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1890

Freitag den 1. August

fit. 176

Amts- und Anzeigeblatt für den Areis Gietzen.

chratisöeitage: Gießener Jamilienölätter

Lie

22.

Feuilleton

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Annahme von Anzeigen zu der Nachmittag- für den folgenden Tag erscheinenden Nummer dir vorm. 10 Uhr.

seien Deutschland und England gleich bereit gewesen und da die Verhandlungen über die einzelnen Punkte ergebnißlo- verlaufen seien, habe man die gesammten Streitfragen von einem Gesichtspunkte aus behandeln müssen, um durch gegen­seitige Zugeständnisse bei der Verschiedenheit der Interessen und des Werthes der einzelnen Gebietstheile für die beiden Contrahenten zu einer Verständigung zu gelangen. Alsdann geht die Denkschrift aus die verschiedenen Theile des Vertrage- näher ein. Zuerst wird der West- und Südwestafrika betreffende Abschnitt behandelt und hebt die Denkschrift hierbei die Vortheile hervor, welche sich für Deutschland aus einer Abgrenzung des Togo- und Kamerun-Gebietes ergeben und widerspricht weiter der Behauptung/ als ob die Walfisch- bay einen besonderen Werth habe, vielmehr liege die Wahr­scheinlichkeit des Versandens der Bay vor. Auch das den Engländern überlassene Gebiet am Ngamisee in Südafrika besitze keinen erheblichen Werth. Alsdann bespricht die Denk­schrift die Bestimmungen des Vertrages hinsichtlich des Witu- landes und weist nach, daß dasselbe für Deutschland keine Bedeutung mehr habe, nachdem letzteres auf die Inseln Patta, Manda und Lamu infolge älterer englischer Ansprüche ver­zichten mußte; doch seien die deutschen Privatrechte in Witu gewahrt worden. Sehr eingehend erörtert die Denkschrift den Haupttheil des deutsch-englischen Vertrages, die Abgrenz­ung der beiderseitigen Interessensphären in Ostafrika. Man erfährt hierbei, daß die deutsche Regierung schon im vorigen Jahre in London die amtliche Erklärung abgegeben hat, wonach Uganda, Wadelai und andere Gebiete des inner« östlichen Afrikas außerhalb der deutschen Colonisationsbestre­bungen liegen. Dann wird auf die seit Jahren bethätigten. Bestrebungen Englands in den Ländereien südlich vom Tan- ganikasee und auf den keineswegs großen Werth des Gebietes zwischen dem Congostaat und dem Nyassasee hingewiesen. Für Deutschland seien dagegen die Gebiete am Nyassasee und am Victoria Nyanza ungleich werthvoller. Im Anschüsse hieran behandelt die Denkschrift die Notwendigkeit für Deutschland, den bis jetzt von der deutsch-ostafrikanischen Gesellschaft ge­pachteten Streifen der Zanzibarküste dauernd zu erwerben, denn der Periode des Flaggenhissens und VertragsschließenS müsse nunmehr die Periode des Nutzbarmachens der erworbenen Gebiete folgen. Hinsichtlich der Frage der englischen Schutz- Herrschaft in Zanzibar legt die Denkschrift vom wirtschaft­lichen wie militärischen Standpunkte aus dar, daß Deutschland mit dem Zugeständnisse dieses Protectorats an England kein besonderes Opfer gebracht habe, während England schon seit 50 Jahren materiellen Einfluß in Zanzibar ausübe. Auch wird an eine amtliche Erklärung des Vertreters der deutsch­

vierttljähriger JMontteomrtwtt** 2 Mark 20 Pfg. mtt Bringerlohn. Durch die Post bezog« 2 Mark 50 Pf,.

Redactton, Expedition und Druckerei:

-chntstrntze Ar-, Fernsprecher 5L

Amtlicher Theil

Bekanntmachung,

_ . " -JL.i-. 1L.-- II .1 .!_.

Alle Annoncen-Bureaux de- In- und Auslandes nehm« Anzeigen für denGießener Anzeiger" entgegen.

Deutsches Reich.

