Posten des Leiters der Britisch-Ostas rikaNischen Gesellschaft angenommen und er geht in einigen Wochen nach Mombasa ab.
Rom, 29. April. Nach einer Meldung der „Fanfulla" aus Mailand wurden dort heute verschiedene Anarchisten und andere Personen verhaftet, die Zettel ausstreuten, welche zu Ausschreitungen gegen die Regierung aufforderten. Gleichzeitig hat die Polizei revolutionäre Plakate beschlagnahmt.
Eanea, 29. April. (Meldung des Bureau Reuter.) Der Belage rungszu st and ist aus Kreta aufgehoben und die Kriegsgerichte sind abgeschafft. Es herrscht hierüber in der christlichen Bevölkerung eine befriedigte Stimmung.
Petersburg, 29. April. Es verlautet, der Schah von Persien verwarf das Project Poliakows und Genossen für den Bau einer Eisenbahn von Enseli nach Recht und Paribazan.
— Der „Negierungsbote" veröffentlicht die Ernennung folgender katholischer Bischöfe: Nowodworski in Plock, Jatschewski in Lublin, Adzewitch in Wilna, Kossowski in Kalisz, Zerr in Tiraspol. Der bisherige Tiraspoler Bischof Zottmann hat aus Gesundheitsrücksichten seine Entlassung nachgesucht und erhalten.
Kairo, 29. April. Die internationale gerichtliche Commission wurde heute aufgelöst, weil, wie Reuters Bureau meldet, Frankreich und Rußland sich weigerten, die Ausdehnung der gemischten Gerichtshöfe auf geringfügige Strafsachen zu genehmigen, ohne daß Egypten Europäer zu den Gerichten zuläßt. Die egyptische Regierung gab bislang noch keine Antwort daraus. Diplomatische Verhandlungen werden eingeleitet.
Newyork, 29. April. Der oberste Gerichtshof der Union entschied heute, daß jenes Congreßgesetz des Staates Newyork, welches die Hinrichtung mittelst Electricität gestattet, im Widerspruch zu der Verfassung der Union stehe. Deshalb wurde die Hinrichtung des Verbrechers Kemmler, welche in dieser Woche auf electrischem Wege erfolgen sollte, verschoben.
Washington, 29. April. Die Vertreter der Vereinigten Staaten, von Guatemala, Nicaragua, San Salvador, Honduras, Bolivia, Ecuador, Haiti und Brasilien unterzeichneten gestern das durch den Pan-Amerikanischen Congreß getroffene Uebereinkommen, welches empfiehlt, alle unter den amerikanischen Republiken auftretenden Differenzpunkte einem Schiedsgerichte europäischer Staaten zu unterbreiten.
Zur Arbeiterfrage.
Wohl niemals, als zur Jetztzeit ist die Arbeiterfrage aus der Tagesordnung gewesen und je mehr man sich gewöhnt, in einer von inneren politischen Angelegenheiten aufgeregten Gegenwart die Arbeiterfrage vorzugsweise eine politische Angelegenheit und als Ausgabe des Staates zu betrachten, um so notwendiger ist es, auch von Zeit zu Zeit die wissenschaftliche Seite des socialen Problems zu betonen.
Die Arbeiterfrage ist nicht die Angelegenheit eines besonderen Staates und eines besonderen Standes oder einer- einzelnen Volksklasse, sondern eine Frage der Erziehung des Menschengeschlechts und zugleich auch ein weltwirtschaftliches, wissenschaftliches Problem. Es sind dabei vor Allem die tieferen Ursachen der Arbeiterbewegung vom volkswirthschaft- lichen und technischen, wie auch vom philosophischen, historischen und politischen Standpunkte aus zu untersuchen. Die Arbeiterverhältnisse haben durch die Physik, Chemie, Mechanik und kunstgewerbliche Technik, mir dem Anwachsen der Großindustrie und der Anhäufung von Arbeitermassen in großen Centralpunkten der Production eine ganz neue Gestalt gewonnen. Mit dem Maschinen- und Fabrikwesen sind manche neue, früher unbekannte sociale Uebelstände hervorgetreten, von denen sich die dabei betheiligten Volksklassen zu befreien suchen, indem sie einen größeren Antheil am Ertrage der Production und eine Ausgleichung des Mißverhältnisses zwischen Arbeit und Gütergenuß, zwischen Reich und Arm verlangen.
