Nr. 49* Mittwoch den 27. Februar 1889.
Gießener Anzeiger
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
S«r-a»- Schnlstraß- 7.(Wdjeim tägti-tz mit Ausnahme d-S M"Ntagö.
Amtlicher Hßeik.
Bekanntmachung.
Die Stelle eines Kaminfegers für den Bezirk Lich ist in Folge Ablebens des Kaminfegers Schwenk zu Lich neu zu besetzen. Bewerber um Ueber- tragung dieser Stelle haben sich innerhalb 14 Tagen unter Vorlage ihrer Zeugnisse bei unterzeichneter Behörde zu melden.
Gießen, am 25. Februar 1889. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Gagern.
Betreffend: Die Enteignung von Gelände in der Gemarkung Inheiden für den Umbau der Staatsstraße am Jnheider Berg.
Bekanntmachung.
beantragt hat, so wird der Plan nebst dem Antrag der Gemeinde Inheiden mit Anlagen in der Zeit
Nachdem die Gemeinde Inheiden zum Zweck des Umbaues der Staatsstraße Gießen—Gelnhausen am Jnheider Berg die Enteignung des nach- verzeichneten Geländes:
Besitzer
Philipp Köhler zu Inheiden.
Georg Philipp Kuhl daselbst.
Heinr. Düringer Wittwe zu Trais-Horloff.
Georg Reitz ll. zu Inheiden.
Größe des ganzen
Größe der ab-
Ord--
Grundstücks
zutretenden Fläche
Nr.
Flur
Nr.
Meter
Meter
Bezeichnung
1.
IV.
304
2431
1106
Acker, die Scheibeläcker
2.
IV.
305
969
295
desgl
3.
IV.
306
1656
404
desgl.
4.
IV.
307
775
124
desgl.
von Freitag den 1 März bis Freitag den 13. März 1. I.
auf dem Bureau der Großherzoglichen Bürgermeisterei Inheiden zu Jedermanns Einsicht offengelegt und wird Tagfahrt vor der Lokal-Commission auf :
Freitag den 13. März I. I, Nachmittag- 1% Uhr
aus das Rathhaus zu Inheiden zur Verhandlung über den Plan und die zu leistende Entschädigung hierdurch anberaumt.
Die Eigenthümer der oben bezeichneten Grundstücke und etwaige Nebenberechtigte werden hierdurch aufgefordert:
a. Einwendungen gegen den Plan bei Meidung des Ausschlusses und Annahme der Einwilligung in die beanspruchte Abtretung und Beschränkung,
b, Erklärung auf die angebotene Entschädigungssumme bei Meidung ter Unterstellung der Annahme des Angebots,
c- Anträge auf Ausdehnung der Enteignung bei Meidung des Ausschlusses mit solchen,
d. Anträge auf Aufrechterhaltung bestehender Lasten bei Meidung des Ausschlusses mit solchen,
e. Anträge auf Einrichtung nnd Unterhaltung von Anlagen im Sinne des Art. 14 des Gesetzes vom 26. Juli 1884, die Enteignung von Grund- eigenthum betreffend,
k. etwaige noch unbekannte Ansprüche und Rechte an das zu enteignende Grundstück, im Termin vorzubringen.
Gießen, am 25. Februar 1889. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Gagern.
Betreffend: Die land- und forstwirthschaftliche Berufsgenossenschaft für das Großherzogthum Hessen.
Bekanntmachung.
Es wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Vorstand der land- und sorstwirthschaftlichen Berufsgenoffenschaft für das Großherzogthum Hessen für den Bezirk des Kreises Gießen als Vertrauensmann Herrn Karl Geißler, Sohn des Bürgermeisters, zu Lollar und als Stellvertreter:
1) Herrn Gcmeindeeinnehmer Lang zu Wieseck,
2) Herrn Gutspachter Bornemann in Obbornhofen ernannt hat.
Gießen, am 25. Februar 1889. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v Gagern.
Betreffend: Wie oben. Gießen, am 25. Februar 1889.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
a« das Großherzogliche Polizeiamt Gießen und die Großherzogliche« Bürgermeistereien des Kreises.
Indem wir Sie beauftragen, die vorstehende Bekanntmachung auf ortsübliche Weife zur Kenntniß zu bringen, weisen wir Sie an, darauf zu wirken, daß Derjenige, der einen Unfall anzeigt, gleichzeitig dem Vertrauensmann Mitteilung macht.
Zu den Unfalluntersuchungen haben Sie den Vertrauensmann stets rechtzeitig einzuladen, demselben auch auf Antrag Abschrift der Untersuchungs- Protokolle unter Beifügung der Kostenrechnung für die Abschrift zukommen zu lassen.
v Gagern.
Betreffend: Die Aufstellung der Jmpflisten für 1889. Gießen, am 26. Februar 1889.
Das Großherzogliche Kreis-Gesundheitsamt Gießen
an die Großherzoglichen Standesämter, Bürgermeistereien und Schulvorstände.
«n ®ie 8ifien f“r die diesjährige Impfung werden demnächst von uns den Großherzoglichen Bürgermeistereien übersendet werden und ersuchen wir dieselben, die Wreder-JmpfungSlisten baldmöglichst den Herren Vorsitzenden der Schulvorstände zur Ausstellung zu übergeben. Bezüglich der Ausstellung der Listen bemerken wir Folgendes:
I. In die Listen für Erst.Jmpfung werden von den Standesämtern unter B. alle Kinder eingetragen, welche in der betreffenden Gemeinde während des Jahres 1888 geboren sind und am Ende des Jahres noch am Leben waren, auch diejenigen, welche etwa mit ihren Eltern weggezogen oder an einen anderen Ort in Pflege gegeben sind. Kinder, die im Laufe des Jahres 18S8 bereits gestorben sind, werden nicht in die Liste ausgenommen. Nach vollendetem Eintrag roitb sodann die Liste von dem StandeSamte mit Datum und Unterschrift versehen.
Hierauf sind unter C. von der «ürgerwetsterei die bi» jetzt zuaeio-enen Jmpfpflichtigen einzutragen, oder es ist, wenn solche nicht vorhanden sind, dus mit dem Vermerk anzugeben: C. zugezogen: Niemand. Erst dann ist die Liste auch von der Bürgermeisterei mit ihrem Namen und dem Datum der Msstellung za unterzeichnen.
Die Spalte 27 ist freizulaffen und sind alle etwa nöthig scheinenden Bemerkungen (also auch die Angabe der Orte, wohin einzelne Pflichtige verzogen sind oder die Todestage der etwa in den ersten Monaten des Jahres 1888 gestorbenen Kinder) nur mit Bleistift einzuschreiben.


