Nr. 172, Samstag den 27 Juli 1889.
Meßmer Anzeiger
Amts- und Anzergkblatt für den Kreis Gießen.
Bureau r Schul st raße 7.
Erscheint täglich mit Ausnahme des MontagS.
Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf
. Amtlicher Hheit.
Nr. 15 des Reichs-Gesetzblatts, ausgegeben den 22. d. M., enthält:
(Nr. 1860.) Verordnung, betreffend das Verbot der Einfuhr von lebenden Schweinen aus Rußland, Oesterreich-Ungarn und den Hinterländern Oesterreich-Ungarns. Vom 14 Juli 1889
(Nr. 1861.) Bekanntmachung, betreffend die Führung des Genoffenschastsregisters und die Anmeldung zu demselben. Vom 11. Juli 1889.
Nr. 16 des Reichs-Gesetzblatts, ausgegeben den 23. d. M., enthält:
(Nr. 1862.) Bekanntmachung, betreffend den Aufruf und die Einziehung der Einhundertmarknoten der Hannoverischen Bank in Hannover. Vom 16. Juli 1889.
(Nr. 1863.) Bekanntmachung, betreffend den Antheit der Reichsbank an dem Gesammtbetrage des steuerfreien ungedeckten Notenumlaufs. Vom 16. Juli 1889.
Gießen, den 26. Juli 1889. Grobherzogliches Kreisamt Gießen-
I. V.: Jost, Regierungsrath.
Wolitisehr Rundschau.
Gießen, 26. Juli.
Kaiser Wilhelm kehrt nach den neuesten Meldungen am Sonnabend oder Sonntag von seiner norwegischen Reise nach Wilhelmshafen zürück, woselbst bereits ein stattliches Geschwader, aus den Kriegsschiffen „Kaiser", „Deutschland", „Friedrich der Große", „Preußen", „Baden", „Sachsen", „Oldenburg" und „Irene", sowie dem Aviso „Ziethen" bestehend, eingetroffen ist, um den allerhöchsten Kriegsherrn zu begrüßen und demnächst nach England zu geleiten. Auch die Kaiserin wird zur Begrüßung ihres heimkehrenden erlauchten Gemahls am Sonntag in Wilhelmshafen erwartet und gedenkt das Kaiferpaar Hierselbst bis zum 31. Juli zu verweilen. An letzterem Tage schifft sich der Kaiser an Bord der Nacht „Hohenzollern" ein, um auf derselben die Reise nach England anzutreten, begleitet von den genannten Kriegsschiffen. Der Kaiser wird also nicht erst nach Berlin kommen, sondern bis zum Antritt der englischen Reise in Wilhelmshafen verbleiben und hier die dringendsten Regierungsgeschäfte erledigen.
An dem bevorstehenden Gegenbesuche -es Czaren Alexander in Deutschland, welcher fast zum politischen Sommermulhus zu werden drohte, kann nun nicht mehr gezweifelt werden, nur über Zeit und Ort desselben scheint noch stnmer nichts Authen- ti'ches bekannt zu sein. Namentlich hinsichtlich des letzteren Punktes lagen auch aus der abgelaufenen Woche einander widersprechende Meldungen vor, denn während die €ine ganz bestimmt zu berichten wußte, daß der Gegenbesuch des russischen Herrschers bei Kaiser Wilhelm in Berlin erfolgen werbe, behauptete eine andere Nachricht ebenso bestimmt, daß die Begrüßung zwischen beiden Monarchen entweder in Danzig oder in Stettin stattfinden werde. Es scheint fast, als ob diese fortgesetzt widerspruchsvollen Meldungen absichtlich verbreitet würden, um aus gewissen Gründen den Ort der bevorstehenden Kaiserzusammenkunft möglichst bis zur zwölften Stunde geheim zu halten.
Auf dem Gebiete der inneren Politik pulsirt das Leben andauernd nur sehr schwach und wäre da aus dieser Woche höchstens die tu Metz ftatlgefundene anderweitige Reichslagswahl zu erwähnen. Bei derselben wurde der einzig aufgestellt gewesene Candtdat, Abd6 Dellös in Metz, bei nur schwacher Bethetligung der Wählerschaft gewählt. Der neue Retchstagsoertreter für Metz gilt als der gemäßigten und versöhnlichen Richtung unter der einheimischen Bevölkerung von Stadt- und Landkreis Metz angehörig.
Zwei nationale deutsche Feste wurden in dieser Woche gefeiert, in^Nünchen Las VII. deutsche Turntest und in Plauen i. V. das XII. mitteldeutsche Bundesschieben. Beide Festlichkeiten versprechen unter regster Betheiligung aus nah und fern den besten Verlauf.
