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Nr. 27.

Samstag den 1. Februar

1890

Der

Kießener Anzeiger erscheint täglich, mit Ausnahme deS Montags.

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llmtlkber Theil.

Polizei - Reglement, die polizeiliche Beaufsichtigung der Spinnstuben in der Gemeinde Bettenhausen betreffend.

Mit Genehmigung Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz vom 23. Januar 1890, zu Nr. M. I. 2052, wird hiermit nachstehendes Polizei-Neglement für die Gemeinde Bettenhausen erlassen:

1 ) Spinnstuben dürfen nur bis zu der festgesetzten Polizei­stunde stattfinden. Wer über diese Stunde hinaus eine Spinn­stube hält oder an einer solchen cheilnimmt, wird mit Geldstrafe dis zu 30 Mark bestraft.

2 ) Gegenwärtiges Polizei-Reglement tritt mit dem Tage seiner Verkündigung in Kraft.

Gießen, den 28. Januar 1890.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Gagern.

(Statut,

die Benutzung der Gemeinde -Centcstmal- Viehwaage zu Lumda betreffend.

Mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz vom 18. Januar 1890 zu Nr. M. I. 31861 und 89 und unter Zustimmung des Kreisausschufses des Kreises Gießen wird wegen Benutzung der Gemeinde­viehwaage zu Lumda bestimmt:

8 1. Alle zur Verwiegung gebrachten Gegenstände müssen durch einen verpflichteten Wiegmeister gewogen werden. Außer dem Wiegmeister oder dessen Stellvertreter hat Niemand das Recht auf der Waage zu wiegen.

§ 2. Der Wiegmeister oder dessen Stellvertreter haben der ihnen zugehenden Aufforderung zum Wiegen alsbald Folge zu leisten

Die Aufforderung hat von den Betheiligten (Käufer oder Verläufer) direct an den Wiegmeister zu geschehen. Wenn der Wiegmeister der Aufforderung nicht entspricht, so ist sich an die Großh. Bürgermeisterei zu wenden, welche denselben zum Wiegen anhalten und nöthigenfalls Großh. Kreisamt Anzeige erstatten wird.

§ 3. Der Wiegmeister oder dessen Stellvertreter haben über die von ihnen besorgten Geschäfte ein Tagebuch zu führen, in welchem unter fortlaufenden Ordnungs-Nummern anzugeben find: I

a. der Ort des Wieggeschäfts,

b. der Name des Verkäufers,

e. der Name des Käufers,

d. Datum der Verwiegung,

e. die Art der gewogenen Gegenstände,

f. das Gewicht der einzelnen Gegenstände,

g. der Verkaufspreis per Gentner, insofern Käufer oder Verkäufer denselben angeben, wozu sie jedoch nicht gezwungen werden können,

h. der Betrag der erhobenen Wieggebühren.

§ 4. Der Wiegmeister hat dem Käufer oder Verkäufer einen dem Eintrag ins Tagebuch gleichlautenden Wiegschein auszustellen, aus dem sowohl das Gesammtgewicht und eventuell der Kaufpreis der einzelnen verwogenen Gegenstände als auch der erhobene Gebührenbetrag zn ersehen ist.

Ge bührentarif:

§ 5. An Wieggebühren sollen erhoben werden:

1) Für Kleinvieh, als: Schweine, Schafe, Kälber, Ziegen u.s.w.

von 1 Stück......10

2 ........20

3 .......30

4 . . . 35

Mehr als 4 Stück dürfen nicht auf einmal gewogen werden.

2) Für Großvieh, als: Ochsen, Kühe, Rinder u. s. w.

unter 10 Ctr. von 1 Stück . . . . 25

über 10 Ctr. von 1 Stück . . . 30

3) Für andere Gegenstände, als: Heu, Stroh, Frucht, Kartoffeln, Steinkohlen, Fässer u. s. w. für 3 Ctr. und weniger .... 15

für jeden weiteren mitgewogenen Centner - 3

§ 6. Sogleich nach stattgefundener Wiegung sind die vor­bemerkten Wieggebühren nebst 5 Vergütung für jede Wie­gung an den Wiegmeister oder dessen Stellvertreter aus­zubezahlen.

§ 7. Am Schlüsse jeden Monats hat der Wiegmeister das Tagebuch in der Art abzuschließen, daß sowohl die im Lause des Monats gewogenen Gegenstände, als auch der erhobene Gebührenbetrag summirt werden. Ferner ist ein Auszug aus dem Tagebuch über die im verflossenen Monat gewogenen Gegenstände zu fertigen, die Nichtigkeit desselben von dem Wiegmeister zu bescheinigen und der Bürgermeisterei zu über­reichen, worauf die erhobenen Wieggebühren dem Gemeinde- Einnehmer nach Maßgabe des oben ausgeführten Gebühren­tarifs in Einnahme decretirt und von dem Wiegmeister aus- bezahlt werden.

