Ausgabe 
28.3.1889
 
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Erstes Blatt.

1L89.

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

Nr. 74. Erstes Blatt. Donnerstag den 28. März

Gießener

Bureaur Schulstraße 7.

Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn, Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf«

Erscheint täglich mit Ausnahme des MontaaSi

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Betreffend: Den Erlaß einer neuen Dienstanweisung für Hebammen; hier die Besorgung der Wochenbettwäsc^."^"' 23 1889

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

au die Grotzherzogltchen Bürgermeistereien des «re,»es.

Nach den uns gewordenen Mittheilungen stoßen die Hebammen vielfach auf Schwierigkeiten, wenn sie sich weigern, die Wochenbettwäsch- zu besorgen was ihnen in den §§ 9 und 19 ihrer neuen Dienstinstruction wegen der Gefahr der Uebertragung ansteckender Stoffe aus andere Wöchnerinnen streu» unterfagt rst. 9

wir Sie beauftragen, diese Bestimmung in Ihren Gemeinden in geeigneter, jedoch nicht ortsüblicher Weise bekannt zu machen und die Heb- ammen Ihres Bezirks nochmals auf genaue Befolgung derselben hinzuweisen, empfehlen wir Ihnen in jedem einzelnen Falle, in dem Ihnen eine Unregelmäßigkeit zu Gehör kommt, einzuschrerten und nöthigenfalls an uns zu berichten. Ihrem Berichte sehen wir jedesmal entgegen, falls eine Hebamme trotz Ihrer ausdrück- uchen Berwarnung rm einzelnen Falle, sich dennoch da;u verstehen würde, die Besorgung der Wochenbettwäsche oder eine andere Function, deren Vornahme ihr ote Instruction verbietet, zu übernehmen. y y

v. Gagern.

Betreffend: Das Behüten der Wiesen. Gießen, am 22. März 1889.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen a« bi< GrotzherzogNchen Bürgermeisterei«« des Kreise».

r . -n 'Q*en Sie darauf aufmerksam, daß dar Behüten der Wiesen nach der Wiesen-Polizei-Ordnung für den Kreis Gießen vom 1. April an unter- fagt ist. Sie wollen die Schäfer hierauf aufmerksam machen und die Feldschützen strengstens anweisen, etwaige Uebertretungen zur Anzeige zu bringen.

Die Gendarmerie ist gleichfalls angewiesen, bei Zuwiderhandlungen gegen dieses Gebot Anzeige zu erheben. _____________________v. Gagern.

Bekanntmachung.

Don dem im Drucke befindlichen Adreßbuch der Stadt Gießen liegt Donnerstag den 28. und Freitag den 29. März der Druckbogen mit den Namen $f" 2wirn e r in dem Locale des Polizeiamtr und der Wache am Seltersthore zur Einsicht offen. Zur Vermeidung von Jrrthümern bet Fertiqstelluna des Adreßbuchs werden die Interessenten gebeten, Einsicht zu nehmen.

Gießen, den 27. März 1889. Großherzogliches Polizeiamt Gießen-

Fresenius.

Politische Rundschau.

Gießen, 27. März.

Prinz Carl von Schweden traf am Sonntag Abend zum Besuche des kaiser­lichen Hofes in Berlin ein und stieg beim schwedischen Gesandten ab. Im Laufe des Montag Vormittag stattete der fürstliche Gast den kaiserlichen Majestäten, der Kaiserin Augusta, dem Fürsten Bismarck sowie dem Geveralfeldmarschall Grafen Moltke Besuche ab. Prinz Carl, Herzog von Westgothland, ist der dritte Sohn des Königs Oscar von Schweden und am 27. Februar 1861 geboren; sein gegenwärtiger Besuch am Berliner Hofe wurde bereits vor einiger Zett angekündigt und mit der pro; jecttrten Verlobung des Prinzen mit der Prinzessin Victoria von Preußen in Ver­bindung gebracht. Dieses Gerücht ist allerdings bald wieder dementirt worden, aber die jetzige Anwesenheit des Prinzen Carl in Berlin scheint darauf hinzudeuten, daß das erwähnte Gerücht vielleicht doch nicht bloße Combtnation war.

