1890
Sonntag den 1. Juni
Erstes Blatt.
Nr. 124
Gießener Anzeiger
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d.
nn. Darmstadt, 30. Mai.
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betr., fort.
Heute steht zunächst Abschnitt V, die Umlagen und das Vermögen der Anstalt zur Discussion.
Art. 49 bestimmt, daß der Gesammtbedarf der Anstalt zur Deckung aller derselben obliegenden Leistungen nach dem Grundsatz der Gegenseitigkeit von den Mitgliedern bestritten und alljährlich für das zunächst vorausgegangene Jahr auf das Umlage-Capital der versicherten Gebäude ausgeschlagen
wird.
Art. 50 setzt die Tarife fest, welche unter Berücksichtigung der Bauart und Bedachung gezahlt werden sollen und je nach der Höhe der Feuersgefahr Vio bis Vao der Versicherungssumme beträgt.
Gegen diese Art der Tarifisirung der Gebäude wenden sich die Abgg. Vogt und Dr. Schröder, welche eine Ein- theilung in Gefahrenklassen herbeigeführt wünschen, um etwa entstehenden Ungerechtigkeiten vorzubeugen.
Ministerialrath Rohde kgnn die Bedenken der Abgg. Vogt und Schröder nicht für gerechtfertigt halten, denn die Großh. Regierung habe auf Grund jahrelanger gründlicher statistischer Erhebungen die Tarifisirung in der in der Gesetzesvorlage eingestellten Weise am Besten gehalten.
In gleicher Weise spricht sich auch Abg. Hechler aus.
Die beiden Artikel gelangen sodann zur Abstimmung und werden nach der Regierungsvorlage angenommen.
Hiernach gelangen Artikel 51 bis 73, sowie nach erfolgter Abstimmung das ganze Gesetz gegen 2 Stimmen zur Annahme.
Bezüglich des Gesetzentwurfs, die Aufhebung des Gesetzes vom 22. November 1872, die Mitwirkung der Forensen bei der Festsetzung des Gemeindevoranschlags betr., beschließt die Kammer, den Gesetz-Entwurf, worin die Außerkraftsetzung des Forensengesetzes zum Ausdruck kommt, ohne Debatte anzunehmen.
Einer Vorstellung des Privatlehrers Maul zu Bruchenbrücken wegen Rechtshilfe, sowie einer gleichen des Bauunternehmers I. R. Breitenstein zu Schotten wegen Entschädigung wird keine Folge gegeben.
Der Antrag des Abg. Osann u. Gen. wegen Verstaatlichung der Hessischen Ludwigsbahn wird wegen Abwesenheit des Antragstellers von der Tagesordnung abgesetzt.
Hierauf vertagt sich das Haus bis zum 17. Juni.
die für dauernd untauglich befundenen Militärpflichtigen; soweit denselben eine besondere Ladung zugeht ; die zum Landsturm I in Vorschlag gebrachten Militärpflichtigen, soweit denselben eine besondere Ladung zugeht;
die zur Ersatz-Reserve in Vorschlag gebrachten Mili-
Nerreste Nachrichten.
WolffS telegraphisches Corresponbenz-Bureau.
Berlin, 30. Mai. Der „Reichsanzeiger" meldet: Die Wiederherstellung des Kaisers macht weitere erfreuliche Fortschritte. Der Kaiser hörte heute Vorträge des Reichskanzlers und des Hausministers.
— Die Vertreter der deutschen Innung s- und Handwerker-Verbände, sowie die Jnnungsausschüsse der Vereinigten Innungen halten vom 1. bis 3. Juni Versammlungen ab. Sie werden berathen u. A. über den Entwurf einer Immediateingabe an den Kaiser, betreffend die gegenwärtige Lage des deutschen Handwerks, und ferner Beschluß fassen über eine Petition an den Reichstag und den Reichskanzler, betreffend eine Abänderung des Krankenversicherungs-Gesetzes. Der Berliner Jnnungsausschuß hofft, durch Vermittelung des Handelministers eine Audienz bei Sr. Majestät dem Kaiser zur Ueberreichung der Immediateingabe zu erhalten.
Posen, 30. Mai. Der Generalinspector Prinz Georg von Sachsen beendete heute die Jnspicirung der hiesigen Garnison mit einer Parade auf dem Exerzierplätze in Glowno und reiste Nachmittags gegen 4 Uhr nach Breslau ab. Auf
Land stände. Nach Erstattung eines mündlichen Berichts Seitens des Abg. Theobald setzt die Kammer die bis Art. 48 gestern gelangte Berathung über den Gesetz-Entwurf, die Brandverficherungs-Anstalt für Gebäude
tärpflichtigen;
die von der Ersatz-Commission als tauglich und einstellungsfähig erkannten Militärpflichtigen, einschließlich derjenigen aus früheren Jahrgängen;
e. die von den Truppentheilen zur Disposition der Er
stattfinden.