Die im Letzten Menschenalter den unteren Volksklassen gewährten größeren politischen und volkswirthschaftlichen Rechte und Freiheiten, die besseren Verkehrs- und Publikationsmittel und die weitere Verbreitung der Bildung haben auch die Ansprüche der Massen an ein menschenwürdiges Dasein gesteigert, das Gefühl des Abstandes und Mißbehagens verschärft und den socialistischen Lehren immer weiteren Eingang verschafft. Es ist daher die Pflicht aller Kreise, sowohl die theoretischen Lehren des Socialismus und Communismus, als auch die practischen Forderungen der Arbeiter unparteiisch zu prüfen und sich insbesondere mit den natürlichen Ursachen des großen socialen Kampfes und den allgemeinen Bedingungen einer glücklichen Lösung der vorhandenen Krisis eingehend zu beschäftigen.
Man muß sich bei Untersuchung der Arbeiterfrage vor Allem vor jeder Leidenschaft und vor rein subjectiven Auffassungen, Anklagen und Wünschen hüten.
Wer ein Freund absoluter Lösungen ist, wird entweder vollständigen Umsturz der ganzen Erwerbs- und Staatsordnung oder doch möglichst radikale plötzliche Aenderungen anstnbm und vor Allem durch die Mittel der Staatsgewalt einzugreisen suchen. Wer dagegen der Ansicht ist, daß die sociale Lage der Massen, um die es sich hier handelt, nur langsam besser werden kann und vorzugsweise durch die Mithilfe der einzelnen Menschen reformirt werden muß, wird die Arbeiterfrage als eine Erziehungsfrage der ganzen Menschheit auffassen und alle großen Factoren der Volksentwickelung, Staat, Kirche, Schule, das Vereins- und Genossenschaftswesen zur Lösung mit zu verwenden suchen, während gleichzeitig an jeder Individuum bestimmte Ansprüche gestellt werden müssen und als großer Grundsatz die Selbstverantwortung jedes mündigen Menschen für sein Loos als Regel aufrecht zu erhalten sein wird. £gOn yy
Locale- rrrrö KroVinzLelles.
Gießen, 30. April.
— Auch die hiesigen Schuhmacher sind in die Lohn- bewegung eingetreten und wird im Laufe dieser Woche noch eine öffentliche Schuhmacherversammlung stattfinden.
r. Staufenberg, 30. April. Der hiesige Bullenhalter schwebte gestern in großer Lebensgefahr. Derselbe befand sich mit seiner Ehefrau, welche sonst regelmäßig allein das Füttern des Faselochsen besorgt, im Stalle bei dem Thiere und verblieb dortselbst, als sich seine Frau entfernt hatte, um noch eine Quantität Brod zum Füttern herbeizuholen. Der Faselochse, erbost durch den ihm ungewohnten Anblick eines Unbekannten, drang auf den Mann ein und drückte ihn an die Wand, wodurch demselben einige Rippen eingedrückt wurden. Die Verletzungen des kaum 30 Jahre alten Mannes sind glücklicher Weise nicht lebensgefährlich.
* Butzbach, 29. April. Unsere Dragoner-Escadrons haben sich am 28. April Vormittags nach Darmstadt begeben, um dortselbst dem Regimentsexerzieren obzuliegen. Die Mannschaften beziehen Quartier im Griesheimer Lager. Die Truppen, welche mit Lanzen ausgerüstet sind, werden ca. 20 Tage von hier abwesend fein.
* Büdingen. Der hiesige Kreisarzt Herr Dr. B. soll aus Anlaß von Differenzen mit einem hiesigen Beamten um seine Versetzung eingekommen sein. Der Weggang des all- beliebten Arztes würde hier lebhaft beklagt werden und cir- culirte in jüngster Zeit eine Petition an Großh. Ministerium des Innern, daß dem beliebten Arzte die Versetzung nicht genehmigt werden möge. Die Petition bedeckte' sich sehr rasch mit mehreren hundert Unterschriften und ist man auf den Ausgang dieser Angelegenheit sehr gespannt. (N. H. V.)
vermischtes.
