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1890
Sonntag den 2. März
Zweites Blatt
Nr. 52
Amts- und Anzeigrdlntt für den Ureis (ßkfjcit.
Kratisöeitage: Hießener Kamikienkkätter.
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Annahme von Anzeige« zu der Nachmittags für den folgenden Tag erscheinenden Nummer bi- Bonn. 10 Uhr.
Alle Annoncen-Bureaux deS In- und Auslandes nehm« Anzeigen für den „Gießener Anzeiger" entgegen.
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6. an Diejenigen, welche Realservituten, oie nicht durch die bei der Bereinigung vorzunehmende neue Weg- und Wässerungs-Regulirung erlöschen, sondern noch nach derselben geltend zu machen sind, z. B. Weg- und Wasserleitungs- Gerechtigkeiten zu Gunsten von Grundstücken, die nicht in die Bereinigung fallen, Lehm-, Thon-, Sandgrube- oder Keller-Berechtigungen auf zur Bereinigung gehörigem Gelände anzusprechen haben, ferner an die, welche solche Grundstücke zur lebenslänglichen Nutznießung, zur Benutzung als Brautgabe bis zur geschwisterlichen Theilung, zur Sicherung einer lebenslänglichen Leibzucht- oder Auszugsberechtigung anzusprechen haben;
7. an Diejenigen, auf deren Grundstücken in den öffentlichen Büchern solche Rechte eingetragen sind, welche sie für erloschen halten, aber noch nicht haben löschen taffen, um diese Löschung unter Vorlage der nöthigen Beweise hierzu zu erwirken.
Rechte der unter pos. 1—7 genannten Art, welche nach Ablauf von 3 Monaten weder in den öffentlichen Grund- und Hypothekenbüchern, bezw. den zu den Flurbüchern gehörigen Mutationsverzeichnissen, noch in den in Gemäßheit der Anmeldungen aufzustellenden Verzeichnissen gewahrt sind, bleiben bei der stattfindenden Feldbereinigung unberücksichtigt, ebenso werden erloschene, aber in den öffeiitlichen Büchern noch nicht gelöschte Rechte als fortbestehend behandelt.
Gießen, den 27. Februar 1890.
Der Vollzugscommissäri Rebel, Amtmann.
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iessen bei Herf Neustadt.
Das konnte nur Radke sein, der diese Worte ausgestoßen, befangen von einem lächerlichen Jrrthum in Folge seiner Lage unter der Krippe. Schnell hinzuspringend, wälzte ich
letztere von dem Füsilier. Dieser starrte uns, es waren bereits mehrere Kameraden hinzugekommen, welche gleichfalls jene Worte vernommen und halb erstaunt, halb belustigt dreinschauten, eine Weile wie im Traume ait; dann richtete er sich langsam auf, betastete feinen Körper, sah lange auf die Krippe und, den Angstschweiß, der in Strömen über sein Gesicht rann, wischend, brach er endlich in die Worte aus: „Jetzt errathe ich, was mit mir vorgegangen. Als ich eben aus meinem Rausche erwachte, um mich tiefe Finsterniß bemerkte, die Krippenwände fühlte, mein Athem schwer ging und ich für meine Situation keine andere Erklärung finden konnte, durchzuckte mein Hirn der entsetzliche Gedanke, die Franzosen hätten die Deutschen zurückgedrängt und mich für tobt begraben - denn ich durste wohl fürchten, daß sich unter den Feinden Fanatiker befanden, welche einen in todesähnlicher Regungslosigkeit daliegenden, verhaßten Deutschen begraben könnten, ohne zuvor zu untersuchen, ob noch em Lebensfunke in ihm sei oder nicht. Da erkannte ich, welche Folgen das übermäßige Trinken haben kann. Sie hörten den Schwur, welchen ich in meinem Jrrthum leistete- nun sich der Jrrthum zum Guten aufgeklärt, widerrufe ich nicht, sondern erneuere mein Gelöbniß. Nie mehr, nie soll ein Tropfen geistigen Getränkes über meine Lippen kommen."