Die deutsch-schweizerischen Verwickelungen haben mit der Kündigung des zwischen Deutschland und der Schweiz am 27. April 1876 abgeschlossenen Niederlassungs- Vertrages durch die deutsche Regierung eine abermalige Verlängerung erfahren. Nachdem sich beide Theile über die Auslegung des vielerörterten Art. 2 des Vertrages nun einmal nicht zu verständigen vermochten, war die Kündigung desselben vorauszusehen, womit freilich die Verständigung über die gesummten zwischen Deutschland und der Schweiz schwebenden Streitfragen auf's Neue in's Ungewisse hinausgerückt erscheint. Ob an Stelle des bisherigen, am 21. Juli 1890 ablaufenden Niederlassungsvertrages ein neues Abkommen zwischen beiden Vertragsmächten abgeschlossen wird oder ob dann wieder der Zustand etntritt, wie er vor Abschluß des Vertrages war, läßt sich vorläufig durchaus noch nicht beurtheilen.
Die seit längerer Zeit offen gewesene Stelle des Landespräsidenten von Oesterreich- Schlesien ist jetzt in der Person des Ritter Dr. v. Jäger, Mtnisterialraths im Mtni- slerial-Präsidium, wieder besetzt worden. Das Wiener „Fremdenblatt" hält Herrn v. Jäger eine große Lobrede, bemerkt, daß er gleich seinen Vorgängern, de Bacquehem und Graf Herveldt, dem Verwaltungskörper entnommen fei, lange Jahre in der nächsten Umgebung des Ministerpräsidenten Grafen Taaffe gearbeitet habe und dessen Absichten genau kenne und reiche Erfahrungen mit strenger nationaler Unparteilichkeit vereine. Unbeschadet letzterer Eigenschaften steht von dem neuen Lanbespräsidenten von Oesterreich- Schlesien wohl zu erwarten, daß er den sich auch schon in diesem kleinsten österreichischen Kronlande bemerklich machenden Verstößen der Czechen gegen das Deutschthum kräftig entgegen treten werde.
Für die französische Regierung und Republik markiert sich der Uebergang von ; der alten zur neuen Woche diesmal durch einen „kritischen Tag erster Ordnung", um mit Herrn Falb zu reden. Denn der Ausfall der Generalrathswahlen am 28. Juli wird auf die politische Stimmung in Frankreich bis zu einem gewissen Grade einen Schluß gestatten und sieht man natürlich mit besonderer Spannung dem Ausfälle des Plebiscitsversuchs für Boulanger entgegen. Sollte er gelingen, was allerdings noch keineswegs sicher ist, Vn könnte Boulanger freilich kaltblütig dem zuhören, was der am i 8. August zusammen'relende Staatsgerichtshof über ihn und seine Mitangeklagten ■ beschließen wird. — Nach einer Erklärung des Cardinals Lavigerie ist der für den 4. August beabsichtigt gewesene Zusammentritt des Antisclaverei-Congresses in Luzern I verschoben worden, da eine Anzahl hervorragender französischer Persönlichkeiten wegen '
- der bevorstehenden allgemeinen Wahlen in Frankreich am Kongresse nicht theilnehmen t könnte.
König Milan weilt seit Mittwoch Morgen wiederum in seiner ehemaligen - Hauptstadt Belgrad, aber nur zu vorübergehendem Aufenthalte. Bet der Ankunft । auf dem Bahnhofe wurde Milan vom König Alexander, dem Regenten Protic, dem ! Metropoliten Michael, den Ministern, den höheren Beamten und Offizieren, sowie den ! diplomatischen Vertretern Deutschlands, Oesterreich-Ungarns, der Türkei und Rumäniens empfangen. König Alexander umarmte seinen Vater mehrmals und zeigte sich durch das Wiedersehen tief erschüttert. Den Metropoliten Michael begrüßte Milan sehr freundlich und dankte ihm für die Salbung des jungen Königs, sowie die hierbei geäußerten Segenswünsche für die Dynastie Obrenowitsch; ja, er äußerte schließlich, daß alles Vorgefallene von früher vergessen sein solle. Unter herzlichen Zurufen der Bevölkerung fuhren dann Milan und König Alexander nach dem Schlosse.
Deutschland.
][ Darmstadt, 25. Juli. In Ergänzung unserer telegraphischen Nachricht von der heule Nachmittag 5 Uhr 26 Min. erfolgten Abreise Sr. König!. Hoheit deS Grotzherzogs nach England fügen wir noch an, daß sich im Gefolge Allerhöchstdeffelben der Flügeladjutant Major Freiherr v. Grancy befindet. Der Großherzog wird voraussichtlich schon Montag Abend oder Dienstag früh hierher zurückkehren, also nicht, wie ’ von anderen Blättern gemeldet wurde, der Flottenrevue bei Spidhead beiwohnen. ; Ebenso unrichtig erweist sich die Meldung, daß die Prinzessin Heinrich von Preußen * während der Abwesenheit des Großherzogs nach Jugenheim übersiedele. Die Prinzessin verbleibt vielmehr mit ihrer jüngeren Schwester in Seeheim, woselbst sich das Groß- ! herzogliche Hoflager auch noch ferner befindet.