* Darmstadt, 29. April. Eine Versammlung der Arbeiter unter freiem Himmel, Aufzüge und das Einsammeln von Beiträgen wurde verboten.
= Frankfurt, 29. April. In einer am Sonntag abgehaltenen Sitzung des weiteren Ausschusses der internationalen electrotechnischen Ausstellung berichtete der stellvertretende Vorsitzende, Herr Oscar von Miller über den Fortgang der Arbeiten und entwarf dabei folgenden Plan für die Ausstellung: Vor Allem habe die Frankfurter Ausstellung die Aufgabe, die electrische Kraftvertheilung und Kraftübertragung zu zeigen. Es müßten den Handwerkern die Hilfsquellen gezeigt worden, welche eine theilweise Verlegung der Arbeit von den Fabriken nach den Werkstätten gestatteten, Hilfsquellen, welche es ermöglichten, bei verkürzter Arbeitszeit ebensoviel zu produzieren. Darum sei die Errichtung von Werkstätten eine Hauptaufgabe der Ausstellung. Um aber auch den Besuchern zu zeigen, wie die für Werkstätten von entfernt liegenden Orten übertragene Kraft aussieht, soll ein Theil der Kraft im Ausstellungsräume selbst erzeugt und zu diesem Zwecke nach dem Plane von Professor Sommer eine Maschinenhalle erbaut werden, welche den Mittelpunkt des Ausstellungsterrains bilden wird. Von dem Vortragenden konnte die Erklärung abgegeben werden, daß die hervorragendsten Firmen ihre schönsten Sachen in diesen Raum senden, tausende von Pserde- kräften da sein und Maschinen- von solcher Größe und Vollkommenheit vorhanden sein werden, wie sie noch keine Ausstellung gesehen. Die verschiedenen Systeme der Stromver- theilung werden in einer eigenen großen Halle veranschaulicht werden. Vier Arten von electrischen Bahnen werden in Thätig- keit sein: eine Grubenbahn für Bergwerkszwecke, eine mit Akkumulatoren betriebene Bahn, vom Ausstellungsterrain nach dem Schillerplatz führend, eine Bahn, ähnlich der Offenbacher, mit oberirdischer Zuführung wird nach dem Opernplatz gehen und endlich eine Bahn mit unterirdischer Zuführung wird nach dem Main führen, woselbst eine kleine Marineausstellung beabsichtigt ist. In der letzteren ist ein Leuchtthurm mit gewaltigen Reflectoren geplant. Daß auch sonst die Ausstellung vielfach Gelegenheit bietet, die electrische Beleuchtung den Besuchern vor Augen zu führen, braucht nicht erst gesagt zu werden. Eine Kunstausstellung wird bei Nacht elektrisch beleuchtet werden. Laden- und Schaufensterbeleuchtung jeder Art, Musterzimmer mit verschiedenen Beleuchtungskörpern, Jnstallationsgegenstände rc.. werden zu sehen sein. Populäre Vorträge mit Experimenten sollen abgehalten, nach dem Entwurf von Professor Kirchbach eine Grotte errichtet werden mit Wasserfall, Pflanzen ?c., von welcher man sich einen großartigen Eindruck verspricht. Daß Telephone, Phonographen, Signalapparate und Telegraphie auf der Ausstellung in reichstem Maße vertreten sein werden, versteht sich von selbst. Aber auch die Electrochemie und Electromedizin sollen ihren Platz finden. Der Ausschuß wird endlich versuchen, wissenschaftlich-technische Gongreffe hierher zu ziehen. Die Ausführungen des Redners wurden mit lebhaftem Beifall begrüßt. Herr Sonnemann konnte ein sympathisch gehaltenes Schreiben des Reichskanzlers zur Verlesung bringen. Nach Cooptation einiger Herren in den Ausschuß wurde zum Schlüsse noch ein Antrag genehmigt, welcher besagt, daß von dem etwa verbleibenden Ueberschuß bis zu 50% an die Aussteller pj-o rata der gezahlten Miethe für Plätze rc. zurückvergütet wird.