Berlin, .30. Juli. Die längst angekündigte Denkschrift des Reichskanzlers v. Caprivi über den deutsch-englischen Vertrag ist nunmehr vomReichsanzeiger" veröffentlicht worden und gewährt sie ein klares und auschauliches Bild der Beweggründe, die zum Abschluß des Vertrages führten. Vor Allem wird durch die Denkschrift die Annahme bestätigt, daß Erwägungen allgemein-politischer Natur mit maßgebend bei Abschluß des deutsch-englischen Vertrages gewesen sind, denn die Denkschrift betont in der Einleitung, die deutsche Colonialpolitik habe im Zusammentreffen mit der englischen Colonialpotttik zu verschiedenen Verwickelungen geführt, die schließlich Versümmungen zwischen den beiderseitigen Regie­rungen hätten bewirken können. Diese Verstimmungen zu beseitigen und sich in den Bestrebungen zur Aufrechter­haltung des europäischen Friedens zu unterstützen,

zu verbinden.

Grobherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz hat die nachgesuchte Erlaubniß zur Veranstaltung dieser Ver- loosung unter der Bedingung ertheilt, daß nicht mehr als 5000 Loose ä 1 ausgegeben werden dürfen und mindestens <60% des Bruttoerlöses aus dem Verkauf der Loose zum Ankauf von Gewinngegenständen zu verwenden sind.

Zugleich ist der Vertrieb der Loose in der Provinz Ober- heffen gestattet worden.

Gießen, den 30. Juli 1890.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

I. V.: Jost.

Der atme Joseph.

Scizze von Erich zu Schirfeld.

(Nachdruck verboten.)

Joseph Hlovacek war Arbeiter in einer großen Fabrik, wie viele andere. Er fing früh an und hörte spät auf, er­hielt ein kärgliches Tagelohn und führte ein elendes Leben. Aber er lebte doch und brauchte nicht gerade zu hungern. Freilich eine Familie zu ernähren, daran konnte Joseph nicht denken, es reichte ja kaum für ihn selbst. Er hätte auch gar nicht den Muth gehabt, irgend einer Schönen zu sagen/ Ich bin Dir gut und möchte Dich zur Frau haben." Dazu war er viel zu schüchtern und viel zu scheu. Das Ge­fühl seiner Armuth drückte ihn nieder. Seine Kameraden ja, die verdienten mehr, viel mehr als er. Das waren fixe Kerle*, die schlugen einen Posten Arbeit zusammen. Er war nie ein Licht gewesen, weder in der Schule, noch in der Lehre, er hätte sonst sein Handwerk nicht an den Nagel hängen und Fabrikarbeiter zu werden brauchen. Still und fleißig arbeitete er vor sich hin, und was er machte, war Hut. Aber viel zu schaffen vermochte er nicht, und das war schlimm. Der stille, bescheidene und schüchterne Gesell wurde zur Zielscheibe manches Witzes gemacht, nichts aber vermochte ihn in Wuth oder auch nur in Aufregung zu bringen, er war und blieb eine passive Natur. Ja, wenn er irgend «inen Freund gehabt hätte, dessen starker Hand er sich hätte anvertrauen können! Aber er besaß nicht einmal Verwandte und der Freund eines so stillen, schwachen Menschen zu sein lieber Gott, so viel Selbstverleugnung war in dem Kreise seiner Genossen nicht zu erwarten. Er war zu arm, der arme Joseph, er nannte rein nichts sein Eigen.

Das sociale Elend der unteren Klaffen da- ver­meintliche und da- wahre stand schon längst am Himmel

Der Oie-ever Anzeiger erscheint täglich, Hl Ausnahme de- Montags.

Die Gießener A««ttteu-rsiter «erden dem Anzeiger «Achentlich dreimal h eigelegt.

^rwerbenl^. p

Veranstaltung von Verloosungen innerhalb des Groß- herzogthums betreffend.

