Ausgabe 
27.11.1889
 
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Mittwoch den 27. November

Nr. 277.

1889.

Gießener Anzeig er

Heimat-Anzeiger.

Die GieHener

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Der

Htetzener Mzeiger erscheint täglich, mit Ausnahme deS Montags.

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Amtlichem Theil.

Bekanntmachung.

Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 25. August 1888 nun zur öffentlichen Kenntniß gebrecht, daß derMannheimer Rückversicherungs-Gesellschaft zu Mannheim" die Erlaubniß zum Geschäftsbetrieb im Großherzogthum aus Widerruf ercheill worden ist.

Gießen, den 22. November 1889.

Grobherzogliches Kreisamt Gießm.

v Gagern.

Gießen, am 25 November 1889.

Betr.: Gesuch des Dombauvereins zu Metz um Erlaubniß zum Vertrieb von Lolterieloosen im Großherzogthum. Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an Gr. PoUzeiamt Gießen und die Gr. Bürger­meistereien der Landgemeinden de- Kreise-.

Großh. Ministerium des Innern und der Justiz hat bem Dombauverein zu Metz die Erlaubniß ertheilt, die Loose für eine im lausenden Jahre zu veranstaltende Geld-Lotterie, durch welche die Mittel zum Ausbau des Domes in Metz theilweise beschafft werden sollen, im Großherzogthum ver­treiben zu dürsen.

v. Gagern.

Bekanntmachung,

die Abhaltung landwirthschaftlicher Vorträge betreffend.

Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Sonntag den 1. Decewber 1. I., Nachmittags 3 Uhr, Herr Landwirthschaftslehrer Leithiger in Als­feld einen Vortragüber Schweinezucht" in dem Saale des Herrn Gastwirths ChristianWagnerin Grün­berg abhalten wird.

Alle Mitglieder des landwirthschastlichen Vereins und der landwirthschaftlichen Localvereine und alle Freunde der Land- wirthschast werden zu diesen Versammlungen hierdurch ergebenst eingeladen

Die Herren Bürgermeister der Gemeinden, in welchen die Vorträge abgehalten werden, sowie die der benachbarten Orte werden hierdurch ersucht, aus möglichst zahlreichen Besuch der Versammlungen hinzuwirken.

Gießen, den 19. October 1889.

Der Director des landwirthschastlichen BezirkrvereinS Gießen. Jost, Negierungsrath.

politische Nebevsicht.

Gießen, 26. November.

Berliner Meldungen wollen wissen, daß die dem Bundes- rathe zugegangene Vorlage, betr. die Errichtung einer subven- tionirten Dampferlinie nach Ostafrika, nicht mehr an den Reichs­tag gelangen würde. Es ist indessen vorerst unerfindlich, was die Reichsregierung zu einer Zurückstellung dieser Vorlage veranlassen sollte, die doch unläugbar eine wesentliche Stärkung der gesammten politischen und commerciellen Stellung Deutsch­lands in Ostafrika bezweckt und deren Nothwendigkeit ja m der Begründung der neuen Dampfer-Vorlage schon hinläng­lich dargelegt woden ist. Eine Ablehnung der Vorlage im Reichs­tag wäre unter keinen Umständen zu befürchten und auch der Hinweis aus die beschränkte Arbeitszeit des Reichstages er­scheint keineswegs gerechtfertigt, da die Erledigung dieser Materie in kürzester Frist geschehen könnte. Noch in der Begründung des dem Reichstage soeben zugegangenen Nach­tragsetats für die Zwecke der Wißmann-Expedition ist auf die zu errichtende Reichspostdampferlinie nach Ostasrika hingewiesen worden und um so unerklärlicher bleibt es, daß die Regier­ung plötzlich wieder von dem Plane Abstand genommen haben sollte.