— Frankfurt, 29. April. Die Herren: Director Dr Heinr. Rößler, H. Flinsch, Fabrikbesitzer, Brauereibesitzer C. Fr. Henrich, Vors. der Ortskrankenkasse Schmidt-Knatz und Fabrikbesitzer Jos. Wertheim erlassen ein Rundschreiben, in welchem sie das Interesse für die Schaffung einer Recon- valescenten-Anstalt für Arbeiter zu erwecken suchen. Aus dem umfangreichen Schriftstücke, das in seiner Einleitung darauf hinweist, daß der Arbeiter meist nur so lange im Hospital bleiben könne, als dies zu Heilzwecken unerläßlich sei, möge Folgendes mitgetheilt sein: In der Nähe von Bad Soden haben die Herren ein HauS mit großem Garten in
vorzüglichster t'nge an der Hand. Zur Erwerbung und Einrichtung desselben sind 120000 Mark erforderlich, von welcher Summe 13000 Mark von 3 Firmen bereits gezeichnet sind. Da die Betriebskosten der Anstalt größtentheils durch die Krankenkassen aufgebracht werden, würden für ca. 50 Pfleglinge täglich noch etwa 7—8000 Mark durch Jahresbeiträge aufzubringen sein. Die Verfasser des Rundschreibens erhoffen em recht baldiges Gelingen des Werkes, da nicht nur die Verwaltungen aller Kranken, Hilfs- und Betriebskassen das größte Interesse an dem Zustandekommen der Anstalt bekundet haben, sondern sich auch sonst allenthalben m der Stadt eine Sympathie für den angeregten Gedanken zeigt, die zu den besten Voraussetzungen berechtigt.
Berlin, 27. April. Der Bier krieg ist hier in hellem Gange, alle Brauereien gehen geschlossen vor und haben sich verpflichtet, keinem Wirthe, welcher den Verkehr mit einem von den Socialdemokraten in die Acht erklärten Brauereien abbricht, Bier zu liefern. Ebenso soll kein einziger sinkender Brauergeselle in Berlin wieder Arbeit erhalten. Die sinkenden Brauergesellen ihrerseits verzichten nun auf den Genuß von Bier. In einer großen Versammlung wurde kein Tropfen Bier, sondern nur Selterwasser getrunken.
* Tegernsee, 24. April. Ueber ein heiteres Mißver - ständniß berichtet der „Seegeist": Kam da an einem der letzten Sonntage ein Bauer aus Irschenberg nach Miesbach zum Herrn Bezirksamimann mit dem Ersuchen um Ausstellung einer neuen Jagdkarte. Auf die Frage, ob er die alte bei sich habe, erwiderte der Bauer, er habe sie beim Waitzinger gelassen. Es wurde ihm bedeutet, dieselbe zu holen. Bald öffnete sich die Thüre wieder und herein trat zum Ergötzen des Herrn Bezirksamtmanns unser Bäuerlein, hinter ihm mit vielen Knixen feine geholte „Alte".
* Rendsburg, 25. April. In Wennigsen strikt dcr Bälgetreter und verlangt 50pCt. Lohiierhöhnng. Verdenken kann man es, bemerkt das „R. Wchbl.", dem Bälgetreter nicht, denn er erhält jährlich für sämmtliche Gottesdienste, ca. 150 an der Zahl, 15 Mk., also für jeden Gottesdienst im günstigen Falle 10 Psg.
* Eine Bestie in Menschengestalt stand dieser Tage in der Person des Maurers Gasse vor dem Schwurgericht zu Neisse, angeklagt des Mordversuchs und der gefährlichen Körperverletzung. Gasse war überführt, einen Kameraden Namens Lausch nach einer Hebeseier mit Stock und Messer aus fürchterliche Weise mißhandelt und dann den bewußtlos Gewordenen mit feinem eigenen Hosenriemen auf die Eisenbahnschienen festgebnnden zu haben, um ihn überfahren zu lassen, wobei denn auch Lausch am Kopfe schwer verletzt wurde und seines rechten Armes verlustig ging. Nur der Umstand, daß der Körper des Unglücklichen von den Vorräumern der Locomotive auf die Seite geschleudert wurde, ist es zuzuschreiben, daß nur der eine Arm abgequetscht war. Gasse wurde zu 15 Jahren Zuchthaus verurtheilt.