Der Ortsvorstand zu Hungen beabsichtigt mit dem am

September l. I. daselbst stattfindenden Viehmarkte eine Verloosung von Thieren und landwirthschastlichen Geräthen

besetzt, und es kam ihm fast vor, als ob der Werkmeister froh wäre, ihn mit guter Manier los geworden zu sein. Hier war nun keine bleibende Stätte für ihn und enttäuscht und betrübt griff er zum zweiten Male zum Wanderstabe. Ihm bangte nicht sehr um die Zukunft, Arbeit gab es ja woht überall. Des Lebens Noth die eigentliche große Noth hatte er ja nicht kennen gelernt, er hatte sich noch immer satt essen können. Wer die Gefahr nicht kennt, fürchtet sie nicht, und so zog auch Joseph leichten Herzens, wenn auch erfüllt von einer gewissen Wehmuth, wie sie das Abschied­nehmen erzeugt, seine Straße. Er nahm seinen Weg auf die Hauptstadt des Landes zu, in deren Umgebung auch sein Heimathsdorf lag. Ein bestimmtes Ziel hatte er nicht, er folgte nur einem instinctiven Drange seines Herzens. Sollte er unterwegs in irgend einem Orte Unterschlupf finden, gut, so war er zufrieden. Wenn nicht nun in der Hauptstadt mußte er auf alle Fälle zu einem Unterhalte kommen.

Hu, wie kalt der Wind weht aus der Landstraße! Rauh fegt er daher über die öden, schwarzen Felder und pfeift in den kahlen Zweigen der Obstbäume, die die beiden Seiten, der Chauffee säumen. Ein eisiger Regen rieselte sachte und unaufhörlich hernieder und bald fühlte Joseph die feuchte Kälte aus der Haut seines Körpers. Die eine Seite war ihm fast erstarrt. Er barg die Hände in den Taschen umsonst, ihn fror, daß ihm die Zähne klapperten. Ach, wie warm und trocken saßen seine Kameraden jetzt in der Fabrik unb zu Mittag hatten sie ein warmes wenn auch fein reiches Mahl.

Wer würde ihn heute zu Mittag speisen, wer ihn in der Nacht beherbergen? Ein fernes dumpfes Rausche« ließ ihn um sich blicken. Die Eisenbahn! In geringer Ferne flog brausend und schnaubend der Zug an ihm vorüber. Die dicken Rauch- und Dampswolken fielen schwer zur Erde, um dann vom Winde zersetzt und verweht zu werden. AuS- gestoßen, zerrissen, verweht in nicht- aufgelöst und bcc

FßreinM""- muh ein *

der staatlichen und gesellschaftlichen Verfassung wie ein dunkeles Fragezeichen, aber es war lange unbeachtet geblieben. Und wie über Nacht wuchs es an wie eine Gewitterwolke im Juni und unheimliche Schwüle lagerte auf allen Ge- müthern. Wie fernes Wetterleuchten warf die Kunde über vereinzelte Arbeitseinstellungen ihr grelles Licht über die Lande und bald mehrten sich die Anzeichen eines heranziehenden schweren Gewitters. Ueberall traten die Arbeiter zusammen, gründeten Vereine und Verhände und ein dumpfes Grollen erschütterte den Boden. Eines Tages er wußte selbst nicht, wie es geschah war der arme Joseph arbeitslos. Der Strike war in aller Form über die Fabrik herein­gebrochen und die Arbeiter gingen spazieren. Joseph ging auch spazieren, warum sollte er nicht? Er bekam so gut wie die anderen aus der Strikekaffe seinen Zuschuß und das Leben gefiel ihm recht gut. Ob er das gewollt hätte? Ge­wiß nicht, aber die Kameraden hatten gesagt:Morgen wird die Arbeit eingestellt, und wer nicht mitthut, ist ein Lump." Es fehlte auch nicht an Drohungen, noch viel weniger aber an Versprechungen. Nun sollte ja ein anderes, besseres Leben kommen, es sollte alles ganz anbcrS, werden. Joseph war ein armer Mann, aber ein Lump mochte er doch nicht sein, und wenn er durch sein Feiern die allgemeine Lage verbessern konnte, nun, so hatte er zweifellos die Pflicht, es zu thun. Jawohl, es sollte ganz anders kommen und es kam anders. Die unverheiratheten Arbeiter wurden ausgesordert, im Interesse der Familien den Ort zu verlassen. Auch Joseph sollte wandern. Er bekam sein geringes Wegegeld und wanderte. Wohin? Ja, wohin? Er ging aufs nächste Dors und besah sich die Umgegend. Es war im Grunde ge­nommen doch ein ganz nettes Leben so lange das Geld reichte. Leider reichte es aber nicht lange, weder bei Joseph uoch bei den Kameraden, die nach wenigen Tagen die Arbeit wieder ausnahmen. Als Joseph davon hörte, kehrte er zu­rück, um gleichfalls seinen alten Platz wieder eivzunehmen. Zu seiner großen Verwunderung fand er ihn aber bereit-