Der Jubel, welcher jetzt ob des erfreulichen Abschlusses der Tragödie losbrach, war unbeschreiblich- alle benutzten die Gelegenheit und bekräftigten Radke in seinem löbliche« Vorsätze. Er hat denn auch männlich Wort gehalten und durch Erkämpfung des eisernen Kreuzes das Geschehene gleichsam gesühnt. Hugo Marotzke.
Unfallverhntrmgs - Vorschriften der Berufs- genoffenschast der Schornsteinfegermeister des
Deutschen Reichs.
A. Forschriften für die Aetrievsunternehmer.
I. Den Hauptbetrieb betreffend.
§ 1. Sämmtliche Arbeitsgeräthschasten müssen von gutem Material gefertigt sein und stets in gutem Zustande gehalten werden.
§ 2. Die Eisen müssen so geformt sein, daß sie fest, aber dabei doch bequem aus der Schulter liegen.
§ 3. Die Arbeiter sind anzuhalten, bei Nachtarbeiten die größte Vorsicht anzuwenden es sind ihnen zu diesen Arbeiten hellleuchtende Laternen mitzugeben.
Auch sind die Arbeiter anzuhalten, streng darauf zu achten, daß sie in Wirthschafts- und Maschinenräumen den im Gange befindlichen Maschinen, den Zugängen zu den Fahrstühlen, den Triebwerken (Transmissionen) und Kraftmaschmen, Schächten, Fallthüren und sonstigen Oeffnungen nicht zu nahe kommen.
§ 4. Es ist den Arbeitern einzuschärfen, bei besteigbaren Schornsteinen, welche an ihrem unteren Ende mit keiner Ein- steigethür, sondern nur mit einer kleinen Thür behufs Entfernung des herunterfallenden Rußes versehen sind, vor Beginn der Arbeit durch Oeffnen der zuletzt genannten Thür die angesammelten Stickgase zu entfernen und auch darauf zu achten, daß, während die Reinigung dieser Schornsteine erfolgt, Feuer in den Oefen, Kaminen, Kochmaschinen u. s. w. nicht vorhanden ist.
§ 5. Die Reinigung von Dampfkesseln und Damps- schornsteinen, Malzdarren, Braupfannen, Zentralheizungen
■ und Drogen-
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Amtlicher Theil.
Bekanntmachung,
Donne«»tag den 6. März 1890, Nachmittags 2 Uhr, wird in dem „Sol ms er Hos" zu Hungen eine Generalversammlung deS landw. Bezirksvereins abgehalten werden. .
Alle Mitglieder des landw. Vezirksvereins und der landw. Localvereine und alle Freunde der Landwirthschaft werden zu dieser Versammlung hierdurch ergeb en ft eingeladen.
Die Herren Bürgermeister? werden ersucht , den in ihren Gemeinden wohnenden Mitgliedern des Vereins von dieser Einladung Kenntniß zu geben und auf zahlreichen Besuch der Versammlung hinzuwirken.
Tagesordnung:
1) Vortrag des Herrn Professors vr. Pflug von Gießen über die Krankheiten des Jungviehes.
2) Zusammenlegung von Grundstücken. Referenten: Herr Amtmann Rebel und Herr Cultur^Jngenieur Wiß- mann zu Gießen.
3) lieber Reparatur von Pflügen und sonstigen landw. Werkzeugen.
4) lieber die Controls bei Erkrankung von bei Krankenkassen versicherten Arbeitern- Referent: Herr v- Oven zu Hungen.
Gießen, den 22. Februar 1890.
Der Director des landw. Vezirksvereins Gießen.
Jost, Regierungsrath.
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denn daß er sich in einer derartig gefahrvollen Lage berauschen würbe, hat Keiner angenommen, also auch nicht besonbers aus ihn geachtet.