Es haben sich nach Maßgabe der besonders ergehenden Vorladungen an den genannten Tagen vor der Grobherzoglichen Ober-Ersatz-Commission im Bezirk der 49. Jnsanterie-
in sarrrmtlicherr Aushebungsorten zu ge-
Amtliche* Theil.
Betreffend: Das Ober-Ersatzgeschäst für 1890.
Bekanntmachung.
Das Ober-Ersatz-Geschäft für 1890 wird im Kreise
Gietzcn
Freitag den 13. Juni im Rathhause zu Sich, Bormittags 8>/r Uhr,
Samstag den 14. Juni in dem früheren Hofgerichtsgebäude (Brandplatz) zu Gietzen, Vormittags 8 Uhr, Montag den 16. Juni daselbst, Vormittags 8 Uhr, Dienstag den 17. Juni im Gasthaus „Zum Rappen" zu Grünberg, Vormittags 8 Uhr,
satz-Behörden entlassenen Soldaten;
f. die von den Truppentheilen abgewiesenen einjährig Freiwilligen. , , r
Den Großherzoglichen Bürgermeistereien werden besondere Ladungen für die Militärpflichtigen k. H. zugehen, welche den Betreffenden unverzüglich zuzustellen sind. Der Vollzug der Ladungen ist innerhalb 5 Tagen anzuzcigen. Die Sbiu litärpflichtigcu sind außerdem anzuweiscn, ihre Loosungsschcine mit zur Stelle zu bringen. . .
Die zur Bcurthcilung von Rcclamattonen in Betracht kommenden Personen haben ebenfalls zu erscheinen.
Sollte eine Ladung nicht vollzogen werden könne», so ist der Grund hiervon berichtlich anzuzcigen und ist, wenn rin Militärpflichtiger von seinem bisherigen Wohnorte weg- gezogen ist, zugleich anzugcbeu, wohin derselbe verzogen ist.
Die Großherzoglichen Bürgermeister haben bei dem Ober- Ersatz-Geschäfte selbst anwesend zu sein und sich darum zu bemühen, daß die Militärpflichtigen rechtzeitig zur Stelle sind.
Gießen, am 24. Mai 1890.
Der Civil-Vorsitzende der Großherzoglichen Ersatz-Commission des Kreises Gießen.
Jost, Regierungsrath.
Bekanntmachung, die Abgabe der Kapitalrentensteuererklärungen behufs der Veranlagung für das Steuerjahr 1891/92 betr.
Nach Art. 14 des Gesetzes, die Einführung einer Kapi- lalrentensteuer betreffend, vom 8. Juli 1884, erfolgt die Heranziehung zu dieser Steuer auf Grund einer Erklärung, welcher , jeder nach den einschlägigen Bestimmungen Steuerpflichtige über den Jahresbetrag seiner Zinsen, sowie der etwa zum Abzug geeigneten Lasten bei der hierzu berufenen Einschätzungscommission schriftlich abzugeben hat. Zu diesen Erklärungen ist das von Großherzoglichem Ministerium der Finanzen festgesetzte Formular zu verwenden und sind dieselben, je nach der Wahl des Steuerpflichtigen, offen oder verschlossen, jährlich spätestens bis zum L Juli, ohne daß der Pflichtige deshalb eine besondere Aufforderung abzuwarten hat, bei der Bürgermeisterei des Wohnorts abzuliefern.
Von der Verpflichtung zur Steuererklärung sind nach Art. 15 des Gesetzes, insofern nicht im einzelnen Fall besondere Aufforderung der Einschätzungscommission ergeht, diejenigen Steuerpflichtigen entbunden, welche im unmittelbar vorausgegangenen Steuerjahr bereits zur Kapitalrentensteuer zugezogen waren, auch inzwischen ihren Wohnsitz nicht gewechselt und keine den Betrag von 100 Mk. jährlich erreichende Einkommensverbesserung aus Kapitalzinsen erlangt haben.
