselben bereits in der höchsten Ge­fahrenklasse befinden, mit Zuschlägen bis zum doppelten Be­trage ihrer Beiträge belegt werden.

B. Zlnfassverhütungsvorschristeu für die Arbeiter.

Jeder Geselle, Lehrling und Arbeiter hat dem Arbeit­geber durch Namensunterschrift zu bescheinigen, daß er von den nachstehenden Unfallverhütungsvorschriften Kenntniß ge Kommen hat.

§ 1. Jeder Arbeiter ist verpflichtet, sich, bevor er die Arbeit beginnt, von dem guten Zustande der Arbeitsgeräth- schaften zu überzeugen- derselbe hat den Arbeitgeber sofort in Kenntniß zu setzen, wenn er an den letzteren solche Schad­haftigkeiten wahrnimmt, welche möglicherweise zu einem Unfall Veranlassung geben könnten.

§ 2. Bei dem Mitnehmen der Geräthschasten aus die Dächer müssen die Gesellen, Lehrlinge und Arbeiter darauf Acht geben, daß ein Herabfallen der Geräthschasten vermie- I den wird.

§ 3. Bei Nachtarbeiten muß der Arbeiter stets die I ihm vom Arbeitgeber gelieferte Laterne in hellleuchtendem Zustande bei sich führen.

Bei Reinigung von Bäckerei- und Tischlereischornsteinen darf kein Arbeiter unterhalb des Schornsteins oder Rauch­fanges Gas und Licht anstecken oder brennen lassen- etwa vor dem Backofen lagernde glühende Kohlen sind abzulöschen.

Hat der Arbeiter in der Nähe von im Gang befindlichen Maschinen Arbeiten zu verrichten, so hat er hiervon den Betriebsleiter der Fabrik in Kenntniß zu setzen, damit dieser erforderlichen Falls für die Dauer der Arbeit die betreffenden Maschinen außer Betrieb stellen läßt. Im Uebrigen aber hat sich der Arbeiter von allen im Gange befindlichen Maschinen, den Zugängen zu den Fahrstühlen, den Triebwerken (Transmissionen) und Kraftmaschinen, I Schächten, Fallthüren und sonstigen Oeffnungen fern zu halten.

8 4. Bei Dunkelheit, im Winter bei Reis, Eis und Schnee, darf der Arbeiter Dächer, auf welchen die üblichen Schutzvorrichtungen (Ballustraden, Schneefänger ober Draht­geflechte 2C.) fehlen, insofern solche behördlich angeordnet sind, nicht besteigen.

Bei Schornsteinen, welche an ihrem unteren Ende mit keiner Einsteigethür, sondern nur mit einer kleinen Thür be­hufs Entfernung des heruntersallendes Rußes versehen sind, ist darauf zu achten, daß vor Beginn der Arbeit durch Oeff- nen der zuletzt genannten Thür die angesammelten Stickgase entfernt werden, und daß während der Zeit, in welcher die Reinigung dieser Schornsteine erfolgt, Feuer in den Oefen, Kaminen, Kochmaschinen 2C. nicht vorhanden ist.

§ 5. Der Arbeiter hat darauf zu achten, daß die auf ben Dächern angebrachten Schutzvorrichtungen, Laufbretter, Leitern, Steigeeisen 2c. in gutem Zustande sind, sich derselben stets zu bedienen und über schadhaft gewordene oder fehlende I Einrichtungen dem Betriebsuiiteruehmer, sowie dem Eigen- I tfjümer des betreffenden Grundstücks sofort Anzeige zu er­statten.

8 6. Die Reinigung von Dampfkesseln und Dampf­schornsteinen, Malzdarren, Braupfannen, Zentralheizungen I ift erst dann vorzunehmen, wenn sich das Mauerwerk der­selben genügend abgekühlt hat- Lehrlinge dürfen solche Ar- I betten nur unter Aufsicht eines Gesellen ober des Meisters ausführen. |

-J 7' < barf mcht versucht werden, sehr schwere Maichinenplatten , zu deren Bewegung die Beihülfe einer I zweiten Person erforderlich ist, allein aufzuheben oder nieder- I zulegen. I

t § 8- I'' betrunkenem Zustande bürfen die Gesellen, Lehrlinge und Arbeiter keine Betriebsverrichtungen vornehmen.

8 9. Nebenarbeiten aller Art dürfen Arbeiter nur im Emverständniß mit dem Betriebsunternehmer vornehmen.

Die Gräfin klingelt und Joseph erscheint.Was haben Sir denn angegeben? Ich schicke Sie zum Friseur und Sie bringen diesen Mann hierher?"Verzeihung, Frau Gräfin," stottert Joseph,die gnädige Frau sagen, ich sollte so rasch wie möglich Jemand anbringen, weil gnädige Frau fortgehen wollten, und da traf ich unten den Herrn, der doch ganz wie ein Friseur aussieht, und brachte ihn mit . . . " Buttmann brach in ein schallendes Gelächter aus und die Gräfin sagte:Bitte, klären Sie mich auf, Sie sind also nicht Friseur?"'Nein, ich bin Professor, heiße Philipp Buttmann und habe es ebenfalls sehr eilig, ich will um elf Uhr eine Vorlesung halten." Späterhin sahen sich der Professor und die Gväfin auf einem Balle bei der Prinzessin Carl wieder, der die Gräfin von ihrer ersten Begegnung mit der Griechin erzählt hatte. Man lachte herzlich und die Damen freuten sich des gefälligen Professors, von dem sie sich hatten erzählen lassen, er könnte Keinem etwas ab­schlagen.