Nun lag er gleich einem Steine ba unb ihm brohte bas Schicksal, von feinblichen Rosseshufen zertreten zu werben. In biegen kritischen Momenten kam mir ein rettenber Ge- banke. Unweit lag eine mannslange, bezüglich ber Breite unb Tiefe für meinen Plan trefflich geeignete Krippe, welche bie nahewohneuden Lanbleute in frieblichen Zeiten augenscheinlich an biesem Orte beim Füttern irgenb einer Viehart benützten. Ich rief ben nächsten meiner Leute herbei, theilte kurz meine Ansicht mit unb im Nn war ber Berauschte burch bie schwere Krippe bebeckt, auf biese Weise ben feindlichen Blicken unsichtbar gemacht und vor den Pferdehufen geschützt. Dann folgten wir schnellstens den bereits eine Strecke voraus- geeilten Unserigen:
Hierauf entspann sich ein kleines Gefecht. Wir erhielten Verstärkung, trieben die Franzosen zurück und standen bei hereinbrechender Dunkelheit auf der alten Stelle.
In der Hitze des Kampfes hatten wir Radke völlig vergessen und erinnerte an ihn auch nicht die Nachbarschaft mit der Krippe, weil dieselbe im Halbdunkel eben nicht auffiel. Das Getümmel des Tages wa'r verstummt, die tiefste Stille herrschte.
Plötzlich hörte man ein kratzendes Geräusch und es ertönte wie aus der Unterwelt herauf eine klägliche Stimme. „Lebendig begraben bin ich. Barmherziger Gott, nimm dich meiner gnädiglich an, errette mich aus dieser schrecklichen Lage, in welche, ich erkenne es, meine sündhaste Trunkenheit mich gebracht. Laß mich nicht hier eines entsetzlichen Todes sterben- ich schwöre dir auch, nie mehr im Leben will ich einen Tropfen Branntwein trinken. Hilf, Himmel, hilf, hilf mir Unglücklichem!"
Der
H»ießener Kotiger erscheint täglich, mit Ausnahme des Montags.
Die Gießener AimittenVkLlter «erden dem Anzeiger »Schentlich dreimal beigelegt.
Gießener Anzeig er
Kenerak-Wnzeiger.
um die Errichtung und Jngroffation ihrer Erwerbtitel oder die Berichtigung irriger Einträge zu erwirken;
2. an Diejenigen, welche zwar im Grundbuchs stehen, aber weil sie schon vor Einführung des Gesetzes vom 21. Febr. 1852 eingetragen waren, ohne Beifügung des Erwerbtitels, um Letzteren nach Maßgabe des Art. 28 des.Gesetzes vom 21. Febr. 1852 eintragen zu lassen, indem sonst, abgesehen von dem Hindernisse bei der Feldbereinigung, demnächst nur eine Bescheinigung des Besitzstandes statt einer Eigenthums- urkunde ausgestellt werden wird;
3. an Diejenigen, welche an ein auf fremden Namen im Grundbuch eingetragenes Grundstück einen Vindications- oder einen unter gewissen Umständen zu realisirenden An- und Rückfallsanspruch wegen eines vor Einführung des Gesetzes vom 21. Febr. 1852 vertragsmäßig gemachten Eigenlhums- vorbehaltS oder wegen einer bei der Veräußerung beigefügten auflösenden Bedingung, eines Endtermins oder einer Zweckbestimmung zu bilden haben, ohne diesen Anspruch, durch den Vermerk „streitig" oder „beschränkt" im Grundbuch gesichert zu haben, sowie an Diejenigen, welche unter Nachweis der gesetzlichen Voraussetzungen die Vormerkung „gehemmt" wollen eintragen lassen;
4. an die Obereigenthümer und Fideicommißberechtigte, welche ihre Heimfalls und Successionsrechte nicht durch Eintrag der Lehens-, Erb- oder Landsiedel-, Leih- oder Fidei- commiß-Qualität eines Grundstücks im Grundbuch haben wahren lassen, um ihre Rechte, soweit dies nach Artikel 37 und 38 des Gesekes vom 21. Februar 1852 noch zulässig ist, im Grundbuch Einträgen zu lassen;
5. an Diejenigen, welche Pfandrechte, EigenthumSvor- behalte, Revocations-, Refolutions- oder Nichtigkeits-, Sepa- rationS- oder andere Sicherheitsrechte, die weder im Hppo» theken- noch im Grundbuch gewahrt sind, an zur Bereinigung bestimmten Grundstücken geltend machen können, um unter Vorlage der betreffenden Urkunden und genauer Bezeichnung der Forderung und derjenigen Grundstücke, welche zur Sicherheit dienen, die Einträge in die öffentlichen Bücher
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Bekanntmachung.