§ 8. Der Wiegmeister und dessen Stellvertreter werden von dem Ortsvorstand aus Widerruf ernannt und von dem

Kreisamt verpflichtet und unterliegen als Gemeindebeamten btt: für solche geltenden Disciplinarvorschristen.

Gießen, am 28. Januar 1890.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Gagern.

Deutsches Reich.

Darmstadt, 30. Januar. Die gestrige Versammlung der Nationalliberalen und Conservativen des Wahlkreises Darmstadt- Großgerau bestätigte einmüthig die Candidatur Osann. (K.Z.)

Berlin, 28. Januar. Seine Majestät der Kaiser hat au seinem Geburtstage das altmärkische Ulanen-Regiment Nr. 16 besonders auszuzeichnen geruht. Bei der Parade am Montag Morgen verlas der Regimentseommandeur v. Bernewitz nachstehende allerhöchste Cabinetsordre:

Ich will das Andenken an den Generalmajor Hennigs v. Treffenseld, welcher in den Feldzügen Meines erhabenen Ahnherrn, des Großen Kurfürsten Friedrich Wilhelm, nament­lich bei Fehrbellin und während des schwedischen Einfalls in Preußen, mit besonderer Hingebung gedient hat', dadurch ehren und für alle Zeiten in Meinem Heere lebendig erhalten, daß Ich dem altmärkischen Ulanen-Regiment Nr. 16 den NamenUlanen-Regiment Hennigs v. Treffenfeld (altmärki­sches) Nr. 16" verleihe. Ich vertraue zu dem Regiment, wel­ches sich durch sein heldenmüthiges Verhalten in der Schlacht bei Vionville-Mars la Tour einen unvergänglichen Namen in der Kriegsgeschichte erworben hat, daß es in treuester Er­füllung seiner Pflichten sortsährt und sich dadurch weitere Ansprüche aus Meine und des Vaterlandes Dankbarkeit er­werben wird.

Berlin, den 27. Januar 1890.

gez.: Wilhelm jR.

An das altmärkische Ulanen-Regiment Nr. 16."

Hennigs v. Treffenfeld (Joachim) war brandenburgischer General, schlug die Schweden am 30. Januar 1679 bei Splitter und starb am 21. December 1688 in Könnigde bei Bismark.

Ans Oberschlefien, 28. Januar. Der Regierungspräsident Dr. v. Bitter in Oppeln hat in Folge einer vom Beuthener Magistrat an ihn gerichteten Petition die directe Ein­fuhr in Rußland oder Ungarn geschlachteter Schweine gestattet. Dem Steueramt in Beuthen ist gleichzeitig durch den Finanzminister die Befugniß zur zoll­amtlichen Abfertigung des im Eisenbahnverkehr vom Aus­lande eingehenden Schweinefleisches ertheilt worden.

Feuilleton.

Honigwochen.

Joses Hevesi veröffentlicht imBudapester Tageblatt": Wenn ich ein moderner Novellist wäre, müßte ich meine Er­zählung wie folgt beginnen:Aladar saß, in seinen türkisch gestickten Schlafrock gehüllt, neben dem Kamin, blies den Rauch einer ächten Havanna!) vor sich hin und schaute in die lodernde Gluth. An .ben Fenstern, welche der Winter mir seinen Eisblumen bemalt hatte, rüttelte der Sturm und Aladar horchte auf seine wilde Melodie, während er träume­risch in die zuckenden Flammen des Kaminseuers starrte . ." Nun heißt aber mein Held gar nicht Aladar, sondern Andreas, trägt keinen gestickten Schlafrock, sondern befindet sich in Hemdärmeln, und raucht keine Havannah, sondern eine gewöhnliche Regalia. Ebensowenig saß er neben dem Kamin, denn er besaß gar keinen so altmodischen Feuerplatz, und an den Fenstern waren weder Eisblumen gemalt noch rüttelte der Sturm daran, weil es eben ein schöner Hoch­sommertag war. Endlich träumte er auch gar nicht, er hatte etwas Besseres zu thun er küßte seine Frau, diese junge, schöne, goldblonde, kleine Frau, welche er erst seit ein paar Monaten sein nennen konnte. Ein paar Monate! Ihm schienen sie nur einige Augenblicke zu sein. Dort saßen die zwei Glücklichen eng aneinander geschmiegt auf dem sammetnen Divan. Vor ihnen stand ein Tischchen aus Eben­holz mit antiker Mosaikeinlage und auf diesem ein Schälchen mit schwarzem Kaffee. Während sie abwechselnd daraus nippten, gaben sie sorgsam darauf Acht, daß jedes denjenigen Rand der Schale, welche das andere eben mit den Lippen berührt hatte, zum Munde führe. Sie sprachen nicht viel, aber wenn sie sprachen, so waren das nicht Worte, sondern