Der Zanzibarer Meldung, daß die Expedition des Dr. Peters von den Wilden Ostafrikas nicht niedergemetzelt worden sei, sondern im Gegentheil das Kenia-Gebirge, von wo aus Dr. Peters seinen weiteren Zug zur Aufsuchung Emin Paschas anzutreten gedachte, glücklich erreicht habe, sind bislang noch keine weiteren Nachrichten gefolgt. Doch ivird man an der Richtigkeit der Freudenbotschaft nicht länger zweifeln dürfen und da Dr. Peters sich mit seinen Leuten glücklich bis zu dem genannten Punkte durchgeschlagen hat, so wird es ihm hoffentlich auch gelingen, wieder die Küste zu erreichen, da selbstverständlich sein weiteres Vordringen nach dem Innern

Astikas infolge der Ankunft Emin Paschas und Stanleys im deutschostafrikanischen Schutzgebiete zwecklos geworden ist. Was Emin Pascha und Stanley anbelangt, so befinden sie sich gui? Stunde zuversichtlich auf dem Marsche von Mpwapwa nach Bagamoyo, woselbst sich Stanley beim Reichscommissar Major Wißmann bereits durch ein kurzes Schreiben ange­kündigt hat.

Zwischen der neuen fran-ösischen Dezivtirtenkammer und der Regierung drohte die Frage der Zündholzfabrikation einen ersten Eonflict heraufzubeschwören, welche Gefahr aber nach neuerlichen Pariser Meldungen als beseitigt gelten kann. Fabrikation und Verkauf von Zündhölzchen sind in Frankreich Staatsmanopol, dessen Ausbeutung der Staat bis jetzt einer Gesellschaft für den jährlichen Preis von 17 Millionen Frcs. überließ. So lange die Zündholzfabrikation in Frankreich noch frei war, bestanden die größten Unternehmungen dieser Art w Marseille und der Marseiller Abgeordnete Leydet hielt sich darum und in Anbetracht des baldigen Ablaufes des Pachtvertrages des Staates für verpflichtet, einen Gesetzent­wurf emzubringen, der auf Freigabe der Zündholz-Fabrikation und Einführung einer Steuer an Stelle des Monopols zielt. Die Kammer nahm schließlich auch den ersten Artikel des Leydet'schen Entwurfes an und der Finanzminister Rouvier reichte deßhalb seine Entlassung ein, ließ sich indessen vom Ministerpräsidenten Tirard zum Verbleiben im Amte bewegen. Nunmehr erklärte sich das Cabinet in der Zündholzfrage für solidarisch und in der Sonnabends-Sitzung der Kammer sprachen sich Tirard wie Rouvier entschieden gegen den Entwurf Leydets aus und da die Kammer hieraus den Artikel 3 desselben ab­lehnte, zog Leydet seinen ganzen Entwurf zurück. Schließlich erklärte der Finanzminister, die Regierung werde künftig das Monopol der Zündholz-Erzeugung selbst ausüben und hiermit ist der parlamentarische Zwischenfall anläßlich der Zündholz- Frage, der seine nickt unbedenkliche Seite besaß, erledigt.

Der Ackerbau-Minister Fayes schob die Anwendung des unterm 22. d. M. erlassenen Verbotes der Einfuhr deutschen und österreichischen Viehes in Frankreich insolgß dringender Vorstellungen der großen Viehhändler von La Billette bis zum 5. December aus.

In Britisch'Nordamerika sollen sich Bestrebungen zur Her­stellung einer canadischen Republik geltend machen. ES kann kaum bezweifelt werden, daß die so rasch und erfolgreich verlaufene Revolution sich in ihren Rückwirkungen auch in den canadischen Unabhängigkeitsbestrebungen bemerklich macht.

Deutscher Reichstag.

22. Plenarsitzung. Montag den 25. November 1889, 1 Uhr.

Haus und Tribünen sind mäßig besetzt. Am Bundes­rathstische Niemand.

Das Haus tritt in die Tagesordnung ein:

I. Erste Berathung des Antrages A i ch b ü ch l e r (Ctr.) und Genossen betr. Sonntagsarbeit. II. Erste Berathung der Anträge Aichbüchler (Ctr.) und Lohren(Rp.) Kinder- und Frauenarbeit betr. Sämmtliche Anträge werden in gemeinsamer Debatte erörtert.