Betreffend: Die Feldbereinigung in der Gemarkung Steinbach, hier Wahrnehmung der bestehenden Rechtsverhältnisse.
Auf Grund des Art. 19 des Feldbereinigungsgesetzes vom 28. Scpt. 1887 fordere ich hierdurch die beteiligten Grundbesitzer auf, die Einträge der EigenthumS- und sonstigen Rechtsverhältnisse in den öffentlichen Büchern, msowett dieselben den bestehenden Verhältnissen mcht mehr entsprechen, innerhalb einer Frist von 3 Monaten bei dem Großherzogl. Amtsgericht Gießen berichtigen oder ergänzen zu taffen, damit die bestehenden Rechtsverhältnisse beim Bereinigungsverfahren berücksichtigt werden können.
Diese Aufforderung ergeht:
1. an Diejenigen, welche Grundstücke im Bereinigungsbezirk erworben, aber ihren Eintrag im Grund- oder Flurbuch, bezw. im MutationSverzeichniß noch nicht erwirkt haben,
Feuilleton.
Ein heilsamer Jrrthum.
Qu meiner Compagnie gehörte der Füsilier Radke- derselbe wäre ein recht tüchtiger Soldat gewesen, hatte er mcht allzu große Neigung für den Branntwein gehabt Radke aalt allgemein für einen unverbesserlichen Trunkenbold.
Als unser Regiment ins Feld gerückt, wachte die ganze Compagnie darüber, daß Radke nicht über den Durst trank twas keine leichte Aufgabe war, da er im heimlichen Er- lanqtn geistiger Getränke große Hebung und Gewandthett ich angeeignet) und ben vereinten Mühen war es tatsächlich elnngen, ihn bisher vor einem R°u,chc zu bewahren.
0 An einem recht kalten Wintertage beenden wir uns auf Borposten, unweit eines verlassenen Bauerngehostes. Der Feind stand sehr nahe und mußten wir lm.nersort aus ü, en Angri s gefaßt sein. Morgen, Vormittag und ttliche Stunden 9beS Nachmittags gingen ruhig vorüber, in Folge dellen alle meinten, wir würden unbelastigt bleiben, ülltm 2lick bemerkten wir in der Ferne sich schnell vergrößernde Staubwolken und erkannten bald, daß eine feindliche Cavallerie- Mcheilung von bedeutender Uebermacht ans uns emfp,eugt(^ Wr waren für dergleichen Falle beordert, ohne Kamps das 5eIb Wi/nun"alle den Rückzug antraten, sah ich zu meinem daß Radke regungslos in (einer tiegenben Haltung verharrte. Ich rief, schrie, er rührte sich nicht- schnell sprang ich hinzu um nach energischem, erfolglosen Rütteln unb > Wahrnehmung einer geleerten Schnapsflasche 8» Rennen, bafc cr sinnlos berauscht, in einen todesahnltcheu Schlaf ver- fX war. Radke hatte sich bie Bouteille heimlich verschafft Inb ausgetrunken, welch letzteres ihm nicht schwer geworben-
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