Der Bundesrath hielt am Montag eine außerordentliche Plenarsitzung ab, in welcher der Hauptgegenstand der Tagesordnung, der Antrag Preußens, betr. einen Gesetzentwurf wegen Abänderung von Bestimmungen des Strafgesetzbuches und deö Gesetzes über die Presse, dem Ausschüsse für Justtzwesen überwiesen wurde. Da die zum Ersätze des Socialistengesetzes bestimmte Straf- und Preßgesetznooelle kaum erst im Bundcsrathe eingebracht worden ist, so deutet ihre bereits erfolgte Ueberwetsung an den genannten Ausschuß darauf hin, daß maßgebenden Orts eine möglichst rasche Erledigung der Vorlage gewünscht wird, so daß vielleicht schon in der nächsten Plenar­sitzung des Bundesrathes die Abstimmung erfolgen könnte, lieber den Inhalt der Vorlage ist indessen noch nichts Authentisches bekannt und die zahlreichen Meldungen, welche über das neugeplante Gesetz schon durch die Tagespresse laufen, müssen daher noch mit Vorsicht ausgenommen werden. Indessen stimmen die verschiedenen Angaben über den Inhalt des neuen Entwurfes wenigstens darin überein, daß letzterer eine Er­setzung des Socialistengesetzes durch Einfügung von strengeren Bestimmungen zur Be­strafung politischer Vergehen und Verbrechen in das Strafgesetzbuch, sowie durch eine i bedeutende Verschärfung des Preßgesetzes vorschlägt. Spectell in letzterer Beziehung heißt es, der Entwurf ziele auf ein dauerndes Verbot von Zeitungen und Druckschriften, wenn sie wegen derselben Bestrebungen schon einmal verurtheilt worden seien, während die vorgeschlagene Verschärfung der strafgesetzlichen Bestimmungen hauptsächlich die sofortige Auflösung von Vereinen und Versammlungen und Ausweisungen wegen Störung der öffentlichen Ordnung und Bedrohungen der Grundlagen des Staates der Monarchie, der Ehe und des Eigenthums betrifft. Vorerst bleibt die Bestätigung der hinsichtlich der Straf- und Preßgesetznooelle coursirenden Mitthetlungen von zu­ständiger Seite abzuwarten; sollten sie sich aber bestätigen, so fft kaum daran zu zweifeln, daß der Reichstag in seiner großen Mehrheit ein Gesetz ablehnen würde, dessen Wirkungen noch viel bedenklichere und tiefgreifendere sein müßten, als diejenigen des seitherigen Socialtstengesetzes.

Das deutsche Schulgeschwader, dessen plötzliche Beorderung aus den süd- italienischen Gewässern nach dem Suez-Canal solches Aufsehen erregte, befindet sich nunmehr auf der Heimreise von Port Said nach Wilhelmshaven, wo es, einen nor­malen Verlauf der Heimfahrt vorausgesetzt, gegen den 12. April eintreffen dürfte. Auch 1 sitzt ist noch nichts Zuverlässiges über die Ursache bekannt, aus welcher das Geschwader so unvermuthet nach den Küsten Afrikas, dirigirt wurde.

Der Belgrader offictöse Telegraph muß sich immer wieder mit dem Demen- ttren von allerhand sensationellen Gerüchten beschäftigen. So werden jetzt von Belgrad aus die Gerüchte, denen zufolge eine Zusammenkunft zwischen König Alexander und feinem kaiserlichen Namensvetter, dem Czaren, beoorstünde, wonach ferner die Königin Natalie in etwa drei Wochen nach Serbien ober Pest kommen werde und wonach weiter der serbische Minister des Innern, Tausanooic, schon das Nähere arrangtrt habe und die endlich wissen wollten, daß Tausanooic überhaupt zur Königin Natalie in irgend­welchen besonderen Beziehungen stehe, sammt und sonders als unbegründet bezeichne:.