Abg. Hitze (Ctr.). Die Mehrheit des Hauses ist mit den Anträgen einverstanden. Nachdem der Reichskanzler sich mit Entschiedenheit gegen eine bloße Resolution ausgesprochen, haben die Antragsteller ihre Vorschläge als Gesetzentwurf formulirt. Wichtiger noch als die Regelung der Frauen- und Kinderarbeit sei die der Sonntagsarbeit. Die Regelung der letzteren könne man nicht ganz den Einzelstaaten über­lassen. Es müssen gewisse Prinzipien festgestellt werden. So sollte man dafür sorgen, daß evangelische Arbeiter nicht an ihren kirchlichen Feiertagen, ebenso aber auch katholische Ar­beiter an den katholischen Feiertagen nicht gezwungen werden dürsen zu arbeiten, weder birect noch indirect. Daß eine solche Regelung möglich ist, beweist die Schweiz. Die vom Reichskanzler veranlaßte Enquete habe die Nothwendigkeit einer gesetzlichen Regelung dargethan. So lange gewerbe- gesetzliche Bestimmungen durch das Reich erlassen werden, kann man nicht sagen, daß die Angelegenheit den Einzelstaaten überlassen werden dürfe. Die in den Anträgen geltend ge­machten Forderungen sind die wirksamsten Waffen zur Be­kämpfung der Sozialdemokratie. (Bravo!)

Abg. Schrader (dfr.). Wir haben früher bereits eine Resolution beantragt, damit die Regierung die gesetzliche Re­gelung der Frauen- und Kinder-Arbeit in die Hand nehme - wir thatcn dies in der Hoffnung, daß die verbündeten Re­gierungen einem solchen einstimmigen Antrag gegenüber Stel­lung nehmen würden. Es wird nöthig sein, die vorliegenden Anträge in drei Lesungen noch in dieser Session zu Stande zu bringen, damit die Regierung genöthigt ist, zu diesen Gesetz­entwürfen Stellung zu nehmen. Verharre der Bundesrath

in seiner ablehnenden Haltung, so müßte der Reichstag eine Commission niedersetzen, welche das nöthige thatsächliche Ma­terial für eine solche Vorlage zu beschaffen hat. Wäre bei uns das Coalitionsrecht der Arbeiter besser entwickelt, so brauchte man kein Bedenken zu tragen, ein geringeres Maß von Arbeiterschutz für ausreichend zu halten. Daö Coalitionsrecht verkümmere aber unter dem Socialistengesetz und unter dem Vereins- und Versammlungsrecht. Die verbündeten Regie­rungen mögen endlich in der Sache zustimmen, von der der Reichstag mehr verstehe als die verbündeten Regierungen.

Abg. Duvigneau (natl.) erklärt auch seinerseits und Namens seiner Freunde zur Herbeiführung eines möglichst einstimmigen Votums beitragen zu wollen. Auch von seiner Seite werde die Coalitionsfreihcit der Arbeiter nicht bekämpft. Ein absolutes Verbot der Sonntagsarbeit würde zu Schwie­rigkeiten für Hausindustrie und Handwerk führen, selbst wenn man im Princip die Sonntagsarbeit zum Zweck der Ver­mehrung der Production verwirft. Auch bezüglich der Frauen- und Kinderarbeit haben seine Freunde einige Bedenken- im Allgemeinen aber sei nur dringend zu wünschen, daß die An­träge auch von der Regierung angenommen werden, denn ihre Wichtigkeit und wohlthätige Wirkung in religiöser und wirtschaftlicher Beziehung ist nicht zu verkennen.