Inhaltlich des Artikel 16 des genannten Gesetzes haben die Kapitalrentensteuererklärung abzugeben:
1) für minderjährige, vermißte oder unter Vormundschaft gestellte Personen deren gesetzliche Vertreter;
2) für moralische Personen (Gemeinden, Körperschaften, Stiftungen, Anstalten), ferner für Gesellschaften, Genossenschaften, Gantmassen, Erbmassen, soweit eine Steuerpflicht hier überhaupt in Betracht kommt, die bestellten Vorstände oder Verwalter;
3) in allen anderen Fällen der Steuerpflichtige selbst und zwar hinsichtlich des gesummten Zinsenbezuges, welcher, sei es au£ eigenem Vermögen oder aus dem
Vermögen seiner nicht selbstständig zur Kapitalrenten- I Berlin, 30. Mai. In der Frage der Errichtung steuer gezogenen Angehörigen, ihm in Steueransatz eines Kaiser-Friedrich-Denkmals ist dem Berliner zu kommen hat. Magistrat folgendes Handschreiben des Kaisers zugegangen:
Unter Bezugnahme auf die obigen Bestimmungen richten ber Jmmediatvorstellung vom 8. Mai 1889 habe Ich wir an die hiernach zur Einreichung von Kapitalrentensteuer- ersehen, daß der Magistrat den Wunsch hat, Seiner Majestät erklärungen verpflichteten Bewohner unserer Bezirke hiermit bem hochseligen Kaiser und König Friedrich im Zusammen- die Aufforderung, ihre Erklärungen unfehlbar bis zum ge- ^ange mit dem Umbau der Friedrichsbrücke aus Mitteln der nannten 1, Juli d. I. an die betreffenden Bürgermeistereien Berliner Bürgerschaft ein Denkmal errichten zu dürfen. Es gelangen zu lassen, von wo sie, und zwar insoweit verschlossen, $at Meinem Herzen wohl gethan aus dieser Kundgebung von uneröffnet, an die Vorsitzenden der betreffenden EinschätzungS- Neuem zu entnehmen, welche Treue und Anhänglichkeit Meme commissionen übersendet werden. Haupt- und Residenzstadt Berlin dem unvergeßlichen Monarchen
Das Formular zu den Kapitalrentensteuererklärungen, widmet. Ich spreche deßhalb Allen denen, welche diesen Plan
welchem ein Auszug aus dem Gesetz und eine bezügliche nähere gefaßt und gefördert haben, Meinen Königlichen Dank und
Anweisung beigefügt ist, hat der Steuerpflichtige von der Meine volle Anerkennung aus. Gleichwohl vermag Ich zur
Bürgermeisterei des Wohnorts zu beziehen. Ausführung desselben meine Genehmigung nicht zu erthetlen;
Gießen, Grünberg, Hungen, Nidda, den 1. Juni 1890. beim Ich kann Mir nicht versagen, Meinem in Gott ruhenden
Die Großherzoglichen Steuercommissariate. Herrn Vater und Vorgänger in der Regierung in der Haiipt-
Suffert. Bähr. Snell. Psannmüller. stadt des Reiches selbst ein Denkmal zu errichten. Ich habe
__ Meine Minister der öffentlichen Arbeiten und der geistigen Angelegenheiten mit den erforderlichen Einleitungen beauf-
Drofchkenbesitzer Johannes Pitzer dahier Hai unter Hinblick auf die Frage, welcher öffentliche Rechts-
dem Heutigen bte Erlaubrnß erhalten, emc Droschke mit der .urtanb naA Ablauf des Socialistengesetzes eintreten Nr. 2 nachMaßgabe des Droschkenreglementswerde, wird mehrfach die Meinung geltend gemacht, daß Hauptstadt Gteßen vom 3 August 1878 in Betrieb zu setzen. bedenklich sei, eine Waffe zur Vertheidigung der öffentlichen Gießen, den 30. Mai lo3U. Ordnung und Sicherheit aus der Hand zu geben, ohne einen
Großherzoglches PolizeiamL Gießen. Ersatz für dieselbe zu haben. Es ist aber nicht vollkommen
__, rlrei enius.__richtig, anzunehmen, daß mit. dem Aufhören des Socialisten-
Gefuuden: 1 Peitsche, 1 Hutnadel, 1 Handschuh, gesetzes etwaige Bedrohungen der Sicherheit des Staates und 2 Brochen, 1 Spazierstock, 4 Taschentücher, 1 Messer, 1 gold. der Gesellschaft nicht mehr gesetzlich bekämpft werden können. Rina, 1 Kämmchen, 1 Münze, 1 Halskettchen, mehrere Schlüssel Man ist vielmehr mit gutem Grunde zur Annahme berechtigt, und Hundeblechmarken. daß gegebenen Falles die Landesgefetzgebung an die Stelle
Gießen , am 31. Mai 1890. des Socialistengesetzes zu treten haben wird. Die locialisttsche
Großherzoaliches Polizeiamt Gießen. Agitation, welche nach Aufhören des mit dem 30. September
Fresenius. dieses Jahres ablausenden Socialistengesetzes in $er)cintm=
_ hingen, in Vereinen, u. s. w. betrieben werden wird, unter*
Reick. liegt zunächst den Vereinsgesetzen und Verordnungen der
~ . ~ s I einzelnen Bundesstaaten. Würden jene sich als lückenhaft
Zweite Kammer der | so hätte zunächst die Landesgesetzgebung für Ersatz
zu sorgen. Es steht fest, daß hinsichtlich des Vcreinsrechtes in den einzelnen deutschen Staaten eine große Verschiedenheit existirt, und es wird zunächst den Erwägungen der Landesregierungen anheimgestellt werden müssen, ob und inwieweit sie mit den bestehenden Gesetzen und Verordnungen nach Wegfall des Reichsgesetzes der socialistischen Agitation gegenüber glauben auskommen zu können.
— Die Verfügung betreffs Ermittelung über die jüdischen Schüler an höheren Lehranstalten in Preußen scheint generaler Natur zu sein, denn nicht nur das Pro- vinzialschul-Collegium in Schlesien, sondern, wie jetzt gemeldet wird, auch das von Ostpreußen läßt derartige Ermittelungen