Darmstadt, 25. Juli. Das Großherzogliche Ministerium des Innern und der s Justiz bat unter dem 12. Juli 1889 folgendes Ausschreiben an die Großherzoglichen \ Kreisämter, betreffend den Verkehr der Radfahrer auf öffentlichen Wegen, Straßen und i Plätzen, erlassen:
„Mit Rücksicht darauf, daß das Velocipedfahren in neuester Zeit an Bedeutung ’ gewinnt und das Velociped nicht allein zu Sportszwecken, sondern auch als ein schnelles i und leichtes Verkehrsmittel zur Befriedigung wtrthschaftlicher Bedürfniffe allgemein benützt wird, halten wir es für angemessen, daß bezüglich des Verkehrs der Radfahrer auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen polizeiliche Vorschriften getroffen werden, ' welche geeignet sind, ebenso sehr das Publikum vor Ausschreitungen der Radfahrer zu i bewahren, als auch die letzteren vor Uebergriffen des ersteren auf den öffentlichen Verkehrswegen zu schützen.
Im Hinblick auf die größeren, oft eine Reihe von Kreisen berührenden Ausflüge und Reisen der Radfahrer erscheint es uns geboten, daß diese Bestimmungen, soweit nicht lokale Verhältnisse, z. B. verkehrsreiche enge Ortsstraßen besondere Vorschriften bedingen, thunlichst einheitlich im Anschluß an die in benachbarten Staaten getroffenen ähnlichen Bestimmungen gestaltet werden.
Wir theilen Ihnen deshalb nachstehend den Entwurf einer Polizeioerordnung über das Fahren mit Velocipeden mit der Ermächtigung mit, vorbehältlich der Zustimmung des Kreisausschusses diese Vorschriften für Ihren Kreis zu erlassen. Von der hiernach in Ihren Kreisen zur Publikation gelangenden Polizeiverordnung wollen Sie je zwei Abdrücke an uns einsenden.
Finger. B e st.
Der dem Ausschreiben beiliegende Entwurf einer Polizeiverordnung behandelt in 9 Paragraphen die betr. Vorschriften, nach welchen u. A. das Fahren mit Velocipeden nur auf Fahrwegen gestattet, beim Fahren stets die rechte Seite der Fahrbahn zu benutzen, entgegenkommenden Fuhrwerken zc. rechts, überholten dagegen links auszuweichen ist. Durch Ortschaften ist mit mäßiger Geschwindigkeit zu fahren, desgl. an Straßenwendungen und Kreuzungen. Den Verkehr hemmende Bewegungen sind verboten. Aehnliche Vorschriften sind in dem Entwurf enthalten über das Ausweichen der Fuhrwerke zc. bei Begegnungen mit Radfahrern, alle Handlungen, welche de» Radfahrer am Fahren muthwillig verhindern oder ihm solches erschweren, sind verboten. § 9 enthalt die Strafandrohungen für Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften. (Der vor einiger Zeit der Gießener Stadtverordneten-Versammlung oorgelegte Entwurf einer Verordnung, den Verkehr der Radfahrer in der Stadt Gießen betr., hat ähnlichen Wortlaut und enthält etwas pracifere, den örtlichen Verhältnissen angepaßte Bestimmungen.)
Berlin, 24. Juli. Eine von der „Nat.-Ztg." gebrachte Nachricht über eine ' beruhigende Auslassung des Genera >s Bronsart o. Schellendorff lautet: Den Besorgnissen, welche in Ostpreußen nach Mittheilung der „Ostvreußischen Ztg." herrschen, daß der Friede in Gefahr stehe, ein UeberfaU von Osten befürchtet werden müsse und daß im Verfolg unberechenbarer Ereignisse eine Preisgebung der Provinz bis zur Weichsel der deutschen Heelessührung — wenn auch nur vorübergehend — werde auf: genöthigt werden können, ist am Samstag der seitherige Kriegsminister und neuerdings commandirende General Bronsart v. Schellendorff in einer Toastrede auf die Provinz Ostpreußen entgegengetreten. Er hat in der Tischrede sich dahin geäußert, daß von dergleichen Besorgnissen ihm bei seinen Reisen in der Provinz Kenntniß geworden sei; er versichere aber, daß dieselben unbegründet seien und eine Störung des Friedens überhaupt nicht in Aussicht stehe, daß er und das 1. Armeecorps aber, wenn ein solcher Fall wider Erwarten eintreten sollte, mit dem eigenen Leibe bis auf den letzten Mann