Deutscher Reichstag.

46. Plenarsitzung. Dienstag, den 26. März 1889, 12 Uhr.

Das Haus tritt in die Tagesordnung ein:

I. Die Etats-Uebersicht pro 1887/88 wild nach den Anträgen der Rech­nungscommission erledigt.

II. Es folgt die Fortsetzung der zweiten Berathung des Gesetzes betr. die Erwerbs­und Wirth sch aftsgen off ensch asten.

Die 9 biL 32 werden ohne wesentliche Debatte genehmigt.

§ 33 enthält die Bestimmung, daß die Mitglieder des Aufsichtsrathes keine Tantieme beziehen dürfen.

Abg. Schenck (bfr.) beantragt, den betr. Absatz des 33 zu streichen; ihm widersprechen Reg.-Commissar Geh.Justtzralh Hagens und der Abg. o. Cuny (natL), ersterer mit dem Hinweise, daß die Regierungsvorlage jede Besoldung der Aufstchts- raths-Mttglieder ablehnte und die Regierung nunmehr mindestens an der von der Commission vorgeschlagenen Unzulässigkeit der Tantieme festhalten müsse. Der Antrag Schenck wird abgelehnt.

Es werden sodann die §§ 49 bis 60, welche die Revision betreffen, bebattirL Hierzu liegen Anträge der Abgg. Schenck und Baumbach (bfr.) vor. Dieselben bezwecken, die Organisation von Revtsionsverbänden, wie sie bie Vorlage vorsieht, zu beseitigen und an beren Stelle einfach bie Bestimmung zu setzen, daß die Revision in jedem dritten Jahre stattzufinden hat. Event, sollen die Revtsionsbestimmungen in einzelnen spcciellen Punkten geändert werden.

Abg. Dr. Baümbach (bfr.) hält die Bestimmungen der Vorlage für zu weit gehend; man habe schon mit dem Ausschluß des Einzelangrtffs einen Fehler gemacht und die Zwangsrevision sei ein ebenso schwerer Fehler, welcher diese ganze Gesetzgebung nicht werde zur Ruhe kommen lassen. Diese behördlich beaufsichtigten Zwangsrevtstonen stehen mit dem ganzen Wesen der Genossenschaften im Widerspruch und werden dieselben schwer schäbigen. Sie finb ber Ausbruck eines unbegrünbeten Mißtrauens, bas den Genossenschaften stets von manchen Seiten entgegengebracht ist.

Abg. Enneccerus (natl.) bestreitet, baß bieReoistonsbestimmungen von seiner Partei durchgesetzt seien gegen deren Zustimmung zu der Beseitigung des Einzelangrtffs» Die Revision ist ein Fortschritt gegenüber den bisherigen Verhältnissen, wo die Revision zu einer Scheinreoision herabsank. Wenn auch in den Kreisen der Genossenschafter nicht Alle mtt den Bestimmungen ber Vorlage einverstanden sind, wirb man sich doch mit diesen neuen Bestimmungen einrichten können.

Abg. Frhr. v. Buol-Barenberg (Ctr.) verthetdigt die Commissionsoorlage.

Abg. Schenck (dsr.) befürwortet seine Anträge; die Selbstverwaltung ber Genossen­schaften werbe illusorisch, wenn man ihnen den Zwang der Revision auferlege.

nt io ^^Q^fccretair v. Oehlschläger: Die Notbwendtgkeit der Revision ist eigentlich allseitig anerkannt. Die Antragsteller wollen dieselbe aber nur auf ein prioattechtlicheö. Vnoeau stellen. Nun ist aber die öffentlich rechtliche Bedeutung der Revision nicht