* lieber die Schrift „Fehmgericht und Inquisition" von Pros. Dr. Fr. Thudichnm in Tübingen lesen wir nachfolgende Besprechung: Während von den ältesten Zeiten bis ins 16. und 17. Jahrhundert alle weltlichen Gerichte in Deutschland in voller Oeffentlichkeit, an freier, kaiserlicher Straße gehalten worden sind, zeichnet sich Westfalen dadurch aus, daß es „heimliche" Gerichte (judicia occulta) besaß, deren Verfassung und Verfahren allezeit in tiefes Dunkel gehüllt blieb und Jahrhunderte hindurch Furcht und Schrecken um sich verbreitete. Diese nämlichen Gerichte führten zugleich den wohlklingenden Namen „Freigerichte", „Freistühle", die Vorsitzenden hießen „Freigrafen", die „Urtheiler", „Frei- scheffen", und diese Namen dienten dann der Meinung zum Stützpunkt, daß es sich hierbei um ein ehrwürdiges Stück altgermanischer Freiheit oder doch nm eine Einrichtung Kaiser Karl des Großen handle. Professor Thudichum tritt nun in vorliegender Schrift den Beweis an, daß rs „freie" Gerichte auch im übrigen Deutschland genug gegeben habe und daß sie nichts weiter als reichsunmittelbare, keinem Landes- Herrn unterworfene Gerichte waren, so wie sich dies ähnlich auch bei den freien Städten, der freien und Reichs-Ritterschaft verhielt, er zeigt, daß der Name „Freigericht" in westfälischen Urkunden bis jetzt nicht vor dem Ende des 12. Jahrhunderts nachgewiesen ist, also auch die Sache ver- muthlich kein größeres Alter hat und sich sehr natürlich daraus erklären läßt, daß bei dem Sturz Heinrichs des Löwen die demselben in Westfalen zustehenden Gogerichte ans Reich gezogen, zu „freien Gerichten" gemacht wurden. Früher schon, führt Thudichum weiter ans, hätten die Erzbischöfe von Köln, ihre Stellung als Reichsverweser während der häufigen Abwesenheit der Kaiser benutzend, sich eine Obergewalt über diese freien Gerichte angeeignet, und ihre dahin gehenden Bemühungen seien durch eine von Thudichum als unecht characterisirte Urkunde vom 13. April 1180, nach welcher Kaiser Friedrich I. auf einem Reichstage zu Gelnhausen das Herzogthum Westfalen und Engem an die Kölner Kirche geschenkt haben soll, wesentlich unterstützt worden. Auch der Name „Heimliches Gericht" ist nach Thudichum nicht früher urkundlich bezeugt als für das Jahr 1251, der Name Fehm- genossen, „Viemenothen", nicht früher als 1227, und damit ist die Vermuthung begründet, daß es sich auch in dieser Beziehung um neue Einrichtungen handelt. Auf Grund sehr eingehender Untersuchungen gelangt der Verfasser zu dem Ergebniß, daß die heimlichen Gerichte von Engelbert dem Heiligen, Erzbischof von Köln (1216—1225) eingesetzte weltliche Ketzergerichte gewesen seien, wie es das erst seit 1825 bekannt gewordene, bisher aber nicht genügend gewürdigte Weisthum des Obersehmgerichts zu Arnsberg vom Jahre 1490 völlig aussagt. Eine Gerichtsbarkeit über Westfalen hinaus in das übrige Deutschland, auch ins Ordensland Preußen, selbst in daß zur Krone Böhmen gehörige Schlesien entwickelte sich erst feit Kaiser Karl IV. und hängt nach Thudichum mit dem Fehmbund der geistlichen Fürsten zusammen, über welchen die im ersten Band der Reichstagsacten zuerst veröffentlichten Urkunden besseres Licht gebracht haben. Die auf Seite 21—23 angeführten Privilegien, welche sich die