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Gießen, am 29. Juli 1890.

Betr.: Die bei Jahrmärkten, Kirchweihen und sonstigen Volksbelustigungen vorkommenden Glücksspiele.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen au die Großh. Bürgermeistereien und die Großh. Gendarmerie des Kreises.

Die Glücksspiele, zu denen das Stoßkegelspiel, das Kugel­spiel, das Drehscheibenspiel, Plattenschießen und Ringwerfen zu zählen sind, sind mit Rücksicht auf § 360, Rr- 14 des Reichsstrafgesetzbuches, wenn sie unbefugt stattfinden, strafbar. Da dieselben als gemeinschädlich anzusehen sind, so weisen wir Sie hierdurch an, die Veranstaltung von solchen Spielen auf Märkten sowie bei Kirchweihen nicht zu gestatten- ______________________I. V.i Jost. _____________________

Bekanntmachung.

Nachdem zu Eberstadt die Maul- und Klauenseuche erloschen ist, heben wir die über die verseuchten Gehöfte ver- Mgte Sperre, sowie die über die Gemarkung Eberstadt und die angrenzenden Gemarkungen Holzheim, Dorf-Gill und Hof- Gill verhängten Sperrmaßregeln wieder auf.

Gießen, den 30. Juli 1890.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

I. V.: Jost.

' kleines Mansardenlogi?» Näheres Nordmlage N, l-Etage per sofort zu m- Zimmer, Badezimmn W> ügen.

ltohr I., Ludwigsplah'^. m Nebenhaus an eine ruh vermiethen.

Dr. Ptoch, Werwe- 8. rosdorsechrche 17 smd zn imwn verwiegen. durch Versetzung des frrr Mers von Riefel ist h age meines Hauses zum eck nderweit zu vermiethen. < Dr. Hanpt, Asterweg 2W rne"Mne MnfarbenwohU

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L. Feidel, -emveg 39 ist der dritte SW nebst Zubehör und WA fofort zu vermiethen.

Lovis Petri I. Wtvr,

Bekanntmachung,

betreffend gemeinschafllichen Bezug von künstlichen Düngern.

Rach Beschluß des Ausschusses des landwirthschastlichen Bezirksvereins Gießen sollen für die Mitglieder der landwirth- schafllichen Ortsvereine und des landwirthschastlichen Bezirks­vereins und auch für sonstige Landwirthe des Kreises Thomas- schlackenmehl, Kainit und Chllisalpeter gemeinschaftlich bezogen werden.

Ueber die Ausführung der eingelaufenen Bestellungen wird der Ausschuß des landw. Bezirksvereins auf Grund der ein­gelaufenen Offerten rc. später beschließen. Die bestellten Dünger sind bei Empfang alsbald baar zu bezahlen.

Diejenigen Landwirthe, welche sich an diesen Bezügen bethelligen wollen, werden ersucht, ihre Bestellungen bei dem Unterzeichneten oder der betr. Gr. Bürgermeisterei alsbald anzumelden.

Gießen, den 30. Juli 1890.

Der Director des landwirthschastlichen Bezirksvereins. Jost, Regierungsrath.

Gießen, den 30. Juli 1890.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Grotzh. Bürgermeistereien deS Kreises.

Unter Bezugnahme auf vorstehend abgedrucktes Aus­schreiben empfehlen wir Ihnen, die einlaufenden Bestellungen der Landwirthe auf Lieferung der genannten künstlichen Dünger entgegenzunehmen und alsbald an uns einzusenden.

I. V.: Jost.