Abg. Frhr. v. Stumm (Rp.) verweist auf seinen im Jahre 1878 eingebrachten Antrag zur Gewerbeordnung, wel­cher Beseitigung der Sonntagsarbeit bezweckt. Damals habe dieser Antrag leider im Hause nicht die nöthige Unterstützung gefunden, die Regierung hätte damals aber eine solche Be­stimmung sicher angenommen, beim sie hätte bic Gewerbe- orbnungsnovelle nicht scheitern lassen. Das generelle Verbot ber Frauen- und kinberarbeit sei nicht immer zu billigen. Es lassen sich sehr wohl Verhältnisse benfen, unter benen gerade die Einführung der Kinder- und Frauenarbeit ein Segen für die Bevölkerung in gewissen Distrikten ist. Einer ber schwersten Schüben, ben bie Socialbcmokratie anrichte, fei, baß sie bie Harmonie zwischen Arbeiter unb Unternehmer störe, ohne welche keine Jnbustrie bestehen kann. Solche Un- zusriebenheit über Frauen- unb Kinberarbeit werde leicht durch Declamationen in solche Bevölkerung getragen, wo diese Arbeit am wenigsten bekannt ist. An solche Declama­tionen dürfe man sich nicht kehren, man müsse prüfen, was dem Arbeiter nützlich ist, und darnach handeln. Die Stellung der Socialdemokratie sei gleichgültig. Der Antrag Aichbüchler sei nicht unbedenklich, namentlich wegen der weitgehenden Be­fugnisse, die er dem Bundesrath giebt, ber bamit auch bie Verantwortung tragen würbe. Rebner wirb in ber zweiten Lesung seinen Antrag vom Jahre 1878 wieberholen. Der Antrag sei allerbings bezüglich ber Kinberarbeit berechtigt, nicht aber hinsichtlich ber Frauenarbeit- in letzterer Beziehung wenigstens nicht in seinem ganzen Umfange. Es wiberspreche ber Entwickelungsgeschichte, bie ber Frau bas gleiche Recht wie bem Manne auf bem Gebiete bes Erwerbes einräumt. Daß Frauen burch Nachtarbeit besonbers angestrengt würben, sei nicht richtig- er erinnere nur an bie Krankenpflegerinnen. Wenn bas Haus heute bie Anträge annehme, so würbe ber Bunbesrath sich veranlaßt finben, mit ber ersorberlichen En­quete über bie Frauen- unb Kinderarbeit vorzugehen.

Abg. Meister (Soc.) polernisirt mit dem Abg. v. Stumm unb erklärt seine volle Zustimmung zu bem Anträge auf Aus­hebung ber Sonntagsarbeit mit bem Bebauern über bie ab- lehnenbe Haltung ber Regierung. Dem vom Abg. v. Stumm angckünbigten Anträge könne er nicht zustimmen, ba bas Haus sich mit solchen Halbheiten nicht zu beschäftigen brauche. Aus den Enqueten komme nichts heraus, ba bie Ermittelungen gewöhnlich von Freunben ber Arbeitgeber vorgenommen wer­den. Für Kinder bis zum 14. Jahre soll bie Arbeit ver­boten sein. Auch bic Hausinbustrie müßte unter staatliche Controle gestellt werben, benn sie sei in vielen Beziehungen schlimmer als bie Fabrikarbeit. In Sachsen habe bie Kinber­arbeit einen bebenklichen Umfang angenommen. Es sei boch wahrlich kein erstrebenswerther Zustanb, wenn in gewissen Jnbnftriegegenben am Morgen bie ganze Familie zur Arbeit geht. Da könne man von einem Familienleben nicht reden. Möge man bie Arbeiterschutzgesetzgebung sörbern- bie Social­demokratie schädige man damit ganz gewiß nicht.

Abg. Stöcker (eons.) Es wäre beffer gewesen, wenn die Regierung eine Vorlage gemacht hätte. Die ablehnende Haltung ber Regierung verschulbe bas augenblickliche Zurück­strömen ber Arbeiter zur Socialbemokratie. Die Arbeiter werben irre an bem guten Willen ber Regierung, wenn sie sehen, baß bie Regierung ber einstimmigen Forberung bes Reichstags nicht Folge gibt. Mit ben Fortschritten ber Industrie hat das persönliche, sittliche unb Familien-Leben ber Arbeiter nicht gleichen Schritt gehalten. Der Mensch ist nicht für bie Jnbustrie, fonbern bie Jnbustrie für ben Menschen.