jenes unbeschreibliche Geflüster, jene unbestimmbaren Laute, deren sich die hingebende Zärtlichkeit, das stille und tiefe Glück, die Ekstase der Liebe bedient. Es war kein Gespräch, es war eine Folge von Küssen. Andreas langte nach der Schale.Laß mir den Zuckersatz übrig", sagte sein Frauchen zu ihm, den goldblonden Kopf ein wenig von seinem Schooße erhebend. Er leerte die kleine Schale und sah abermals auf den Grund.Nun?" frug seine Frau.Es ist kein Zucker mehr darin," antwortete ihr Gatte mit komischer Bestürzung. Sich umschlungen haltend, unter­suchten sie nun gemeinsam die mit Tausendschönchen bemalte Schale. Dann lachte die Frau auf einmal aus und zeigte auf das niedliche Tellerchen, das aus dem Tisch stand. Da lagen drei Stückchen Zucker.Wir haben den Kaffee ohne Zucker getrunken", sagte er, die Lippen zusammenziehend, als spüre er jetzt erst den bitteren Geschmack.Ist es denn ein Wunder? Wir sind doch in den Honigwochen!" . . . . Man klopft an der Thür.Wer ist da?"Ich bin es, der Jonas, ich bringe einen Bries an den gnädigen Herrn."Legen Sie ihn aus meinen Tisch." >«Man wartet aus Antwort."'Nun, so geben Sie her." Der Diener überreichte das Schreiben und ent- fernte sich. Andreas, ohne das Couvert anzusehen, erbricht den Brief. Kaum hatte er aber einen Blick in denselben geworfen, so springt er erregt auf.Von wem ist der Bries?" fragte die Frau. Der Gatte schwieg, er schien zu zaudern, als wäre er mit sich nicht im Reinen, was thun? Ach, darf ich es nicht wissen?" fragte die Gattin etwas lebhaft. Mit niedergeschlagenen Augen und stotternd antwortet der Mann:Er ist von ihr."Von wem?" Von meiner Jugendsünde," antwortete Andreas und überreichte ihr den Bries.Von Lilli?"Ja." Die Frau sah gar nicht in den Bries hinein.Was will

sie?"Sie schreibt, wenn ich ihr nicht fünfzig Gulden schicke, werde sie den fürchterlichsten Seandal machen." Was kann sie thun?"Sie wird Dir alles verrathen." Die Frau lachte auf.Machen wir uns einen Scherz mit der Armen."Wie?"Gieb die fünfzig Gulden." Der Gatte bückte sie verwundert an:Du wirst doch nicht"Ich bitte Dich, die fünfzig Gulden." Andreas entnahm seiner Brieftasche die Summe und übergab sie seiner Frau. Diese trat zu ihrem Schreibtisch, legte das Geld und die Visitenkarte in ein Couvert und schellte.Hier die Antwort!" sagte sie zu dem eintretenden Diener. Andreas warf sich seiner Gattin zu Füßen und bedeckte ihre kleine Hand mit Küssen.Ich sehe, Du hast mir in der That verziehen." Die Frau blickte ihn triumphirend an. Wir müssen der Armen doch für unsere Honigmonate eine kleine Vergütung geben."

* Gedankenlose Höflichkeit. Dr. A. (vorstellend):Ich erlaube mir, Ihnen meine Tante vorzustellen leider tief gebeugt durch schwere Schicksale ..." Dr. B. (sich ver­beugend) :F r e u t m i ch s e h r."

* An! A.:Höre mal, Deine Braut ist aber so kalt gegen Dich; sie umarmt Dich ja kaum!" B.:Ja, und dabei wagt die Welt doch noch zu behaupten, ich lebe in drückenden Verhältnissen!"

* Eine Veränderung. A.:Wie, Du stehst hier mitten auf der Straße und läßt Dich naß regnen?" B.:Nun, es ist doch mal eine Veränderung, wo man das ganze Jahr auf dem Trocknen sitzt!"