* Unangenehmer Druckfehler. Um nicht Bücher zu kaufen und Zeitungen halten zu müssen, hatten sich die Honoratioren eines Städtchens zu einemOrtsleseverein" zusammengethan und. kündigten dies im Wochenblatt an. Durch einen im­pertinenten Druckfehler wurde die GründungOrtsesel­verein" genannt.

* Im BerlinerAdolph Ernst Theater" singt seit kurzem Herr Karl Weiß imGoldfuchs" ein Couplet, das bisher sortblieb, da man fürchtete, die Vorstellung über die Gebühr auszudehnen. Jetzt, da die Novität eingespielt ist, hat man einige Minuten für die neue heitere Gabe gewonnen. Eine der lustigen Strophen handelt vorn rauchlosen Pulver und schließt wie folgt:

Plötzlich hört die Welt erschreckt. Daß ein Chemiker entdeckt Eine neue Puloersorte, Die nicht raucht na, hab'n Sie Worte Und tn Zukunft&ft den Kampf Man thetls mit theils ohne Dampf. Zeigt ein Krieger, was ja möglich, Datz der Rauch ihm unerträglich, Ruit der Lieutenant:Sie da, Dings, Schlachtfeld für Nichtraucher links!"

Vom Leben zum Tode befördert. Im Jahre 1889 wurden in den Vereinigten Staaten 93 gesetzliche Hinrichtungen vollzogen. Dagegen sind in demselben Zeiträume 175 Per­sonen durch Volkshaufenhingerichtet" worden. In demselben Jahre waren mehr als 3000 Mordthaten verübt worden.

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Schiffsnachrichten.

Der PostdampserWcsternland" derRed Star Line" tn Ant- roerpen ift laut Teugramm am 26. Februar wohlbehalten in Newyork angekommen.

Neberdcckt den Dünger auf der Dungstätte mit Erde.

Von Alois Hafner.

Um vorzüglichen Dünger zu erhalten, wird von vielen Kleingrundbesitzern das Ucbeidecken des Düngers auf der Dungstätte durch Erde mit dem besten und nachhaltigsten Erfolge vorgenommen. Sobald er auf der Dungstätte aus­gebreitet ist, wird er mit Erde bedeckt, was in der Weise geschieht, daß auf eine ca. 1 Fuß starke Düngerschichte eine 2 Zoll starke Erdschichte gelangt und somit Dünger mit Erde abwechselt. Wird der Dünger außerdem noch fleißig mit Jauche begossen, so erhält man einen Dünger von aus­gezeichneter Qualität. Das Bedecken mit Erde hat den großen Vortheil, daß der Dünger nicht austrocknet oder ver­schimmelt, daß ferner die bei der Zersetzung des Düngers sich bildenden flüchtigen Stoffe, besonders kohlensaurer Ammoniak, welches zu den wichtigsten Nahrungsstoffen der Pflanzen gehört, von der Erde zurückgehalten werden und in Folge der verminderten Wärme im Dünger und des geringen Luftzutrittes der Dünger nur langsam fault, mithin nicht so schnell schwindet, was ebenfalls nicht zu unter­schätzen ist.

Das Cornpostiren ift mit sehr geringem Kostenaufwande verbunden, da man sich die dazu nöthige Erde leicht ver­schaffen kann. Man kann auch dazu den Aufwurf von Gräben, Bauschutt, Straßenerde, Teichschlamm 2c. verwenden, welche Materialien man sich bei Gelegenheit in die Nähe der Dungstätte schafft. Die damit verbundenen Auslagen kommen nm das Zehnfache wieder herein. Sehr gut ist es, jeden Tag nach dem Ausmisten über den frischen, gebreiteten Dünger einige Schaufeln voll Gyps oder wenn dieser nicht vorhanden wäre, einige Schaufeln voll Erde auszustreuen, um das sich bildende Ammoniak zu binden, was weder sonderliche Mühe macht, noch mit Kosten verbunden ist. Bei der Ausfuhr deS Düngers ist aber darauf zu sehen, daß nicht schichtenweise vom Haufen weg geladen, sondern immer senkrecht abgestochen wird, um ein inniges Mischen des Düngers mit der Erde herbeizuführen.

Der so erhaltene Dünger ist bedeutend werthvoller als reiner Strohdüuger, da sämmtliche Stoffe, welche sonst bei der Zersetzung des Düngers entweichen, durch die Erde zurückgehalten worden sind; ferner wird durch die Zufuhr von Erde der Dünger wesentlich vermehrt und verbeffert, indem die Erde viel Jauche aussaugt. Man bekommt durch das Compostiren des Düngers mit Erde um ein Drittel mehr Dünger und die Kosten werden reichlich ersetzt- man kann sagen, für jedes Fuder Erde, welches man aus den Hof fährt, erhält man ein Fuder sehr wirksamen Dünger zum Ausfahren, weshalb das Compostiren mit Erde bestens empfohlen werden kann.

Die Zusammen l stimmten Stunde (alten Pslanzgard ! District Mühlberi i Rach Lich bei Bc lyoar kommt ar - Bau« und Weckh tdas im District ! Bauholz (14 fm) !Brennholz zur Be

Albach, am 26.

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Schwarze und farbige Seidenstoffe direkt aus der Fabrik von von Elten & Kenssen, Crefeld» also aus erster Hand, in jedem Maas «u beziehen. Man verlange Muster mit Angabe des Gewünschten. 118

Jeder Versuch bringt dauernde Abnehmer des Holland Tabaks- 10 P!d- fco. 8 Mk nur bei B. Becker in Seesen a. Harz. [166